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Hat das einer von euch schon einmal gehabt? Mir wurde gerade die Erstattung der ATM-Entgelte aus der Oktoberabrechnung abgelehnt, weil ich die 6-Wochen-Frist, innerhalb derer Kontoauszüge zu beanstanden sind, nicht eingehalten hätte. Ist m.E. rechtlich nicht haltbar und ich werde natürlich mit Nachdruck intervenieren; mir geht's hier jetzt zunächst einmal lediglich um einen Erfahrungsaustausch.
Ich dachte immer, dass eine Beanstandung nur bei falschen Buchungen möglich ist. Eine ATM-fee, die vom Automatenbetreiber völlig korrekt angezeigt wurde, hat aber nicht mit Beanstandung zu tun, denn die wurde ja völlig korrekt abgebucht.
Was genau steht auf der Kreditkartenabrechnung immer drauf bezüglich Beanstandung?
Was sagen die AGB zum Thema Beanstandung?