Schlechte Erfahrung fluege.de

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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.454
7.451
LEJ
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Dann schau dir meine Meinung dazu ab Beitrag, bzw. insbesondere #778 an.
Es ist immer die gleiche Story.
 
A

Anonym12392

Guest
@Langstrecke: Durch Wiederholungen wird deine einseitige Rechtsauslegung auch nicht richtiger.

@Fv1985: Würde denen zurückschreiben, dass du mit der Gebühr nicht einverstanden bist, weil die Zahlung per Kreditkarte Teil deines Angebotes war. Wenn sie diese nicht belasten können (und du daran keine Schuld trägst) ist das nicht dein Problem.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Gesetzt des Falles, dass Du mit der Kreditkarte nicht grade über dem Limit warst oder sonstwie dafür verantwortlich bist, dass die die nicht belasten konnten, würde ich denen freundlich aber bestimmt schreiben, dass ihre Forderung haltlos ist, da Deine Kreditkarte zu jeder Zeit belastbar war.
Alle zwischenzeitlichen Emails hast Du natürlich nie bekommen.
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Wenn die Kreditkarte nicht belastet werden kann, erfährt fluege.de nicht, aus welchem Grund dies geschieht. Die Bank muss (sollte) aber den Grund für die Ablehnung in Erfahrung bringen können.
Hierfür gibt es verschiedene Gründe: (Tages) Limit überschritten, Sperrung der Karte als Vorsichtsmaßnahme aufgrund von unerwarteten Zugriffen auf Kreditkartenkonten oder aus ganz banalen Gründen wie Zahlendeher oder Änderung von Gültigkeitsdauer.

Fluege.de geht davon aus, dass bei einer Nichtbelastbarkeit der Karte der Antragsteller der Schuldige (mangelnde Deckung, Zahlendreher, ungültige Kreditkarte usw.) ist. Fluege.de storniert die verbindliche Buchungsanfrage und verlangt Stornogebühren entsprechend AGB. M.E. zunächst korrekt.

Wenn jedoch die Bank die Karte gesperrt hat, wird Kunde nach ein paar Tagen Kunde benachrichtigt.

Habe selbst erlebt, dass Kreditkarte nicht belastet werden konnte. Nach Anruf bei Kreditkartenfirma wurde mir mitgeteilt, dass Karte aus Sicherheitsgründen gesperrt worden war. Rückruf bei Bank und Karte wurde für die genannte Summe freigeschaltet.

Also zunächst Grund für Nichtbelastbarkeit der Karte herausfinden und dann über weiteres Vorgehen entscheiden.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ich denke, dass nicht einmal die "Stornogebühr" rechtlich bestand haben dürfte - seitens Fluege.de war praktisch keinerlei Aufwand erforderlich (es wurde ja auch kein Ticket ausgestellt), die Abbuchungsanfrage an die Bank geht automatisiert raus, da sind keine Arbeitskräfte gebunden. Ich bin mir sicher, dass die damit vor Gericht scheitern würden, auch wenn es in den AGBs steht (in die kann man alles mögliche reinschreiben, bedeutet aber nicht, dass das auch gültig wird).
 
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Hanseat

Aktives Mitglied
04.11.2010
208
1
BRE
Fluege.de streicht Flüge, obwohl sie gar nicht gestrichen sind

Hallo Forum,

jetzt hat es eine Bekannte erwischt! Sie ist total verzweifelt und ich hoffe, Ihr könnt helfen. Der Fall ist anders als die, die ich hier schon gefunden habe...

Meine Bekannte bucht auf Fluege.de am 27.11.14 HAM (EW) MAN (MT) MBJ v.v. für März, bezahlt mit Kreditkarte. Am gleichen Tag erhält sie eine Mail mit "Ihre Buchungsanfrage", eine Rechnung und ein Ticket Dokument mit Ticketnummern (Ticketing durch Condor).

Am 16.12.14 (also zweieinhalb Wochen später) erhält sie eine Mail von Fluege.de:
(...) die Fluggesellschaft hat uns informiert, dass der Flug zu Ihrer Flugbuchung xxxxxxxxx/xxxxxxxxx gestrichen wurde. Gerne fragen wir für Sie eine Vollerstattung des Tickets gegen die bereits gezahlte ServiceFee an (...)

Beim Anruf wird lapidar mitgeteilt, die Fluggesellschaft hätte den Flug storniert und sie könnten auch nichts tun. Die Bekannte möge dafür Condor anrufen. Condor sagt natürlich, ruft Fluege.de an.

Ich habe jetzt mal ein wenig recherchiert: Es sind keine der Flüge gestrichen worden! Ich habe Zugang zu Amadeus und konnte die Original-Flüge buchen. Auch auf Fluege.de waren genau diese Flüge noch zu buchen, wenn auch teurer. Checkmytrip zeigt die EW-Flüge noch an, die MT-Flüge sind weg.

Mit dieser Info haben wir wieder bei Fluege.de angerufen. Der Mitarbeiter dort konnte sich das nicht erklären und hat uns in andere Abteilung gestellt. Dort war der Mitarbeiter auch ratlos und versprach, die Airline anzurufen und eine Email mit der Begründung/Lösung zuzusenden.

Eine Stunde später kam eine Email mit dem gleichen Text wie oben.

Vorgestern haben wir noch mal an Fluege.de geschrieben und Screenshots des Amadeus-PNR und der eigenen Webseite angehängt und um sofortige wieder Einbuchung gebeten. Null Resonanz.

Was meint Ihr? Mit ausgestelltem Ticket muss die Airline/der Vermittler den Vertrag erfüllen und ggf. für Ersatzbeförderung sorgen. Da aber die Flüge definitv nicht gestrichen sind, haben die die Tickets zu honorieren, oder? Selbst wenn sie erstatten, nur abzüglich der EUR 60,-- Service Fee. Und haben die gleichen Plätze teurer weiter verkauft. Das ist doch schlichtweg eine Unverfrohrenheit! (n)

Danke für Eure Meinung :)


Ach:
PS: Ich habe meiner Bekannten natürlich schon gesagt, niemals bei Fluege.de zu buchen!
 
Zuletzt bearbeitet:

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.022
2.081
Gab es eine Flugnummer-Änderung (oder eine ganz kleine FTC, also Flugzeiten-Änderung, selbst wenn es nur 5min sind) auf MAN-MBJ?

Dann muss das Ticket einfach nur revalidiert werden.
 

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Die SZ hat gestern einen detailierten Artikel über den Buchungsvorgang bei fluege.de veröffentlicht: Flugreisen: Kostenfallen bei der Online-Buchung - Reise - S

Bei mir kam gestern beim Bezahlen die Meldung "Leider ist ihre Kreditkarte keine fluege.de Mastercard", obwohl es selbstverständlich eine war. Nach einem Neustart des Buchungsvorgangs hats dann wie immer funktioniert. Hoffentlich war das nur ein Ausrutscher und es werden keine opodo-Methoden eingeführt.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
@Langstrecke: Durch Wiederholungen wird deine einseitige Rechtsauslegung auch nicht richtiger.

@Fv1985: Würde denen zurückschreiben, dass du mit der Gebühr nicht einverstanden bist, weil die Zahlung per Kreditkarte Teil deines Angebotes war. Wenn sie diese nicht belasten können (und du daran keine Schuld trägst) ist das nicht dein Problem.


Hab denen zweimal zurückgeschrieben. Natürlich keine Antwort. Bin jetzt mal gespannt ob die nochmals versuchen meine Kreditkarte für die angeblich geschuldeten 50 EUR zu belasten oder ob die einen Zahlungsbefehl zustellen oder ob sonst was geht. Ich finde dieses Vorgehen unverschämt.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.454
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LEJ
@Langstrecke: Durch Wiederholungen wird deine einseitige Rechtsauslegung auch nicht richtiger.

@Fv1985: Würde denen zurückschreiben, dass du mit der Gebühr nicht einverstanden bist, weil die Zahlung per Kreditkarte Teil deines Angebotes war. Wenn sie diese nicht belasten können (und du daran keine Schuld trägst) ist das nicht dein Problem.

Wie sieht denn dann deine Rechtsauslegung aus?
Tatsache ist doch, dass Unister versucht, die Kunden mit unseriösen Rechtskniffen zu verarschen.
Das beginnt schon während des Buchungsvorganges, indem suggestive Warnhinweise gegeben werden oder versucht wird, Versicherungen zu verkaufen. Dann gibt es den "Linienflugzuschlag", der schon an Frechheit grenzt. Wer sich mit den AGB beschäftigt, aber wer macht das schon, kann sich köstlich amüsieren. Was da geboten wird, ist unseriös und hat mit einseitiger Rechtsauslegung wenig zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Anonym12392

Guest
Wie sieht denn dann deine Rechtsauslegung aus?

Ich hatte dich so verstanden, dass du die AGB für wirksam hälst. Es ist mittlerweile aber schon fast zur Normalität geworden, dass Firmen irgendwelche unhaltbaren Passagen in ihre AGBs schreiben, damit die Kunden sich erstmal im Unrecht fühlen.

Du schreibst ja selbst schon von unseriösen Rechtskniffen. Als Reisebüro 50€ verlangen für nicht erfolgreiche Buchungen ist schon ein starkes Stück, besonders, weil man nicht explizit vorher darauf hingewiesen wird.

In einem Offline-Reisebüro hängt normalerweise eine Gebührentabelle aus, damit der Kunde gleich weiss, worauf er sich einlässt.
 
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Langstrecke

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31.08.2013
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Ich hatte dich so verstanden, dass du die AGB für wirksam hältst.
Hab ich mich wirklich so bescheuert ausgedrückt :eek:. Habe mich allerdings über deinen Kommentar gewundert.:confused:

Unister`s samt Töchter sind für mich wegen deren Geschäftsmethoden schon immer ein rotes Tuch.

Ich kann die Menschen nicht verstehen, die das noch immer nicht durchschaut haben.
Klar, so lange alles funktioniert, ist es wahrscheinlich ok.
Wenn es aber mal schiefgeht, dann ist die Kacke am dampfen.

Entscheidend ist für mich schon der Anfang einer Buchung.
Du gibst dem Laden den Auftrag, ein Ticket zu besorgen und kommst aus dem Ding nicht mehr heraus.
Ob sie es machen oder nicht, ist egal. Flüche.de hat verbindlich deinen Auftrag dazu. Damit können sie dir das Geld aus der Tasche ziehen.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
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FRA
Da Flüche.de auf der eigenen Homepage schreibt, dass die Tickets innerhalb von 24 Stunden nach Buchungseingang ausgestellt werden und sie sich bei Problemen ansonsten sofort bei einem melden würden, würde ich davon ausgehen, dass nach mehr als 24 Stunden keinerlei wirksame Willenserklärung seitens des Kunden mehr vorliegt und man also woanders buchen kann - ich habe das ja so gemacht und werde berichten, sollte Flüche.de bzw. deren Inkassobüro wirklich vor Gericht ziehen.
 
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jo123

Aktives Mitglied
23.02.2013
127
9
welche Aussage hat der Status "confirmed" im Sabre-System oder bei Amadeus bevor man die E-Mails von fluege.de mit ausgestellten Tickets bekommt? Kann man bei confirmed davon ausgehen, dass die Tickets wirklich ausgestellt wird oder muss man immer noch eine Weile bangen, bis die E-Mail von fluege.de reinkommt=
Mit dem Buchungscode der Buchungsanfrage kann man bei https://virtuallythere.com/ den Status abfragen und erhält dann dort ja den Amadeus-Buchungscode für checkmytrip.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.666
4.030
50
MUC
www.oliver2002.com
Confirmed heisst nur das die Airline den die GDS Anfrage für das Segment akzeptiert hat. Bei virtuallythere muß auch eine Ticket nummer erscheinen, die dann bei checkmytrip oder den Saudis verifiziert werden kann.
 

jo123

Aktives Mitglied
23.02.2013
127
9
ok. und mit Ticketnummer ist der sechstellige Buchstaben/Zahlencode gemeint, den man bei checkmytrip angeben kann?
 

phil8900

Erfahrenes Mitglied
17.06.2013
694
131
MUC
Nein, das ist eine andere Nummer. Die Ticketnummer steht bei checkmytrip bei den Passagierdetails unter E-ticket number.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.454
7.451
LEJ
ok. und mit Ticketnummer ist der sechstellige Buchstaben/Zahlencode gemeint, den man bei checkmytrip angeben kann?
Weiss nicht, ob es dir schon gesagt wurde.
Ein Ticket gilt erst als wirksam ausgestellt, wenn du die 13-stellige Ticketnummer hast und dein Flug "bestätigt" ist.
So ist zumindest mein Wissensstand. Mit dem sechsstelligen Buchungscode kannst du lediglich dein Ticket bei der Airline oder bei sabre etc. finden.
 

petter2

Erfahrenes Mitglied
09.06.2011
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10
London
Die Advanzia Bank hat zurzeit die Secure Code Abfrage deaktiviert, damit müsste es dann möglich sein Wizz, Thomson, Pegasus usw. bei fluege.de zu buchen!
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.022
2.081
Seit neuestem beantwortet fluege.de Anfragen (Mail/Telefon) zu (neuen) Buchungen nur noch, wenn das kostenpflichtige Service-Paket für 15 Euro mitgebucht wurde.

Ich tippe mal darauf, dass die Mitarbeiter an der Hotline angewiesen sind, die PNR abzufragen und erst dann spezifisch zu antworten, wenn sie gechecked haben, ob das Paket mitgebucht wurde.

Ich hatte mal eine Atlasjet-Buchung auf IST-IKA über Travelstart vorgenommen und wollte nachträglich bei Travelstart das Meal reservieren. Da ich aber die Zubuchung des Pakets Specialmeal (für 10 Euro o. ä.) nicht direkt bei der Buchung vorgenommen habe, hat mir travelstart erstmal eine lange Mail geschrieben und darum gebeten, dass ich die 10 Euro zuzahle. :eyeb:

Glücklicherweise hat Atlasjet die OTA-Buchung angefasst und mir das Meal nach einer kurzen Mail reserviert ;)