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Payback VISA Diskussionsthread

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.035
6.238
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"Die Bank kann den Kreditkartenvertrag jederzeit und bei Vorliegen eines sachlichen Kündigungsgrundes kündigen."

Das ist sprachlich sinnfrei, außer es sind zwei unabhängig voneinander vorhandene Kündigungsgmöglichkeiten - jederzeit mit Zweimonatsfrist, und bei sachlichem Grund auch mit kürzerer Frist. Aber wie gesagt, das hätte man definitiv sauberer formulieren können.
So steht es doch da (korrekterweise ohne Komma vor dem "und").
"Die Bank kann im Sommer und im Winter kündigen": sie kann sowohl im Sommer als auch im Winter kündigen; dazu ist es nicht notwendig, dass gleichzeitig Sommer und Winter ist.
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
2.426
2.555
Es steht eher da "die Bank kann in allen vier Jahreszeiten und im Winter kündigen". Drum kann das in dieser Lesart nicht gemeint gewesen sein.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.035
6.238
Vermutlich doch, auch wenn es zugegebenermaßen seltsam formuliert ist, denn die Bank hat "im Winter" z.B. andere Kündigungsbedingungen (Fristen) als in den übrigen Jahreszeiten. Gemeint ist wohl "Die Bank kann zu jeder Jahreszeit (mit Frist A) und im Winter (dann mit Frist B<A) kündigen.
So lese ich das als Nicht-Anwaltsfrau zumindest. :)
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
2.426
2.555
@beos Aber genau so meine ich es doch auch! 🤣

Das heißt aber dann dass für das normale Kündigungsrecht mit zwei Monaten Frist eben gerade kein sachlicher Grund vorliegen muss, sondern bei Vorliegen desselben eine zweite Kündigungsmöglichkeit entsteht (mit anzunehmender kürzerer Frist).
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
2.426
2.555
Anzunehmen wäre dass sie wohl zumindest angemessen sein müsste.

Also irgendwas zwischen "größer als fristlos" (denn das gilt nur für das Vorliegen eines wichtigen, nicht nur eines sachlichen, Grundes) und "kleiner als zwei Monate" (denn das gilt ohne jeglichen Grund).
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
688
764
NRW
Anzunehmen wäre dass sie wohl zumindest angemessen sein müsste.

Also irgendwas zwischen "größer als fristlos" (denn das gilt nur für das Vorliegen eines wichtigen, nicht nur eines sachlichen, Grundes) und "kleiner als zwei Monate" (denn das gilt ohne jeglichen Grund).
Die 2 Monate ergeben sich aus § 675h BGB, die außerordentliche Kündigung wohl abgeleitet nach 314 BGB - ohne feste Frist. Aber wie schon gesagt: Wer seine Kreditkarte oder Girokonto "anders nützt" als vereinbart, darf sich über eine Kündigung nicht wundern.
 

Safado007

Reguläres Mitglied
18.06.2020
38
25
Interessanter als ob die Kündigung nun gerechtfertigt ist oder nicht sollte doch sein, wie es sich mit der Punktelöschung verhält, die ja anscheinend erworbene Paybackpunkte für mehrere Monate nachträglich gelöscht hatte. Aufgrund der aktuellen M&M 30% Aktion sollten ja einige ihre payback Accounts geleert haben und nachträgliche Löschungen zu negativen Punktesalden führen - das würde spannend.
 

ellestor

Neues Mitglied
28.08.2017
5
4
Negative Punkte oder Punktekorrekturen wird es nicht geben. Daher kündigt die Bank auch die Karten. Bei M&M waren die AGB flexibel und Revolut konnte auf die schwarze Liste gesetzt werden. Das geht hier nicht.
Ob kündigen geht, da gibt es hier unterschiedliche Meinungen.
 

Safado007

Reguläres Mitglied
18.06.2020
38
25
Negative Punkte oder Punktekorrekturen wird es nicht geben. Daher kündigt die Bank auch die Karten. Bei M&M waren die AGB flexibel und Revolut konnte auf die schwarze Liste gesetzt werden. Das geht hier nicht.
Ob kündigen geht, da gibt es hier unterschiedliche Meinungen.
Wie hier bereits berichtet hat es sehr wohl bereits Punktekorrekturen gegeben - zumindest dort wo noch ausreichend Punkte auf dem Payback-Konto waren, die gelöscht werden konnten.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.285
1.920
Wie hier bereits berichtet hat es sehr wohl bereits Punktekorrekturen gegeben - zumindest dort wo noch ausreichend Punkte auf dem Payback-Konto waren, die gelöscht werden konnten.

das stell ich ja gar nicht in abrede.. nur kann das PB konto nicht ins minus rutschen
 

bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
664
549
Hab die Karte mal zum testen eingesetzt. Ist es normal, dass die Buchungen so spät erfasst werden?

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otcomom

Neues Mitglied
22.07.2024
10
4
Hab die Karte mal zum testen eingesetzt. Ist es normal, dass die Buchungen so spät erfasst werden?

Anhang anzeigen 262223
ich komme da nicht mal rein.. hab die Karte heute bekommen mit mehreren Briefen, persönlicher Zugangscode für die telefonische Festlegung der Wunsch-PIN. Dann persönliches Einmal Passwort für die Registrierung von BW-Secure. Wenn ich versuche auf die Kartenservice Seite reinzukommen, sagt er jedesmal Pin falsch, hab nur noch 1 versuch. Anscheinend ist die Pin 5 Stellig, nur nirgendszu finden. Muss man das seperat per Post ernsthaft beantragen ? Das ist unglaublich umständlich alles. Hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Wäre sehr dankbar.
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
2.426
2.555
Also meine PIN ist in der Tat 5stellig und so wie die aussieht habe ich die selbst vergeben. Aber keine Ahnung wie das ablief, hab die Karte schon länger...
 

otcomom

Neues Mitglied
22.07.2024
10
4
Also meine PIN ist in der Tat 5stellig und so wie die aussieht habe ich die selbst vergeben. Aber keine Ahnung wie das ablief, hab die Karte schon länger...
ja die 5 stellige pin musste ich nur für die BW Secure app erstellen.. aber die geht nicht auf der Kartenservice Seite zum einloggen. Das ist so verwirrend echt, dass man nichtmal in das Kartenservice Portal reinkann.. Unfassbar einfach
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
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2.555
Ich nutze die BW App nicht. Die PIN ist die die ich auf der KSO Website nutze. Aber keine Ahnung ob das eine andere wäre wenn ich die App hätte 😉
 
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otcomom

Neues Mitglied
22.07.2024
10
4
Welche Pin denn ? auf den ganzen Briefen gibt es keine 5 Stellige PIN. Und es gibt keine BW App für die Payback VISA. Verstehe nicht was du meinst..
es gibt nur die BW Secure App mehr nicht ( dort musste ich eine 5 Stellige PIN erstellen, die aber nicht beim Kartenservice Log In funktioniert )
 
Zuletzt bearbeitet:

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
2.426
2.555
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Also du fingst mit einer App an, nicht ich. 🤣 Ich hab lediglich gesagt dass ich für das Login auf der KSO Website auch eine 5stellige PIN nutze, die ich mir ziemlich sicher selbst vergeben habe. Wo und wie weiß ich leider nicht weil ich die Karte schon länger habe. Mehr kann ich da auch nicht wirklich zu sagen. Wenn du für die BW App auch eine 5stellige PIN brauchst, diese aber auf der KSO Website nicht funktioniert, dann wird das wohl nicht dieselbe sein :D

PS vielleicht kommt ja die PIN für KSO noch mit nem separaten Brief?
 
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