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Probleme mit Kartenzahlung in DE 25.05.22

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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.115
1.647
So, seit letzter Woche ist das Kartenzahlungsproblem bei uns in der Gegend zum einen etwas "entschärft".
Beim dm kann wieder mit Girocard gezahlt werden (wird natürlich dann ELV durchgeführt.).

Auf der anderen Seite ist es aber durch ein "verwandtes" Problem wieder verschärft worden.

Die Kunden der Cash Group Kunden (meine Eltern sind bei der HypoVereinsbank) können kein Geld am Automatern abheben! Bei der örtlichen Postbank
ist der Automat leer bzw. defekt. Bei der Postbank in der 'Kreisstadt und auch bei der Hypobank dort das gleiche Problem.
Sinngemäße Aussage der Mitarbeiterinen der Hypobank. "Die Firma für den Automaten kommt einfach nicht bei":
Meine Mutter wurde dann aufgefordet, bei einer anderen örtlichen Bank Geld abzuheben. Sie soll dann den Beleg über die Abhebung am Fremdautomaten
ausdrucken und bei der Hypobank einreichen. Die Gebühr würde übernommen.

Bei der Filiale der Deutschen Post in der Kreisstadt und auch in unserem örtlichen Post Shop genau die gleiche Aussage bezüglich der Automaten!(n)
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
711
250
(Anmerkung: Einkäufe vor Bezahlung nie in mitgebrachten Taschen verstauen, dass kann durchaus als versuchter Diebstahl ausgelegt werden)
Was?? Das ist meine übliche Einkaufsmethode. Habe immer eine Stofftasche im Auto, die nehme ich mit in den Supermarkt und fülle sie dort, also vor der Kasse zwischen den Regalen, mit meinen Einkäufen.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.069
994
Diese Behauptung ist ja auch falsch. Den Vorsatz zur rechtswidrigen Zueignung wird man kaum irgendwie begründen können, solange man nicht durch die Kasse durch ist und es sich um normale Taschen und Tüten handelt (also nicht die Jackentasche oder Hosentasche).

Rucksäcke, Einkaufstaschen, Tüten usw. werden ja auch gelegentlich vom Kassierer überprüft (ob sie leer sind, oder nur Gegenstände die man schon mitgebracht hat), und gerade im Sinne des Umweltschutzes sollte man diese auch mehrfach verwenden.

Es dürfte auch höchst selten vorkommen, dass ein Ladendetektiv jemanden abpasst bevor er die Kasse passiert hat, jedenfalls wenn nicht ganz offensichtlich Waren versteckt werden in Jackentaschen.
 
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Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.200
3.460
Tja, bei vernünftigen Banken mit einem größeren Automatennetz bzw. mit einer entsprechenden Kreditkarte wäre es kein Problem:)
Das Abheben ist in der Regel mit keiner Karte keiner Bank an keinem ATM ein Problem (bis auf die Visa-Spielchen der Spk).
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.885
7.141
Mit nur einer Girocard der Hausbank schon, da wirds schwierig an fremden Automaten (bzw. teuer!).
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
off-topic
Rucksäcke, Einkaufstaschen, Tüten usw. werden ja auch gelegentlich vom Kassierer überprüft (ob sie leer sind, oder nur Gegenstände die man schon mitgebracht hat)
Kassierer sind dazu definitiv nicht berechtigt. Der Kunde kann dies einfach verweigern.
Das stärkt daher nicht gerade die Überzeugungskraft deiner anderen Aussage:
Diese Behauptung ist ja auch falsch
Es ist eine Grauzone - aber ich denk mir das nicht nur selbst und allein aus. Und es ist auch nicht so einfach, dass es erst nach der Kasse "relevant" wäre.

"Rein rechtlich ist der Tatbestand des Gewahrsamsbruchs bereits dadurch erfüllt, dass die Ware sich nicht mehr im direkten Zugriff und in Sicht des Supermarktbetreibers befindet"

https://ga.de/ratgeber/geld-und-kar...kt-was-ist-erlaubt-und-was-nicht_aid-43787825

"Bei Stoffbeuteln, in die man von außen keinen Einblick hat, liegt es nahe, von einem Gewahrsamsbruch, d.h. einer Wegnahme auszugehen."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/v...bar-strafverteidigerin-klaert-auf_186218.html

"Vorsicht: Die „gute Absicht“ glaubhaft zu machen, kann im Konfliktfall schwer werden."

https://www.bild.de/ratgeber/leben-...l/eigene-tasche-supermarkt-53213768.bild.html

„Auf keinen Fall. Für den Supermarkt ist beim Einkauf mit der eigenen Tasche nicht ersichtlich, dass er die Ware noch bezahlen will. Rein rechtlich ist dies dann als Diebstahl zu betrachten.“

https://www.umweltdialog.de/de/verb...upermarkt-11-Dinge-die-sie-wissen-sollten.php

"Einkäufe in der eigenen Tasche zur Kasse transportieren
Auch, wenn viele Menschen das machen - erlaubt ist es nicht. Wenn Sie die Produkte in Ihre eigene Tasche legen, ist auch das Diebstahl"


https://www.br.de/radio/bayern1/supermarkt-was-ist-erlaubt-100.html
 
Zuletzt bearbeitet:

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.370
8.278
Es ist eine Grauzone - aber ich denk mir das nicht nur selbst und allein aus. Und es ist auch nicht so einfach, dass es erst nach der Kasse "relevant" wäre.

"Rein rechtlich ist der Tatbestand des Gewahrsamsbruchs bereits dadurch erfüllt, dass die Ware sich nicht mehr im direkten Zugriff und in Sicht des Supermarktbetreibers befindet"
Ich finde ja (rein subjektiv) schon, dass man das überhaupt als Diebstahl ahnden kann gaga. Solange ich damit nicht aus dem Laden gehe ohne zu bezahlen sollte mein Handeln (eigentlich) konkludent sein. Klar kann mich der Betreiber auffordern meine Tasche zu zeigen und bei Verweigerung die Polizei holen. Die darf dann (bei begründetem Verdacht) durchsuchen. Also quasi (fast) immer.
Den Vogel schießt aber meiner Meinung nach das Zitat ab was ich oben mit zitiert habe. Die Sicht des Supermarktbetreibers? Stammt das noch aus der Zeit der Tante-Emma Läden? Das dürfte heute bereits anderweitig nicht mehr möglich sein. In der Praxis hat da bei mir bisher auch kein Hahn danach gekräht. Bleibt hoffentlich auch so. Aber bei so einer Gesetzeslage reicht ja schon ein Spinner…
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Solange ich damit nicht aus dem Laden gehe ohne zu bezahlen sollte mein Handeln (eigentlich) konkludent sein
Nein - ist es gerade im Fall des Versuchs nicht.
Ist auch klar, was damit "abgefangen" wird: Dass du nur in "günstigen Gelegenheiten" mit unaufmerksamem Personal klaust.
Bzw. dass du in letzter Sekunde "kneifst", wenn dich Kassierer oder Detektiv schräg anschauen - und es dann immer straffrei versuchst.
Klar kann mich der Betreiber auffordern meine Tasche zu zeigen und bei Verweigerung die Polizei holen.
Die Polizei rufen kann jeder immer.
Nur darf dich der Betreiber nur festhalten, wenn er dich auf frischer Tat ertappt.

"Tasche nicht vorzeigen" ist kein solcher und rechtfertigt nicht, dich oder mich festzuhalten bis die Polizei kommt.
-> Bei Eintreffen der Polizei Anzeige wegen falscher Verdächtigung bzw. Freiheitsberaubung.
Die Sicht des Supermarktbetreibers? Stammt das noch aus der Zeit der Tante-Emma Läden?
Es geht um die Möglichkeit.
Ob sie das mit entsprechendem Personal auch immer durchsetzen und tatsächlich ein Auge draufhaben, ist eine andere Frage.
 

Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
360
254
Sie war moderat mit Einkäufen (keinen verwechslungsfähigen) gefüllt. Aber nicht mehr ganz “gut“ (kleiner Riss), weshalb ich sie mit zwei Händen offen vor mir hergetragen habe. Verbunden mit den Einkäufen in diesem Markt, die ich mir noch zwischen die Finger geklemmt hatte, sah das fast slapstickmässig aus, dass kein Dieb damit auf sich aufmerksam machen würde. (Anmerkung: Einkäufe vor Bezahlung nie in mitgebrachten Taschen verstauen, dass kann durchaus als versuchter Diebstahl ausgelegt werden)

Die geklauten Markenparfüms und Markenkosmetika dürften eher in Jackentaschen, Kinderwagen etc. wandern.

Wenn dann in den Hausregeln. Aber eben… wenn ich nicht beim Eingang drauf hingewiesen werde, dann „weiss ich das aber schon“ nicht.
Ich geh immer in mehreren Geschäften einkaufen und nehme da meinen einkauf mit hinein.
Wo soll das gesetzlich geregelt sein ?
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.069
994
off-topic

Kassierer sind dazu definitiv nicht berechtigt. Der Kunde kann dies einfach verweigern.
Das stärkt daher nicht gerade die Überzeugungskraft deiner anderen Aussage:

Es ist eine Grauzone - aber ich denk mir das nicht nur selbst und allein aus. Und es ist auch nicht so einfach, dass es erst nach der Kasse "relevant" wäre.

"Rein rechtlich ist der Tatbestand des Gewahrsamsbruchs bereits dadurch erfüllt, dass die Ware sich nicht mehr im direkten Zugriff und in Sicht des Supermarktbetreibers befindet"

https://ga.de/ratgeber/geld-und-kar...kt-was-ist-erlaubt-und-was-nicht_aid-43787825

"Bei Stoffbeuteln, in die man von außen keinen Einblick hat, liegt es nahe, von einem Gewahrsamsbruch, d.h. einer Wegnahme auszugehen."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/v...bar-strafverteidigerin-klaert-auf_186218.html

"Vorsicht: Die „gute Absicht“ glaubhaft zu machen, kann im Konfliktfall schwer werden."

https://www.bild.de/ratgeber/leben-...l/eigene-tasche-supermarkt-53213768.bild.html

„Auf keinen Fall. Für den Supermarkt ist beim Einkauf mit der eigenen Tasche nicht ersichtlich, dass er die Ware noch bezahlen will. Rein rechtlich ist dies dann als Diebstahl zu betrachten.“

https://www.umweltdialog.de/de/verb...upermarkt-11-Dinge-die-sie-wissen-sollten.php

"Einkäufe in der eigenen Tasche zur Kasse transportieren
Auch, wenn viele Menschen das machen - erlaubt ist es nicht. Wenn Sie die Produkte in Ihre eigene Tasche legen, ist auch das Diebstahl"


https://www.br.de/radio/bayern1/supermarkt-was-ist-erlaubt-100.html

Du stellst das hier jetzt etwas zu kurz dar. Denn auch wenn ein Diebstahl bereits mit dem Gewahrsamsbruch verwirklicht wird, ist ein Gewahrsamsbruch alleine noch kein Diebstahl. Gewahrsamsbruch ist auch für bspw. straffreie Gebrauchsanmaßung notwendig.

Wie sogar einer der verlinkten Artikel beschreibt, da viele Menschen eigene Taschen verwenden, kann wird wohl kaum ein Richter alleine aus dem Gewahrsamsbruch heraus einen Vorsatz zur rechtswidrigen Aneigung ableiten, solange dieser in einer ebenso üblichen Art und Weise erfolgt (sprich: nicht in der Jackentasche verstecken, sondern in eine Einkaufstüte legen).

Der Gewahrsamsbruch kann natürlich trotzdem für den Außenstehenden (wie einem Ladendetektiv oder einem Kassierer) zur Annahme führen, er habe einen Diebstahl beobachtet, wodurch dann die Festnahme möglich ist (aber keine Taschenkontrolle). Diese Annahme ist dann zwar falsch und die Festnahme rechtswidrig, allerdings wird auch der Ladendetektiv nicht für die Freiheitsberaubung bestraft, weil er irrig annahm, diese sei gerechtfertigt (Erlaubnistatbestandsirrtum).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Soweit ich das verstanden hatte, könnte für die H5000 auch Software für ein längeres "Leben" entwickelt werden, der Hersteller hatte sich nur dagegen entscheiden. Aber wenn wirklich gar keine Hardware beschaffbar ist, kommt diese Option vielleich noch mal auf den Tisch.
Zur Zeit gibt es noch nicht einmal die Software um die defekten Teile wieder in Betrieb zu nehmen. Unsere Terminals sind seit dem 24.5. defekt Reaktion von Payone bisher nicht erfolgt.
 

selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.889
1.561
Zur Zeit gibt es noch nicht einmal die Software um die defekten Teile wieder in Betrieb zu nehmen. Unsere Terminals sind seit dem 24.5. defekt Reaktion von Payone bisher nicht erfolgt.
Ich habe diese Woche an mehreren H5000, die wieder in Betrieb sind, mit MC und Visa bezahlt. Also irgendwas muss es wohl geben.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Du stellst das hier jetzt etwas zu kurz dar. Denn auch wenn ein Diebstahl bereits mit dem Gewahrsamsbruch verwirklicht wird, ist ein Gewahrsamsbruch alleine noch kein Diebstahl.
Deshalb habe ich ja auch oben nicht geschrieben, es sei Diebstahl - sondern es könne als ein Versuch ausgelegt werden.

Werde ich alleine deswegen von einem Richter verurteilt? Wenn man sich „üblich“ und unverdächtig verhält wohl kaum, da sind wir uns ja einig.
Ich will und werde solchem Interpretationsspielraum jedoch erst gar keinen Raum einräumen und würde auch anderen empfehlen, die Verwendung eigener Taschen nur mit Vorsicht zu geniessen.

In meiner Praxis (und auch im geschilderten Fall) kaufe ich oft als Fussgänger in mehreren Läden ein. Ich würde, müsste die Einkäufe aus Laden 1 mit den noch zu bezahlenden Einkäufen aus Laden 2 in meiner Tasche „vermengen“. Das sieht nicht gut aus und ist auch nicht üblich (zumal wenn Supermarkt 1 ein ähnliches Teilsortiment anbietet wie Drogeriemarkt 2).
 
Zuletzt bearbeitet:

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.885
7.141
Inwiefern nicht betroffen? Ich war an mehreren Terminals die angeblich Probleme hatten (nur per Girocard gesteckt, lt. Aussage, ging einigen an der Kasse auch so). Ich konnte dort trotzdem die ganze Zeit per Visa mit ApplePay bezahlen. Immer meinten die Mitarbeiter das es nicht funktionieren würde…Pustekuchen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.370
8.278
In meiner Praxis (und auch im geschilderten Fall) kaufe ich oft als Fussgänger in mehreren Läden ein. Ich würde, müsste die Einkäufe aus Laden 1 mit den noch zu bezahlenden Einkäufen aus Laden 2 in meiner Tasche „vermengen“. Das sieht nicht gut aus und ist auch nicht üblich (zumal wenn Supermarkt 1 ein ähnliches Teilsortiment anbietet wie Drogeriemarkt 2).
Lässt sich allerdings nicht immer vermeiden. Ein Kassenbon sollte dem auch sehr schnell abhelfen wenn Fragen aufkommen.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.486
1.110
Oberfranken
Zur Zeit gibt es noch nicht einmal die Software um die defekten Teile wieder in Betrieb zu nehmen. Unsere Terminals sind seit dem 24.5. defekt Reaktion von Payone bisher nicht erfolgt.
In welcher Branche bist du tätig? Wie wird die Zahlung derzeit abgewickelt? Ist evtl. sumup o. ä. eine kurzfristige Lösung des Problemes?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Inwiefern nicht betroffen? Ich war an mehreren Terminals die angeblich Probleme hatten (nur per Girocard gesteckt, lt. Aussage, ging einigen an der Kasse auch so). Ich konnte dort trotzdem die ganze Zeit per Visa mit ApplePay bezahlen. Immer meinten die Mitarbeiter das es nicht funktionieren würde…Pustekuchen.
Visa geht bis 50€ auch auf den defekten Terminals
Beitrag automatisch zusammengeführt:

In welcher Branche bist du tätig? Wie wird die Zahlung derzeit abgewickelt? Ist evtl. sumup o. ä. eine kurzfristige Lösung des Problemes?
Habe schon ein paar Sum Ups im Einsatz ist halt sehr unkomfortabel. Ohne die Dinger würde ich jedoch ausflippen
 
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selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.889
1.561

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.885
7.141
Ist doch super wie man dort reagiert! Besser so als die Nummer aussitzen und weiter die Unwissenheit der Mitarbeiter auf die Kunden loszulassen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ist doch super wie man dort reagiert! Besser so als die Nummer aussitzen und weiter die Unwissenheit der Mitarbeiter auf die Kunden loszulassen.
Reagieren? Fast drei Wochen nach Beginn der Geschichte? Bei uns gibt es SumUp seit dem 26.5., ich bin morgens um 7 in die Metro gefahren und war erstaunt das ich der einzige war der in der Abteilung stand.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.885
7.141
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Für deutsche Verhältnisse ist das doch schon schnell;) wer weiß wie bürokratisch solche Entscheidungen sind bzw. in einigen Unternehmen getroffen werden. Bei etlichen Läden läuft das „Problem“ ja jetzt auf offensichtlich unbestimmte Zeit weiter.
 
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