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Aber wie Vorgehen?
Einfach fliegen und ggf. am Airport im Regen stehen?
Noch ein paar mal erfolglos die Hotline versuchen?
Ticket ablehnen, da anders als beauftragt und die Zahlung verweigern?
Anwalt, Chargeback, XT600, Rechtschutzversicherung, ... Fragen über Fragen!
Rechtsverbindlicher Vertrag kommt nur zustande, wenn Buchungsauftrag des Kunden und Buchungsbestätigung des Reisebüros inhaltsgleich sind.
Weicht Inhalt ab, kommt kein Vertrag zustande. Buchungsbestätigung ist ein neues Angebot, das Kunde nicht anehemn muss.
Reisebüro hat vorliegend Änderungen ( sogar wesentliche im Hinblick auf ein Flugticket) vorgenommen. Also kein Vertrag, keine Verpflichtung zur Bezahlung. Reisebüro entsprechend informieren und woanders buchen.
Es muss sicher gestellt sein, dass Reisebüro diesen Fehler gemacht hat und nicht der Kunde irrtümlich unzutreffende Daten eingetragen hat.