Schlechte Erfahrung fluege.de

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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
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Als Verbraucherschutzverein oder Wettbewerber kannst du was dagegen machen.
Wirksam "was machen" kann man eben nur rechtlich als Wettbewerber oder Verbraucherschützer.
Falsche Aussagen werden auch nicht dadurch "richtiger", dass man sie - abgewandelt - wiederholt.
Man muss nicht Rechtsanwalt sein, um den Inhalt obiger Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale mit ausdrücklichem Bezug zu Unister zu verstehen.
Und extra für dich schnell gegoogelt: UWG - Einzelnorm
§ 8 Abs. 3 Nr.2 UWG meinte:
3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:

..
2.
rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;
Ein Unterlassungsanspruch kann von der Wettbewerbszentrale als Verband iSv. § 8 Abs. 3 Nr.2 UWG durchgesetzt werden - und wurde gg.über Unister gemacht, s. oben!
Du hast als Nutzer keine wirkliche Handhabe, denn es tangiert dich auch nicht wirklich.
Dich "tangiert" es aber offenbar umso mehr, dass sogar ich es verstanden habe:
Fuer uns und die Kinder sind es mehr als 200 one ways im Jahr, 23 Euro je Flug billiger und 15 Euro Cashback je Ticket. Noch Fragen?

PS:
"Sowas" kannst Du immer machen, kannst Dich auch in Speakers' Corner in London hinstellen und drüber reden.
Bin kein Jurist, aber wenn DU (Rechtsanwalt?) DAS vor Gericht zum Besten gibst, denkt sich jeder (dein Mandant bestimmt auch) so seinen Teil .. :sick:
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Reichlich aktuelle Sachen die du da gepostet hast...
Aber ja doch, gerne geschehen :)


Zitat kexbox: "Bei mir sind es zudem nicht nur 20 oder 30 EUR, sondern eher 30-50 EUR, wenn man denn alles mitnimmt, was irgendwie möglich ist."
Da schaffe ich es aber deutlich mehr rauszuholen als du :D
Wer bietet mehr: tian, kexbox oder Flying Lawyer?
(In ganz anderem Zusammenhang - und von einem ganz anderen Forenmitglied.. - käme jetzt der Spruch: "Wer hat mehr Eier?") :D
Ich bin durchaus auch absolut ein Freund von Cashback (siehe andere Threads..), aber - ich weiß auch nicht, warum? - irgendwie kommt mir hier doch folgendes in den Sinn:
"Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht" (und am Ende ist das Geheule groß..) :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
Bin kein Jurist, aber wenn DU (Rechtsanwalt?) DAS vor Gericht zum Besten gibst, denkt sich jeder (dein Mandant bestimmt auch) so seinen Teil .. :sick:
Genau. Die Kenner sind gelangweilt, weil es absolute juristische Basics sind. Der Laie staunt.
Solche Laien mit 123recht und RAKotz-Wissen sind mir die Liebsten.

FlyingLawyer hat hat vollkommen recht. Ich habe selbst mal eine Zeit lang mit der VZ eines Bundeslandes und dem VZBV zu tun gehabt, die sind nicht wirklich Handlungsfreudig. Auch die Wettbewerbszentrale pickt sich nur ein paar Rosinen raus. Die ganzen kleinen haben keine Lust auf Unister, weil da nicht "die schnelle Mark" zu machen ist, sondern man hier bis aufs letzte Hemd kämpfen muss.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
Falsche Aussagen werden auch nicht dadurch "richtiger", dass man sie - abgewandelt - wiederholt.
Man muss nicht Rechtsanwalt sein, um den Inhalt obiger Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale mit ausdrücklichem Bezug zu Unister zu verstehen.
Und extra für dich schnell gegoogelt: UWG - Einzelnorm

Ein Unterlassungsanspruch kann von der Wettbewerbszentrale als Verband iSv. § 8 Abs. 3 Nr.2 UWG durchgesetzt werden - und wurde gg.über Unister gemacht, s. oben!

Dich "tangiert" es aber offenbar umso mehr, dass sogar ich es verstanden habe:


PS:

Bin kein Jurist, aber wenn DU (Rechtsanwalt?) DAS vor Gericht zum Besten gibst, denkt sich jeder (dein Mandant bestimmt auch) so seinen Teil .. :sick:


Und bist du jetzt ein Verbraucherschützer (wozu fuer mich auch Verbraucherschutzvereine oder Verbraucherschutzzentralen gehören) oder ein Wettbewerber (worunter fuer mich auch Wettbewerbszentralen gehören)?

Du brauchst wirklich nicht fuer mich zu googlen, aber Juristen haben eine manchmal schlanke Sprache und fassen das, was unter das UWG fällt knapp zusammen. Und du als Verbraucher bist nicht aktivlegitimiert.

Mich tangiert Unister nicht, denn ich habe keine Nachteile damit. Vielleicht tangiert mein Buchungsverhalten Unister, aber das ist deren Problem.
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Auch die Wettbewerbszentrale pickt sich nur ein paar Rosinen raus. Die ganzen kleinen haben keine Lust auf Unister, weil da nicht "die schnelle Mark" zu machen ist, sondern man hier bis aufs letzte Hemd kämpfen muss.
Und genau Letzteres macht die Wettbewerbszentrale - und nicht, um "die schnelle Mark" zu machen".. Zum Nachlesen, auch für Dich:
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/institution/profil/auftrag/
Sie finanziert sich über Mitgliedsbeiträge: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/institution/mitgliedschaft/mitgliedwerden/
Mal so die "Fälle aus der jüngsten Praxis": https://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/

Ach ja, bin "nur einfacher Bürger", als solcher habe ich mich genau zweimal an besagte Wettbewerbszentrale gewandt, die in beiden Fällen zu meiner vollsten Zufriedenheit aktiv wurde.
Da ich aber zugegebenermaßen noch nie bei/über Unister auch nur irgend etwas gebucht habe, musste ich mich mit denen auch nie herumärgern (ich halte es nämlich so, dass ich hier gerne - kontinuierlich - mitlese..), geschweige denn, Dritte damit befassen..

Soweit ich weiß, bist (auch) Du Rechtsanwalt. Ich entschuldige mich vielmals und verbeuge mich zutiefst, aber es drängt sich der Eindruck auf:
Herrscht da etwa Angst vor entgehendem Honorar..?!?
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.418
3.691
Und genau Letzteres macht die Wettbewerbszentrale - und nicht, um "die schnelle Mark" zu machen".. Zum Nachlesen, auch für Dich:
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/institution/profil/auftrag/
Sie finanziert sich über Mitgliedsbeiträge: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/institution/mitgliedschaft/mitgliedwerden/
Mal so die "Fälle aus der jüngsten Praxis": https://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/

Ach ja, bin "nur einfacher Bürger", als solcher habe ich mich genau zweimal an besagte Wettbewerbszentrale gewandt, die in beiden Fällen zu meiner vollsten Zufriedenheit aktiv wurde.
Da ich aber zugegebenermaßen noch nie bei/über Unister auch nur irgend etwas gebucht habe, musste ich mich mit denen auch nie herumärgern (ich halte es nämlich so, dass ich hier gerne - kontinuierlich - mitlese..), geschweige denn, Dritte damit befassen..

Soweit ich weiß, bist (auch) Du Rechtsanwalt. Ich entschuldige mich vielmals und verbeuge mich zutiefst, aber es drängt sich der Eindruck auf:
Herrscht da etwa Angst vor entgehendem Honorar..?!?

Ich glaube du hast weder das Geschäftsmodell der Wettbewerbszentralen noch das Geschäftsmodell der hier postenden Rechtsanwälte so richtig verstanden. Aber kommt auch nicht wirklich drauf an. Ich ärgere mich über Flüge.de nicht so wirklich und spiele deren Soiel zu meinem Vorteil voll mit. Dass die das Geld was sie an uns verlieren bei anderen verdienen werden, ist ziemlich offensichtlich
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Und bist du jetzt ein Verbraucherschützer (wozu fuer mich auch Verbraucherschutzvereine oder Verbraucherschutzzentralen gehören) oder ein Wettbewerber (worunter fuer mich auch Wettbewerbszentralen gehören)?
Weder - noch.
("Mitbewerber", so lautet übrigens im zitierten UWG-§ die Formulierung für Wettbewerber im Abs. 3 Nr.1. Täusche ich mich, oder ist es nicht so, dass:
a) die Juristen-Sprache sehr feine Unterschiede macht - und genau deshalb hier Abs. 3 Nr.2 zur Abgrenzung von Verbänden/Wettbewerbszentralen von "Wettbewerbern" eingeführt wurde?
b) DU, verehrter Flying Lawyer Prozessanwalt, so wenig im Wettbewerbsrecht "zuhause" bist wie ich, "Verbraucher"? :D )

Und du als Verbraucher bist nicht aktivlegitimiert.
Gegenteiliges wurde auch nie behauptet, oder?

.. Unister .. ich habe keine Nachteile damit.
Gegenteiliges wurde definitv behauptet! :D
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
("Mitbewerber", so lautet übrigens im zitierten UWG-§ die Formulierung für Wettbewerber im Abs. 3 Nr.1. Täusche ich mich, oder ist es nicht so, dass:
a) die Juristen-Sprache sehr feine Unterschiede macht - und genau deshalb hier Abs. 3 Nr.2 zur Abgrenzung von Verbänden/Wettbewerbszentralen von "Wettbewerbern" eingeführt wurde?
Herr Lehrer, in Ihrem Satz ist ein Rechtschreibfehler.


So könnte man - übertrieben - das darstellen, was Du da gerade machst. Finde Dich damit ab, dass FL Jurist ist und das Handwerkszeug und zumindest auch Basics mal gelernt hat. Wenn er sich hier (!) sprachlich nicht präzise ausdrückt, finde ich das nicht so dramatisch.

Als Verbraucher sind die Möglichkeiten vom UWG Gebrauch zu machen, wie Domino Day mit sehr weit auseinanderstehenden Klötzchen. Kann gut klappen (Verbraucherzentrale Hamburg | - Springer muss 60.000 Euro zahlen Das Ordnungsgeld -besser: Der Verstoß dazu - stammte aus meinem näheren Umfeld). In vielen Fällen werden diese Gruppen aber nicht aktiv.
 

fanzug

Erfahrenes Mitglied
21.05.2011
2.073
217
Berlin (TXL)
Weiß jemand, seit wann man bei Weiterleitung auf Flug24.de keine Lastschrift - oder Kreditkartengebühren mehr zahlen muss? Flug ist damit ohne Advanzia CC immernoch 23€ günstiger als bei allen anderen Anbietern.

flug24.jpg
 

Schneeflocke

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
255
0
Ich ärgere mich über Flüge.de nicht so wirklich und spiele deren Soiel zu meinem Vorteil voll mit. Dass die das Geld was sie an uns verlieren bei anderen verdienen werden, ist ziemlich offensichtlich

… Soso, und ich hatte bisher geglaubt, die Unister-Portale wären eine Zweigstelle der Heilsarmee mit dem Auftrag, den armen Vielfliegern gute Werke zu tun, Geschenke zu verteilen aus reiner Wohltätigkeit …

;)
 

carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
361
72
Leider scheint fluege.de jetzt 4U nur noch zum Basic statt wie zuvor zu gleichen Kosten im Best einzubuchen. Best kostet jetzt rund 30 Euro mehr.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Leider scheint fluege.de jetzt 4U nur noch zum Basic statt wie zuvor zu gleichen Kosten im Best einzubuchen. Best kostet jetzt rund 30 Euro mehr.

Ist immer unterschiedlich, siehst du an dem Koffer Symbol in der Übersicht. Manchmal wird auch der billigste Flug mit Koffer angezeigt.
 

carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
361
72
Hab eben gesehen - mittlerweile ist 4U buchen wirklich schwierig und intransparent
1. Zunächst zahlt mal eine Buchungspauschale von 9,90 Euro, die nach E-Mail an Fluege.de zurückerstattet wird
2. Setzt man einen Gutschein ein, bekommt man den wohl nach Flugantritt zurück
3. Falls man auch noch Qipu einsetzt, kommt das dann auch irgendwann einmal
Naja, sparen ist eben ganz schön mühsam :)
 

Anders

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
520
48
Für einen Air-France-Flug über kayak>fluege auf flug.de umgeleitet worden und dort mit der fluege-MC-Gold 2x gebucht. E-Tickets waren nach 90 Minuten da, qipu ist registriert, aber wenn das auch noch klappt, ist ja eh nur ein netter Bonus.
 

t.tobsen

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
1.210
165
HAM
Für einen Air-France-Flug über kayak>fluege auf flug.de umgeleitet worden und dort mit der fluege-MC-Gold 2x gebucht. E-Tickets waren nach 90 Minuten da, qipu ist registriert, aber wenn das auch noch klappt, ist ja eh nur ein netter Bonus.

Klappt zuverlässig, dauert nur gerne mal 3-4 Monate. ;-)
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.022
2.081
fluege.de-Flugbuchungen von Ende September wurden bei Qipu bereits am 12.11. bestätigt. :)
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.022
2.081

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.716
46
CDG/MUC
Gefühlt kommt es bei fluege.de bei der Hotline enorm drauf an, ob man einen kompetenten oder völlig inkompetenten Mitarbeiter ans Telefon bekommt. Einschließlich heute vier Mal die Ehre gehabt (Warzeiten: 130 Minuten, 8 Minute, 42 Minuten, 14 Minuten): Zwei mal grauenvolle Erfahrung (keine Ahnung, keine Hilfe, Anfrage verbockt oder erst gar nicht durchgeführt), zwei mal tolle Erfahrung (schnelle Bearbeitung, keine Fehler, freundlich, sehr hilfsbereit).
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.666
4.030
50
MUC
www.oliver2002.com
Bei Dailydeal gibt es gerade wieder die 50 Euro-Gutscheine für fluege.de für 9,90 Euro. Eben hat Dailydeal anscheinend an alle Newsletter-Empfänger 7 Euro-Gutscheine (MBW 10 Euro) verschickt - damit gibt es 2 Gutscheine für 12,80 Euro Kaufpreis :)

https://dailydeal.de/national/travel/gutschein-travel-reise-urlaub-fluege-wertgutschein-20141121

Achtung: Kauf lohnt nur, wenn man mit den beiden bekannten Kreditkarten bucht, also AmericanE. oder der Advanzia fluege.de KK.

Geht der Einsatz dieser Gutscheine auch wenn mann über Kayak und/oder fluggesellschaft.de bestellt?
 

ChefAnimateur

Erfahrenes Mitglied
09.11.2012
773
2
BRE/DRS/HAM
Bei Dailydeal gibt es gerade wieder die 50 Euro-Gutscheine für fluege.de für 9,90 Euro. Eben hat Dailydeal anscheinend an alle Newsletter-Empfänger 7 Euro-Gutscheine (MBW 10 Euro) verschickt - damit gibt es 2 Gutscheine für 12,80 Euro Kaufpreis :)

https://dailydeal.de/national/travel/gutschein-travel-reise-urlaub-fluege-wertgutschein-20141121

Achtung: Kauf lohnt nur, wenn man mit den beiden bekannten Kreditkarten bucht, also AmericanE. oder der Advanzia fluege.de KK.

Ich hab auch so einen 7euro Guschein erhalten und damit einen Fluege.de-Gutschein erworben, meine Kosten waren entsprechend 2,90. Musse aber mit paypal abgeshclossen werden.
 

Stratege

Aktives Mitglied
24.03.2012
137
6
GRZ, VIE, TXL
Da die Gutscheine erst ab 1.1. einzulösen sind, würde es mich bei dem Laden aber auch nicht wundern, wenn die Amex dann plötzlich nicht mehr zur gebührenfreien Zahlung zur Verfügung steht :rolleyes:
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.022
2.081
Gutscheincode advent14 gibt bei Dailydeal bis 15 Uhr 15% Rabatt, Kaufpreis der fluege.de-Gutscheine also derzeit nur 8,42 Euro.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.022
2.081
Bei meinem Kauf vorgestern mit dem Newsletter-Gutschein wurden sie gestern morgen kurz nach 10 Uhr verschickt. Aber da die Gutscheincodes erst ab dem 01.01. einlösbar sind, ist es eh egal.