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Anonym38428
Guest
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Naja, vorgeschrieben ist einen Button, welcher zu einer zahlungspflichtigen Leistung führt, entsprechend zu bezeichnen. Daraus ist dann i.d.R. "Jetzt zahlungspflichtig kaufen" geworden. Daraus abzuleiten, dass unmittelbar ein Vertrag über eine Beförderung vermittelt wird, halte ich für gewagt. Weniger gewagt in der Interpretation ist aber die Aufmachung der Seite, die an keiner Stelle suggeriert, dass bestenfalls eine Anfrage erfolgt. Dazu beitragen dürfte auch, dass es marktüblich ist, dass eine OTA irgendwo zwischen unmittelbar und mit wenigen Stunden Verzögerung die gewünschte Leistung vermittelt und somit mit Ausstellen der Tickets ein Vertrag zustande kommt. Aber hey, IANAL.Die Beschriftung "Jetzt kaufen" ist (quasi) gesetzlich vorgegeben.