In Frankfurt gibt es folgenden Streichungen:
Glasgow (-7/7)
Anwalt nehmen, soll doch FR die Mehrkosten übernehmen / nachzahlen.Habe da auch leider vor ein paar Tagen die Stornierungsmail von FRA->GLA bekommen... Kann jetzt locker 150€ mehr für den Alternativflug zahlen.
Mir persönlich haben die wenigsten der Ryanair-Flugzeiten gepasst. Daher habe ich dann doch fast immer eine höherpreisige Alternative gebucht. Grade auch deshalb, weil eventuell der Hin- oder Rückflug mit FR gepasst hätte, die anderen Carrier aber keinen günstigen One-Way Tarif anbieten. Da war dann die Summe aus einem FR One-Way und einem weiteren Fremdairline One-Way über/auf dem Preisniveau eines Round Trips auf der anderen Airline....
Anwalt nehmen, soll doch FR die Mehrkosten übernehmen / nachzahlen.
Ersatzbeförderung nach EU Verordnung. Nur 250€ stehen dir halt nicht zu, wenn mehr als 14 Tage vorher erfahren.Mit welcher Begründung?
Wie lange ist denn noch bis Abflug hin? Innerhalb von 14 Tagen gelten die EU-Fluggastrechte.Mit welcher Begründung?
Wie lange ist denn noch bis Abflug hin? Innerhalb von 14 Tagen gelten die EU-Fluggastrechte.
Vielleicht auf irgendeinen FR-Tarif nach Edinburgh umbuchen lassen? Fliegt FR glaub ich von Hahn aus an. Klar ist es nicht ideal aber vll besser als die Alternative.
Ersatzbeförderung nach EU Verordnung. Nur 250€ stehen dir halt nicht zu, wenn mehr als 14 Tage vorher erfahren.
Wie lange ist denn noch bis Abflug hin? Innerhalb von 14 Tagen gelten die EU-Fluggastrechte.
Die gelten auch länger als 14 Tage vorher nur keine Ausgleichszahlung gibt es.Wie lange ist denn noch bis Abflug hin? Innerhalb von 14 Tagen gelten die EU-Fluggastrechte.
Die gelten auch länger als 14 Tage vorher nur keine Ausgleichszahlung gibt es.
Natürlich nicht.Ich kann aber ja kein Erstflug von der Lufthansa fordern oder?
Natürlich nicht.
Aber gibt's keine andere Verbindung (BA, KL,...), die Sinn machen würde?
??Lufthansa ist in diesem Fall die billigste Alternative. Ich bin leider an das Datum gebunden.
Ich kann aber ja kein Erstflug von der Lufthansa fordern oder?
Klar, les dich mal hier im Forum ein. Prozedere ist ungefähr so Ryanair auffordern Ersatzflug zu stellen. Wenn das nicht geschieht selbst neu buchen und dann das von Ryanair einfordern. Musst aber bereit sein zu klagen. Es kennen sich aber ein paar User besser aus "umsteiger" z.B
??
Dann würde ich FR mit gewaltig Druck bitten, auf LH umzubuchen.
Wenn sie's nicht tun, selbst buchen, der Anwalt des Vetrauens freut sich dann über die weitere Arbeit.
Tut mir leid. Habe ich nicht gewusst [emoji4]Stell' Dir vor: Die gelten auch innerhalb von 15 Tagen. Und 16. Und 17. Muss ich weitermachen?
Zumindest Eurowings bucht fleißig auf andere Airlines um, bevorzugt LX, LH, OS.Dein Pessimismus ist durchaus angebracht, Ryanair und co. (inklusive Easy Jet und Eurowings) werden wohl alles dafür tun, nicht auf andere Airlines umzubuchen. Leider bleibt uns Kunden am Ende nur der zivilrechtliche Weg, um nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzenzubleiben. Es gehört allerdings dazu, die Fluggesellschaft schriftlich um eine Umbuchung aufzufordern und auch entsprechende Fristen zu setzen - siehe auch: https://www.vielfliegertreff.de/rei...befoerderung-verweigert-wer-ist-im-recht.html
Auf welchem Weg kontaktiere ich denn am Besten Ryanair für die Aufforderung, auf LH zu sehr ähnlicher Uhrzeit umzubuchen?
Da du dich auskennst mal eine andere Frage. Wie ist das wenn der Flug gestrichen wird und du auf einen früheren Flug umgebuchst wird? Ich hatte einen 12 Uhr Flug der gestrichen wurde und SAS hat mich auf einen 8 Uhr Flug gebucht. Muss man sowas akzeptieren?
Art. 5 Annullierung.
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß
Artikel 8 angeboten,
[...]
Art. 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung.
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen
zwischen
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten,
[...]
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nachWunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
U2 und FR haben technisch gar nicht die Möglichkeiten und werden sich dementsprechend weigern.