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Santander 1plus Visa

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danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
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Weil davon nichts mehr in dem Preis/Leistungsverzeichnis mit Datum 15.04.2020 ersichtlich ist, oder hab ich es etwa überlesen?

Das Preis/Leistungsverzeichnis vom 15.04.2020 ist doch für Bestandskunden völlig irrevant. Bestandskunden haben einen laufenden Vertrag und solange es zu keiner wiksamen Änderung der bestehenden Vereinbarung kommt kann die Bank beliebige Dokumente auf Ihrer Webseite veröffentlichen - einen Einfluss auf bestehende Vertäge haben diese jedoch nicht.
 
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Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
955
734
Weil davon nichts mehr in dem Preis/Leistungsverzeichnis mit Datum 15.04.2020 ersichtlich ist, oder hab ich es etwa überlesen?
Aber in den Kreditkartenbedingungen Stand Mai 2018 (waren auch im Februar 2019 noch gültig), über deren Änderung zwei Monate vorher informiert werden muss.

Wenn Du aber sogar noch 100% Lastschrift hast, dann gelten für dich vermutlich noch ältere Bedingungen.
 

Oggy512

Aktives Mitglied
09.01.2017
194
0
SCN/FRA
Ich hab die Karte tatsächlich schon ewig, incl. den 100% Lastschrift.

Demnach gilt die Erstattung wohl doch immer noch, zumindest bis ich schriftlich etwas andere höre, was bis dato nicht passiert ist- Prima! :)
Danke für euren Input!
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.516
1.031
Weil davon nichts mehr in dem Preis/Leistungsverzeichnis mit Datum 15.04.2020 ersichtlich ist, oder hab ich es etwa überlesen?
Nein, weil es noch nie da stand....
Das Preis/Leistungsverzeichnis vom 15.04.2020 ist doch für Bestandskunden völlig irrevant. Bestandskunden haben einen laufenden Vertrag und solange es zu keiner wiksamen Änderung der bestehenden Vereinbarung kommt kann die Bank beliebige Dokumente auf Ihrer Webseite veröffentlichen - einen Einfluss auf bestehende Vertäge haben diese jedoch nicht.
Das sie die ATM Gebühr erstatten war "ein beliebiges Dokument auf ihrer Website". Da stand, dass auf Antrag erstattet wird.
Und wenn irgendwann keine Anträge mehr angenommen werden?
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
955
734
Das sie die ATM Gebühr erstatten war "ein beliebiges Dokument auf ihrer Website". Da stand, dass auf Antrag erstattet wird.
Also die bei Abschluss vereinbarten Kreditkartenbedingungen sind für dich "ein beliebiges Dokument auf ihrer Website" :rolleyes:
Die aus Mai 2018 hatte ich übrigens zwei Seiten zuvor hochgeladen, falls du's dort nachlesen möchtest.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.308
11.091
der Ewigkeit
Passt jetzt nicht ganz zur 1plus,
aber immerhin zur Santander.

Die "greift" nämlich mit einem neuen Depotmodell an
und bietet damit das günstigste Depot einer Filialbank.
Quelle: Finanzszene.de von heute:


[h=3]Die Santander Bank hat mit überarbeiteten Konditionen auf den scharfen Wettbewerb um Privatanleger reagiert: Das neue "Santander Wertpapierdepot" ist kostenlos. Bei Börsenorders in der Filiale oder per Telefon fallen unabhängig vom Finanzinstrument 0,4 Prozent vom Kurswert an. Wer online ordert, zahlt nur die Hälfte. Beim Kauf von Investmentfonds wird der Ausgabeaufschlag um bis zu 80 Prozent rabattiert. Für ETF-Sparpläne fallen je Ausführung 0,85 Euro an. Der Bank zufolge sind aktuell 823 Indexfonds sparplanfähig.[/h]Bislang zahlten Privatanleger bei der Santander Bank ein monatliches Depotentgelt von 3,99 bis 6,99 Euro im Monat. Die Gebühr für eine Börsenorder lag je nach Depotmodell bei 0,5 bis 1,0 Prozent des Kurswertes, unabhängig davon, ob die Order in einer Filiale oder online aufgegeben wurde.
Günstigstes Depot einer Filialbank
Auch die Mindest- und Maximalgebühren einer Order sinken: Bei den alten Standarddepots lag das Entgelt bei mindestens 15 Euro und war erst bei 600 Euro gedeckelt, nun reicht die Spanne von 7,90 Euro bis 99,90 Euro. Die neuen Konditionen gelten seit Jahresbeginn, wurden bislang aber noch nicht breit kommuniziert.

Mit dem neuen Preismodell stemmt sich Santander gegen den Trend: Viele Institute heben ihre Gebühren an, um wegbrechende Einnahmen aus anderen Geschäften zumindest zum Teil zu kompensieren. Die Tochtergesellschaft der spanischen Großbank setzt offensichtlich darauf, dass sich Kunden angesichts dieses Trends neu orientieren – und bereit sind, mit ihrem Depot umzuziehen, um Geld zu sparen. Aktuell dürfte Santander das günstigste Wertpapierdepot unter den großen Filialbanken in Deutschland bieten, und auch im Vergleich mit anderen Direktbanken sortiert sich das Institut bei den preiswerten Anbietern ein.







 
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S

sir_hd

Guest
Beim Blick auf die Website ist eine digitale Eröffnung (nicht Bestandskunde) aber nicht möglich, oder? Bei mir steht nur "Termin vereinbaren"...
 

Testor1

Reguläres Mitglied
14.04.2018
34
0
Das Preis/Leistungsverzeichnis vom 15.04.2020 ist doch für Bestandskunden völlig irrevant. Bestandskunden haben einen laufenden Vertrag und solange es zu keiner wiksamen Änderung der bestehenden Vereinbarung kommt kann die Bank beliebige Dokumente auf Ihrer Webseite veröffentlichen - einen Einfluss auf bestehende Vertäge haben diese jedoch nicht.

So ist es.
Die Leute, die im Besitz einer Santander Karte sind und sich nicht hier im Vielfliegerforum rumtreiben und wegen irgendwelchen möglichen Änderungen/Thesen verrückt machen, sind definitiv zu beneiden ;)
 

Tapsi

Reguläres Mitglied
04.09.2019
77
24
Hannover
So ist es.
Die Leute, die im Besitz einer Santander Karte sind und sich nicht hier im Vielfliegerforum rumtreiben und wegen irgendwelchen möglichen Änderungen/Thesen verrückt machen, sind definitiv zu beneiden ;)

Sehe ich genauso und jeder stürzt sich auf diese Thesen oder die Aussagen des schlecht informierten Supports.

Wobei es ja tatsächlich jemand hier im Forum gab, der einen entsprechenden Brief erhalten hat: https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/89185-santander-1plus-visa-113.html#post3119953
Frag mich nur warum bisher kein weiterer einen entsprechenden Brief erhalten hat? Immerhin seit 2 Monaten.

In der aktuellen Ausgabe der Finanztest 05/2020 vom 22.04.2020 steht auch, dass die geänderten Konditionen nur für Neukunden gelten.
Die lesen hier anscheinend nicht mit und haben eine andere Quelle.
 

modtta4455

Aktives Mitglied
19.10.2015
217
49
DE/HU

Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.215
815
Die Karte hat nun mit den Neuigkeiten in den aktuellen Finanztest geschafft. Auszug aus einem Kurzartikel zum Thema Änderungen der Kreditkartenkonditionen:
Die 1 Plus Visa Card ist seit April 2020 für Neukunden weniger attraktiv. (...) Geldautomatengebühren von Betreibern im Ausland werden nicht mehr ersetzt.

Ich habe mich konkret auf die Suche der konkreten gesetzlichen Regelungen zum Thema Preisänderungen von Banken gemacht. Ich war beim §675g BGB fündig:
(1) Eine Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags auf Veranlassung des Zahlungsdienstleisters setzt voraus, dass dieser die beabsichtigte Änderung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens dem Zahlungsdienstnutzer in der in Artikel 248 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgesehenen Form anbietet.
(2) Der Zahlungsdienstleister und der Zahlungsdienstnutzer können vereinbaren, dass die Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers zu einer Änderung nach Absatz 1 als erteilt gilt, wenn dieser dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Im Fall einer solchen Vereinbarung ist der Zahlungsdienstnutzer auch berechtigt, den Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos zu kündigen. Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer mit dem Angebot zur Vertragsänderung auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinzuweisen.
(3) Änderungen von Zinssätzen oder Wechselkursen werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam, soweit dies im Zahlungsdiensterahmenvertrag vereinbart wurde und die Änderungen auf den dort vereinbarten Referenzzinssätzen oder Referenzwechselkursen beruhen. Referenzzinssatz ist der Zinssatz, der bei der Zinsberechnung zugrunde gelegt wird und aus einer öffentlich zugänglichen und für beide Parteien eines Zahlungsdienstevertrags überprüfbaren Quelle stammt. Referenzwechselkurs ist der Wechselkurs, der bei jedem Währungsumtausch zugrunde gelegt und vom Zahlungsdienstleister zugänglich gemacht wird oder aus einer öffentlich zugänglichen Quelle stammt.
(4) Der Zahlungsdienstnutzer darf durch Vereinbarungen zur Berechnung nach Absatz 3 nicht benachteiligt werden.

Also, wenn ich das richtig verstehe: Die Bank darf einen neuen Preis- und Leistungsverzeichnis ohne Vorankündigung veröffentlichen, wenn es für den Kunden keine Änderungen gibt. Das ist auch bei der 1[SUP]plus[/SUP] Visa der Fall, da es zwischen den Bestandskunden und den Neuabschlüssen ab den 1. April unterschieden wird. Falls es irgendwelche Bestandskunden gibt, die über die neue Bedingungen unterrichtet wurden und diesen nicht widersprochen oder gekündigt haben, dann wird für diese eine neue Kategorie im PLV geben müssen. Ich will das sehen: „Neuabschlüsse ab 01.04.2020 und umgestellte Bestandskunden vor diesem Datum“? :LOL:
Da uns keine Änderungen der AGB und der Kreditkartenbedingungen zugegangen sind, sind für uns als Bestandskunden nach wie vor die Erstattungen der Betreiberentgelte vertraglich (und nicht aus Kulanz) möglich. Schließlich haben wir mit der Unterschrift auf dem Kreditkartenantrag ausdrücklich diese Bedingungen anerkannt und die Bank hat das durch die Bewilligung des Antrages akzeptiert.
 

espresso

Erfahrenes Mitglied
09.01.2010
443
160
Die ATM Gebühren sind mir relativ egal, da ich selten Bargeld brauche. Für mich ist das AEE viel wichtiger.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.342
8.244
Da uns keine Änderungen der AGB und der Kreditkartenbedingungen zugegangen sind, sind für uns als Bestandskunden nach wie vor die Erstattungen der Betreiberentgelte vertraglich (und nicht aus Kulanz) möglich. Schließlich haben wir mit der Unterschrift auf dem Kreditkartenantrag ausdrücklich diese Bedingungen anerkannt und die Bank hat das durch die Bewilligung des Antrages akzeptiert.

Ich glaube da sind wir uns hier weitgehend einig (bis auf wenige Ausnahmen vielleicht). Die Frage ist wie Santander damit umgehen wird. Werden sie weiter erstatten oder werden sie bei der ersten Erstattungsanfrage kündigen bzw. die geänderten Bedingungen zusenden?
 
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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.880
7.133
Aktuell wird es ja vermutlich kaum Erfahrungswerte dazu geben ;) heißt dann in der aktuellen Situation: abwarten bis es hier wieder die ersten Versuche gibt.
Als Neukunde ist die Karte in der Auswahl der kostenlosen Karten auch eher aufgrund von AEE quasi auf den letzten Platz einer möglichen Karte abgerutscht, da gibt es ja noch ein paar die da besser sind
 

Prometheus

Erfahrenes Mitglied
27.10.2015
581
368
Vielleicht doch ne Vielnutzer-Geschichte? Ich nutz sie wenig, und hole auch vll. 4-5x im Jahr Erstattungen.

Das kann ich, was mich angeht, ausschließen. Habe diese Gebührenerstattung bisher nur 3x benutzt (jeweils im Urlaub), und dort hatte ich jeweils 6-7 Erstattungen - das ganze verteilt auf die Jahre 18-19. Ist jetzt für mich nicht übermäßig, aber vielleicht definiert die Santander das ja anders.
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Das kann ich, was mich angeht, ausschließen. Habe diese Gebührenerstattung bisher nur 3x benutzt (jeweils im Urlaub), und dort hatte ich jeweils 6-7 Erstattungen - das ganze verteilt auf die Jahre 18-19. Ist jetzt für mich nicht übermäßig, aber vielleicht definiert die Santander das ja anders.

Das sind immerhin 10 Erstattungen pro Jahr - finde ich schon ziemlich viel. Das liegt wahrscheinlich deutlich über den Durchschnitt - ein Großteil der Kartennutzer wird nichteinmal etwas von der Möglichkeit der Erstattung wissen.
 

Prometheus

Erfahrenes Mitglied
27.10.2015
581
368
Das sind immerhin 10 Erstattungen pro Jahr - finde ich schon ziemlich viel. Das liegt wahrscheinlich deutlich über den Durchschnitt - ein Großteil der Kartennutzer wird nichteinmal etwas von der Möglichkeit der Erstattung wissen.

Mag sein - wobei ich die Karte immer so effizient wie möglich eingesetzt habe, sprich die 300 Euro maximum immer ausgereizt.
Kann mir auch nicht vorstellen dass es nicht einige Leute gibt die die Karte deutlich intensiver nutzen - gerade hier im Forum.
 

selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.882
1.547
Das kann ich, was mich angeht, ausschließen. Habe diese Gebührenerstattung bisher nur 3x benutzt (jeweils im Urlaub), und dort hatte ich jeweils 6-7 Erstattungen - das ganze verteilt auf die Jahre 18-19. Ist jetzt für mich nicht übermäßig, aber vielleicht definiert die Santander das ja anders.

Bei ca. 20 Erstattungen zu jeweils geschätzt 5€ reden wir hier von 100€. Damit die Santander diese 100€ mit den 0,3% Interchange an dir verdient und bei einer schwarzen Null ist, müsstet du innereuropäisch 33.333€ Umsatz machen. Du kannst dir ja selbst entscheiden, ob das "übermäßig" ist. Falls du größere Umsätze im außereuropäischen Ausland hast, passt es für die Bank vielleicht besser.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Sehe ich genauso und jeder stürzt sich auf diese Thesen oder die Aussagen des schlecht informierten Supports. [...]

Naja, irgendwas muss da schon geplant gewesen sein. Supportmitarbeiter denken sich ja nicht zum Spaß solche Aussagen aus und die Aussage, dass sich die Konditionen für Bestandskunden ändern haben ja mehrere Leute, von vermutlich jeweils unterschiedlichen Mitarbeitern bekommen.

Vielleicht verzögert sich das ganze auch durch die Coronakriese. Viele werden ja demnächst mangels Reise vermutlich erstmal nicht die Erstattung in Anspruch nehmen (müssen).

Sich davon verrückt machen zu lassen ist natürlich Quatsch. Wenn man die Änderung erhalten sollte, hat man ja immer noch 2 Monate Zeit sich nach Alternativen und anderen Karten umzusehen.
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
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Sich davon verrückt machen zu lassen ist natürlich Quatsch. Wenn man die Änderung erhalten sollte, hat man ja immer noch 2 Monate Zeit sich nach Alternativen und anderen Karten umzusehen.

4 Monate - denn wenn man widerspricht kann Santander nur mit einer 2 Monatsfrist kündigen und solange gelten die alten Konditionen weiter.
 
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