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Ganz tolle Rechtsauffassung, welche da vom LG München 1 an den Tag gelegt wurde.
Exakt.So wie ich das verstehe, ging es ja nur um die besondere Schutzbedürftigkeit im Rahmen einer eV. Also einfach die Entscheidung in der Hauptsache abwarten und bis dahin Tee trinken.
Für mich ist nicht erkennbar, dass es vor diesem Gericht noch ein Verfahren "in der Hauptsache" gibt - oder ist das bei jeder eV der Fall?So wie ich das verstehe, ging es ja nur um die besondere Schutzbedürftigkeit im Rahmen einer eV. Also einfach die Entscheidung in der Hauptsache abwarten und bis dahin Tee trinken.
Habe heute auf meine E-Mail vom 07.11.2019 auch eine Antwort erhalten mit 3x 100 Euro Gutscheinen als Ersatz für meinen 300 Euro Gutschein. Auf der TUI-Seite werden alle Gutscheine mit je 100 Euro angezeigt. Merkwürdigerweise scheinen die Gutscheine an ein TUI-Reisebüro in Schrobenhausen gebunden zu sein. Steht das auch bei euch?
Das steht bei mir jetzt auch. Bei meiner letzten Überprüfung vor ca. einem Monat stand das definitiv noch nicht da. Hammer. Die ändern einfach einseitig die Gutscheinbedingungen und kommunizieren es noch nichtmal.Merkwürdigerweise scheinen die Gutscheine an ein TUI-Reisebüro in Schrobenhausen gebunden zu sein. Steht das auch bei euch?
Ich hab jetzt gleich mal ne Mail abgesetzt an: info@tui.info, gutscheinverkauf@tui.de, gutscheineinloesung@tui.de
Soll das ein schlechter Scherz sein? Sie können doch nicht einseitig einfach die Einlösebedingungen ändern, noch dazu, ohne es zu kommunizieren.
Ich bitte um umgehende Klärung.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ich hab einen der neu erhaltenen Gutscheine letzte Woche eingelöst. Alles gut, wurde als gültig bei der Onlinebuchung akzeptiert, es stand dort Restzahlung 0 Euro und bei nachträglicher Prüfung war genau der Gutscheinwert vom Gutschein abgezogen.
Trotzdem wurde nun der volle Betrag von meinem Konto abgebucht.
Mal wieder was von einer der Anwaltskanzleien, die gegen Mastercard wegen des vermeintlichen DSGVO-Verstoßes vorgehen.
ich fand die Stellungnahme zum Teil ganz interessant und auch die Info, dass man noch nicht wirklich weit gekommen ist. Sehr positiv finde ich aber, dass man die Sache doch mal ganz gut erklärt..
https://www.franz.de/kanzlei/news/standmastercard13112019
Anfang nächster Woche sollte im Status auf www.tuigutscheine.com der
Gutscheincode korrekt angezeigt werden und die Einschränkung auf diese
Agentur nicht mehr sichtbar sein.
Gibt's schon irgendwas neues von den Schadensersatzforderungen (Franz + kedapro oder EuGD)? Man kann sich noch anmelden, aber ich habe nirgendwo was zum Fortschritt gesehen.