Schlechte Erfahrung fluege.de

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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.903
2.676
CGN
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Bei meinem Kauf vorgestern mit dem Newsletter-Gutschein wurden sie gestern morgen kurz nach 10 Uhr verschickt. Aber da die Gutscheincodes erst ab dem 01.01. einlösbar sind, ist es eh egal.

Achso hatte das eher als Reisezeitraum verstanden.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.716
46
CDG/MUC
Zum Thema gute Erfahrungen: Ein Storno im Todesfall wurde von Fluege.de postwendend und ohne Bearbeitungspauschale (freiwilliger Verzicht auf die 50 Euro, obwohl weder ein Extra-Paket noch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde) durchgeführt. Damit hatte ich nicht gerechnet. :rolleyes:
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Man sollte den Titel dieses Themas in "Erfahrungen fluege.de" umbenennen, sonst müssten wir noch ein eigenes Thema nur für gute Erfahrungen erstellen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Gute Erfahrungen kann ich bisher nur entnehmen, wenn es um Gutscheine geht oder die Bezahlung mit der hauseigenen Kreditkarte. Viel mehr positive Erfahrungen konnte ich bisher nicht lesen.

Dann les doch mal 2 Beiträge über deinem, da steht das sie auf ihre Stornogebühr verzichtet haben und jemand davon positiv überrascht war.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.022
2.081
Ja, jetzt, wo ich es auch nochmal gelesen habe, würde ich es genauso sehen...

Die Gutscheine sind also direkt einlösbar - spätester Buchungstag ist 30.06.2015.

Es ist wahrscheinlich doch falsch formuliert. Die Gutscheine, die ich vor 3 Tagen gekauft habe, sind immer noch nicht aktiviert. Also doch erst Einlösung ab dem 01.01.2015.
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
939
38
Zur Abwechslung mal etwas positives über den Laden.
Gesucht wurde (tagelang) ein Flug mit CA nach HKG zur Weihnachtszeit. Suchmaschinen (skyscanner, kayak usw.) zeigten teilweise immer mal Preise unter 600 €, diese waren aber bei alen großen Anbietern nie buchbar und der Preis sprang im letzten Schritt immer auf 850 € und mehr.

Nach zig erfolglosen Versuchen dann mal bei fluege.de gebucht und fest mit einer späteren Mail wie "leider nicht buchbar" o.ä. oder mit einer anderen KK-Belastung gerechnet. Mail kam nicht, Ticket wurde ausgestellt, auf der KK steht genau der gebuchte Preis, der auch auf fluege.de stand. Bei CA konnte ich bereits entsprechende Sitzpläte wählen.

Die KK-Gebühren sind zwar (n), aber im Vergleich zur Konkurrenz weit unter 600 € p.P. geblieben und somit mehr als insg. 500 € gespart.
 

Lottn

Neues Mitglied
04.12.2014
1
0
Hallo miteinander,

bin gerade etwas ratlos...
habe am 29.november eine Flug über fluege.de gebucht und auch direkt per KK bezahlt.
Direkt nach ca 10 Minuten bekam ich eine Email in der die Buchungsanfrage mit zugehöriger buchungsnummer zu finden war.
seitdem kam nichts mehr von fluege.de, auch auf emails keine Reaktion. Der Betrag (440€) wurde seitdem nicht abgebucht.
wäre super wenn mir einer von euch erfahrenen Vielfliegern sagt was jetzt am besten zu tun ist (y)(y)
würde ganz gerne den Flug stornieren und dann lieber bei der Fluggesellschaft direkt buchen ( Preis ist ein paar € teurer, aber immernoch besser als mich weiterhin mit dieser anscheinend ziemlich dubiosen Firma runzuärgern).

besten Dank im Voraus für eure Tipps!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Wenn du bisher nur eine Buchungsanfrage hast, wurde der Flug wohl nicht gebucht. Am einfachsten rufst du sie an und fragst.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ich hatte auch so einen Fall - Zahlung allerdings per Lastschrift.
Sofort nach meiner "Buchungsanfrage" eine entsprechende Bestätigung erhalten, danach nix mehr - kein Ticket, keine Rechnung, keine Lastschrift.
Telefonisch war der Saftladen trotz über 60 Versuchen kein einziges Mal zu erreichen, auf Emails und Kontaktversuche per Mitteilung auf der Website passierte ausser einer Eingangsbestätigung nix.

Nach knapp zwei Tagen habe ich dann eine Email an die geschrieben und bin von der "Buchungsanfrage" zurückgetreten, habe ihnen jegliche Belastung meines Kontos verboten. Hatte zur Sicherheit auch bei checkmytrip.com, virtuallythere.com und viewtrip.com geguckt, bei einer der Seiten war zwar mit der PNR ein Eintrag zu finden, allerdings mit Status "Cancelled". Bei der Airline selber war nichts zu finden.
Da der Tarif nur noch wenige Stunden buchbar war, habe ich dann woanders zu einem höheren Preis gebucht.

Einen Tag später hat flüge.de dann das Ticket ausgestellt, allerdings unter einer anderen PNR und in einer anderen Buchungsklasse - habe denen sofort mitgeteilt, dass sie da wohl meine Email ignoriert hätten und ich mich an nichts gebunden fühle.
Haben dennoch abgebucht, Lastschrift habe ich zurückgehen lassen.
Mittlerweile haben sie ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet, auch dieses ignorierte jede Erklärung meinerseits, daher habe ich nun deren gerichtlicher Mahnung widersprochen. Mal sehen, ob die vor Gericht auf die Nase fallen wollen.

In ihrer eigenen AGB sprechen sie übrigens davon, dass Tickets innerhalb von 24 Stunden ausgestellt werden und sich deren Service-Team bei jeder Verzögerung sofort beim Kunden melden würde...
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.454
7.451
LEJ
Das Geschäftsmodell ist doch super.
Ich habe nichts zu verkaufen, gebe aber vor, dass ich es hätte.
Den Kunden lasse ich einen Knebelvertrag unterschreiben.
Ich fange an zu suchen.
Finde ich was, dann bekommt es der Kunde.
Finde ich nichts, bin ich ruhig und lass den Kunden zappeln.
Der Kunde ist der verarschte.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
I

Nach knapp zwei Tagen habe ich dann eine Email an die geschrieben und bin von der "Buchungsanfrage" zurückgetreten, habe ihnen jegliche Belastung meines Kontos verboten. [...]
Haben dennoch abgebucht, Lastschrift habe ich zurückgehen lassen.
Mittlerweile haben sie ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet, auch dieses ignorierte jede Erklärung meinerseits, daher habe ich nun deren gerichtlicher Mahnung widersprochen. Mal sehen, ob die vor Gericht auf die Nase fallen wollen.

Ich bin mir nicht sicher, wer in dieser Konstellation auf die Nase fällt. Ich wünsche mir, dass dich jemand betreut, der sich da gut reinfuchst
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
[...]Da der Tarif nur noch wenige Stunden buchbar war, habe ich dann woanders zu einem höheren Preis gebucht.[...]

Das passt irgendwie nicht zu dem hier oder?

[...]Einen Tag später hat flüge.de dann das Ticket ausgestellt, allerdings unter einer anderen PNR und in einer anderen Buchungsklasse [...]

Oder war der Preis dann auch ein anderer? Das würde deine Chancen vor Gericht vermutlich deutlich erhöhen denke ich...
 
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Anders

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
520
48
Gut, dass dus sagst...ich dachte schon, ich wäre zu blöd dafür!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Als Werbepartner sind sie aber noch drin, nur nicht mehr bei den Suchergebnissen. Schade, so sind die hohen Rabatte weg.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Das passt irgendwie nicht zu dem hier oder?



Oder war der Preis dann auch ein anderer? Das würde deine Chancen vor Gericht vermutlich deutlich erhöhen denke ich...

Zum einen habe ich mich von einem Anwalt beraten lassen, zum anderen hat der Preis mir gegenüber ja nichts mit deren Einkaufspreis zu tun - die könnten mit Verlust an mich verkauft haben, um ihren ursprünglich zugesagten Preis einzuhalten (so würde das wohl ein seriöses Reisebüro machen, zusammen mit einer Entschuldigung für die Verzögerung) oder sie könnten einen noch günstigeren Tarif gebucht haben, den es erst nach Ablauf des von mir ursprünglich gebuchten Tarifs gab. Dazu müsste man deren Einkaufspreise kennen, die ich aber so (also bei checkmytrip etc) nicht sehen konnte.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
Ich habs mir nochmal angeschaut, könnte in der Tat passen:

  1. Soweit Änderungen auf Ihren Wunsch von UNISTER RETAIL abgewickelt werden, erhebt UNISTER RETAIL hierfür eine gesonderte Stornierungs- bzw. Umbuchungsgebühr. Diese beträgt vor Ticketausstellung 50,00 Euro bei einem Gesamtpreis der Buchung bis 100,00 Euro bzw. 100,00 Euro bei einem Gesamtpreis von mehr als 100,00 Euro. Für Änderungen nach Ticketausstellung beträgt die Gebühr 50,00 Euro pro Ticket. Im Falle der Stornierung werden etwaige Erstattungsbeträge seitens der Fluggesellschaft mit der Stornierungsgebühr von UNISTER RETAIL verrechnet. Je nach Abbuchungsverfahren erfolgt die Erstattung seitens der Fluggesellschaft entweder reduziert um die UNISTER RETAIL Stornierungsgebühr oder vollständig. In letztgenanntem Fall zieht UNISTER RETAIL die Gebühr vom vereinbarten Zahlungsmittel ein. Sollte der Erstattungsbetrag geringer sein als die Stornierungsgebühr, ermäßigt sich letztere automatisch, sodass für Sie keine Zusatzkosten anfallen.
Wäre ja auch eine Änderung vor Ticketausstellung. Ob dann die Berechnung von Gebühren zulässig ist (zumal in dieser Höhe) ist dann wohl fraglich. Auch schwierig ist, dass Unister hier von Änderungen spricht, die "abgewickelt werden". Deine Stornierung wurde ja wohl nicht VOR Ticketausstellung abgewickelt (weil Unister wohl zu langsam war).

Also eindeutig finde ich die Sache nicht. Was bleibt, ist die generelle und kostenfreier Stornierbarkeit einer Vielzahl von Flügen, die man über Vermittlerseiten bucht (Lufthansa- oder Air Berlin zum Beispiel).
 
A

Anonym12392

Guest
§147 Abs. 2 BGB:
Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Und da wirds spannend, weil man sich bei Buchung nicht bewusst ist, nicht sofort eine Antwort zu bekommen. Dies wird aber suggeriert, z.B. durch den Button "Jetzt kaufen" oder auch den Hinweis "Der Flugplatz wurde reserviert".

In ihrer eigenen AGB sprechen sie übrigens davon, dass Tickets innerhalb von 24 Stunden ausgestellt werden
Das wäre praktisch, wo steht das?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
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www.drboese.de
§147 Abs. 2 BGB:

Und da wirds spannend, weil man sich bei Buchung nicht bewusst ist, nicht sofort eine Antwort zu bekommen. Dies wird aber suggeriert, z.B. durch den Button "Jetzt kaufen" oder auch den Hinweis "Der Flugplatz wurde reserviert".

Die Beschriftung "Jetzt kaufen" ist (quasi) gesetzlich vorgegeben. Die AGB hellen das Bild dann auf. Eine andere Möglichkeit hat Unister fast nicht. Den Ansatz finde ich zwar nennenswert, er sollte aber nicht der einzige Punkt sein
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
Die Beschriftung "Jetzt kaufen" ist (quasi) gesetzlich vorgegeben. Die AGB hellen das Bild dann auf. Eine andere Möglichkeit hat Unister fast nicht. Den Ansatz finde ich zwar nennenswert, er sollte aber nicht der einzige Punkt sein
Na ja, man könnte es so wie Amazon handhaben und direkt nach Abschluss eine Email schicken in der steht, dass noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Am besten so einen Satz auch unter den Button.
Ausschluss in den AGB reicht ja meist eh nicht, da dort nur stehen darf, was man dort auch erwartet.