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Santander 1plus Visa

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Hat das einer von euch schon einmal gehabt? Mir wurde gerade die Erstattung der ATM-Entgelte aus der Oktoberabrechnung abgelehnt, weil ich die 6-Wochen-Frist, innerhalb derer Kontoauszüge zu beanstanden sind, nicht eingehalten hätte. Ist m.E. rechtlich nicht haltbar und ich werde natürlich mit Nachdruck intervenieren; mir geht's hier jetzt zunächst einmal lediglich um einen Erfahrungsaustausch.

Ich dachte immer, dass eine Beanstandung nur bei falschen Buchungen möglich ist. Eine ATM-fee, die vom Automatenbetreiber völlig korrekt angezeigt wurde, hat aber nicht mit Beanstandung zu tun, denn die wurde ja völlig korrekt abgebucht.

Was genau steht auf der Kreditkartenabrechnung immer drauf bezüglich Beanstandung?

Was sagen die AGB zum Thema Beanstandung?
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.779
241
Ich dachte immer, dass eine Beanstandung nur bei falschen Buchungen möglich ist. Eine ATM-fee, die vom Automatenbetreiber völlig korrekt angezeigt wurde, hat aber nicht mit Beanstandung zu tun, denn die wurde ja völlig korrekt abgebucht.
Dann hast du "immer falsch gedacht", siehe Beitrag #345.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.066
2.880
Das brauchen wir hier doch jetzt gar nicht zu diskutieren. Wir wissen alle, dass die Begründung der Santander Schwachsinn ist. Viel interessanter ist doch die Frage, ob hier noch Member mit den gleichen Erfahrungen sind und was die Member ggf. dagegen unternommen haben bzw. mit welchem Ergebnis.

Aber wie mir scheint, bin ich der Erste bzw. Einzige, dem die Santander eine Erstattung mit Verweis auf die 6-Wochenfrist abgelehnt hat. Ich werde dann zu ggf. Zeit berichten, was bei mir rausgekommen ist. Bis dahin können wir diesen Themenkomplex "zu machen".

Bringt doch nichts, akademische Diskussionen zu führen. Interessant ist doch bloß, wie die Santander reagiert, wenn man sie mit der Rechtslage konfrontiert. Knicken sie ein? Lassen sie es auf ein Ombudmannverfahren ankommen? Wollen sie gar, dass ich sie verklage? Oder schicken sie mir am Ende vielleicht doch noch eine juristisch einwandfreie Begründung, von der ich heute noch keinen blassen Schimmer habe, wie die aussehen könnte bzw. wie sie das bewerkstelligen wollen. Aber man lernt ja nie aus.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Interessant ist doch bloß, wie die Santander reagiert, wenn man sie mit der Rechtslage konfrontiert. Knicken sie ein? Lassen sie es auf ein Ombudmannverfahren ankommen? Wollen sie gar, dass ich sie verklage? Oder schicken sie mir am Ende vielleicht doch noch eine juristisch einwandfreie Begründung, von der ich heute noch keinen blassen Schimmer habe, wie die aussehen könnte bzw. wie sie das bewerkstelligen wollen. Aber man lernt ja nie aus.

Oder:

Sie erstatten dir die paar Euro "aus Kulanz" und schicken dir gleichzeitig eine juristisch einwandfreie ordentliche Kündigung, weil man mit dir keinen Gewinn machen kann.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Die werden wohl auf dem Standpunkt stehen dass die Rechnung incl. Gebühren nach 6 Wochen ohne Einwand genehmigt ist. Die Möglichkeit der Gebührenerstattung wird werbewirksam eingesetzt. Viele Kunden lesen dann nur dass es im Ausland keine Gebühren kostet und werden sich nicht die Mühe machen wegen der paar Kröten nach dem teuren Urlaub noch Belege einzureichen. Sobald es sich rumspricht und alle die Gebühren erstattet haben wollen streicht man diese Möglichkeit eben (siehe DKB). Ein Wechsel in der Hoffnung dass das auf ewig so bleibt wird sich auf lange Sicht vielleicht nicht lohnen.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.066
2.880
Wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Noch werden die Gebühren grundsätzlich anstandslos, unbürokratisch, d.h. ohne dass man jeden einzelnen Beleg zwingend einreichen muss und schnell erstattet (hat grade mal ne Woche gedauert), aber sie haben mir eben nur die Entgelte aus der Novemberabrechnung (Auszug vom 11.12.) und Dezemberabrechnung (Auszug vom 11.01.) erstattet und die Erstattung aus der Oktoberabrechnung (Auszug vom 11.11.) abgelehnt.

Vielleicht glaubt ja derjenige, der diese Praxis veranlasst hat, wirklich, dass seine Begründung sauber ist und die Rechtsabteilung hat sich noch gar nicht mit dieser Regelung befassen müssen. Die Dame an der Hotline war jedenfalls fest davon überzeugt, dass es doch logisch sei, dass man irgendwo eine Grenze ziehen muss und nicht ein halbes Jahr später noch eine Erstattung verlangen kann. Da sie aber bloß ne einfache Sachbearbeiterin ist, habe ich davon Abstand genommen, mit ihr darüber zu diskutieren, was logisch ist und was nicht. Ich habe nur auf eine schriftliche Ablehnung mit ebendieser ihrer Auffassung nach "logischen" Begründung bestanden und die habe ich dann auch bekommen.
 
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Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Kleine Exkursion (weil es thematisch in die Richtung geht):
Ich hatte neulich eine Dame bei Netto MD vor mir die einen Pfandbon einlösen wollte der nicht vom selben Tag war. Da hat die Kassiererin ihr feundlich erkärt dass sie da ("leider") gar nichts mehr machen könne. Um 22 Uhr mache Netto den Tagesabschluss und danach ginge nichts mehr.
 
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long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Die Dame an der Hotline war jedenfalls fest davon überzeugt, dass es doch logisch sei, dass man irgendwo eine Grenze ziehen muss und nicht ein halbes Jahr später noch eine Erstattung verlangen kann.

Mir erschließt sich nicht, inwiefern für die Erstattung von Entgelten hier eine andere als die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren gelten sollte.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.850
547
Kleine Exkursion (weil es thematisch in die Richtung geht):
Ich hatte neulich eine Dame bei Netto MD vor mir die einen Pfandbon einlösen wollte der nicht vom selben Tag war. Da hat die Kassiererin ihr feundlich erkärt dass sie da ("leider") gar nichts mehr machen könne. Um 22 Uhr mache Netto den Tagesabschluss und danach ginge nichts mehr.
Seltsam. Ich habe beim örtlichen Edeka aktiv markt schon drei Wochen alte Pfandbons eingelöst.
 
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stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Supermarkt-Irrtümer:

Pfandbons verfallen nach einem Jahr.


Das stimmt nicht, auch wenn Kunden es in Supermärkten immer wieder zu hören bekommen. Für Pfandbons gelten die allgemeinen Verjährungsfristen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§195 BGB). Das heißt: Als Kunde hat man drei Jahre lang einen Anspruch darauf, dass einem der Pfandbetrag ausgezahlt wird.
Manche Registrierkasse verweigert die Annahme alter Pfandbons, doch das ist nicht das Problem des Kunden. Zur Not müsse der Supermarkt die Auszahlung per Hand vornehmen, erklärt die Stiftung Warentest.
Wichtig ist dabei nur, dass der Pfandbon noch lesbar ist. Dafür sollte man ihn nicht zu oft knicken und keinen warmen Temperaturen aussetzen, das mag das Thermopapier nämlich gar nicht.
Quelle

Ich gebe auch oft alte Bons ab, wenn ich es vergesse. Hatte noch nie Probleme, war aber im Leben auch noch nicht bei Netto einkaufen ;)
 

paranoia235

Reguläres Mitglied
27.05.2013
40
7
Ist natürlich auch nicht in Ordnung die Auszahlung zu verweigern. Siehe z.B. https://www.test.de/Flaschenpfand-Bons-verfallen-erst-nach-drei-Jahren-4754406-0/

Es gilt die allgemeine Verjährungsregel (3 Jahre) die oben schon erwähnt wurde.

Ich sehe hier auch regelmäßig Leute, die Pfandbons für schlechte Zeiten aufbewahren und dann bei Bedarf ein schon reichlich zerschlissenes Papierchen zücken. Bei Aldi, Rewe und Real noch nie erlebt, dass alte Pfandbons Probleme machen.
 
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txl_SZ

Erfahrenes Mitglied
26.12.2010
383
44
Vorsicht, bei der "Lösung" mit dem Guthaben!
Nach einem höchst instruktiven Telefonat mit der hotline von Santander besteht da folgende Grenze:
Das Guthaben kann man bei jedem Händler abbauen ...
An ATMs gehen aber nur täglich 300 EUR täglich, was bezüglich Bargeld ok sein dürfte.

ABER: es besteht eine mtl. Begrenzung auf das mtl. Kartenlimit, unabhängig vom Guthaben.
Wenn man also ein Guthaben einzahlt, kann man nicht bei längeren Aufenthalten innerhalb eines Monates darauf in Freiheit und Selbständigkeit zurückgreifen, sondern eben nur in der Höhe des Limits.
Als unbekannter Neukunde bei Santander bekommst Du - im Gegensatz zu Advancia - ein kleines Anfangslimit, das erst nach 6 Monaten erhöhbar ist. Also, diese KK ist für mich nur sehr begrenzt einsetzbar...(n)(n)
Man kann sich das Guthaben auf das Referenzkonto auszahlen lassen. Ein Anruf auf der - 120.
 

long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Vielleicht glaubt ja derjenige, der diese Praxis veranlasst hat, wirklich, dass seine Begründung sauber ist und die Rechtsabteilung hat sich noch gar nicht mit dieser Regelung befassen müssen. Die Dame an der Hotline war jedenfalls fest davon überzeugt, dass es doch logisch sei, dass man irgendwo eine Grenze ziehen muss und nicht ein halbes Jahr später noch eine Erstattung verlangen kann. Da sie aber bloß ne einfache Sachbearbeiterin ist, habe ich davon Abstand genommen, mit ihr darüber zu diskutieren, was logisch ist und was nicht. Ich habe nur auf eine schriftliche Ablehnung mit ebendieser ihrer Auffassung nach "logischen" Begründung bestanden und die habe ich dann auch bekommen.

Was ist aus dem Vorfall nun geworden?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.066
2.880
Das ist ja noch nichtmal 14 Tage her. Du musst dich, denke ich, schon noch ein Weilchen gedulden. Ich werde zu gg. Zeit unaufgefodert darauf zurück kommen.
 

long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Das ist ja noch nichtmal 14 Tage her. Du musst dich, denke ich, schon noch ein Weilchen gedulden. Ich werde zu gg. Zeit unaufgefodert darauf zurück kommen.

Von einem einigermaßen kundenorientiert arbeitenden Unternehmen sollte man erwarten dürfen, daß per E-Mail vorgetragene Kundenbeschwerden selbst nach Weiterleitung an die sogenannte Fachabteilung nach weniger als einer Woche beantwortet werden. Wenn sich bei Santander nach 14 Tagen noch immer nichts getan hat, ist das nur ein weiterer Hinweis auf die in meinen Augen mehr als grenzwertige Geschäftspolitik. Daher sage ich schon jetzt nein danke zu der 1Plus. ;)
 

long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Vor wenigen Tagen hat ein Freund seine neue 1Plus erhalten. Auf dem Antrag hatte er die 5 % Teilzahlung abgeändert in 100 %. Das wurde aber nicht berücksichtigt. Auf Rückfrage wurde ihm mitgeteilt, daß aktuell nur noch die 5 % Teilzahlung angeboten wird. Und noch einmal nein danke.:censored:
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.850
547
Von einem einigermaßen kundenorientiert arbeitenden Unternehmen sollte man erwarten dürfen, daß per E-Mail vorgetragene Kundenbeschwerden selbst nach Weiterleitung an die sogenannte Fachabteilung nach weniger als einer Woche beantwortet werden. Wenn sich bei Santander nach 14 Tagen noch immer nichts getan hat, ist das nur ein weiterer Hinweis auf die in meinen Augen mehr als grenzwertige Geschäftspolitik. Daher sage ich schon jetzt nein danke zu der 1Plus. ;)

Passt irgendwie dazu: Ich bekam eine 1[SUP]plus[/SUP]-VISA-Karte mit all meinen Vornamen (3 Stück) eingeprägt. Vornamen und Nachname in zwei Zeilen! Habe sie sofort mit einem begleitenden Schreiben wieder zurückgeschickt.
 
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