Private Nutzung von Bonusmeilen

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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
183
im Paralleluniversum
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Es ist keine Geschäftskarte, wenn sie über das private Konto den AN läuft! Und was der mit seinem(!) Limit macht, ist seine Sache!

Dann zahlt der MA aber auch die Jahresgebühr der Karte selber und kann gegen Belegvorlage die Kosten erstattet bekommen. Im Regelfall macht der MA damit einen schlechten Schnitt.

Ich kann den ganzen Stress nicht nachvollziehen. Mir kommt es so vor, als ob einige Leute zwar gerne bereit sind die Vorteile, die sich für diese Leute aus der geschäftlichen Nutzung (Meilen, Umsätze, Status) ergeben gerne einzusacken und für sich zu nutzen, aber um Himmels willen keinen noch so kleinen Krümel einzubringen...

In unserem Fall ist es statistisch gesehen so, dass unsere Leute zu 95% beruflich fliegen. Wenn jemand dadurch Senator wurde, hat er sich bisher nie beschwert und den Status gerne in Anspruch genommen. Das darf und soll er auch. Wenn dann der private Urlaubsflug und der private Mietwagen eben nicht über diese Karte bezahlen kann (aber wohl die Meilen darauf gut schreiben lassen kann), dann war das bisher für alle immer gerne ok. Abfliegen darf er sie ja - in unserem Fall - sowieso privat.

Ich habe wirklich das Gefühl, dass hier einige Leute aus Maximiersucht so ein ganz klein wenig den Boden der Realität verlassen haben...

Aber das ist mein individuelles Gefühl, das mir in den nächsten Posts bestimmt um die Ohren gehauen wird... ;)

Ich kann aber auch andere Firmen, in denen die Meilen der Firma "gehören", verstehen. Schließlich wurden die erfolgenen Meilen ja auch von der Firma bezahlt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
183
im Paralleluniversum
Das bedeutet, dass obwohl im Arbeitsvertrag drin steht, dass die Meilen den AG gehören, da aber alle MAs diese privat nutzen ist es also doch erlaubt privat zu nutzen ?

"Betriebliche Übung" kann man an einem Beispiel wohl ganz gut beschreiben:

Nehmen wir mal an, Du darfst im Büro nicht privat telefonieren. Das steht in den Betriebsregularien. So weit so gut.
In der Praxis hält sich keiner dran und jeder telefoniert wie wild mit Frau, Freundin, Haustier und Call Centern...

Nun kann der AG einen Mitarbeiter wegen einem Privattelefonat nicht abmahnen, weil es im Betrieb die übliche Situation ist, dass es ja eh jeder macht. Und dieser im allgemeinen geduldete Regelfall nennt sich betriebliche Übung.
 
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Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
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Es steht ja auch jedermann frei, eine eigene Firma zu gründen, Arbeitsplätze zu schaffen, Flüge für die Mitarbeiter zu zahlen, die daraus erworbenen Meilen den Mitarbeitern zu überlassen ( schenken) um dadurch ein angenehmes Betriebsklima zu schaffen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Es steht ja auch jedermann frei, eine eigene Firma zu gründen, Arbeitsplätze zu schaffen, Flüge für die Mitarbeiter zu zahlen, die daraus erworbenen Meilen den Mitarbeitern zu überlassen ( schenken) um dadurch ein angenehmes Betriebsklima zu schaffen.

Wenn es so einfach wäre, würde es ja jeder machen.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
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im Paralleluniversum
Wenn es so einfach wäre, würde es ja jeder machen.

Falsch... Ich würde es nicht mal mehr machen, wenn es einfach wäre... :D
Auch wenn ich ganz gut damit gefahren bin.

Denn viele Leute denken ja, dass man als AG nur noch damit beschäftigt ist Geld zu scheffeln und blenden die Realität gerne aus.
Merken tun sie das erst, wenn es zu spät ist. Aus diesem Grund gehen ja viele der Notselbstständigkeiten (z.B. nach Arbeitsplatzverlust) auch schief...
 
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flatfly

Erfahrenes Mitglied
29.10.2011
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Wie schon gesagt, gute Firmen die auch Gewinne machen nutzen die MAs nicht schamlos aus.
Denn wo man gerne arbeitet wird auch produktiver gearbeitet.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Falsch... Ich würde es nicht mal mehr machen, wenn es einfach wäre... :D
Auch wenn ich ganz gut damit gefahren bin.

Denn viele Leute denken ja, dass man als AG nur noch damit beschäftigt ist Geld zu scheffeln und blenden die Realität gerne aus.
Merken tun sie das erst, wenn es zu spät ist. Aus diesem Grund gehen ja viele der Notselbstständigkeiten (z.B. nach Arbeitsplatzverlust) auch schief...

Das ist aber ein ganz anderes Thema.

Ich würde es auch nicht mehr machen - ich habe allerdings keine anderen validen Optionen:cry: Ausserdem habe ich keinen Bock mich mit einem AG über Reiseklassen und Meilensammeln zu streiten.
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
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171
DUS
www.hotels-and-travel.de
Wie gut, daß der öffentliche Dienst da fein raus sind ...

Dienstlich erworbene Meilen gehören der Dienstherren. Es bedurfte eines einfachen Erlasses. Und gut war.

... und ich wette, dass hiergegen nicht mal die Maximierer was haben, denn es werden ja die hart verdienten und unter Schmerzen und Qualen abgedrückten wenigen Steuermitteln der Maximierer verflogen....

Und erstattet wird bei mir und meinen Kollegen im öffentlichen Dienst auch auf Dienstreisen noch lange nicht alles (Frühstück bis max. 3,60 EUR, auch wenn es 22 EUR gekostet hat), ist es in der Rate drin, wird es wg. erspartem Aufwand wieder abgezogen. Und ich warte persönlich auf den Tag, an dem der LRH verlangt, daß wir auch keine meilenfähigen Kreditkarten mehr für die Bezahlung der Hotels einsetzen. Payback Nutzung für dienstliche Kosten ist bereits untersagt.

Was ist bei der ganzen Diskussion hier nicht wirklich verstehe, insbes. nach der m.E. klaren Entscheidung des BAG ist, wenn einem Arbeitnehmer die Regelung im Unternehmen nicht passt und Euch das massiv stört, warum wird der Arbeitgeber dann nicht gewechselt? Und es sollte jedem auch klar sein, dass wenn eine Regelung des dienstlichen Einsatzes zwar vorgesehen, aber nicht gelebt wird (was i.Ü. gar in der Firma des klagenden Arbeitnehmers der Fall war, denn das BAG entschieden hat) dann sollte auch klar sein, daß die Nutzung der Meilen für private Zwecke "aus Gewohnheitsrecht" immer ein Restrisiko birgt. Aber muß das wirlich hier diskutiert werden? Das sollte doch gerade uns streitsüchtigen und klagewütigen Deutschen mehr als klar sein.
 
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18.10.2010
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Wie schon gesagt, gute Firmen die auch Gewinne machen nutzen die MAs nicht schamlos aus.
Denn wo man gerne arbeitet wird auch produktiver gearbeitet.

Ich bin viel im Consulting unterwegs und stehe in meinen Projekten zwischen IT und Vorstandsebene.

Interessanterweise weicht meine Erfahrung von Deinem Statement ab. Oft sind in den Firmen, in denen ein Patriarch teilweise willkürlich über seine Mitarbeiter "herrscht", die Mitarbeiter diesem Patriarch hörig und beweisen oft eine in meinen Augen unfassbare Leidensfähigkeit. In Unternehmen, in denen ein AG gerne auch mal gibt, entsteht oft eine Erwartungshaltung nach noch mehr "geben"...

Irgendwie komisch... müsste ich mal mit einem Psychologen drüber reden...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Wie schon gesagt, gute Firmen die auch Gewinne machen nutzen die MAs nicht schamlos aus.
Denn wo man gerne arbeitet wird auch produktiver gearbeitet.

Das sehen die MA im Zweifelsfall anders. Und ich kann mir z.B. nicht erklären warum man sich den Vorwurf des "ausnutzens" anhören soll weil man als AG die beruflich gesammelten Meilen auf für die Firma nutzen möchte.

Es werden ja nicht nur Meilen unter erbärmlichsten Zeitdruck in innereuropäischer Eco gesammelt.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
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im Paralleluniversum
Wie gut, daß der öffentliche Dienst da fein raus sind ...

Dienstlich erworbene Meilen gehören der Dienstherren. Es bedurfte eines einfachen Erlasses. Und gut war.

... und ich wette, dass hiergegen nicht mal die Maximierer was haben, denn es werden ja die hart verdienten und unter Schmerzen und Qualen abgedrückten wenigen Steuermitteln der Maximierer verflogen....

Und erstattet wird bei mir und meinen Kollegen im öffentlichen Dienst auch auf Dienstreisen noch lange nicht alles (Frühstück bis max. 3,60 EUR, auch wenn es 22 EUR gekostet hat), ist es in der Rate drin, wird es wg. erspartem Aufwand wieder abgezogen. Und ich warte persönlich auf den Tag, an dem der LRH verlangt, daß wir auch keine meilenfähigen Kreditkarten mehr für die Bezahlung der Hotels einsetzen. Payback Nutzung für dienstliche Kosten ist bereits untersagt.

Was ist bei der ganzen Diskussion hier nicht wirklich verstehe, insbes. nach der m.E. klaren Entscheidung des BAG ist, wenn einem Arbeitnehmer die Regelung im Unternehmen nicht passt und Euch das massiv stört, warum wird der Arbeitgeber dann nicht gewechselt? Und es sollte jedem auch klar sein, dass wenn eine Regelung des dienstlichen Einsatzes zwar vorgesehen, aber nicht gelebt wird (was i.Ü. gar in der Firma des klagenden Arbeitnehmers der Fall war, denn das BAG entschieden hat) dann sollte auch klar sein, daß die Nutzung der Meilen für private Zwecke "aus Gewohnheitsrecht" immer ein Restrisiko birgt. Aber muß das wirlich hier diskutiert werden? Das sollte doch gerade uns streitsüchtigen und klagewütigen Deutschen mehr als klar sein.

Ganz einfach: Wechseln würde bedeuten, die Vorteile des entsprechenden Arbeitsplatzes zu verlieren. Die will man ja nicht aufgeben. Deswegen wird versucht zu motzen und auch noch diesen Vorteil herauszuholen...
Auch eine typisch deutsche Mentalität: Auch hierzu ein Beispiel: Ich baue mein Haus 100 Meter neben der Autobahn, die da seit 50 Jahren steht. 1 Jahr nach Fertigstellung demonstriert dieser Typ Mensch dann gegen die Autobahn und verlangt die Verlegung...
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
Ich habe dieses Jahr sogar schon mehrere Flüge privat bezahlt, die dienstlich waren :eek:
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
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www.hotels-and-travel.de
Ganz einfach: Wechseln würde bedeuten, die Vorteile des entsprechenden Arbeitsplatzes zu verlieren. Die will man ja nicht aufgeben. Deswegen wird versucht zu motzen und auch noch diesen Vorteil herauszuholen...
Auch eine typisch deutsche Mentalität: Auch hierzu ein Beispiel: Ich baue mein Haus 100 Meter neben der Autobahn, die da seit 50 Jahren steht. 1 Jahr nach Fertigstellung demonstriert dieser Typ Mensch dann gegen die Autobahn und verlangt die Verlegung...

Meine Frage war auch mehr ironisch gemeint.

Und das schlimme ist, ich hatte eine Zeitlang mit diesem Menschenschlag sehr häufig zu tun. Das Leben ist halt keine Sahnetorte :p
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
Dazu sage ich als AG: Selbst schuld. Würde ich nie machen und auch nie von einem Mitarbeiter verlangen.

Naja sagen wir mal so. Ich arbeite in einem Bereich in dem ich auf jeden Fall bleiben möchte. Teilweise kann man es als selbstständige Arbeit ansehen. Da war es mir das Wert und ich hatte auch Spaß dabei. Ich hab auch ein Flug mit Meilen bezahlt, der dienstlich war (plus die Steuern und Gebühren privat), und damit in etwa die Meilen verbraten die ich dienstlich letztes Jaht erflogen und bezahlt bekommen hatte.

Dafür nehme ich das aber nicht so genau mit dienstlichen und privaten Meilen, auf den "Cent" genau kann ich das eh nicht abrechnen. Aber wie gesagt: Es ist ein ganz spezieller eigener Bereich in dem ich arbeiten möchte.

Du kannst mir aber glauben: Klappt es aus irgendeinem Grund nicht in diesem Gebiet zu bleiben, ich würde mir auf keinen Fall für einen Job in der Industrie oder Wirtschaft innerhalb eines Unternehmens so den Arsch aufreissen oder privat etwas dienstliches bezahlen!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Man könnte sagen ... ja
Aber wie geschrieben, es ist eine ganz spezielle Situation, die ich aber nicht öffentlich ausbreiten mag. Bei Interesse könnte ich aber mehr über PN sagen ;-).

Nene ich verstehe das eigentlich sehr gut. Ich habe früher (als Angestellter) auch privat und beruflich nie besonders getrennt. Mal zu meinem Vorteil, häufig zum Vorteil des AGs - es hat aber Spass gemacht.

Heute trenne ich es eh nicht mehr.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Man könnte sagen ... ja
Aber wie geschrieben, es ist eine ganz spezielle Situation, die ich aber nicht öffentlich ausbreiten mag. Bei Interesse könnte ich aber mehr über PN sagen ;-).

Anschlussflug wegen Übermaximierens in der Lounge verpasst? ;)
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
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Ich habe dieses Jahr sogar schon mehrere Flüge privat bezahlt, die dienstlich waren :eek:

Und ich habe dienstliche Flüge durch private Zahlung eines Business Savers aufgewertet.
;)

Na ja, das dürfte ab 1. September wohl eher nur noch im Geschichtsunterricht vermittelt werden.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
Schön langsam nähern wir uns an:

Im Zweifelsfall reicht aber deine Aussage "betriebliche Übung" nicht aus, sondern dies wird in einem Gerichtsverfahren festgestellt. ...

Aber das ist bei allem so - auch wenn es noch so detailliert vertraglich festgelegt ist, kann es zu einem Verfahren kommen. Wenn jemand klagen will ...

... Ich verstehe einfach nicht warum ihr ganzen Meilensammler und Vielflieger in Topjobs euch zu fein seit das Thema schriftlich mit dem AG zu fixieren. Wollt ihr keine schlafenden Hunde wecken, oder ist die Sache dann doch nicht so Glas klar? Rechtssicherheit ist doch keine schlechte Sache.

Ich beziehe das mal auf mich, da Du auf meine Posting replied hast. Ich habe es mit meinem AG geregelt. Es ist Teil meines großzügigen Benefitpakets. Allerdings buche ich ausnahmslos über meine private Kreditkarte (so üblich bei uns), und reiche danach ein. Mein AG vertraut mir, dass ich da nicht lustig durch die Gegend buche und ist erstaunt, wie günstig ich durch nutzen meiner Statusprivilegien tw. Tophotels bekomme. Diese Privilegien kommen aber zu 80% aus privater Verwendung.

Das Problem mit der Rechtssicherheit bleibt aber wie schon oben erwähnt auch mit einer schriftlichen Vereinbarung. Weil sich Anwälte, Richter und Steuerfahnder oder wer sonst noch kommt immer einmischen. Sprich also dritte kommen. Kenne bei einem Freund aus D folgenden Fall. AN (= mein Freund) vereinbart mit GF des AG etwas (war nichts meilenspezfisches, sondern geldspezifisches). Ebene oberhalb sagt nach Jahren - das geht so nicht und GF von AG hätte damals das nicht entscheiden dürfen. Daher gilt Regelung rückwirkend nicht und fordert Geld zurück (beim Ausscheiden aus Firma). Und bekommt Recht, weil Gericht sagt, dem AN hätte klar sein müssen, dass GF von AG nicht die Befugnis hat, das zu entscheiden. Weil er ja schon länger in der Firma war zum Zeitpunkt der Vereinbarung und wissen hätte müssen ... blabla ...

Das wird jetzt zu sehr OT - aber nur weil man eine Vereinbarung hat, heißt das noch längst nichts. Ihr geht immer davon aus, dass der AG letztinstanzlich befugt für alles ist. ISt er in Konzernstrukturen oftmals aber nicht. Bei einem 40.000 MA Konzern bekommst Du keine Unterschrift vom Vorstandsvorsitzenden, sondern Du bekommst Reiserichtlinien, die gelten. Und wo es sieben Versionen im Intranet gibt. Und auf Nachfrage drei Antworten von zwei Personen, wie das zu machen ist. Soweit aus meiner Vergangenheit.

Klar, schriftlich ist besser als gar nichts, aber auch nicht die "Offenbarung".


Auch eine typisch deutsche Mentalität: Auch hierzu ein Beispiel: Ich baue mein Haus 100 Meter neben der Autobahn, die da seit 50 Jahren steht. 1 Jahr nach Fertigstellung demonstriert dieser Typ Mensch dann gegen die Autobahn und verlangt die Verlegung...

Da bekommst Du 100%ig recht von mir!

G.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Auch eine typisch deutsche Mentalität: Auch hierzu ein Beispiel: Ich baue mein Haus 100 Meter neben der Autobahn, die da seit 50 Jahren steht. 1 Jahr nach Fertigstellung demonstriert dieser Typ Mensch dann gegen die Autobahn und verlangt die Verlegung...

Leider bekommen solche Typen immer wieder Recht. Ob auf dem Lande gegen krähende Hühner oder in Stadt gegen laute Kneipen. Wie ich das hasse.
 
P

pmeye

Guest
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Also ich sehe es so:

  • Dienstlich erflogene Meilen gehören dem AG.
  • Diese in Vermutung einer "betrieblichen Übung" privat zu nutzen ist potentiell gefährlich. Wegen eventueller Rückforderungen. Ich sehe hier aber nur das Risiko in Höhe des Kurses (in dem Urteil stehen 9700 € für 350000 Meilen) und nicht in Höhe des Preises von irgendwelchen C- oder F Flügen.
  • Eine Gefahr für den Arbeitsplatz würde ich nicht sehen, solange der AG nicht klar geäußert hat, dass er seinen Anspruch geltend macht, da hier vorgebracht werden kann, irrtümlich von einer betrieblichen Übung ausgegangen zu sein. Dennoch hat der AG natürlich Anspruch auf die Meilen und der AN damit im Zweifel eine Ersatzpflicht.
  • Die private Nutzung der Meilen gegen die ausdrückliche Anweisung der dienstlichen Nutzung ist abmahnfähig.
  • Die Ausübung des Rechtes auf die Dienstmeilen ist problematisch, da in jedem Falle Persönlichkeitsrechte des AN berührt sind (privates MM-Konto, privates KK-Konto, privater Status, Meilenverfall etc). Das Ganze kann im Zweifel nur über gegenseitige Vereinbarungen laufen oder eben gerichtlich.
  • Der kluge Arbeitgeber, für den reisende Mitarbeiter Teil des Geschäftsmodells sind, wird daher entweder eine Vereinbarung zugunsten der MA herbeiführen oder aber für anderweitige Kompensation sorgen (Ich nutze dein Konto und du dafür meine Meilen)
  • Der kluge Arbeitnehmer wird eine entsprechende Vereinbarung zu seinen Gunsten herbeiführen bzw. den Aspekt bei der Wahl des AG berücksichtigen.
  • Ich bin mir nicht sicher, ob das Gericht im zitierten Urteil alle Aspekte des Problems richtig gewürdigt hat. Von daher würde ich mich nicht wundern, wenn es da in Zukunft noch Korrekturen gibt. Manche Schlussfolgerungen aus dem Urteil, die in der Presse kursieren, erscheinen mir aber abenteuerlich bzw. an den Haaren herbeigezogen (bspw. Verplichtung zu privaten Teilnahme an M&M). Hier sind mit Sicherheit die Persönlichkeitsrechte das höhere Rechtsgut, was aber gar nicht im Fokus der Entscheidung stand.
 
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