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Priceless Specials

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Prometheus

Erfahrenes Mitglied
27.10.2015
584
369
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Mich wundert nichts mehr, selbst Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen und dann den Mandaten irgendwelche Sachen erzählen ...

Um deinen Beitrag besser einordnen zu können sollte der unbedarfte Leser wissen, dass sich der Verdacht aufdrängt dass du für den Wettbewerb (EUGDH) arbeitest. Zumindest hat jemand mit einem Nick, der deinem sehr ähnelt, bei der Krokofarm ein Bild mit einem Stapel Anschreiben an Mastercard gepostet. Und genau derjenige hat auch dort kritische Beiträge gegen Franz gepostet, die deinen hier sehr ähneln.
 

benskoef

Reguläres Mitglied
08.01.2018
55
1
Um deinen Beitrag besser einordnen zu können sollte der unbedarfte Leser wissen, dass sich der Verdacht aufdrängt dass du für den Wettbewerb (EUGDH) arbeitest. Zumindest hat jemand mit einem Nick, der deinem sehr ähnelt, bei der Krokofarm ein Bild mit einem Stapel Anschreiben an Mastercard gepostet. Und genau derjenige hat auch dort kritische Beiträge gegen Franz gepostet, die deinen hier sehr ähneln.

Ich schreibe auch kritische Beiträge gegen Franz da ich mich bei EUGDH angemeldet habe und diese sinnlosen Lobhudeleien gegen die andere Kanzlei bei mir einen leichten Brechreiz auslösen :) da wird eine Kanzlei in den Himmel gelobt, da sie mal mit Fluggastrechte durchsetzen in den Medien war..dennoch lässt sich die Historie dieser Kanzlei nicht länger als ein Jahr zurückverfolgen, von daher..die kochen alle nur mit Wasser :D
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.234
3.683
Bislang hat sich Mastercard / Priceless Specials nicht zu den Gutscheinen geäußert. Dann werden ab morgen die Schrauben deutlich angezogen. Mal sehen, ob man die TUI nicht doch noch ins "Schadensersatzboot" ziehen kann....
 

lacy

Reguläres Mitglied
14.08.2019
35
0
Bislang hat sich Mastercard / Priceless Specials nicht zu den Gutscheinen geäußert. Dann werden ab morgen die Schrauben deutlich angezogen. Mal sehen, ob man die TUI nicht doch noch ins "Schadensersatzboot" ziehen kann....

Würde da gerne mitmachen, da ich finde, dass sie jetzt genug Zeit hatten, die Gutschein-Angelegenheit zu klären.
Was für Maßnahmen hast du vor? Denke wenn mehrere Druck machen, dann ist es immer besser
 

Stanny

Aktives Mitglied
01.02.2018
170
0
Sollten nicht diejenigen, die tausende Coins gefarmt haben und damit (laut Priceless) gegen die AGB verstoßen haben, reumütig auf ihre Gutscheine verzichten?
 
  • Like
Reaktionen: ReiseFrosch

lacy

Reguläres Mitglied
14.08.2019
35
0
Sollten nicht diejenigen, die tausende Coins gefarmt haben und damit (laut Priceless) gegen die AGB verstoßen haben, reumütig auf ihre Gutscheine verzichten?

Gutscheine: Ist nicht immer alles schwarz oder weiß. Ich habe auch "ein paar wenige" Gutscheine aquiriert, aber auch kräftig eingekauft, als es 3-fache Coins auf kontaktlose Zahlungen gab letztes Jahr. Oder 5-fach auf Masterpass. Bei uns gibt es ein Einkaufszentrum mit paar Läden und so hat man sich auch relativ schnell Punktesummen erkaufen können.
Für zukünftige Aktionen hat keiner was dagegen, wenn MC das von den AGB her anders regelt.
Absolutes Nogo sind Doppelt- und Dreifachkennungen pro Person, da sollte wirklich als erstes mal durchgegriffen werden.
Denke nach paar Wochen Bearbeitungsfrist kann man eine Antwort erwarten- oder was meinst du dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:

Rolf42

Erfahrenes Mitglied
26.04.2018
346
223
Es hat etwas länger gedauert, aber nach der Advanzia-Karte (vor drei Tagen, am Freitag) ist heute auch endlich die neue Curve Blue bei mir angekommen. Damit bin ich auch so weit wieder komplett...
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.146
210
Bezüglich Prozessfinanzierung: Was passiert eigentlich, wenn man sich von EuGD und Franz LLP vertreten lässt?
 

ThatOneAss

Erfahrenes Mitglied
30.01.2018
1.348
2
EDFB
Man lässt sich von EuGD vertreten? Ich dachte, die sind nur ein Vermittler, der einen Anwalt vermittelt und knapp ein Viertel des zu erwartenden Gewinnes einstreicht?
 

MonsieurPoot

Erfahrenes Mitglied
20.04.2013
357
2
Heute erhielt ich eine ellenlange Mail auf meine dreizeilige Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragen NRW:

Sehr geehrter Herr MonsieurPoot,

Die folgenden Ausführungen sind mit
Der Hessische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

poststelle@datenschutz.hessen.de
als im vorliegenden Fall federführende Datenschutzaufsichtsbehörde abgestimmt. Sollten Sie Rückfragen haben, empfehle ich Ihnen, sich unmittelbar an den HBDI zu wenden.


Sie haben sich über einen Datenschutzverstoß durch Mastercard Europe SA (Mastercard) beschwert. Der mögliche Datenschutzverstoß ist Gegenstand zahlreicher Pressveröffentlichungen und betrifft die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus einem Kundenbindungsprogram (Mastercard Priceless Specials).



Verantwortliche Stellen wie Mastercard sind zur Meldung von Datenschutzverletzungen an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 33 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verpflichtet, sobald sie diese feststellen. In der Meldung ist eine Beschreibung des Vorgangs vorzunehmen, die wahrscheinlichen Folgen sind darzustellen und es sind Maßnahmen zur Behebung oder Abmilderung der Folgen zu beschreiben. Dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) liegt eine solche Meldung für diese Datenpanne vor. Gegenstand der Meldung ist sowohl eine Liste mit personen¬bezogenen Daten von Teilnehmern an Mastercard Priceless Specials, als auch eine Liste mit vollständigen Kreditkartennummern.


Nach dem Inhalt der Meldung wurde Mastercard auf die mögliche Datenschutzverletzung aufmerksam gemacht. Die im Internet verfügbaren Daten wurden daraufhin gelöscht. Die Daten können vor der Löschung bereits von Dritten kopiert worden sein. Die vorge-nommenen Löschungen können daher nicht sicherstellen, dass die veröffentlichten Daten nicht mehr genutzt oder weiterverbreitet werden. Mastercard überwacht daher das Internet auf weitere Veröffentlichungen der Daten und wird deren Löschung veranlassen.


Die betroffenen Personen wurden laut Mastercard bereits über den Vorfall informiert. Mastercard hat außerdem unter https://www.mastercard.de/de-de/faq-pricelessspecials.html eine FAQ-Liste mit weiteren Details zu der Datenpanne veröffentlicht, mit deren Hilfe sich betroffene Personen über die von Mastercard empfohlenen Maßnahmen und den aktuellen Stand der Untersuchungen informieren können. Betroffene Personen können sich unter Emailadresse Germany@mastercard.com auch direkt an Mastercard wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Die Durchführung weiterer Maßnahmen durch Mastercard wird untersucht.


Mastercard versichert, dass die Datenpanne auf das Programm Priceless Specials Deutschland beschränkt und das Zahlungsverkehrsnetz von Mastercard nicht betroffen ist. Aufgrund des aktuell bekannten Sachverhalts ist dies auch glaubwürdig. Nach dem aktuellen Stand ist mit dem Betrieb von Mastercard Priceless Specials Germany ein Dienstleister beauftragt. Weitere Programme von Mastercard werden dort nicht gehostet oder betrieben. Der Dienstleister ist insbesondere nicht in den Betriebs des Zahlungssystems von Mastercard eingebunden. Es gibt auch keine Hinweise auf die Veröffentlichung des Ablaufdatums von Kreditkarten und des Sicherheitscodes auf deren Rückseite.


Die Details des Vorfalls werden von Mastercard noch untersucht. Dies betrifft sowohl den Umfang der Datenpanne, als auch deren Ursachen, Auswirkungen und mögliche weitere Maßnahmen zu deren Behebung. Die Datenschutzaufsichtsbehörden werden über das Ergebnis der Untersuchungen informiert und an der Erarbeitung von möglichen Maßnahmen beteiligt. Erfahrungsgemäß wird für derartige Untersuchungen allerdings etwas Zeit benötigt.


Sollte Ihnen durch den Vorgang ein Schaden entstanden sein, besteht grundsätzlich gegenüber Mastercard oder gegenüber einem von Mastercard mit der Datenverarbeitung beauftragten Unternehmen gemäß Artikel 82 DS-GVO ein Schadensersatzanspruch. Ein Schaden kann z.B. durch den vorsorglichen Umtausch der Kreditkarte oder damit im Zusammenhang stehender Aufwände entstehen. Schadensersatzansprüche könne von Ihnen direkt gegenüber Mastercard beziffert und geltend gemacht werden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden können dabei allerdings nicht unterstützen.


Die mögliche Datenschutzverletzung betrifft mit Mastercard ein Unternehmen, das in der gesamten Europäischen Union tätig ist. Die Hauptniederlassung von Mastercard für die Europäische Union sitzt in Belgien. Der HBDI ist für das Repräsentationsbüro von Mastercard Europe SA in Frankfurt zuständig und wird die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden in Deutschland koordinieren. Für die belgische Hauptniederlassung von Mastercard ist die Datenschutzbehörde, Drukpersstraat 35, 1000 Brüssel, https://www.privacycommission.be/, zuständig. Die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden werden zur Aufklärung des Vorgangs und zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen eng zusammenarbeiten. Der HBDI wird auf seiner Webseite unter der Adresse https://datenschutz.hessen.de/datenpanne-bei-mastercard-priceless-specials-deutschland über den weiteren Vorgang der Angelegenheit berichten. Sie können sich dort jeweils aktuell informieren.

Für Ihren Hinweis auf die mögliche Datenschutzverletzung bedanke ich mich.




Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


gez. ein Mitarbeiter



______________________________________________________________________
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Referat Technik
Kavalleriestr. 2-4,
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-38424 – (37)
Fax: 0211-38424-10
E-Mail: (Referat-T@ldi.nrw.de)
Internet: www.ldi.nrw.de
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.163
3.077
Absolutes Nogo sind Doppelt- und Dreifachkennungen pro Person, da sollte wirklich als erstes mal durchgegriffen werden.
Wie meinst du das? Wenn man mehrere MasterCards hatte, musste man ja mehr als einen Account anlegen, um alle Karten registrieren zu können. Der einzige, der hier einen Nachteil hatte, war der Kunde selbst, da er seine Coins dann nicht auf einem Account zusammen hatte. Wollte er dann etwas für z.B. 200 Coins erwerben und hatte z.B. drei Accounts mit z.B. 80, 50 und 120 Punkten, ging das nicht. Was daran soll ein Nogo gewesen sein? Warum sollte MasterCard hier in irgend einer Weise "durchgreifen"?
 

Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
6
Wie meinst du das? Wenn man mehrere MasterCards hatte, musste man ja mehr als einen Account anlegen, um alle Karten registrieren zu können. Der einzige, der hier einen Nachteil hatte, war der Kunde selbst, da er seine Coins dann nicht auf einem Account zusammen hatte. Wollte er dann etwas für z.B. 200 Coins erwerben und hatte z.B. drei Accounts mit z.B. 80, 50 und 120 Punkten, ging das nicht. Was daran soll ein Nogo gewesen sein? Warum sollte MasterCard hier in irgend einer Weise "durchgreifen"?
Weil es halt gemäß AGB nicht erlaubt war. Ich habe mich darüber seinerzeit auch geärgert, nun bin eher froh, dass nur 3 Karten von dem Leak betroffen sind. :p
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.076
254
MUC
Der einzige, der hier einen Nachteil hatte, war der Kunde selbst, da er seine Coins dann nicht auf einem Account zusammen hatte. Wollte er dann etwas für z.B. 200 Coins erwerben und hatte z.B. drei Accounts mit z.B. 80, 50 und 120 Punkten, ging das nicht.

Ein Nachteil, der durch 9-fache Tchibo-Gutscheine dann aber doch etwas abgemildert wurde, oder? :p

Aber die Frage, die sich viele Maximalmaximierer nun stellen dürften, ist doch: Kann ich für drei Priceless-Accounts auch dreimal Schadenersatz abgreifen? Und muss ich dafür drei verschiedene Anwälte beauftragen? ;)
 

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.838
117
Ein Nachteil, der durch 9-fache Tchibo-Gutscheine dann aber doch etwas abgemildert wurde, oder? :p

Aber die Frage, die sich viele Maximalmaximierer nun stellen dürften, ist doch: Kann ich für drei Priceless-Accounts auch dreimal Schadenersatz abgreifen? Und muss ich dafür drei verschiedene Anwälte beauftragen? ;)

Diese Frage wird bestimmt bei einer schönen Tasse Tchibo-Kaffee diskutiert.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.163
3.077
Weil es halt gemäß AGB nicht erlaubt war.
War das laut AGB wirklich untersagt? Ich hatte sie seinerzeit nicht gelesen, aber dass das da drin gestanden haben soll, wundert mich. Wie hat MC sich das vorgestellt, wenn einer mehr als drei Karten hat? Gar nicht? Aber selbst, wenn es drin gestanden haben sollte, verstehe ich nicht, wo das Problem sein soll. Das Farming von Coins mit automatisierten Kleinstaufladungen des Amazonkontos sehe ich da wesentlich kritischer.
 

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Bezüglich Prozessfinanzierung: Was passiert eigentlich, wenn man sich von EuGD und Franz LLP vertreten lässt?


Mandatierst du in einer Rechtsstreitigkeit auch 2 Anwälte parallel, die nichts voneinander wissen?
Hier steht z. B.:
"Ja, ich trete meine Ansprüche auf Schadensersatz und billige Entschädigung in Geld aufgrund des Datenschutzvorfalls "Priceless Specials" im Sommer 2019 gegen die Mastercard Europe SA an kedapro nach Maßgabe der hier einsehbaren Bedingungen ab. kedapro erklärt hiermit die Annahme der Abtretung."
Bei Falschangaben könntest du auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben.
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.146
210
Mandatierst du in einer Rechtsstreitigkeit auch 2 Anwälte parallel, die nichts voneinander wissen?
Warum nicht?
Meine Frage kam aus der hypothetischen Überlegung, was passiert, wenn nur eine der beiden Vorhaben am Ende (mehr) Erfolg hat. Es kann ja sein, dass beide Anwälte jeweils unterschiedliche Strategien verfolgen. So selten ist das ja auch gar nicht und wenn es erlaubt wäre, wäre es ja dumm, seine Erfolgschancen damit nicht zu erhöhen.

Bei Falschangaben könntest du auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben.
Die Frage ist, was sind Falschangaben? Und welche Kosten werden es sein? Die Anwaltskosten?

Ich frage auch deswegen, weil z.B. EuGD ja auch sagt, dass nur dann Kosten anfallen, wenn gegen den Rat des Anwalts gehandelt wird. Man würde hier ja aber gar nicht gegen den Rat des Anwalts handeln. Man hat vielleicht Informationen vorenthalten und es würde sich ggf. nur am Ende zeigen, dass die Schadensabtretung bereits anderseitig erfolgt ist und daher eigentlich kein Schaden abgetreten werden konnte. Die Frage ist dann ja auch, wie viel Schaden dem jeweils anderem Vorhaben tatsächlich entstanden ist, ggf. kann es für die ja auch sinnvoll sein, möglichst viele Leute hinter sich zu versammeln, selbst wenn dann ein Teil des Schadens nicht ausbezahlt wird.

Vielleicht bin ich nur blind, aber ich finde diesen Auschluss halt nicht. Oder Franz und Raimer stimmen sich bei der Prüfung ab, ob es Doppelmeldungen gab.
 
Zuletzt bearbeitet:

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Gegenfrage: warum sollte Mastercard in gleich gelagerten Fällen verschiedene Angebote machen, bzw. das zuständige Gericht jeweils verschiedene Urteile fällen?
 

Thomas_B

Erfahrenes Mitglied
31.05.2009
666
39
Andere Gerichte, andere Richter, andere Argumentation, andere Urteile von anderen Gerichten, ...
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Das kann nur zu Chaos führen:

Anwalt 1 schreibt an MC: Unser Mandant A will 100€.
Anwalt 2 schreibt an MC: Unser Mandant A will 200€.

Selbst wenn dir das Chaos egal sei sollte: MC wird mit Anwalt 1 weiter verhandeln.

Spätestens vor Gericht funktioniert das nicht mehr!
 
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Reaktionen: tritanus