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Priceless Specials

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hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Beide Firmen/Konstrukte/Kanzleien sind wohl weder sehr finanzstark noch renommiert - ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Wenn ich exemplarisch bei kedapro lese (https://www.kedapro.com/wp-content/uploads/2019/08/Unterlagen-Mastercard.pdf):

Im gemeinsamen Interesse an einer schnellen Erledigung ist kedapro berechtigt, den geschuldetenBetrag bis zu einer Mindesthöhe von 250,00 € frei zu verhandeln, wobei die berechtigten Interessendes Betroffenen zu berücksichtigen sind. Ein Vergleichsschluss unterhalb dieser Forderungshöhe erfordert die vorherige Einwilligung des Betroffenen

Bietet Mastercard also nun sehr zügig eine Entschädigung von 250 EUR im Rahmen eines Vergleichs an, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass kedapro/Franz [der GF von kedapro arbeitet bei der Kanzlei Franz] Pionierarbeit leisten und ein riesiges Gerichtsverfahren anleiern werden, für das sie mindestens die Gerichtskosten vorstrecken müssen und natürlich das komplette Kostenrisiko übernehmen. Bei den Summen im Raum - nicht ganz billig.

Und selbst unter 250 EUR wäre kedapro nicht raus - dann muss der Geschädigte halt zustimmen. Kann also sein, dass sie auch 150 EUR (und ggf. Rechtsverfolgungskosten, die von MC pauschal ersetzt werden) für okay halten und an der Stelle aufhören.

Denn nicht umsonst steht in den Bedingungen:
Sie werden von kedapro durchBeauftragung einer Anwaltskanzlei auf Kosten der kedapro, aber im Namen des Betroffenen zunächstaußergerichtlich durchgesetzt. Sollte das scheitern, entscheiden die Parteien gemeinsam über einegerichtliche Durchsetzung, die wiederum auf Kosten von kedapro als Forderungsinhaberin erfolgt.Entscheidet kedapro sich gegen eine gerichtliche Durchsetzung oder erklärt den Abbruch der Rechtsdurchsetzung, wird die Forderung bereits jetzt aufschiebend bedingt durch den Zugang der Erklärungbeim Betroffenen an diesen rückabgetreten.

Ketzerisch zusammengefasst: wir schicken mal Briefe an Mastercard; gucken was bei herauskommt, und je nach Wind- und Wetterlage gehen wir den gerichtlichen Weg (wahrscheinlich würden sie dafür nochmal Investoren/Prozessfinanzierer ins Boot holen - wenn überhaupt). Bei so einer ungeklärten / neuen Rechtslage behaupte ich frech, dass da kein Finanzierer freudig die Hand hebt.

Also, ich habe mich kedapro/Franz angeschlossen, mit der gleichen Motivation, wie ich sie dem Laden unterstelle: "vielleicht kommt was bei rum"

(Die Bedingungen der EuGD kenne ich nicht, aber hier kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man ein Angebot von MC über 250 EUR ausschlägt und das Doppelte einklagen wird...)
 
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tensidpropaganda

Neues Mitglied
10.10.2016
4
0
Ich weiß nicht ob dieses Verhalten von Mastercard hier schon beschrieben wurde. Habe bei einer suche im Thread nichts dazu gefunden. Wenn doch Mea Culpa
Zitat einer Email von Mastercard an mich:

"Aufgrund eines Sicherheitsvorfalls sind bedauerlicher Weise in der Zwischenzeit persönliche Daten unserer Programmteilnehmer öffentlich geworden. Daher müssen wir Sie bitten, sich zu identifizieren. Bitte schicken Sie uns zu diesem Zweck eine Kopie Ihres Personalausweises (beidseitig) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mitsamt einer Meldebestätigung. Der potentielle Ersatzgutschein wird Ihnen in Papierform an Ihre Wohnanschrift zur Verfügung gestellt werden."

Neben den Daten auch noch den Personalausweis. Was kann das schon schiefgehen :)


 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.832
286
Ketzerisch zusammengefasst: wir schicken mal Briefe an Mastercard; gucken was bei herauskommt, und je nach Wind- und Wetterlage gehen wir den gerichtlichen Weg (wahrscheinlich würden sie dafür nochmal Investoren/Prozessfinanzierer ins Boot holen - wenn überhaupt). Bei so einer ungeklärten / neuen Rechtslage behaupte ich frech, dass da kein Finanzierer freudig die Hand hebt.
Mag sein. Bis dahin gibt es aber vielleicht auch kundenfreundliche Urteile, erstritten von Kunden mit Rechtsschutzversicherung, die einen Prozessfinanzierer zum Einstieg bewegen könnten.

Siehe VW-Dieselskandal, wobei wir hier über andere (evtl. für Prozessfinanzierer interessantere) Dimensionen reden...
 
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reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
757
587
Ich weiß nicht ob dieses Verhalten von Mastercard hier schon beschrieben wurde. Habe bei einer suche im Thread nichts dazu gefunden. Wenn doch Mea Culpa
Zitat einer Email von Mastercard an mich:

"Aufgrund eines Sicherheitsvorfalls sind bedauerlicher Weise in der Zwischenzeit persönliche Daten unserer Programmteilnehmer öffentlich geworden. Daher müssen wir Sie bitten, sich zu identifizieren. Bitte schicken Sie uns zu diesem Zweck eine Kopie Ihres Personalausweises (beidseitig) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mitsamt einer Meldebestätigung. Der potentielle Ersatzgutschein wird Ihnen in Papierform an Ihre Wohnanschrift zur Verfügung gestellt werden."

Neben den Daten auch noch den Personalausweis. Was kann das schon schiefgehen :)



Habe dieselbe Email bekommen und kann das bestätigen.
 

jw3141

Reguläres Mitglied
31.05.2016
58
10
Bietet Mastercard also nun sehr zügig eine Entschädigung von 250 EUR im Rahmen eines Vergleichs an, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass kedapro/Franz [der GF von kedapro arbeitet bei der Kanzlei Franz] Pionierarbeit leisten und ein riesiges Gerichtsverfahren anleiern werden, für das sie mindestens die Gerichtskosten vorstrecken müssen und natürlich das komplette Kostenrisiko übernehmen. Bei den Summen im Raum - nicht ganz billig.
[...]
Ketzerisch zusammengefasst: wir schicken mal Briefe an Mastercard; gucken was bei herauskommt, und je nach Wind- und Wetterlage gehen wir den gerichtlichen Weg (wahrscheinlich würden sie dafür nochmal Investoren/Prozessfinanzierer ins Boot holen - wenn überhaupt). Bei so einer ungeklärten / neuen Rechtslage behaupte ich frech, dass da kein Finanzierer freudig die Hand hebt.
Ich bin auch kein Jurist, würde aber vermuten, dass sie im Zweifel erst mal nur mit einem Fall vor Gericht gehen und schauen, was dabei rauskommt (dann ist auch der Streitwert geringer).
Wenn es dann schlecht für Mastercard ausgeht, kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass Mastercard entweder einen Vergleich anbietet, bevor es zu einem Urteil kommt, oder aber, dass das dann durch alle Instanzen geht.
 
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Thomas_B

Erfahrenes Mitglied
31.05.2009
666
39
Ich bin auch kein Jurist, würde aber vermuten, dass sie im Zweifel erst mal nur mit einem Fall vor Gericht gehen und schauen, was dabei rauskommt (dann ist auch der Streitwert geringer).
Wenn es dann schlecht für Mastercard ausgeht, kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass Mastercard entweder einen Vergleich anbietet, bevor es zu einem Urteil kommt, oder aber, dass das dann durch alle Instanzen geht.

Naja, je nachdem was das Ziel ist. Wenn es Entschädigung für Betroffene allgemein ist kann man vielleicht davon ausgehen, dass nach 20+ Urteilen an verschiedenen Standorten und/oder BGH ein Vergleich angestrebt wird, da dann das ungefähre Niveau fest steht. Das Problem ist nur die Verjährung, da von AG bis BGH gerne mal mehr als 2-3 Jahre vergehen, oder? Wenn man aber rein auf einen schnellen Vergleich aus ist um das "Projekt zu beenden", dann einigt man sich vielleicht auch geringer/schneller, da der cash flow lockt und der Erfolg des Themas (Schadenersatz für Datenschutzverletzungen) zweitrangig ist.

Bezüglich Timing/Verjährung ist noch die Frage ob bei einem Vergleich nur diejenigen etwas bekommen, die vor dem Vergleich bei der Kläger-Kanzlei registriert waren. Hat da jemand Erfahrungen aus den USA?

Also gibt es wohl keinen perfekten Weg, sondern vielleicht eher die Frage wo das Thema strategischer angegangen wird, idealerweise natürlich noch richtig.
 
10.02.2012
4.765
2.597
Bezüglich Timing/Verjährung ist noch die Frage ob bei einem Vergleich nur diejenigen etwas bekommen, die vor dem Vergleich bei der Kläger-Kanzlei registriert waren. Hat da jemand Erfahrungen aus den USA?
wieso User, hier gilt immer noch deutsches Recht.

Und ein Vergleich lotet ja erstmal die Möglichkeiten aus, das verständlich kannst Du innerhalb der Verjährungsfrist auch noch selber Ansprüche geltend machen, wenn MC dir dann weniger als die Vergleichssumme anbietet, kannst du entweder darauf hinweisen und mindestens den Vergleich einfordern oder direkt selber das Klageverfahren eröffnen.

Ich denke, dass MC auf jeden Fall ein Urteil gegen sie verhindern will und deswegen einen entsprechenden Vergleich anbieten wird.
 

Thomas_B

Erfahrenes Mitglied
31.05.2009
666
39
wieso User, hier gilt immer noch deutsches Recht.

Und ein Vergleich lotet ja erstmal die Möglichkeiten aus, das verständlich kannst Du innerhalb der Verjährungsfrist auch noch selber Ansprüche geltend machen, wenn MC dir dann weniger als die Vergleichssumme anbietet, kannst du entweder darauf hinweisen und mindestens den Vergleich einfordern oder direkt selber das Klageverfahren eröffnen.

Ich denke, dass MC auf jeden Fall ein Urteil gegen sie verhindern will und deswegen einen entsprechenden Vergleich anbieten wird.

Deutsches Recht schon, aber Logik eines US Konzerns und dortiger Gepflogenheiten auf der anderen Seite.

Wieso wollen sie ein Urteil verhindern? Zum Beispiel bei Flug-Verspätungen ist es ja auch nicht so. Hier gibt es auch hunderte oder tausende Klagen pro Jahr auf die sich zB Lufthansa einlässt.

Und wenn es einen Vergleich gibt, muss MC den selben Wert ja eben nicht zahlen, da garantiert ohne Anerkennung von Rechtspflicht etc. Das Problem ist eher, dass die "Vermittler" vielleicht zustimmen keine weiteren Fälle mehr anzunehmen. Dann darf man sich als einzelner einen Anwalt suchen.

Ich persönlich glaube aber nicht an einen guten Vergleich ohne Urteile nach 2+ Instanzen, außer der Vergleich ist so gering, dass es sich lohnt. Wenn man bedenkt, dass ein Anwalt bestimmt 300 EUR/Stunde kostet, wäre ein Vergleich bei einem Wert von 0,75 Stunden deutlich sinnvoller als auch nur ein Auskunftsersuchen individuell zu beantworten. Ob das aber ein fairer Schadenersatz ist, darf jeder selbst entscheiden, bzw hat es schon.
 

jw3141

Reguläres Mitglied
31.05.2016
58
10
Naja, je nachdem was das Ziel ist. Wenn es Entschädigung für Betroffene allgemein ist kann man vielleicht davon ausgehen, dass nach 20+ Urteilen an verschiedenen Standorten und/oder BGH ein Vergleich angestrebt wird, da dann das ungefähre Niveau fest steht. Das Problem ist nur die Verjährung, da von AG bis BGH gerne mal mehr als 2-3 Jahre vergehen, oder? Wenn man aber rein auf einen schnellen Vergleich aus ist um das "Projekt zu beenden", dann einigt man sich vielleicht auch geringer/schneller, da der cash flow lockt und der Erfolg des Themas (Schadenersatz für Datenschutzverletzungen) zweitrangig ist.
Kann gut sein.
Ich hatte mich auch auf den Vorposter bezogen, der meinte, dass sie wg der Kosten garantiert nicht klagen. Ich meine, dass sie vermutlich schon klagen werden, aber eben erstmal nur für einen bzw. wenige repräsentative "Testfälle" und nicht für alle.
Wegen der Verjährung werden sie dann wahrscheinlich schauen, wenn das akut wird, wie die bisherigen Prozesse gelaufen sind (ich denke, es macht dann schon einen Unterschied, ob bisher immer eine Entschädigung zugesprochen wurde oder ob das nicht der Fall war).

Wieso wollen sie ein Urteil verhindern? Zum Beispiel bei Flug-Verspätungen ist es ja auch nicht so. Hier gibt es auch hunderte oder tausende Klagen pro Jahr auf die sich zB Lufthansa einlässt.
Um Präzedenzfälle zu vermeiden, kommt bei Prozessen gegen Banken/Großunternehmen gern mal vor. Könnte hier auch interessant sein, da das momentan ja noch eine recht unklare Lage ist, ob es überhaupt Schadenersatz gibt und wenn ja in welcher Höhe. Sobald es ein Urteil gibt (selbst nur vom Amtsgericht) geht das durch die Presse und wird evtl. weitere Personen dazu motivieren, hier auch zu klagen.
Wobei ich das in dem Fall hier auch für weniger wahrscheinlich halte, insbesondere, weil Prozessfinanzierer beteiligt sind (die aufgrund der vielen vertretenen Fälle auch viel weniger motiviert sind, einen Vergleich kurz vor einem für sie positiven Urteil anzunehmen als jemand, der nur für sich klagt).
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
757
587
Kommt die Mail tatsächlich von Mastercard?

Die Email kam von Priceless Specials als ich um Ersatz meiner gesperrten Gutscheine gebeten hatte.
Erst wurde mir eine falsche Email geschrieben: Ich hätte meine Gutscheine nicht "direkt bei Priceless erworben" und möge mich an meinen "Vetragspartner" (also die Person von der ich die Gutscheine bekommen habe wenden).

Auf den Fehler dass ich die Gutscheine sehr wohl bei Priceless Specials direkt "erworben" hätte, kam dann in der Tat eine korrekte Email, man würde mir den neuen Gutschein postalisch zusenden, wenn ich zuvor meine Identität und Postadresse (steht hinten auf dem Perso, bei Pass ist Meldebescheinigung gefragt) nachweise.
 

blubs

Aktives Mitglied
30.05.2013
186
0
Heute endlich die Gutscheine bekommen: hatte die Tage das dritte Mal nachgefragt mit Fristsetzung. Heute dann per Mail die neuen Codes, auch für >100€ Gutscheine.
 

andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
201
88
Es wurde sowohl hier im Thread als auch bei den Krokos mehrfach berichtet, Mastercard habe die AGB für Priceless geändert, ohne die Kunden darüber zu informieren. In diesem Beitrag https://www.mydealz.de/comments/permalink/22911189 hat ein Benutzer einen Link zu einem Screenshot der AGB vom April gepostet. Soweit ich sehen kann, sind diese jedoch identisch zu den aktuellen AGB.

Hat es die "heimliche" Änderung tatsächlich gegeben? Falls ja, wann ungefähr hat sie stattgefunden und hat noch jemand die vorherigen AGB?
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
21
Ich habe nochmal sowohl die Datei mit den Kundendaten als auch die Datei mit den uncodierten Kreditkartendaten durch geforstet. Ich weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde: Während gelöschte Konten in der Kundendaten-Datei nicht mehr aufgeführt sind, sind die Kreditkartennummern von vor dem Leak gekündigten Konten in der 2. Datei mit den KK-Nummern trotzdem enthalten!!!

Vielleicht interessiert das ja jemanden hier.
 
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Knight

Aktives Mitglied
28.03.2018
185
0
Ich habe nochmal sowohl die Datei mit den Kundendaten als auch die Datei mit den uncodierten Kreditkartendaten durch geforstet. Ich weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde: Während gelöschte Konten in der Kundendaten-Datei nicht mehr aufgeführt sind, sind die Kreditkartennummern von vor dem Leak gekündigten Konten in der 2. Datei mit den KK-Nummern trotzdem enthalten!!!

Vielleicht interessiert das ja jemanden hier.

definitiv. Mein Research Account ging irgendwann nicht mehr, Nachfrage beim Entwickler blieb unbeantwortet. Dennoch erhielt ich auf diese Adresse die Info Mail von Mastercard, obwohl sie im Leak nicht dabei war..
 

Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.273
317
Ich habe nochmal sowohl die Datei mit den Kundendaten als auch die Datei mit den uncodierten Kreditkartendaten durch geforstet. Ich weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde: Während gelöschte Konten in der Kundendaten-Datei nicht mehr aufgeführt sind, sind die Kreditkartennummern von vor dem Leak gekündigten Konten in der 2. Datei mit den KK-Nummern trotzdem enthalten!!!

Vielleicht interessiert das ja jemanden hier.

Zumindest bei mir allerdings nur die Nummer, mit der ich mich zuerst angemeldet habe. Die anderen Nummern sind nicht drin.
 

B0bby

Erfahrenes Mitglied
29.12.2018
261
59
Grad was ganz komisches passiert... Über mein anycoin Account wurde eine Mastercard registriert und einmal für 500€ und einmal für 490€ bitcoins gekauft...

Ich hab keine Mastercard mit der Endung 3386... vielleicht sollten die Leute hier, welche die Karte mit dieser Endung haben, mal ihre Abrechnungen kontrollieren?