ANZEIGE
Bei meinem Kauf vorgestern mit dem Newsletter-Gutschein wurden sie gestern morgen kurz nach 10 Uhr verschickt. Aber da die Gutscheincodes erst ab dem 01.01. einlösbar sind, ist es eh egal.
Achso hatte das eher als Reisezeitraum verstanden.
Bei meinem Kauf vorgestern mit dem Newsletter-Gutschein wurden sie gestern morgen kurz nach 10 Uhr verschickt. Aber da die Gutscheincodes erst ab dem 01.01. einlösbar sind, ist es eh egal.
Achso hatte das eher als Reisezeitraum verstanden.
... ein eigenes Thema nur für gute Erfahrungen erstellen.
Gute Erfahrungen kann ich bisher nur entnehmen, wenn es um Gutscheine geht oder die Bezahlung mit der hauseigenen Kreditkarte. Viel mehr positive Erfahrungen konnte ich bisher nicht lesen.
Ja, jetzt, wo ich es auch nochmal gelesen habe, würde ich es genauso sehen...
Die Gutscheine sind also direkt einlösbar - spätester Buchungstag ist 30.06.2015.
I
Nach knapp zwei Tagen habe ich dann eine Email an die geschrieben und bin von der "Buchungsanfrage" zurückgetreten, habe ihnen jegliche Belastung meines Kontos verboten. [...]
Haben dennoch abgebucht, Lastschrift habe ich zurückgehen lassen.
Mittlerweile haben sie ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet, auch dieses ignorierte jede Erklärung meinerseits, daher habe ich nun deren gerichtlicher Mahnung widersprochen. Mal sehen, ob die vor Gericht auf die Nase fallen wollen.
[...]Da der Tarif nur noch wenige Stunden buchbar war, habe ich dann woanders zu einem höheren Preis gebucht.[...]
[...]Einen Tag später hat flüge.de dann das Ticket ausgestellt, allerdings unter einer anderen PNR und in einer anderen Buchungsklasse [...]
Damit geht's noch: Günstige Flüge mit CheapFly24.de finden - Alle Flug-Angebote im Vergleich!Als Werbepartner sind sie aber noch drin, nur nicht mehr bei den Suchergebnissen. Schade, so sind die hohen Rabatte weg.
Das passt irgendwie nicht zu dem hier oder?
Oder war der Preis dann auch ein anderer? Das würde deine Chancen vor Gericht vermutlich deutlich erhöhen denke ich...
Wäre ja auch eine Änderung vor Ticketausstellung. Ob dann die Berechnung von Gebühren zulässig ist (zumal in dieser Höhe) ist dann wohl fraglich. Auch schwierig ist, dass Unister hier von Änderungen spricht, die "abgewickelt werden". Deine Stornierung wurde ja wohl nicht VOR Ticketausstellung abgewickelt (weil Unister wohl zu langsam war).
- Soweit Änderungen auf Ihren Wunsch von UNISTER RETAIL abgewickelt werden, erhebt UNISTER RETAIL hierfür eine gesonderte Stornierungs- bzw. Umbuchungsgebühr. Diese beträgt vor Ticketausstellung 50,00 Euro bei einem Gesamtpreis der Buchung bis 100,00 Euro bzw. 100,00 Euro bei einem Gesamtpreis von mehr als 100,00 Euro. Für Änderungen nach Ticketausstellung beträgt die Gebühr 50,00 Euro pro Ticket. Im Falle der Stornierung werden etwaige Erstattungsbeträge seitens der Fluggesellschaft mit der Stornierungsgebühr von UNISTER RETAIL verrechnet. Je nach Abbuchungsverfahren erfolgt die Erstattung seitens der Fluggesellschaft entweder reduziert um die UNISTER RETAIL Stornierungsgebühr oder vollständig. In letztgenanntem Fall zieht UNISTER RETAIL die Gebühr vom vereinbarten Zahlungsmittel ein. Sollte der Erstattungsbetrag geringer sein als die Stornierungsgebühr, ermäßigt sich letztere automatisch, sodass für Sie keine Zusatzkosten anfallen.
Und da wirds spannend, weil man sich bei Buchung nicht bewusst ist, nicht sofort eine Antwort zu bekommen. Dies wird aber suggeriert, z.B. durch den Button "Jetzt kaufen" oder auch den Hinweis "Der Flugplatz wurde reserviert".Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Das wäre praktisch, wo steht das?In ihrer eigenen AGB sprechen sie übrigens davon, dass Tickets innerhalb von 24 Stunden ausgestellt werden
§147 Abs. 2 BGB:
Und da wirds spannend, weil man sich bei Buchung nicht bewusst ist, nicht sofort eine Antwort zu bekommen. Dies wird aber suggeriert, z.B. durch den Button "Jetzt kaufen" oder auch den Hinweis "Der Flugplatz wurde reserviert".
Na ja, man könnte es so wie Amazon handhaben und direkt nach Abschluss eine Email schicken in der steht, dass noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Am besten so einen Satz auch unter den Button.Die Beschriftung "Jetzt kaufen" ist (quasi) gesetzlich vorgegeben. Die AGB hellen das Bild dann auf. Eine andere Möglichkeit hat Unister fast nicht. Den Ansatz finde ich zwar nennenswert, er sollte aber nicht der einzige Punkt sein