Schlechte Erfahrung fluege.de

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Anonym38428

Guest
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Die Beschriftung "Jetzt kaufen" ist (quasi) gesetzlich vorgegeben.
Naja, vorgeschrieben ist einen Button, welcher zu einer zahlungspflichtigen Leistung führt, entsprechend zu bezeichnen. Daraus ist dann i.d.R. "Jetzt zahlungspflichtig kaufen" geworden. Daraus abzuleiten, dass unmittelbar ein Vertrag über eine Beförderung vermittelt wird, halte ich für gewagt. Weniger gewagt in der Interpretation ist aber die Aufmachung der Seite, die an keiner Stelle suggeriert, dass bestenfalls eine Anfrage erfolgt. Dazu beitragen dürfte auch, dass es marktüblich ist, dass eine OTA irgendwo zwischen unmittelbar und mit wenigen Stunden Verzögerung die gewünschte Leistung vermittelt und somit mit Ausstellen der Tickets ein Vertrag zustande kommt. Aber hey, IANAL.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
Wenn wir schon Erbsen zählen, dann richtig. Daher habe ich ein "quasi" eingefügt. IANNAL und mache sehr viel E-Commerce. Dass viele Unister-Seiten da eine Schlangengrube sind, ist mir klar.Hier aber davon auszugehen, dass man als Kunde so einfach mal sagen kann "ne doch nicht mehr", ohne dass dies für den Kunden folgen hat, ist für mich nicht ganz einfach zu konstruieren.

Ich gehe davon aus, dass Unister solche Fälle aber nicht ans Inkasso weitergibt, sich zumindest davor hütet, sowas gerichtlich geltend zu machen.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.454
7.451
LEJ
Das Kernproblem ergibt sich aus den AGB, ganz am Anfang. Dort steht

"Durch das Ausfüllen der vorgegebene Informationsfelder und dem Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragen Sie UNISTER RETAIL verbindlich eine Leistung, die von einem Dritten Leistungserbringer erbracht wird, zu besorgen."

Damit fangen die Probleme an. Der Anbieter muss demnach die Leistung erst erbringen, d.h. dem Flug jetzt selbst suchen. Dafür nimmt er sich 24 Stunden Zeit. Klartext: Er selbst hat die Leistung gar nicht zu seiner Verfügung oder kann nicht gewährleisten, ob der von ihm ausgegeben Preis und die Bedingungen (Zeiten, Airline, etc.) gegeben sind.

Damit setzt er den Kunden unter Druck und in Abhängigkeit. Stellt er kein Ticket aus, weil er es nicht kann, lässt er den Kunden an der Leine zappeln. Er kann auch dem Kunden mitteilen, dass er ein abweichendes Angebot hat. Für diese Änderung kann er nach seinen Geschäftsbedingungen Gebühren verlangen. Die Gebühren können in jeden Fall fällig werden.

A) Der Kunde nimmt das neue Angebot an, dann ist dies eine Änderung
B) Der Kunde lehnt das Angebot ab, dann ist das ebenso eine Änderung
C) Der Anbieter ist nicht in der Lage, die Leitung zu kaufen. Dann kann er Stornogebühren in Rechnung stellen, da er dies nach seiner Auffassung nicht zu vertreten hat.

In allen drei Fällen wir der Anbieter versuchen, zu kassieren.

Das ist keine Erbsenzählerei, sondern sehr realistische Einschätzung der Tatsachen.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.903
2.676
CGN
Ist das wirklich die verbraucherfreundlichst möglichste Auslegung, dass vor Ticketaustellung überhaupt eine Änderung vorliegen kann? Möglich wäre auch, erst eine "Änderung" im Sinne der AGB anzunehmen, wenn nach Ticketaustellung eine Änderung vorgenommen werden soll (als typische Reisebüroleistung). Dann könnten vor Austellung überhaupt keine Kosten für den Kunden nach der Klausel anfallen. Wenn der Wortlaut der AGB das noch hergäbe, wäre diese Auslegung als verbraucherfreundlichste zu wählen.
 

nevadaman

Erfahrenes Mitglied
20.07.2013
2.230
4
Ich hab gestern mal die Hotline bei dem Laden angerufen. Als ich die Hürde der "haben Sie das Problem ... drücken Sie das ... " überwunden habe ging es ganz schnell und mir wurde geholfen.
Man darf von den ganzen OTA's halt nicht zu viel erwarten.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
§147 Abs. 2 BGB:

Und da wirds spannend, weil man sich bei Buchung nicht bewusst ist, nicht sofort eine Antwort zu bekommen. Dies wird aber suggeriert, z.B. durch den Button "Jetzt kaufen" oder auch den Hinweis "Der Flugplatz wurde reserviert".


Das wäre praktisch, wo steht das?

Habe die AGB grade nicht vor mir - in der Mail seitens Fluege.de steht ein Link, der angeblich die Ticket-Ausstellungsfrist anzeigt - dort steht dann aber nichts konkretes (nur so was wie "abschließend" oder so.)
auf der Website findet man jedoch unter den Kontaktmöglichkeiten den Hinweis, dass die Ticketausstellung innerhalb von 24h erfolgt und man von vorherigen Kontaktversuchen absehen soll.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ich hab gestern mal die Hotline bei dem Laden angerufen. Als ich die Hürde der "haben Sie das Problem ... drücken Sie das ... " überwunden habe ging es ganz schnell und mir wurde geholfen.
Man darf von den ganzen OTA's halt nicht zu viel erwarten.

Ich hab's fast zwei Tage lang zu verschiedenen Uhrzeiten versucht - ein einziges Mal bin ich in die 2. Warteschlage gekommen (nachdem man sich durchs Menü gehangelt hat), ansonsten kam sofort die Ansage, dass keine Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Das Gespräch wurde in beiden Fällen seitens Flueche.de beendet.
Auch nach einer der Mahnungen habe ich es telefonisch versucht, kein Erfolg.
Als Kunde kann ich ja schlecht für deren Nichterreichbarkeit per Telefon geradestehen, zumal ich auch alles per Email (die Adresse verstecken die auf ihrer Website) an Unister geschickt habe.
In den AGB steht hierzu auch eine Passage, die Kommunikation sowohl telefonisch, schriftlich als auch per Email als bindend festschreibt.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Haben sie hier doch schon:
Wie geschrieben, Unister hat es ans Inkasso gegeben, der Laden hat eine gerichtliche Mahnung zustellen lassen, ich habe der vor einigen Tagen widersprochen. Im nächsten Jahr kommt es dann zum mündlichen (endgültigen) Verfahren, sollte das Inkassobüro die zweite Hälfte der Gerichtsgebühren zahlen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ich habs mir nochmal angeschaut, könnte in der Tat passen:


Wäre ja auch eine Änderung vor Ticketausstellung. Ob dann die Berechnung von Gebühren zulässig ist (zumal in dieser Höhe) ist dann wohl fraglich. Auch schwierig ist, dass Unister hier von Änderungen spricht, die "abgewickelt werden". Deine Stornierung wurde ja wohl nicht VOR Ticketausstellung abgewickelt (weil Unister wohl zu langsam war).

Also eindeutig finde ich die Sache nicht. Was bleibt, ist die generelle und kostenfreier Stornierbarkeit einer Vielzahl von Flügen, die man über Vermittlerseiten bucht (Lufthansa- oder Air Berlin zum Beispiel).

Auch hierzu habe ich mich vom Anwalt beraten lassen.
Er hielt eine Stornogebühr vor Ticketausstellung zwar für rechtlich denkbar, allerdings nur, wenn a) Unister die Fristen eingehalten hätte und b) dies dann auch konkret so abgerechnet hätte.
Da Unister aber darauf besteht, dass das Ticket ausgestellt wurde und den vollen Ticketpreis haben möchte (zuzüglich Zinsen etc), wäre auch die Stornogebühr vor Ticketausstellung hinfällig.

Im übrigen droht Unister Kunden diese Gebühr auch an, wenn Unister selber den Ticketpreis nach oben setzt (Email in der steht, dass das Ticket leider zu dem beworbenen Preis nicht erhältlich sei, man aber gegen X Euro Aufzahlung per Überweisung ein Ticket erwerben könnte).
Oder auch dann, wenn Unister eine Zahlungsmöglichkeit im Nachhinhein ablehnt (also z.B. Zahlung per Kreditkarte vereinbart, danach kommt eine Email, man müsse das Geld stattdessen überweisen, inkl. der Zahlungsgebühr für Kreditkartennutzung!).
Das ganze verstößt klar gegen BGB, aber wo kein Konkurrent mit Abmahung droht, wird sich wohl nichts ändern.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
Sollte Unister die Klage nun wirklich begründen, biete ich ein zweites Augenpaar für die Schriftsätze an das Gericht an. Wer sich für unter 500 EUR Streitwert (nehme ich mal an) die Flügel ausreißt, ist entweder verzweifelt oder extrem motiviert. Ersteres wäre bei so einer Grundsatzentscheidung, die ja noch mehr Kunden betreffen würde, schade.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Danke - ich halte euch alle natürlich auf dem Laufenden, allerdings wird vor nächstem Jahr sowieso nichts passieren.
Mir geht es auch weniger um die 300+ Euro, es geht mir ganz grundsätzlich um das Geschäftsgebaren von Unister.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.454
7.451
LEJ
Mir geht es auch weniger um die 300+ Euro, es geht mir ganz grundsätzlich um das Geschäftsgebaren von Unister.
Das scheint mir die Masche (hat mit Maschmeier nichts zu tun) von Unister zu sein. Wer klagt schon wegen zwei- oder dreihundert Euro.
Die Masse macht es bei denen. Übrigens scheint mir es so zu sein, dass Unister sein Geschäft nicht mit dem Verkauf von Tickets macht, sondern mit den untergejubelten "Zusatzleistungen" und "Gebühren".
 

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Kennt jemand noch eine Suchmaschine die günstigere Preise bei fluege.de zaubert? Seat24 findet leider nicht immer Flüge so zuverlässig wie kayak.....
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.022
2.081
In vielen Fällen ist der Rabatt über tripadvisor.de am größten.
 

BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.562
30
Hat jmd. Erfahrung mit der Dauer der Kreditkartengebührenerstattung?

15.10.2014 - Buchung eines 4U Flugs mit der fluege.de Kreditkarte
15.10.2014 - Antrag auf Erstattung der Kreditkartengebühren eingereicht
04.11.2014 -
Sehr geehrter XXX,

vielen Dank für die Übersendung der angeforderten Informationen.
Wir werden eine Erstattung in Höhe von 9,90 € veranlassen. Bitte beachten Sie, dass der Erstattungsprozess bis zu 4 Wochen dauern kann.
Wir bitten Sie, in der Zwischenzeit von Rückfragen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von fluege.de

Seit dem ist nichts mehr passiert. V.a. nicht der gewünschte Geldeingang auf meinem Konto. Daher wüsste ich gerne von den alten Hasen, ob eine Überschreitung der angegebenen Zeit "normal" ist oder ob ich doch mal die Hotline kontaktieren sollte. Danke.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Dauert bei mir im Schnitt 3 Wochen bis das Geld da ist. Was ganz aktuelles: Am 23.10. gebucht, Heute erstattet. Hängen also etwas hinterher.
 
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C

Caravelle

Guest
Fluege.de ist jetzt wieder bei Kayak gelistet. Vermutlich hat man noch ein paar Münzen eingeworfen und es geht weiter wie bisher.
 
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F

Feuilvleiger1985

Guest
Am 19.03.2014 hab ich über Fluege.de einen Flug gebucht für den 20.12.2014. Gleichentags erhielt ich die Bestätigung der "verbindlichen Buchungsanfrage".

Am 20.03.2014 erhielt ich eine Mail mit der Mitteilung, das Ticket koenne nicht ausgestellt werden, weil die Kreditkarte nicht belastet werden könne. Ich solle bei Fluege.de anrufen oder es würden mir 50 EUR Stornogebühren belastet.

Seither ist nichts mehr geschehen.

Am 12.12.2014 hab ich eine "Stornierungsmitteilung" erhalten mit der Mitteilung, meine Kreditkarte könne nicht belastet werden für die 50 EUR "Stornogebühren".

Am 14.12.2014 erhielt ich eine personalisierte Email mit der Aufforderung bis am 18.12.2014 auf deren Bankkonto 50 EUR zu überweisen.

Ich bin baff und verwirrt. Was geht hier ab? Ist Fluege.de tatsächlich berechtigt, hier 50 EUR zu kassieren? Seit März nichts mehr gehört und nun sprechen die von einer "Stornierung einer Anfrage". Wohlgemerkt, der Flug, den ich buchen wollte gibt es gar nicht mehr, da dieser zwischenzeitlich von der Airline storniert wurde (schon vor zwei Monaten).