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Priceless Specials

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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.832
286
So wie ich das verstehe, ging es ja nur um die besondere Schutzbedürftigkeit im Rahmen einer eV. Also einfach die Entscheidung in der Hauptsache abwarten und bis dahin Tee trinken.
Für mich ist nicht erkennbar, dass es vor diesem Gericht noch ein Verfahren "in der Hauptsache" gibt - oder ist das bei jeder eV der Fall?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
3.137
Neuss
www.drboese.de
Nein. Aber das folgt sehr sicher ;)

Mal aus dem nähkästchen: bisher hat ein Großteil der Gerichte „Ausflüchte“ gesucht, um nicht die DSGVO anfassen zu müssen, so mein Eindruck. Das Thema ist sperrig und dann soll das auch noch im Eilverfahren beackert werden? Menschlich verstehe ich die Richter da ein wenig.

Die angeblichen Knackpunkte sind:

- mangelnde Bestimmtheit
- mangelnde Wiederholungsgefahr
- kein Rechtsschutzbedürfnis
- damit uberlappend: angeblich vorliegen einer nur ausnahmsweise zulässigen Leistungsverfügung

Die Argumente dahinter sind oft haarsträubend, wie hier zum Beispiel „melde dich doch ab“. Bereits fachfremde Juristen merken auf den ersten Blick, dass das Unsinn ist. So werden Daten auch nach Kündigung weiter verarbeitet, nämlich unter anderem zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten. Im übrigen: ein Richter würde mir in einer schimmeligen Wohnung auch nicht sagen: dann zieh halt aus (wobei das sogar eine leistungsverfügung wäre).

In den meisten Punkten widersprechen die Gerichte damit der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG.

Im eV-Verfahren ist beim OLG das Ende der fahnenstange erreicht und da haben sich bereits zwei OLG fur Betroffene nachteilig positioniert. Es bleibt also spannend.

Viele der Punkte sind übrigens besonders beim Unterlassungsanspruch zumal im Eilverfahren relevant und haben nichts mit der Hauptsache, in der es dann auch um Schadensersatz geht, zu tun.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Sollte die DSGVO wirklich zu einem zahnlosen Tiger verkommen heißt das im Umkehrschluß: Jedes Unternehmen kann mit den Daten machen was es will - Sicherheit spielt keine Rolle (da es keine Konsequenzen nach sich zieht) ...
 
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The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
614
20
Habe heute auf meine E-Mail vom 07.11.2019 auch eine Antwort erhalten mit 3x 100 Euro Gutscheinen als Ersatz für meinen 300 Euro Gutschein. Auf der TUI-Seite werden alle Gutscheine mit je 100 Euro angezeigt. Merkwürdigerweise scheinen die Gutscheine an ein TUI-Reisebüro in Schrobenhausen gebunden zu sein. Steht das auch bei euch?
 

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
1
Habe heute auf meine E-Mail vom 07.11.2019 auch eine Antwort erhalten mit 3x 100 Euro Gutscheinen als Ersatz für meinen 300 Euro Gutschein. Auf der TUI-Seite werden alle Gutscheine mit je 100 Euro angezeigt. Merkwürdigerweise scheinen die Gutscheine an ein TUI-Reisebüro in Schrobenhausen gebunden zu sein. Steht das auch bei euch?

Ja bei mir auch... wollte gerade eine Hotelbuchung (von TUI) durchführen und es hat nicht geklappt, obwohl der Gutschein auf tuigutscheine.com als gültig angezeigt wird...
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.163
3.077
Merkwürdigerweise scheinen die Gutscheine an ein TUI-Reisebüro in Schrobenhausen gebunden zu sein. Steht das auch bei euch?
Das steht bei mir jetzt auch. Bei meiner letzten Überprüfung vor ca. einem Monat stand das definitiv noch nicht da. Hammer. Die ändern einfach einseitig die Gutscheinbedingungen und kommunizieren es noch nichtmal.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.163
3.077
Ich hab jetzt gleich mal ne Mail abgesetzt an: info@tui.info, gutscheinverkauf@tui.de, gutscheineinloesung@tui.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

am TT.MM.2019 habe ich einen TUI-Gutschein im Wert von 100,00 Euro mit folgenden Bedingungen erhalten:

Sie haben fünf Möglichkeiten, Ihren Coupon einzulösen:

- Sie schicken den Coupon zusammen mit der Vorgangsnummer Ihrer Reisebuchung per E-Mail an gutscheineinloesung@tui.de
- Sie geben den Couponcode bei Ihrer Buchung auf TUI.com ein
- Sie teilen uns den Couponcode und die Vorgangsnummer Ihrer Reisebuchung telefonisch unter der Nummer +49 (0) 180 6500 000 mit
- Sie geben den Coupon bei der Buchung Ihrer Reise im Reisebüro ab
- Sie senden den Coupon zusammen mit der Vorgangsnummer Ihrer Reisebuchung per Post an die TUI Deutschland GmbH.


Der Gutschein-Code wird aber jetzt plötzlich auf tui.com nicht mehr akzeptiert und bei Prüfung des Gutscheins auf tuigutscheine.com heißt es auf einmal:

Dieser Gutschein kann in folgenden Reisebüros eingelöst werden: Agentur 057106
Urlaubs(t)raum
Inh. Alexandra Sauer
Freifrau-von-Moreau Str. 5
86529 Schrobenhausen
Tel.: +49 8252 9157035

Soll das ein schlechter Scherz sein? Sie können doch nicht einseitig einfach die Einlösebedingungen ändern, noch dazu, ohne es zu kommunizieren.

Ich bitte um umgehende Klärung.

Vielen Dank und freundliche Grüße
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Ich hab einen der neu erhaltenen Gutscheine letzte Woche eingelöst. Alles gut, wurde als gültig bei der Onlinebuchung akzeptiert, es stand dort Restzahlung 0 Euro und bei nachträglicher Prüfung war genau der Gutscheinwert vom Gutschein abgezogen.

Trotzdem wurde nun der volle Betrag von meinem Konto abgebucht. :mad:
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Ich hab jetzt gleich mal ne Mail abgesetzt an: info@tui.info, gutscheinverkauf@tui.de, gutscheineinloesung@tui.de


Soll das ein schlechter Scherz sein? Sie können doch nicht einseitig einfach die Einlösebedingungen ändern, noch dazu, ohne es zu kommunizieren.

Ich bitte um umgehende Klärung.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Mal dort angerufen und gefragt, ob du die Buchung bei der Dame im Reisebüro nicht einfach telefonisch machen kannst? Wäre doch kein Problem, online das Hotel raussuchen, anrufen, buchen. Fertig?

Wäre ja sonst zu einfach.
 

Argus

Aktives Mitglied
30.01.2014
249
1
Ich hab einen der neu erhaltenen Gutscheine letzte Woche eingelöst. Alles gut, wurde als gültig bei der Onlinebuchung akzeptiert, es stand dort Restzahlung 0 Euro und bei nachträglicher Prüfung war genau der Gutscheinwert vom Gutschein abgezogen.

Trotzdem wurde nun der volle Betrag von meinem Konto abgebucht. :mad:

War bei mir auch so und ich war verwundert. Nach Rücksprache beim Service sagte man mir, dass der Gutscheinbetrag wieder zurückgebucht wird. War auch so, hat nur ein paar Tage gedauert. Man meinte, das sei so. Habe nicht weiter nachgehakt, da das Geld kam.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.163
3.077
Das ging jetzt schnell. Lob an TUI! Nur ein temporäres IT-Problem.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Über unsere IT-Abteilung haben wir den Vorfall sofort prüfen lassen und die
Info erhalten, dass, bedingt durch die aktuell bei uns laufende Umstellung
auf SAP, leider Daten verschoben wurden.

Unsere IT arbeitet mit Hochdruck daran, den Fehler zu beheben, so dass
Sie Ihren Gutscheincode ordnungsgemäß auch online einlösen können.

Anfang nächster Woche sollte im Status auf www.tuigutscheine.com der
Gutscheincode korrekt angezeigt werden und die Einschränkung auf diese
Agentur nicht mehr sichtbar sein.

Bitte entschuldigen Sie die Umstände und vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
 

Prometheus

Erfahrenes Mitglied
27.10.2015
584
369
Mal wieder was von einer der Anwaltskanzleien, die gegen Mastercard wegen des vermeintlichen DSGVO-Verstoßes vorgehen.
ich fand die Stellungnahme zum Teil ganz interessant und auch die Info, dass man noch nicht wirklich weit gekommen ist. Sehr positiv finde ich aber, dass man die Sache doch mal ganz gut erklärt..

https://www.franz.de/kanzlei/news/standmastercard13112019



Fand es auch recht informativ und positiv, so dass man es auch als nicht Jurist halbwegs verstehen kann. Ich teile auch deine Einschätzung nicht dass man nicht weit gekommen ist. Dafür dass gerade mal drei Monate vergangen sind, sind das schon recht viele Erkenntnisse. Wer schonmal die Verhandlung von z.B. Verkehrsunfall vor Gericht von Anfang bis Ende miterlebt hat weiß wie ewig lange sich das ziehen kann...
Zudem gehe ich auch nicht davon aus dass man sämtliche Trümpfe die man ggf. noch in der Hand hat öffentlich mitteilt - schließlich ist die Info ja frei verfügbar, und man kann davon ausgehen dass die Gegenseite mitliest.
Und selbst wenn es noch 1-2 Jahr dauert - man bekommt ein paar Hundert Euro die man sonst nicht hätte, und ggf. sind größere Unternehmen dann bei Datenschutzthemen besser sensibilisiert wenn es einen Präzedenzfall gibt (Wunschtraum).
Gibts von der anderen Kanzlei (Name ist mir grad entfallen) eigentlich auch Neuigkeiten?
 
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unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.146
210
Nachdem mein 500er Gutschein laut tuigutscheine.com bis vor kurzem noch immer gültig war (und ich diesbezüglich deswegen nichts unternommen habe) ist er nun laut der Webseite "inaktiv". An wen wende ich mich da jetzt?
An support@specials.mastercard.de? Oder an TUI?
 
Zuletzt bearbeitet:

Jacksparrow

Neues Mitglied
13.12.2019
1
0
Hat jemand von euch für einen zweitem (laut Nutzungsbedingungen nicht erlaubten) Priceless Account seine TUI Gutscheine erstattet bekommen? Mastercard verweigert hier mit Bezug auf die Nutzungsbedingungen eine Neuaustellung der aufgrund des Hacks gesperrten TUI Gutscheine. Für Mastercard sind damit wohl jegliche Punkte / Gutscheine auf einem Zweitaccount nach Abschaltung aufgrund des Hacks Wertlos obwohl die entsprechenden Käufe durchgeführt wurden !?

In den AGB stand doch mal “Prämien und Vorteilsleistungen, die dem Teilnehmer bereits ausgegeben wurden, können weder zurückgegeben oder storniert noch in Coins zurückgetauscht werden.” Gilt dies nicht dann auch für Mastercard?
 

milchjieper

Reguläres Mitglied
17.06.2019
55
8
Gibt's schon irgendwas neues von den Schadensersatzforderungen (Franz + kedapro oder EuGD)? Man kann sich noch anmelden, aber ich habe nirgendwo was zum Fortschritt gesehen.