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So steht es doch da (korrekterweise ohne Komma vor dem "und")."Die Bank kann den Kreditkartenvertrag jederzeit und bei Vorliegen eines sachlichen Kündigungsgrundes kündigen."
Das ist sprachlich sinnfrei, außer es sind zwei unabhängig voneinander vorhandene Kündigungsgmöglichkeiten - jederzeit mit Zweimonatsfrist, und bei sachlichem Grund auch mit kürzerer Frist. Aber wie gesagt, das hätte man definitiv sauberer formulieren können.
"Die Bank kann im Sommer und im Winter kündigen": sie kann sowohl im Sommer als auch im Winter kündigen; dazu ist es nicht notwendig, dass gleichzeitig Sommer und Winter ist.