Schlechte Erfahrung fluege.de

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
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Eine Frage zur Buchung bei fluege.de mit Einstieg über cheapfly24.com
Mir werden hier ausschließlich Tarife ohne Aufgabegepäck angezeigt. Kann ich das auch gleich bei cheapfly24.com hinzufügen, ähnlich wie bei kayak?
Besten Dank für eure Hilfe! :)

Denke nicht. Du kannst es dann auf der Seite auf der du deine Zahlungsdaten eingibst hinzufügen, direkt bei fluege.de.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.462
7.457
LEJ
Der Buchungscode ist eine Sache, das Ticket was anderes. Beides ist nötig zum Fliegen, wenn eines davon fehlt, bleibst du Zuhause.
Es gibt Tickets ohne Reservierung und sehr viele Reservierungen ohne Ticket!!!!
Wenn du den Buchungscode hast und kannst damit auf das e-Ticket zugreifen, "dann ist alles gut". Das war und ist die Aussage gewesen.;)
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.326
535
Der Buchungscode ist eine Sache, das Ticket was anderes. Beides ist nötig zum Fliegen, wenn eines davon fehlt, bleibst du Zuhause.
Es gibt Tickets ohne Reservierung und sehr viele Reservierungen ohne Ticket!!!!

Nö, und nö. Es gibt sehr wohl Gesellschaften, die fliegen ticketlos, etwa Germanwings. Da reicht eine bestätigte Reservierung, und man bekommt auch auf Anfrage kein etix dafür. Für ein etix sollte man die Reservierungsnummer herauskriegen können, wobei das für ein etix auch verschiedene Reservierungen sein können, wenn es mehrere ausführende Fluggesellschaften sind. Die Nummer wird ein gutes Reisebüro herausrücken, die meisten Fluggesellschaften können über eine etix-Nummer auch die Reservierungen *im eigenen System* anzeigen. Bei irgendwelchen exotischen Code-Share Buchungen kann das aber eine Herausforderung werden.
 

Avroliner

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
408
0
Denke nicht. Du kannst es dann auf der Seite auf der du deine Zahlungsdaten eingibst hinzufügen, direkt bei fluege.de.
Ich habe dort leider nur die Option gefunden, eine Gepäckversicherung abzuschließen. Kannst du mir bitte sagen, wo genau ich Gepäck hinzufügen kann? :)
 

PMc

Erfahrenes Mitglied
12.07.2015
307
0
FRA
Ich habe dort leider nur die Option gefunden, eine Gepäckversicherung abzuschließen. Kannst du mir bitte sagen, wo genau ich Gepäck hinzufügen kann? :)

In manchen Fällen scheint es nur bei der Airline zu gehen. Telefonisch oder online. Die Logik dabei ist mir noch nicht klar. Ich täte die Airline anrufen.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.022
2.081
Auf zahlreichen Airlines hat Unister in den letzten Tagen die Rabatte über Metasuchen verringert. Während es oftmals bis zu 18-19 Euro gab, gibt es jetzt oft nur 9-10 Euro Abzug.

Großer Nachteil an der Geschichte: Nicht nur, dass jetzt Personen mit einer AmEx 10 Euro mehr bezahlen müssen, wurden auch die die Gebühren für die Zahlung mit Visa oder Mastercard nicht gesenkt. Jetzt dürfen auch Leute, die mit Visa oder Mastercard zahlen, nochmals zusätzlich 10 Euro mehr auf den GDS-Preis bezahlen...
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.740
1.097
MUC, BSL
Hm, über Skycheck-Metaeinstieg gibts nach wie vor Amex als kostenfreies Zahlungsmittel. Eine moderate Erhöhung bei LH Flügen im Bereich von 2-4€ habe ich aber auch festgestellt. Über Cheapfly24 ist das ja schon lange so, andere Metasuchmaschinen mit kostenfreier Amex wären mir jetzt nicht bekannt (außer die ganzen Skycheckderivate)

So schön langsam wirds ärgerlich... auch wenn Unister für Lufthansas 16€-Verarsche nichts kann.

Edit: okay, die paar Euro liegen nicht an Unister, die Preise sind etwa um den selben Betrag beim Kranich gestiegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
658
25
Quelle: Irreführende Warnhinweise auf fluege.de | VZBV


Ein Reisevermittler darf Kunden nicht mit irreführenden Warnhinweisen zum Abschluss von Versicherungen drängen. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Unister Travel Retail GmbH & Co. KG entschieden. Die Richter untersagten dem Unternehmen außerdem, ein überhöhtes Zusatzentgelt für Kreditkartenzahlungen zu verlangen.

Kunden, die auf der von Unister betriebenen Internetseite fluege.de einen Flug buchen wollten, wurden gefragt, ob sie zusätzlich einen Umbuchungsservice und einen Reiseversicherungsschutz haben wollen. Klickten sie auf „nein“, erschien jeweils eine rot unterlegte Sprechblase mit der Warnung: „Achtung – nicht empfehlenswert“.

Zum Umbuchungsservice enthielt die Warnung den Hinweis, eine Stornierung sei mit erheblichen Kosten bis zu 100 Prozent des Flugpreises verbunden. Das war falsch. Kunden können nach einer Stornierung in jedem Fall die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen – in einer Testbuchung des vzbv fielen darauf mehr als die Hälfte des Ticketpreises.

Risiken oft auch ohne Zusatzversicherung gedeckt

Irreführend war laut Gericht auch der Hinweis zur angebotenen Reiseversicherung. „Volles Risiko ohne Reiseschutz!“ hieß es etwa im Fall eines Krankenrücktransports oder bei einem Verlust des Gepäcks. Das suggeriere, dass der Kunde ohne Abschuss der Versicherung alle Kosten selbst zu tragen hätte. Davon konnte für den gewünschten Flug von Frankfurt am Main nach Berlin keine Rede sein. Für einen Rücktransport im Krankheitsfall kommen innerhalb Deutschlands die gesetzliche Krankenversicherung und in der Regel auch die private Krankenversicherung auf. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäckstücken haften die Fluggesellschaften. Die Richter schlossen sich daher der Auffassung des vzbv an, dass die Warnhinweise irreführend sind.

Unzulässig ist nach dem Urteil auch die Zahlungspauschale von sieben Euro, die das Unternehmen unter anderem für den Einsatz von Visa-Kreditkarten verlangte. Das Entgelt übersteige in vielen Fällen den Betrag, den das Kreditkartenunternehmen für die Zahlungsabwicklung verlangt. Das sei nicht zulässig.

Unister bereits mehrfach verurteilt

Nach Klagen des vzbv sind Unternehmen der Unister Gruppe bereits mehrfach wegen unlauteren Wettbewerbs und rechtwidrigen Vertragsbedingungen verurteilt worden. Aufgefallen ist das Unternehmen vor allem durch unzulässige Preisdarstellungen.

Urteil des LG Leipzig vom 20.10.2015, Az. 05 O 911/15 – nicht rechtskräftig
 
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Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
Seit mindestens etwa einer Woche (da habe ich es das erste Mal bemerkt) kann man nicht mehr auf allen Unister-Portalen kostenfrei mit der fluege.de-MC zahlen. Ich erhielt die jeweiligen Fehlermeldungen, dass es sich nicht um eine ab-in-den-urlaub-/billigfluege/etc.-MC handele. D.h. mit der fluege.de-MC geht es nur noch auf fluege.de kostenfrei.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.740
1.097
MUC, BSL
Tja, solche Entscheidungen schmälern das, was die Profis aus unister bei Buchungen herauskitzeln können.


Richtig sind sie aber.

Da bin ich inzwischen nicht mehr so sicher. Rein rechtlich natürlich unstrittig, aber so langsam aber sicher ärgert mich das ganze mehr als ich es gut finde und das nicht nur, weil es die Ticketpreise für mich persönlich erhöht, sondern weil die "Anderen" scheinbar machen dürfen, was sie wollen und es interessiert die Verbraucherzentralen nicht ein Stück.

Da kommt die Opodo-Gruppe mit einer dubiosen Prepaid Visa daher - kratzt nicht. Tripado bietet je nach Einstieg gleich mal gar keine kostenfreie Möglichkeit - Klage? Nö. Visa Electron als kostenfreies Zahlungsmittel bei diversen Anbietern? - Klaro, ganz eindeutig "übliches Zahlungsmittel" (fluege.de Mastercard bekomme ich ja wenigstens!), vzbv macht keinen Finger krumm. Dazu die hunderten, wenn nicht tausenden kleinen Geschäfte im höheren Preissegment, die gleich mal gar nichts auszeichnen - ne, aber Unister bekommts ein ums andere Mal ab, selbst wenns sich um eine echte Lapalie handelt.

Natürlich macht es das Fehlverhalten der Unister-Gruppe nicht besser, aber wenn sich eine staatsnahe Einrichtung, die dazu gedacht ist den Verbraucher zu unterstützen, so offensichtlich auf ein Unternehmen eingeschossen hat und die anderen einfach nach belieben schalten und walten lässt, dann wirft das für mich mehr Fragen auf, als es Antworten bietet.

Grundsätzlich gewinne ich immer mehr den Eindruck, dass die Verbraucherzentralen nicht so recht verstanden haben, wie das ganze System funtioniert.

Splitter im Auge des Anderen gesehen, Brett vor dem eigenen Kopf aber nicht.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
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FRA
Dir steht es frei, entsprechende (konkrete, belegbare, überprüfbare) Vorwürfe bei der vzbv einzureichen. Von alleine werden die seltenst tätig, dafür gibt es einfach viel zu viele Verstöße und viel zu wenig Personal/Geld. Alternativ kannst du selber einen OTA gründen und dann auf Basis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gegen deine Mitbewerber vorgehen. Leider erlaubt das deutsche Recht eben nicht, dass man als Kunde so einfach gegen die Anbieter vorgeht.
im Übrigen haben auch einige der Mitbewerber (z.B. das von dir genannte opodo) vor Gericht gestanden und verloren. Anscheinend aber noch nicht oft genug, um die Missstände abzustellen.
Gerne kannst du auch dafür eintreten, dass die Strafen entsprechend deutlich ausfallen um eine abschreckende Wirkung auch für anderen OTAs/Airlines zu haben (z.B. beim Thema Entschädigungen laut EU-Recht).
 
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das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
658
25
Ja man muss die VZ darüber auch informieren und umso mehr Leute umso mehr besser. Das Ding ist wohl aber, dass die nur begrenzte Mittel haben und die dann zielgerichtet bei den größten Portalen einsetzen. In der derzeitigen FVW war eine Umsatzübersicht der OTAs. Opodo (Odigeo Edreams) ist da deutlich kleiner.

In Mio EUR
1 Unister 2000,0
2 Expedia 1100,0
3 Holidaycheck 765,0
4 Odigeo Edreams 659,0
5 Seven Travel 550,0
6 TUI Deutschland 540,0
7 Check24 280,0
8 Travel24.com 252,0
9 Thomas Cook 250,0
10 Lastminute.com Group 210,0
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
VZBV Ist da regelmäßig hinterher. Dort pickt man sich aber nur einzelne besonders klare Verstöße heraus. Unister spielt aber teilweise auch auf Zeit und versucht so, bisherige Geschäftsmodelle möglichst lange am Leben zu halten
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.740
1.097
MUC, BSL
Ich habe den Verbraucherzentralen wohl schon xmal Informationen über diese Verstöße zukommen lassen. Wenn es überhaupt Reaktionen gab, dann war das bestenfalls ein Lippenbekenntnis oder gar eine Aussage à la "Dann buchen Sie doch woanders".

Mir ist schon klar, dass die Vebraucherzentralen nur begrenzte Reasourcen haben, aber offenbar genug um sich dauernd mit Unister anzulegen - es ist ja nicht so, dass sie nicht auch schon selbst ein paar Ohrfeigen vor Gericht bekommen haben.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ich habe den Verbraucherzentralen wohl schon xmal Informationen über diese Verstöße zukommen lassen. Wenn es überhaupt Reaktionen gab, dann war das bestenfalls ein Lippenbekenntnis oder gar eine Aussage à la "Dann buchen Sie doch woanders".

Mir ist schon klar, dass die Vebraucherzentralen nur begrenzte Reasourcen haben, aber offenbar genug um sich dauernd mit Unister anzulegen - es ist ja nicht so, dass sie nicht auch schon selbst ein paar Ohrfeigen vor Gericht bekommen haben.
Guck dir nochmal die obigen Umsatzzahlen an und vergleiche die Websites von Expedia und Unister. Schon dürfte offensichtlich werden, warum z.B. Expedia deutlich seltener mit der Verbraucherzentrale aneinander gerät.
Unister ist halt als schwarzes Schaf bekannt, zieht solche Klagen also sicherlich auch besonders an. Und während ich bei manch einer anderen Website auch noch sagen würde, dass der eine oder andere Fehler nicht absichtlich vorkommt, ist die Kundenverarsche bei Unister festes Prinzip.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.740
1.097
MUC, BSL
Guck dir nochmal die obigen Umsatzzahlen an und vergleiche die Websites von Expedia und Unister. Schon dürfte offensichtlich werden, warum z.B. Expedia deutlich seltener mit der Verbraucherzentrale aneinander gerät.
Unister ist halt als schwarzes Schaf bekannt, zieht solche Klagen also sicherlich auch besonders an. Und während ich bei manch einer anderen Website auch noch sagen würde, dass der eine oder andere Fehler nicht absichtlich vorkommt, ist die Kundenverarsche bei Unister festes Prinzip.

Naja bei Expedia ist im Vergleich ja auch nicht so arg viel krumm, aber das ist ein anderes Thema.

Aber genau das was du sagst ist ja mein Kritikpunkt: es fehlt mir einfach an Objektivität.
Ich bekomme fast das Gefühl, dass die Verstöße danach ausgewählt werden, wo das Medienecho am größten ist und nicht, wo der Verbraucher mindestens genauso sehr fehlgeleitet wird. Wenn so ein "Schwergewicht" zerrissen wird, dann geht das auch durch die Tagespresse, wenns eine kleine Klitsche wie Tripado erwischt, dann ist das allenfalls mal hier ein Thema.

Wenn eine Zeitung sowas macht - geschenkt. Aber ein Verein, der erhebliche Sonderrechte hat, sollte da schon sauberer arbeiten. Das wäre überspitzt dargestellt so, als ob man LH nicht mal einen Tippfehler im Impressum durchgehen lassen würde, Air Berlin es aber gestattet, ihre Passagiere mit Peitschenhieben in den Flieger treiben zu lassen.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
658
25
Ich bekomme fast das Gefühl, dass die Verstöße danach ausgewählt werden, wo das Medienecho am größten ist und nicht, wo der Verbraucher mindestens genauso sehr fehlgeleitet wird.

Das ist mit Sicherheit so, denn die Verbraucherzentralen stehen ja im Wettbewerb mit anderen Institutionen was die Finanzierung angeht.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.740
1.097
MUC, BSL
Das ist richtig, aber bei einem Verein, der zu nicht unerheblichen Teilen aus Mitteln des Bundes, der Länder und Kommunen finanziert wird, ziemlich bedenklich.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
658
25
Wo ist denn das Problem, wenn Sie ihre Mittel dahin lenken, wo die meisten geschädigt werden? Nach allgemeiner Auffassung dürften die meisten da geschädigt werden, wo die größten Umsätze generiert werden. Die Logik finde ich vollkommen ok. Außerdem hat Opodo erst im Oktober eins vor den Koffer bekommen und zwar genau wegen der Entropaygeschichte: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/_pressemitteilungen/?id=266
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.740
1.097
MUC, BSL
Das mag anfangs ja durchaus ein legitimer Grund gewesen sein, aber inzwischen sind wir da eher im Bereich der Nicklichkeiten angekommen (im Vergleich). Insofern müsste man doch gerade da argumentieren, dass die gefühlten zehn anderen einschlägig bekannten OTAs mehr Schaden anrichten, als Unister mit ihrer penetranten Aufschwatzerei von Versicherungen.

n.b. es ist dann halt doch interessant, dass es ja ausgerechnet NICHT die vzbv war, die Opodo auf den Tisch gekackt hat...
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
634
.de
Hat jemand das Problem, dass fluege.de sich weigert, die entrichtete KK-Gebühr bei Zahlung mit deren Mastercard zu erstatten? Ich werde seit drei Monaten nur hingehalten.
 

Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
462
25
FRA, Aachen
Hat jemand das Problem, dass fluege.de sich weigert, die entrichtete KK-Gebühr bei Zahlung mit deren Mastercard zu erstatten? Ich werde seit drei Monaten nur hingehalten.

Hatte ich schonmal. Einmal meinte sogar ein Herr stur es gäbe eine neue Kreditkarte und ich hätte eine Mitteilung bekommen eine neue Kreditkarte zu bestellen. Das wäre der Grund gewesen, dass mir die Gebühr berechnet wurde. Das war total aus der Luft gegriffen und bei den folgenden Anrufen konnte mir kein Mitarbeiter erklären wie man auf so eine Geschichte kommt. Es hängt dort vieles vom jeweiligen Mitarbeiter ab.

Bei mir hat die Erstattung schonmal 6 Monate gedauert, am Ende hatte ich jedoch immer mein Geld wieder. Es hilft in jedem Fall das Facebook Team von AIDU zu kontaktieren, die helfen auch bei Problemen mit Fluege.de. Oder einfach die Hotline nerven. Man kann auch angeben, dass man das Rundum-Sorglos-Paket gebucht hat um schnell durchzukommen. Bei mir wurde nie überprüft ob ich das denn wirklich gebucht habe (was ich natürlich nicht habe).

Am besten ruft man sofort nach der Buchung an, dann kann die Belastung der Kreditkarte noch gestoppt werden
 
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