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Als Verbraucherschutzverein oder Wettbewerber kannst du was dagegen machen.
Falsche Aussagen werden auch nicht dadurch "richtiger", dass man sie - abgewandelt - wiederholt.Wirksam "was machen" kann man eben nur rechtlich als Wettbewerber oder Verbraucherschützer.
Man muss nicht Rechtsanwalt sein, um den Inhalt obiger Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale mit ausdrücklichem Bezug zu Unister zu verstehen.
Und extra für dich schnell gegoogelt: UWG - Einzelnorm
Ein Unterlassungsanspruch kann von der Wettbewerbszentrale als Verband iSv. § 8 Abs. 3 Nr.2 UWG durchgesetzt werden - und wurde gg.über Unister gemacht, s. oben!§ 8 Abs. 3 Nr.2 UWG meinte:3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:
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2.
rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;
Dich "tangiert" es aber offenbar umso mehr, dass sogar ich es verstanden habe:Du hast als Nutzer keine wirkliche Handhabe, denn es tangiert dich auch nicht wirklich.
Fuer uns und die Kinder sind es mehr als 200 one ways im Jahr, 23 Euro je Flug billiger und 15 Euro Cashback je Ticket. Noch Fragen?
PS:
Bin kein Jurist, aber wenn DU (Rechtsanwalt?) DAS vor Gericht zum Besten gibst, denkt sich jeder (dein Mandant bestimmt auch) so seinen Teil .."Sowas" kannst Du immer machen, kannst Dich auch in Speakers' Corner in London hinstellen und drüber reden.