Im gemeinsamen Interesse an einer schnellen Erledigung ist kedapro berechtigt, den geschuldetenBetrag bis zu einer Mindesthöhe von 250,00 € frei zu verhandeln, wobei die berechtigten Interessendes Betroffenen zu berücksichtigen sind. Ein Vergleichsschluss unterhalb dieser Forderungshöhe erfordert die vorherige Einwilligung des Betroffenen
Sie werden von kedapro durchBeauftragung einer Anwaltskanzlei auf Kosten der kedapro, aber im Namen des Betroffenen zunächstaußergerichtlich durchgesetzt. Sollte das scheitern, entscheiden die Parteien gemeinsam über einegerichtliche Durchsetzung, die wiederum auf Kosten von kedapro als Forderungsinhaberin erfolgt.Entscheidet kedapro sich gegen eine gerichtliche Durchsetzung oder erklärt den Abbruch der Rechtsdurchsetzung, wird die Forderung bereits jetzt aufschiebend bedingt durch den Zugang der Erklärungbeim Betroffenen an diesen rückabgetreten.
Mag sein. Bis dahin gibt es aber vielleicht auch kundenfreundliche Urteile, erstritten von Kunden mit Rechtsschutzversicherung, die einen Prozessfinanzierer zum Einstieg bewegen könnten.Ketzerisch zusammengefasst: wir schicken mal Briefe an Mastercard; gucken was bei herauskommt, und je nach Wind- und Wetterlage gehen wir den gerichtlichen Weg (wahrscheinlich würden sie dafür nochmal Investoren/Prozessfinanzierer ins Boot holen - wenn überhaupt). Bei so einer ungeklärten / neuen Rechtslage behaupte ich frech, dass da kein Finanzierer freudig die Hand hebt.
wenn Du mir einen "gescheiten" Anwalt nennst.......erstritten von Kunden mit Rechtsschutzversicherung
Ich weiß nicht ob dieses Verhalten von Mastercard hier schon beschrieben wurde. Habe bei einer suche im Thread nichts dazu gefunden. Wenn doch Mea Culpa
Zitat einer Email von Mastercard an mich:
"Aufgrund eines Sicherheitsvorfalls sind bedauerlicher Weise in der Zwischenzeit persönliche Daten unserer Programmteilnehmer öffentlich geworden. Daher müssen wir Sie bitten, sich zu identifizieren. Bitte schicken Sie uns zu diesem Zweck eine Kopie Ihres Personalausweises (beidseitig) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mitsamt einer Meldebestätigung. Der potentielle Ersatzgutschein wird Ihnen in Papierform an Ihre Wohnanschrift zur Verfügung gestellt werden."
Neben den Daten auch noch den Personalausweis. Was kann das schon schiefgehen
Ich bin auch kein Jurist, würde aber vermuten, dass sie im Zweifel erst mal nur mit einem Fall vor Gericht gehen und schauen, was dabei rauskommt (dann ist auch der Streitwert geringer).Bietet Mastercard also nun sehr zügig eine Entschädigung von 250 EUR im Rahmen eines Vergleichs an, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass kedapro/Franz [der GF von kedapro arbeitet bei der Kanzlei Franz] Pionierarbeit leisten und ein riesiges Gerichtsverfahren anleiern werden, für das sie mindestens die Gerichtskosten vorstrecken müssen und natürlich das komplette Kostenrisiko übernehmen. Bei den Summen im Raum - nicht ganz billig.
[...]
Ketzerisch zusammengefasst: wir schicken mal Briefe an Mastercard; gucken was bei herauskommt, und je nach Wind- und Wetterlage gehen wir den gerichtlichen Weg (wahrscheinlich würden sie dafür nochmal Investoren/Prozessfinanzierer ins Boot holen - wenn überhaupt). Bei so einer ungeklärten / neuen Rechtslage behaupte ich frech, dass da kein Finanzierer freudig die Hand hebt.
Kommt die Mail tatsächlich von Mastercard?Habe dieselbe Email bekommen und kann das bestätigen.
Ich bin auch kein Jurist, würde aber vermuten, dass sie im Zweifel erst mal nur mit einem Fall vor Gericht gehen und schauen, was dabei rauskommt (dann ist auch der Streitwert geringer).
Wenn es dann schlecht für Mastercard ausgeht, kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass Mastercard entweder einen Vergleich anbietet, bevor es zu einem Urteil kommt, oder aber, dass das dann durch alle Instanzen geht.
wieso User, hier gilt immer noch deutsches Recht.Bezüglich Timing/Verjährung ist noch die Frage ob bei einem Vergleich nur diejenigen etwas bekommen, die vor dem Vergleich bei der Kläger-Kanzlei registriert waren. Hat da jemand Erfahrungen aus den USA?
wieso User, hier gilt immer noch deutsches Recht.
Und ein Vergleich lotet ja erstmal die Möglichkeiten aus, das verständlich kannst Du innerhalb der Verjährungsfrist auch noch selber Ansprüche geltend machen, wenn MC dir dann weniger als die Vergleichssumme anbietet, kannst du entweder darauf hinweisen und mindestens den Vergleich einfordern oder direkt selber das Klageverfahren eröffnen.
Ich denke, dass MC auf jeden Fall ein Urteil gegen sie verhindern will und deswegen einen entsprechenden Vergleich anbieten wird.
Dortige Geflogenheiten sind nach DSGVO bzw. GDPR völlig irrelevant, sobald Daten Europäischer Bürger verarbeitet werden. Lax ausgedrücktDeutsches Recht schon, aber Logik eines US Konzerns und dortiger Gepflogenheiten auf der anderen Seite.
Dortige Geflogenheiten sind nach DSGVO bzw. GDPR völlig irrelevant, sobald Daten Europäischer Bürger verarbeitet werden. Lax ausgedrückt
Kann gut sein.Naja, je nachdem was das Ziel ist. Wenn es Entschädigung für Betroffene allgemein ist kann man vielleicht davon ausgehen, dass nach 20+ Urteilen an verschiedenen Standorten und/oder BGH ein Vergleich angestrebt wird, da dann das ungefähre Niveau fest steht. Das Problem ist nur die Verjährung, da von AG bis BGH gerne mal mehr als 2-3 Jahre vergehen, oder? Wenn man aber rein auf einen schnellen Vergleich aus ist um das "Projekt zu beenden", dann einigt man sich vielleicht auch geringer/schneller, da der cash flow lockt und der Erfolg des Themas (Schadenersatz für Datenschutzverletzungen) zweitrangig ist.
Um Präzedenzfälle zu vermeiden, kommt bei Prozessen gegen Banken/Großunternehmen gern mal vor. Könnte hier auch interessant sein, da das momentan ja noch eine recht unklare Lage ist, ob es überhaupt Schadenersatz gibt und wenn ja in welcher Höhe. Sobald es ein Urteil gibt (selbst nur vom Amtsgericht) geht das durch die Presse und wird evtl. weitere Personen dazu motivieren, hier auch zu klagen.Wieso wollen sie ein Urteil verhindern? Zum Beispiel bei Flug-Verspätungen ist es ja auch nicht so. Hier gibt es auch hunderte oder tausende Klagen pro Jahr auf die sich zB Lufthansa einlässt.
dann muss 'denen' halt gerichtlich die hier geltende gesetzliche Regelung nahegebracht werden.Mir geht es nicht ums Gesetz, sondern um die Denkweise und Arbeitsweise.
Kommt die Mail tatsächlich von Mastercard?
Ich habe nochmal sowohl die Datei mit den Kundendaten als auch die Datei mit den uncodierten Kreditkartendaten durch geforstet. Ich weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde: Während gelöschte Konten in der Kundendaten-Datei nicht mehr aufgeführt sind, sind die Kreditkartennummern von vor dem Leak gekündigten Konten in der 2. Datei mit den KK-Nummern trotzdem enthalten!!!
Vielleicht interessiert das ja jemanden hier.
Ich habe nochmal sowohl die Datei mit den Kundendaten als auch die Datei mit den uncodierten Kreditkartendaten durch geforstet. Ich weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde: Während gelöschte Konten in der Kundendaten-Datei nicht mehr aufgeführt sind, sind die Kreditkartennummern von vor dem Leak gekündigten Konten in der 2. Datei mit den KK-Nummern trotzdem enthalten!!!
Vielleicht interessiert das ja jemanden hier.