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Santander 1plus Visa

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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.779
241
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Und woher weißt Du bitteschön vorher wie hoch deine Rechnung ist??
Vermutlich hat er nur Euro-Umsätze und führt ausgabennah Buch darüber. Aber spätestens beim Fremdwährungseinsatz - wofür die Karte ja hervorragend geeignet ist - wird das nicht mehr funktioneren, jedenfalls nicht cent-genau.

Da sollte Santander lieber 20 - 30 € pro Jahr für die Karte verlangen. Kunden die die Features der Karte auch wirklich benötigen, werden diese gerne tragen. Kunden denen das zu viel ist, können sich ja auch eine andere "Gebührenfreie" Karte aussuchen und müssen dann halt für ihre Auslandsabhebungen und Tankrechnungen etwas mehr zahlen.
Das ist deine persönliche Präferenz - viele andere sind hier nur aufgrund der 0 Gebühren Kunde und nehmen dafür andere Nachteile in Kauf. Eine Karte einer anderen Bank mit 20-30€ Jahresgebühr, die 100% des Rechnungsbetrags einzieht und darüber vorab auch per E-Mail informiert wirst du aber finden können.
 

long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Seit die DKB die ATM-Fees nicht mehr erstattet, habe ich mich nach einer Alternative umgeschaut und bin dabei auf die Santander gestossen. Im Hinblick auf die Geschäftsmethoden der Santander bin ich nun allerdings gerne bereit, meine DKB weiter zu behalten und für saubere Geschäftsmethoden im Gegenzug die ATM-Fees selber zu tragen.
 
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amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
4
Streit
Kreditgeschäft ist nie sauber!:censored:

Denn gerade bei der aktuellen Zinslage sieht man schön wie es läuft. Oder wer hat derzeit einen Kredit oder eine Kreditkarte, für die er Zinsen bekommt und nicht zahlt? ;)
 

User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
834
7
Wobei der Zinssatz bei Santander für eine Kreditkarte unterhalb des marktüblichen Niveaus liegt. Und der Mindestbetrag wird automatisch eingezogen.
Advanzia verlangt wucherzinsen + saftige Gebühren, wenn man den Mindestbetrag nicht überweist.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wenn die 100% nicht mehr gingen währe das für mich definitiv ein No Go. Und die Karte währe schneller gekündigt wie Santander gucken kann. Santander verschickt ja noch nicht einmal Abrechnungen per Mail und schon gar nicht per Post. Die Gefahr das man da vergisst eine Rechnung pünktlich abzurufen und zu überweisen währe mir da viel zu hoch. Die damit verbundenen Gebühren würden den Preisvorteil der Santander 1Plus wieder zu Nichte machen. Zum Glück hat meine Karte noch 100%.

Das ist übrigens auch der Grund warum ich nie die Advanzia Karte nehmen würde. Dann eher eine mit geringen Beitrag und fairen Leistungen wie bspw. die Blaue Amex oder eine Barclay.
Was soll der dumme Vergleich mit Advanzia?

Advanzia verschickt die Rechnungen per Mail und optional auch stattdessen per Post.

Für mich ist die E-Mail-Abrechnung von Advanzia perfekt, die kommt automatisch über die Mail-App aufs Spartphone und ich kann es gleich überweisen, sogar ohne dem Risiko, dass die Post wieder mal den Brief verschlampt.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
sogar ohne dem Risiko, dass die Post wieder mal den Brief verschlampt.
Klingt nach einem AT Problem. In DE kommt die Post in der Regel an (y).(y)

Spaß bei Seite... Habe die Advanzia seit fast einem Dreiviertel Jahr und muss überraschenderweise bestätigen, dass die E-Mail ausnahmslos ankam. War da vorher auch skeptisch.

Unabhängig davon, hat man den 4. auch im Kopf und wartet aufmerksam auf die E-Mail. Selbst wenn sie mal nicht kommen sollte, würde ich sehr sicher dann im online Account nach schauen.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.066
2.881
Vermutlich hat er nur Euro-Umsätze und führt ausgabennah Buch darüber. Aber spätestens beim Fremdwährungseinsatz - wofür die Karte ja hervorragend geeignet ist - wird das nicht mehr funktioneren, jedenfalls nicht cent-genau.
Nö, ich habe ausschließlich Fremdwährungsumsätze und ausschließlich Bargeldbezüge; für was anderes taugt die Karte ja gar nicht, weil es sowohl für Euroumsätze als auch für Fremdwährungs-Händlerumsätze jeweils bessere Karten gibt.

Da die Wertstellung bei Bargeldbezug klar geregelt ist (12 Uhr MEZ ist Buchungsschnitt), kenne ich die Umrechnungskurse bis zur fünften Stelle hinterm Komma immer ganz genau, weiß also einen Tag später centgenau, was belastet wird, bevor es überhaupt online im Konto einsehbar ist. Das kommt dann bei mir in die Excel-Tabelle, das war's.

Aber natürlich logge ich mich vor der Überweisung auch einmal ein und checke gegen, aber deswegen brauche ich nicht auf die Rechnung zu warten. Darum ging es ja in der Diskussion. Der Stand vom 11. (strenggenommen sogar vom 10.) reicht aus, um zu wissen, wie hoch die nächste Rechnung, die ja erst ab 12. oder 13. verfügbar ist, ausfallen wird. Das geht dann auch so, selbst wenn man Händlerumsätze gehabt haben sollte, wo man das Umrechnungsdatum nicht genau kennt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.066
2.881
Was für eine haarsträubende Argumentation ist das denn? Ein Interessent, der wegen der offensichtlich auf Bauernfängerei ausgerichteten Geschäftsmethoden eines Anbieters von dessen Produkt Abstand nimmt, soll seine Kritik nicht äußern? Das ist doch wohl ein schlechter Scherz!

Es wäre tatsächlich haarsträubend, wenn ich sagen würde, ein Interessent solle nicht schreiben dürfte, warum er von dem Produkt Abstand nimmt. Aber zum Glück habe ich das ja nicht gesagt.

Zwischen "ich hol mir die Karte nicht, weil ..." und dem missionarischen Eifer, mit dem hier einige zu Werke gehen, liegen aber Welten.
 

long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Zwischen "ich hol mir die Karte nicht, weil ..." und dem missionarischen Eifer, mit dem hier einige zu Werke gehen, liegen aber Welten.

Allerdings hat die Frage, ob eine Rechnung als rechtswirksam zugestellt gilt, wenn ein Unternehmen sie auf seiner Webseite in einem dort für den Kunden eingerichteten Postfach ablegt, ohne den Kunden anderweitig über das Vorliegen der Rechnung zu informieren, durchaus eine weit größere Tragweite als die Frage, ob jemandem die Karte gefällt. :idea:
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.493
414
ARN
Allerdings hat die Frage, ob eine Rechnung als rechtswirksam zugestellt gilt, wenn ein Unternehmen sie auf seiner Webseite in einem dort für den Kunden eingerichteten Postfach ablegt, ohne den Kunden anderweitig über das Vorliegen der Rechnung zu informieren, durchaus eine weit größere Tragweite als die Frage, ob jemandem die Karte gefällt. :idea:
Dann gehe doch dagegen vor! Done. Ist doch kein ausschließliches Problem der Santander.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.850
547
Allerdings hat die Frage, ob eine Rechnung als rechtswirksam zugestellt gilt, wenn ein Unternehmen sie auf seiner Webseite in einem dort für den Kunden eingerichteten Postfach ablegt, ohne den Kunden anderweitig über das Vorliegen der Rechnung zu informieren, durchaus eine weit größere Tragweite als die Frage, ob jemandem die Karte gefällt. :idea:

Die Frage ist durchaus berechtigt, ich sehe jedoch für mich keinen Grund, das rechtlich zu klären.

Seit mehr als 10 Jahren besitze ich die Santander Super-Mastercard aus der Lidl-Aktion und benutze sie nur zum Tanken. In meinem elektronischen Kalender steht am 17. jeden Monats einen wiederkehrenden Termin, um mich an die Kreditkartenrechnung zu erinnern. Dann wird eine entsprechende Terminbuchung zum Ultimo (Eingangstag meines Gehalts) eingerichtet. Der eigentliche Fälligkeitstag der Rechnung liegt sogar irgendwo auf dem 10. des Folgemonats, das nutze ich aber nicht aus. Und das also schon seit mehr als 10 Jahren.

Wer sich mit dieser Vorgehensweise nicht abfinden kann, kann ich nur raten, sich keine Visa 1[SUP]plus[/SUP] zuzulegen.
 
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stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Natürlich ist es anders, ob mir jemand was per Post schickt (gilt bekanntermaßen als zugestellt, auch wenn es immer wieder abweichende Urteile gibt - sogar Einwurfeinschreiben wurden schon von Gerichten als nicht wirksam zugestellt beurteilt), oder ob es mir jemand kommentarlos in eine Postbox online legt. ABER wir reden hier ja nicht von irgendeinem Schriftstück, von dem ich nicht weiß, dass es kommt. Es geht um eine Rechnung aus einem Vertrag. Beim Vertragsabschluss stimmt man den Bedingungen zu. Und ehrlich gesagt, kann ich mir NICHT vorstellen, dass die folgende Klausel heutzutage als überraschend oder unzulässig gilt:

Mitwirkungspflichten des Kontoinhabers
Der Kontoinhaber verpflichtet sich, die PostBox regelmäßig, mindestens alle 14 Tage, abzurufen und neue Dokumente unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen sowie etwaige Beanstandungen und Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich, spätestens jedoch 6 Wochen nach Zugang in der PostBox mitzuteilen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Verpflichtungen des Kontoinhabers über den postalischen Erhalt von Dokumenten entsprechend sowie die im jeweiligen Produktvertrag und ergänzenden Regelwerken vereinbarten Mitwirkungspflichten
https://www.santander.de/media/pdf/vertragsbedingungen/Sonderbedingungen_IB.pdf

Damit kann man imho rechnen, wenn man eine solche Karte beantragt. Schließlich ist online-Rechnung absolut üblich.

Aber wer das nicht so sieht, kann ja klagen. Vielleicht gewinnt er/sie ja sogar. Ich wünsche viel Erfolg.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.066
2.881
Ich weiß gar nicht, warum mich diese juristische Zustellfrage überhaupt interessieren sollte. Ich besitze die Karte, um keine ATM-Entgelte zahlen zu müssen und nicht, um mir den Kopf über hypothetische Fragen ohne Praxisrelevanz zu zerbrechen, die mit der Entgelterstattung nichts zu tun haben. Die Karte tut was sie soll; deswegen hab ich sie.

Wer der Beantwortung dieser Frage eine wie auch immer geartete Tragweite beimisst (für mich ist die Tragweite exakt 0,00 s.o.), der kann das ja klären lassen. Ich werde mir solange die ATM-Entgelte erstatten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.779
241
Natürlich ist es anders, ob mir jemand was per Post schickt (gilt bekanntermaßen als zugestellt, auch wenn es immer wieder abweichende Urteile gibt - sogar Einwurfeinschreiben wurden schon von Gerichten als nicht wirksam zugestellt beurteilt), oder ob es mir jemand kommentarlos in eine Postbox online legt. ABER wir reden hier ja nicht von irgendeinem Schriftstück, von dem ich nicht weiß, dass es kommt. Es geht um eine Rechnung aus einem Vertrag. Beim Vertragsabschluss stimmt man den Bedingungen zu. Und ehrlich gesagt, kann ich mir NICHT vorstellen, dass die folgende Klausel heutzutage als überraschend oder unzulässig gilt:

https://www.santander.de/media/pdf/vertragsbedingungen/Sonderbedingungen_IB.pdf
Endlich bringt einer mal Fakten mit Verweis auf die sehr eindeutigen Sonderbedingungen, anstelle ohne weitere Stütze einfach zu spekulieren "ob das so wohl rechtens ist?".
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Auch wenn ich kein Freund von der Santander Karte bin hat sie gegenüber der Advanzia (ATM Gebühr mal ausgenommen) einen großen Vorteil.

Der Mindestbetrag wird immer vom Konto abgezogen. Selbst wenn man es wegen div. Umständen vergessen sollte die Karte auszugleichen, entstehen lediglich nur paar Euro Zinsen. Bei Advanzia dürfte das ganze etwas unangenehmer ausfallen.
 
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long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Endlich bringt einer mal Fakten mit Verweis auf die sehr eindeutigen Sonderbedingungen, anstelle ohne weitere Stütze einfach zu spekulieren "ob das so wohl rechtens ist?".

Was bitte verleitet Dich zur der irrigen Annahme, daß irgendwelche hanebüchenen Bestimmungen in irgendwelchen AGBs rechtswirksam sind, nur weil der Kunde bei Vertragsabschluss diesen AGBs zustimmen mußte?
 

long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Ich weiß gar nicht, warum mich diese juristische Zustellfrage überhaupt interessieren sollte.

Schon klar. Wenn ich, wie Du sie zu haben scheinst, eine Santander bekommen könnte mit Lastschrifteinzug zu 100 % des Rechnungsbetrages, wäre ich in diesem Thread weitaus gelassener. Allerdings bin ich an juristischen Fragen durchaus auch interessiert über mein persönlichen Tellerrand hinaus, ganz offensichtlich im Gegensatz zu Dir.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Allerdings bin ich an juristischen Fragen durchaus auch interessiert über mein persönlichen Tellerrand hinaus,
Ich vermute dennoch, dass dies keine Rolle spielt... zumindest nicht für einen Karteninhaber.

Selbst wenn es juristisch nicht korrekt wäre, würde jeder Richter dich auf deine Mitwirkungspflicht hinweisen. Da dürfte man sich bei einer monatlich wiederkehrenden Abrechnung am gleichen Stichtag, sehr schlecht rausreden können.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
In der Praxis scheint die vertragliche Verpflichtung aber soweit akzeptabel zu sein, vergleiche beispielsweise Entscheidung des OLG Braunschweigs vom 12.02.2016, Aktenzeichen 2 U 59/15.
Der Kläger ist nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden. [..] Die Mahnungen sind dem Kläger auch zugegangen.

Die Beklagte hat sie unstreitig in die PostBox eingestellt, deren Nutzung die Parteien auf Seite 1 des Eröffnungsantrags zum Girokonto anstelle eines papierhaften Schriftverkehrs für alle die Konten des Klägers betreffenden Bankmitteilungen und sonstigen Nachrichten vereinbart haben und zu deren regelmäßiger Überprüfung sich der Kläger gleichzeitig verpflichtet hat. [...]

Richtigerweise steht diese Art der Mitteilung einer "schriftlichen" Mahnung, wie sie § 28 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 a BDSG verlangt, nicht entgegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Der Mindestbetrag wird immer vom Konto abgezogen. Selbst wenn man es wegen div. Umständen vergessen sollte die Karte auszugleichen, entstehen lediglich nur paar Euro Zinsen. Bei Advanzia dürfte das ganze etwas unangenehmer ausfallen.
Nicht wirklich. Advanzia verschickt eine kostenlose Zahlungserinnerung mit 10 Tagen Nachfrist.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.066
2.881
Schon klar. Wenn ich, wie Du sie zu haben scheinst, eine Santander bekommen könnte mit Lastschrifteinzug zu 100 % des Rechnungsbetrages, wäre ich in diesem Thread weitaus gelassener. Allerdings bin ich an juristischen Fragen durchaus auch interessiert über mein persönlichen Tellerrand hinaus, ganz offensichtlich im Gegensatz zu Dir.

Ich bin an juristischen Fragen grundsätzlich sogar sehr interessiert, aber nicht an so einem kleinkarierten Firlefanz. Das ist keine bedeutsame juristische Fragestellung, sondern nur etwas für Erbenszähler und Leute, die gerne in jeder Suppe ein Haar zu finden suchen.

Wenn ich die Karte ohne 100%-Einzug hätte (wie es z.B. bei meiner Sant.Super MC der Fall ist), würde das für mich nichts ändern, warum auch?
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Worum geht es jetzt eigentlich?

Selbst wenn man mal vergessen sollte, die Rechnung abzurufen, dann zahlt man ein paar Euro Zinsen. Aber spätestens, wenn man mal in einem Land mit ATM-Surcharges ist, bekommt man ein Vielfaches davon wieder zurück. Also, wo ist das Problem?

Die wesentlich berechtigtere Frage ist eher, wie lange Santander das noch "durchhält". Inzwischen sind Surcharges auch in Deutschland von Visa erlaubt. Damit betrifft das Problem dann nicht mehr nur ein paar wenige Reisende, sondern die große Masse, die dann bei der Sparkasse ums Eck jeden Tag 30€ abhebt und sich dann 5€ erstatten lässt...
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.066
2.881
Das dürfen sie dann gerne abstellen und Mindestabhebung 100 EUR fordern ;)
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.190
20
Worum geht es jetzt eigentlich?

Selbst wenn man mal vergessen sollte, die Rechnung abzurufen, dann zahlt man ein paar Euro Zinsen. Aber spätestens, wenn man mal in einem Land mit ATM-Surcharges ist, bekommt man ein Vielfaches davon wieder zurück. Also, wo ist das Problem?

Die wesentlich berechtigtere Frage ist eher, wie lange Santander das noch "durchhält". Inzwischen sind Surcharges auch in Deutschland von Visa erlaubt. Damit betrifft das Problem dann nicht mehr nur ein paar wenige Reisende, sondern die große Masse, die dann bei der Sparkasse ums Eck jeden Tag 30€ abhebt und sich dann 5€ erstatten lässt...
Diese Masse dürfte nicht existent sein. Wer jeden Tag zum SparkassenATM will aber nix zahlen will, für den ist 1822 Direkt ideal.