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Santander 1plus Visa

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Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.602
3.968
Chersonesus Cimbrica
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DAS ist dann wohl die schleichende Gleichschaltung der Altkunden.

Eine als kleingedruckter Sternchentext verpackte Mitteilung einer Konditionsänderung dürfte für Altkunden nicht wirksam sein.

Denn beim Vertragsabschluss war folgendes vereinbart:

Der Antragsteller... beantragt für sich ... unter Anerkennung der Kreditkartenbedingungen...:

II. Entgelte
...
Weitere Entgelte, welche mit der Nutzung der Karte verbunden sein können (z.B.... Gebühren für Auslandseinsatz, Gebühren für Bargeldabhebungen oder Ähnliches), sind wie folgt geregelt: ... Gebühr für Auslandseinsatz zzgl. 0,00 %
Bargeldverfügungen aus Guthaben EUR 0,00
Bargeldverfügungen aus debitor. Kontostand EUR 0,00
...
3. Änderungen der... Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online Banking), können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber die Änderungen angeboten, kann er den Kreditkartenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für den gekündigten Kreditkartenvertrag nicht zugrunde gelegt.
 

selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.882
1.547
DAS ist dann wohl die schleichende Gleichschaltung der Altkunden.
Ich habe bisher keinen derartigen Brief. Weise doch bitte die Santander mal ganz freundlich darauf hin, dass sich in dem Brief ein Fehler eingeschlichen hat und dieser nicht den mit dir vereinbarten Konditionen entspricht.
 

B0bby

Erfahrenes Mitglied
29.12.2018
261
59
Ich habe bisher keinen derartigen Brief. Weise doch bitte die Santander mal ganz freundlich darauf hin, dass sich in dem Brief ein Fehler eingeschlichen hat und dieser nicht den mit dir vereinbarten Konditionen entspricht.

Gut möglich das die den Standardbrief auch für Bestandskunden nutzen, ich würde das auch mal ansprechen
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.818
281
Habe im Mai einen Brief mit Datum 29.4. erhalten, wie toll die Santander ist in Zeiten von Corona.
Ganz unten (Foto) steht dann dies als Fußnote zur VISA-Karte:
...Die Bank erhebt pro Kartenkonto für vier Bargeldabhebungen je Abrechnungsmonat kein Entgelt. Ab der fünften Abhebung fallen die im Preisverzeichnis der Bank aufgeführten Entgelte (ggf. auch Auslandseinsatzentgelt) an. Mit Dritten direkt vereinbarte Entgelte (zB Automatennutzung) werden nicht erstattet.

DAS ist dann wohl die schleichende Gleichschaltung der Altkunden.

Anhang anzeigen 138775

Dieser Entgelt-Text ist ja nur Teil einer Fußnote, und aufgrund der nur teilweisen Kopie des Schreibens weiß man nicht, worauf sich die Fußnote bezieht. Zum Beispiel könnte es sich um die Kombination Girokonto+Karte als Neukundenangebot handeln.

Also bis zum Beweis des Gegenteils bin ich der Auffassung, dass es nicht für Altkunden nur mit Karte gilt.

Von Nachfragen würde ich aufgrund der vom Vorposter genannten Gründe auch abraten.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.814
1.231
Howard Johnson
Die Fußnote bezieht sich auf die Visakarte. Dies ist im Text ersichtlich.

Dennoch habe ich mal das gesamte Dokument angehängt.

Scan0001.jpg
Bin sehr verwirrt, ob man es darauf ankommen lassen soll - und dann schlimmstenfalls in die Röhre schaut wegen den Automatengebühren. Und nein, die 5 Euro tun jetzt nicht weh; aber so einfach mal blindlings was unterschieben geht ja auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.602
3.968
Chersonesus Cimbrica
... habe ich mal das gesamte Dokument angehängt.

Anhang anzeigen 138777
Bin sehr verwirrt, ob man es darauf ankommen lassen soll - und dann schlimmstenfalls in die Röhre schaut wegen den Automatengebühren. Und nein, die 5 Euro tun jetzt nicht weh; aber so einfach mal blindlings was unterschieben geht ja auch nicht.

Das ist genau das, was über dem Adressfeld steht: Dialogpost, früher als Infopost bekannt. Neudeutsch: Print-Mailing, also ein schnöder Massenwerbebrief.
Kein Grund zur Sorge.
 
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S

student86

Guest
Das ist genau das, was über dem Adressfeld steht: Dialogpost, früher als Infopost bekannt. Neudeutsch: Print-Mailing, also ein schnöder Massenwerbebrief.
Kein Grund zur Sorge.

Dialogpost unterscheidet sich nur durch die Art der Zustellung. In der Regel wird gesammelt bis ca. 1.000 Exp. und nur zweimal pro Woche ausgeliefert (so kenne ich es, gibt sicher auch andere Varianten). Da das Porto hierfür günstiger ist, wird es gerne für nicht zeitkritische Post genutzt. Vor allem dann, wenn man alle Kunden anschreiben möchte. An der Gültigkeit der Inhalte ändert das nichts. Auch Vertragsänderungen an alle Kunden könnten und werden vermutlich auch als Dialogpost verschickt.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.161
3.076
Leute, schaltet doch mal euer Hirn ein. Das ist ein WERBE-BRIEF. Beworben wird zum Beispiel der Abschluss einer 1plus Visa. Und wenn ich die jetzt abschließe, gelten natürlich die aktuellen Konditionen. Darauf wird im Text verwiesen; das ist alles.

Was das mit uns, die wir bereits im Besitz dieses Produktes sind, zu tun haben soll, weiß der Himmel.

Und dass den Brief auch Leute bekommen, die bereits eine 1plusVisa haben, ist auch nichts Ungewöhnliches: Erstens werden in dem Schreiben noch andere Dinge beworben und zweitens hat mir die Santander vor Jahren immer wieder Werbung für Konsumentenkredite geschickt, obwohl ein Blick auf mein Santander Tagesgeldkonto gereicht hätte, um zu wissen, in welcher Ablage das Schreiben landet.

PS: Sich deswegen jetzt dort zu melden, ist das Dämlichste was man tun kann. Aber nur zu! Ich habe jedenfalls mit keinem Mitleid, der mit seiner Rückmeldung schlafende Hunde weckt und dann umgestellt wird.
 
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MinorTom

Aktives Mitglied
08.11.2019
229
52
Dialogpost unterscheidet sich nur durch die Art der Zustellung. In der Regel wird gesammelt bis ca. 1.000 Exp. und nur zweimal pro Woche ausgeliefert (so kenne ich es, gibt sicher auch andere Varianten). Da das Porto hierfür günstiger ist, wird es gerne für nicht zeitkritische Post genutzt. Vor allem dann, wenn man alle Kunden anschreiben möchte. An der Gültigkeit der Inhalte ändert das nichts. Auch Vertragsänderungen an alle Kunden könnten und werden vermutlich auch als Dialogpost verschickt.
Was ich übrigens (OT) sehr nervig finde. Dialogpost wird nicht ins Ausland nachgesendet, obwohl in ihr wichtige Infos drinstehen können.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.516
1.031
Das habe ich auch erhalten.

Auf der Seite der Deutschen Post gibt es eine gute Auflistung was darf und was darf nicht als Dialogpost verschickt werden: https://www.deutschepost.de/content...gpost-infoblatt-sendungsinhalte-de-102019.pdf

AGB-Änderungen dürfen dieser Liste zufolge nicht als Dialogpost sondern nur als reguläre Briefpost verschickt werden.
Das hat doch aber nur mit den Zustellungsbedingungen der Post zu tun, oder?
Warum sollten die sich auch in die Nesseln setzen und Rechtsberatung machen?
Ich meine, wenn ein Unternehmen die AGB trotzdem per Dialogpost verschickt, hat es zwar die Post bedröppelt aber es ist doch damit nicht gesagt, dass die deswegen nicht gelten, oder?
Klärt mich auf! Für das Beispiel weiter oben ist das aber sowieso irrelevant, da bin ich ganz bei @wizzard.
 
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Matze_TXL

Erfahrenes Mitglied
07.12.2016
278
4
Wo in dem Brief wird explizit auf eine Vertragsänderung und auf das Widerspruchsrecht hingewiesen? Es ist und bleibt Werbung und keine individuelle Vertragsänderung.
 
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Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.215
815
@Barquero: Klar, nur die Briefzustellung ist gemeint. Was ich mit meinem Beitrag sagen wollte, ist die Tatsache, dass es unwahrscheinlich ist, dass Santander die AGB-Änderungen bzw. PLV-Änderungen per Dialogpost versenden wird. Wir wissen nicht welche Bedingungen zwischen der Deutschen Post und Santander vereinbart wurden, aber man kann nicht ausschließen, dass die Post irgendwelche Kontrollen der verschickten Schreiben vornimmt, um eben die Einhaltung zu überprüfen. Daraus ergibt sich, dass man keinen „Schiss“ vor Dialogpost von Santander haben sollte.
Für uns ist es unerheblich, welche Dienstleistung nimmt die Santander um uns die Briefe zuzustellen. Wenn die Bank es will, kann sie die Briefe selbstständig in unsere Briefkasten einwerfen.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.516
1.031
@Barquero: Klar, nur die Briefzustellung ist gemeint. Was ich mit meinem Beitrag sagen wollte, ist die Tatsache, dass es unwahrscheinlich ist, dass Santander die AGB-Änderungen bzw. PLV-Änderungen per Dialogpost versenden wird. Wir wissen nicht welche Bedingungen zwischen der Deutschen Post und Santander vereinbart wurden, aber man kann nicht ausschließen, dass die Post irgendwelche Kontrollen der verschickten Schreiben vornimmt, um eben die Einhaltung zu überprüfen. Daraus ergibt sich, dass man keinen „Schiss“ vor Dialogpost von Santander haben sollte.
Für uns ist es unerheblich, welche Dienstleistung nimmt die Santander um uns die Briefe zuzustellen. Wenn die Bank es will, kann sie die Briefe selbstständig in unsere Briefkasten einwerfen.
Ja, so habe ich es gemeint und du hast natürlich recht, per Dialogpost ist unwahrscheinlich.
Kleine OT-Frage: ist das eigentlich ein Nachfolgeprodukt der Drucksache oder was ist das lt. Post eigentlich?
 

jnmt

Erfahrenes Mitglied
14.10.2018
645
435
Hat jemand Erfahrung ob der Antrag auf Kartenwechsel (nicht kontaktlos —> kontaktlos) gleich wie bei Ersatzkarte nach PLV 10€ kostet? Oder bekommt man kostenlos
 

selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.882
1.547
Hat jemand Erfahrung ob der Antrag auf Kartenwechsel (nicht kontaktlos —> kontaktlos) gleich wie bei Ersatzkarte nach PLV 10€ kostet? Oder bekommt man kostenlos
Bei mir war es kostenlos - ich habe einfach angerufen und gesagt, dass ich gern eine Karte mit Kontaktlosfunktion hätte. Kartennummer und PIN sind identisch geblieben, Gültigkeit und CVC haben sich geändert.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.546
2.688
FRA
Hat jemand Erfahrung ob der Antrag auf Kartenwechsel (nicht kontaktlos —> kontaktlos) gleich wie bei Ersatzkarte nach PLV 10€ kostet? Oder bekommt man kostenlos

Meine (nicht kontaktlos) Karte wurde vor ein paar Monaten automatisch und ohne Kosten (gegen eine kontaktlos Karte) ausgetauscht. Die Gültigkeit war auch bei weitem noch nicht abgelaufen.