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Nur wirst Du nicht die maßgebliche Instanz sein.
Ich würde davon ausgehen, daß der Wert ähnlich angesetzt wird wie bei der Basis zur Ermittlung des geldwerten Vorteils von Meilentickets. Also Preis des paid tickets zum Zeitpunkt der Buchung. Wenn der Nutzer nicht so schlau war, und davon einen Screenshot gemacht hat, wird das Gericht schätzen. Das kann "gut" für den AN laufen, wenn der günstigste Preis für die Strecke genommen wird, aber man kann da problemlos auch einen "Durchschnittspreis" annehmen.
Da braucht man kein Screenshot, steht alles bei M&M wenn man bucht und ist immer nachvollziehbar.