Private Nutzung von Bonusmeilen

ANZEIGE

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
184
im Paralleluniversum
ANZEIGE
Das heisst deine Mitarbeiter können privat KEINE Meilen mit ihrer Kreditkarte sammeln, privat NICHT von der Reiseversicherung, Mietwagen-Versicherung etc. profitieren? Oder gibt es eine Möglichkeit, 2 kostenlose Karten (Also für die SEN/HON) zu erhalten, und damit eine privat einzusetzen? Wenn nicht, akzeptieren die das wirklich? Wenn mich mein Arbeitgeber davon aussperren würde, privat meine eigene M&M Kreditkarte zum Meilensammeln zu benutzen, würde ich ihm schön was husten..

Hi!
Das magst Du so sehen, aber so ist es.
Ich kann aus buchhalterischen Gründen nicht zulassen, dass private Buchungen auf der Geschätfskarte laufen. Genausowenig kann ich zulassen, dass das Limit durch Privatausgaben belastet wird. Nachdem wir insgesamt ca. 15 Karten haben, ist das schon ein Thema.

Die MA können übrigens sehr wohl Meilen sammeln, indem sie ihre Flüge auf dieses M&M Konto gutschreiben lassen. Sie dürfen die Flüge nur nicht damit bezahlen.
Die weiteren Benefits wie Mietwagen, Reiseversicherung stehen privat über die Karte nicht zur Verfügung. Das ist richtig. Aber bisher war das noch nie ein Problem, weil ich keinen Mitarbeiter von mir kenne, bei dem das nicht bei einer anderen KK abgesichert wäre.

Übrigens: Bisher hat nicht ein Mitarbeiter mit dieser Regelung Probleme gehabt.

Noch mal übrigens: Verlässt ein MA unsere Firma, muss er zwar die KK zurückgeben, aber er kann sein Meilenkonto natürlich behalten.

Sehe es so: Du würdest ja eh nie bei mir arbeiten. :D

@flatfly: IT
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
@ED Size:
Wenn Du aber einen neuen MA einstellst und er hat bereits so eine Karte Privat was dann?

Vielleicht fliegt er sehr viel privat und nur dieses Programm macht für Ihn Sinn, weil die anderen keine Flüge dorthin anbieten.

Dann sollte er sich eben eine andere Karte bei der Allianz zulegen - eine Karte MEINER Wahl.


Einen MA der privat sehr viel fliegt wird höchstwahrscheinlich gar nicht bei mir arbeiten - die MA sollen sehr viel arbeiten=;
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
In D gibt es hierfür nur die Regelung der Verpflegungsmehraufwendung.
Darüber hinausgehende Zuwendungen (Erstattung Spesen, Essen etc.) sind anzugeben und müssen versteuert werden.

Arbeitsessen unter 40 EUR p.P. (die intelligenterweise natürlich weder als "Mittagessen" noch als "Abendmahlzeit" laufen, um sich den Spesenabzug zu sparen) bekommst Du steuerfrei durch. Wenn Du noch einen Kunden mitnimmst, und es "Bewirtung" nennst, bekommst Du per se jeden "angemessenen" Betrag durch ohne Versteuerung. Genaugenommen sind das zumindest bei uns sogar steuermindernde Betriebsausgaben. :)
 
  • Like
Reaktionen: nhobalu
P

pmeye

Guest
Die Kreditkartenfunktion darf ausschließlich geschäftlich genutzt werden. Es dürfen auf der Kreditkarte keine privaten Umsätze erscheinen.
Die M&M Meilen dürfen privat verwendet werden.

Diese Regelung ist unabhängig vom Status.

Und das wird akzeptiert? Läuft die KK über das Geschäftskonto? Denn wenn der AG seinen Cashflow und seine Liquidität durch mein Konto und meine Bonität sicherstellt, will ich die M&M KK selbst nutzen dürfen. Der AG kann ja eine eigene KK zur Verfügung stellen und diese verpflichtend für Geschäftsausgaben machen, die über sein Konto läuft.

Oder lautet der Deal: Dein (AN) Konto gegen meine Meilen (AG)?

Abgesehen davon könnte ich ja als Mitarbeiter sagen: Ich habe genau 1 M&M KK Möglichkeit (ist doch richtig, dass ich nicht zwei haben kann?) und die möchte ich privat nutzen. Und ich möchte auch privat Meilen sammeln. Was dann? (Zum Beispiel Partnerkarte!)
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.273
1.726
Rheinland-Pfalz
Das heisst deine Mitarbeiter können privat KEINE Meilen mit ihrer Kreditkarte sammeln, privat NICHT von der Reiseversicherung, Mietwagen-Versicherung etc. profitieren? Oder gibt es eine Möglichkeit, 2 kostenlose Karten (Also für die SEN/HON) zu erhalten, und damit eine privat einzusetzen? Wenn nicht, akzeptieren die das wirklich? Wenn mich mein Arbeitgeber davon aussperren würde, privat meine eigene M&M Kreditkarte zum Meilensammeln zu benutzen, würde ich ihm schön was husten..

Wer privat Meilen sammel möche kann sich ja eine Zusatzkarte holen und über das private Girokonto abrechnen, die Meilen werden dann auch dem Meilenkonto gutgeschrieben.Die Zusatzkarte kostet natürlich etwas, aber ich möchte als AN nicht dass mein AG sieht was ich so alles privat konsumiere.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
184
im Paralleluniversum
Wer privat Meilen sammel möche kann sich ja eine Zusatzkarte holen und über das private Girokonto abrechnen, die Meilen werden dann auch dem Meilenkonto gutgeschrieben.Die Zusatzkarte kostet natürlich etwas, aber ich möchte als AN nicht dass mein AG sieht was ich so alles privat konsumiere.

Soweit ich weiss, geht das nicht.
Die Partner- oder Zusatzkarte wird zwar über eine eigene Abrechnung, aber über das gleiche Konto wie die Hauptkarte abgerechnet. Sollte das anders gehen, freue ich mich über eine Korrektur.
Abgesehen davon belasten die Privatausgaben aber immer noch das Limit der Hauptkarte...
 
Y

YuropFlyer

Guest
Wäre ich vorsichtig mit dieser sagenumwobenen Grenze. Bei firmenseitig gestellten Routex-Tankkarten wird bsp.weise Payback auch immer hart deaktiviert, da bereits ein einziger Punkt als geldwerter Vorteil zu versteuern wäre.

Only in Görmäni (Selbst die Deutschen die hier im Büro arbeiten lästern mit Vorliebe über "ihr" System mit dem Schwachfug "Geldwerter Vorteil"..)
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Ich kann aus buchhalterischen Gründen nicht zulassen, dass private Buchungen auf der Geschätfskarte laufen.

Das ist klar. Aber wieso wird dann auf die M&M-Kreditkarten gesetzt?

Es gibt doch auch dedizierte Corporate/Private-Kartendoppel, bei denen dann z.B. die Corporate Card die Mietwagenversicherung grundsätzlich inkludiert und die Private eben nicht. Oder die Abrechnungs- und Transaktionsdaten der Corporate Card dann per EDIFACT oder was auch immer ohne Medienbruch ins System flutschen und für die Private Card die Rechnungslegung nur auf "traditionellen" Wegen gemacht wird.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.273
1.726
Rheinland-Pfalz
Soweit ich weiss, geht das nicht.
Die Partner- oder Zusatzkarte wird zwar über eine eigene Abrechnung, aber über das gleiche Konto wie die Hauptkarte abgerechnet. Sollte das anders gehen, freue ich mich über eine Korrektur.
Abgesehen davon belasten die Privatausgaben aber immer noch das Limit der Hauptkarte...

Hatt extra bei der DKB Bank angerufen vor meinem Post, die sagten mir es geht, Abrechung der Zusatzkarte über privates Konto,
 
  • Like
Reaktionen: nhobalu

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
184
im Paralleluniversum
Das ist klar. Aber wieso wird dann auf die M&M-Kreditkarten gesetzt?

Es gibt doch auch dedizierte Corporate/Private-Kartendoppel, bei denen dann z.B. die Corporate Card die Mietwagenversicherung grundsätzlich inkludiert und die Private eben nicht. Oder die Abrechnungs- und Transaktionsdaten der Corporate Card dann per EDIFACT oder was auch immer ohne Medienbruch ins System flutschen und für die Private Card die Rechnungslegung nur auf "traditionellen" Wegen gemacht wird.

Wäre ggfs. überlegenswert. Andererseits, wie bereits oben gesagt, bisher hat sich noch nie jemand darüber beschwert. Im Gegenteil, die Regelung wurde mehrfach hinterfragt und wurde bisher ohne Ausnahme von den MA befürwortet.
Warum sollte ich also daran etwas ändern?
 
Y

YuropFlyer

Guest
Soweit ich weiss, geht das nicht.
Die Partner- oder Zusatzkarte wird zwar über eine eigene Abrechnung, aber über das gleiche Konto wie die Hauptkarte abgerechnet. Sollte das anders gehen, freue ich mich über eine Korrektur.
Abgesehen davon belasten die Privatausgaben aber immer noch das Limit der Hauptkarte...

Also, jetzt mal blöd gefragt:

Du stellst jemanden ein, der wirklich benötigt wird (Gesuchte Fähigkeit) - derjenige ist bereits SEN/HON, und kann den Status auch alleine durch private Reisen halten.

Er hat auch bereits eine M&M Karte, mit welcher er Meilen generiert.

Du willst ihn jetzt also zwingen, ab Anstellungsdatum seine M&M Kreditkarte nicht mehr privat zu benutzen - zumindest sofern du ihn von Zeit zu Zeit auf dienstliche Reisen schicken wirst - sehe ich das richtig?


Zumindest aus Schweizer Sicht kommt mir das völlig unrealistisch vor. Wir hatten selber für Kreditkarten besorgt zu sein, Abrechungen zu erstellen (Also Quittung für Firmenspesen abgeben und alles in einem Sheet zusammenfassen pro Reise) - dafür wurde uns aber sehr grosszügig der Wechselkurs gegeben (etwa das, was man bezahlen muss, wenn man mittels Direct Currency Scam verarscht wird, also etwa 4% mehr) und auch die Überweisung der Spesen erfolgte immer innert 2-3 Tagen, sprich man war, selbst bei hohen Spesen, nie "out of money", da man das Geld stets vor der Fälligkeit der Kreditkartenrechnung auf dem Konto hatte, oftmals sogar mehrere Wochen früher. Wieso kommt so etwas bei euch nicht in Frage? Geht das aufgrund deutscher Gesetze nicht?
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
184
im Paralleluniversum
Z.B. weil bei den Corporate Cards gewisse Sachen wie e-Billing (mein Hinweis auf EDIFACT) möglich sind, was die Efffizienz in der Abwicklung erhöht?

Da wir nicht mit EDI arbeiten, bringt uns das aber nichts.
Das bisherige System funktioniert rund und ohne großen Aufwand. Die KK Abrechnungen müssen zusammen mit den dazu gehörenden Belegen eingereicht werden.
Dadurch ist der Aufwand für unsere Buchhaltung recht gering und garantiert die Vollständigkeit der dazu gehörenden Unterlagen.

Per EDI wäre das nicht so einfach möglich.
Ergo kein Mehrwert für uns.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Ich kenne relativ viele Beispiele von schweizer Firmen in denen Pauschalbeträge für gewisse Spesen gezahlt werden.

Lass mich raten.. gewisse Spesen wie zB Handy? Ja, dort geht es. Aber versuch mal Auslands-Spesen für Essen etc. "pauschal" ohne Quittungen abzurechnen.. da dürfte das Steueramt zumindest im Kt. Zürich leicht etwas dagegen haben ;)
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Lass mich raten.. gewisse Spesen wie zB Handy? Ja, dort geht es. Aber versuch mal Auslands-Spesen für Essen etc. "pauschal" ohne Quittungen abzurechnen.. da dürfte das Steueramt zumindest im Kt. Zürich leicht etwas dagegen haben ;)

Es gibt durchaus auch im Kanton Zürich vom Steueramt genehmigte Spesenreglemente, die Pauschalspesen für Mahlzeiten im Ausland erlauben!
 

nanook00

Erfahrenes Mitglied
03.05.2010
272
-1
SYD/HBA
Lass mich raten.. gewisse Spesen wie zB Handy? Ja, dort geht es. Aber versuch mal Auslands-Spesen für Essen etc. "pauschal" ohne Quittungen abzurechnen.. da dürfte das Steueramt zumindest im Kt. Zürich leicht etwas dagegen haben ;)

Ich kenn's aus den Kantonen Zug, Schwyz und Luzern (offiziell abgenommene Spesenreglemente). Und das betrifft neben Handy durchaus auch Mahlzeiten, Übernachtungspauschalen u.ä.
 
  • Like
Reaktionen: Ostschneiser

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.844
23
ZRH
Only in Görmäni (Selbst die Deutschen die hier im Büro arbeiten lästern mit Vorliebe über "ihr" System mit dem Schwachfug "Geldwerter Vorteil"..)

Den geldwerten Vorteil gibt es auch im schweizer Steuerrecht (wenn auch mit Sicherheit nicht so wahnsinnig wie im deutschen).
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.665
701
MUC
Zum Glück dürfen wir bei uns die Meilen selbst verwenden, aber bei dieser Regelung wäre ja mal die echte Praxis interessant.

a) Geben die Mitarbeiter der Firma das ganze M&M Konto zur Verwaltung und die 3 Mitarbeiter wühlen sich durch den mix aus Abos, Privaflügen und dienstlichen Flügen, um für die dienstliechen Meilen Firmen awards zu buchen?.

b) Oder gibt der Mitarbeiter nach jeder Dienstreise mit der Abrechnung die erflogenen Meilen an und irgendwann wird der Mitarbeiter aufgefordert doch mal für den Herrn xy aus der Nachbarabteilung den und den Award zu buchen?

c) Oder hat es dieser Dax Konzern geschafft mit M%M für die Mitarbeiter geschäftliche und Private konten zu vereinbaren?

Neugier!

Gruß

Flyglobal



Der MA kann frei wählen zwischen Regelung a oder b
zu a) Im Prinzip ja (es gibt ja auch Menschen, die (fast) nur beruflich fliegen und kein Altpapier sammeln...)
zu b1) entweder aufgefordert oder freiwillig, ab und an..
zu b2) zur Buchung temporär(es) Passwort an Reisestelle (=firmeneigenes Reisebüro)
zu c) das war mal so, aber wurde vor Jahren abgeschafft (wegen Steuer??)

Nachtrag:
KK (nicht M+M) für alle, die irgendwann mal reisen müssen, frei, ausdrücklich auch zur persönlichen Verwendung
Abrechnung über Privat-Konto
Zahlungsziel: 2 Monate
dafür: Kein Reisekostenvorschuss oder ähnliches
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Puh, nach Lektüre der letzten 30 Posts weiß ich zumindest, bei wem ich nicht arbeiten möchte. ;-)

Also ganz ehrlich: Kein AG dieser Welt dürfte mich mit meinen privaten Daten bei einem Bonusprogramm anmelden, auch nicht beim Haribo Goldbärenclub. Wenn der AG was sammeln will, dann soll er dafür ein Programmn verwenden, bei dem das für Firmen möglich ist. Die Firmenkreditkarte kann er mit so wenig oder vielen Perks ausstatten, wie sie eben für meine Ausgaben notwendig ist, aber meine private Karte suche ich mir selbst aus.

Letztlich ist klar, daß diese Diskussion so verlaufen musste. Wir sind halt (fast) alle Deutsche, und da gibt es eben eine Regel oder noch besser ein Gesetz, daß das alles regelt. Leben und leben lassen geht anders, aber das ist halt nicht Deutsch.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Letztlich ist klar, daß diese Diskussion so verlaufen musste. Wir sind halt (fast) alle Deutsche, und da gibt es eben eine Regel oder noch besser ein Gesetz, daß das alles regelt. Leben und leben lassen geht anders, aber das ist halt nicht Deutsch.

Das Problem stellt sich in D immer, wenn sich eine Partei "undeutsch" verhält, dann wird diese im Streitfall mit typisch deutschen Waffen geschlagen. Du kannst dir nicht vorstellen wie schwer es mit gefallen ist mich "typischer" zu verhalten.

Als AG wird im Streitfall jede nicht konkret geregelte Nachlässigkeit oder Nettigkeit gegen dich ausgelegt.

z.B Ein Urlaubstag ohne Urlaubsantrag = der Arbeitgeber hatte keine Arbeit für mich.
Zeitarbeitskonten ohne entsprechende Vereinbarung = Überstunden müssen gezahlt werden, aber die Minusstunden auch :)
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Das Problem stellt sich in D immer, wenn sich eine Partei "undeutsch" verhält, dann wird diese im Streitfall mit typisch deutschen Waffen geschlagen. Du kannst dir nicht vorstellen wie schwer es mit gefallen ist mich "typischer" zu verhalten.

Als AG wird im Streitfall jede nicht konkret geregelte Nachlässigkeit oder Nettigkeit gegen dich ausgelegt.

z.B Ein Urlaubstag ohne Urlaubsantrag = der Arbeitgeber hatte keine Arbeit für mich.
Zeitarbeitskonten ohne entsprechende Vereinbarung = Überstunden müssen gezahlt werden, aber die Minusstunden auch :)
In der Tat.

Zweimal freiwillig wegen guten Ergebnissen eine Sonderzahlung geleistet = AN hat einen Rechtsanspruch auf weitere Sonderzahlungen. :doh:
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
ANZEIGE
300x250
Puh, nach Lektüre der letzten 30 Posts weiß ich zumindest, bei wem ich nicht arbeiten möchte. ;-)

Also ganz ehrlich: Kein AG dieser Welt dürfte mich mit meinen privaten Daten bei einem Bonusprogramm anmelden, auch nicht beim Haribo Goldbärenclub. Wenn der AG was sammeln will, dann soll er dafür ein Programmn verwenden, bei dem das für Firmen möglich ist. Die Firmenkreditkarte kann er mit so wenig oder vielen Perks ausstatten, wie sie eben für meine Ausgaben notwendig ist, aber meine private Karte suche ich mir selbst aus.

Letztlich ist klar, daß diese Diskussion so verlaufen musste. Wir sind halt (fast) alle Deutsche, und da gibt es eben eine Regel oder noch besser ein Gesetz, daß das alles regelt. Leben und leben lassen geht anders, aber das ist halt nicht Deutsch.

Diesem Posting stimme ich zun 100% zu!

Nur das ihr die Deutschen seid und nicht ich!
;)

Das Problem stellt sich in D immer, wenn sich eine Partei "undeutsch" verhält, dann wird diese im Streitfall mit typisch deutschen Waffen geschlagen. Du kannst dir nicht vorstellen wie schwer es mit gefallen ist mich "typischer" zu verhalten.

Als AG wird im Streitfall jede nicht konkret geregelte Nachlässigkeit oder Nettigkeit gegen dich ausgelegt.

z.B Ein Urlaubstag ohne Urlaubsantrag = der Arbeitgeber hatte keine Arbeit für mich.
Zeitarbeitskonten ohne entsprechende Vereinbarung = Überstunden müssen gezahlt werden, aber die Minusstunden auch :)

Die Grundproblematik ist aus meiner "österreichischen" Sicht der doch recht strenge Arbeitnehmerschutz. Der ja, zumindest soweit mir bekannt, ein de facto Kündigungsschutz ist. Den gibt es in CH und AT so nicht. Selbst ein Mitarbeiter mit 30 Jahren Zugehörigkeit zur Firma ist mit einem entsprechendem Fristenlauf kündigbar. Daher muss der AG nicht zwingend ein zerüttetes Vertrauensverhältnis herbeibeten (ala 3x am Pissoir daneben gemacht, einmal mit Absicht oder putzt sich nicht die Zähne und stinkt uns mit Mundgeruch die Bude voll).

Auch was die Gerichte angeht, dürfte bei uns nicht ganz so Arbeitnehmerfreundlich geurteilt werden. Daher regelt sich vieles von selbst.
Naja, aber natürlich längst nicht alles ...