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Spannende Sache. Man sagt ja häufig, Gelegenheit schafft Diebe.
Wie wäre es denn strafrechtlich einzuordnen, wenn der Kunde seinen Einkauf mit Karte bezahlen wollte. Frustriert, dass es nicht funktioniert und er kein Bargeld dabei hat, verlässt er mit den Waren das Geschäft.
Wenn die Waren bereits durch das Scannen Eigentum des Kunden geworden wären, könnten weder Diebstahl noch Unterschlagung vorliegen?
Das wäre dann Betrug, weil der Kunde sich einen Vermögensvorteil auf Kosten des Händlers verschaffen möchte, indem er ihn über seine Bereitschaft zur Bezahlung der Ware täuscht. Denn die Nichthinterlassung der persönlichen Daten (außer, diese sind dem Händler ohnehin bekannt, bspw. weil er ihn persönlich kennt) ist als Entschluss zur Nichtzahlung zu werten, da damit die Vollstreckung der Forderung des Händlers stark erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Übrigens wird die Ware Eigentum des Kunden durch die Übergabe, also nicht das Scannen an sich, sondern die Ablage in dem Ablagebereich jenseits des Scanners.