Schlechte Erfahrung fluege.de

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Tanscha

Neues Mitglied
05.12.2015
7
0
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Ich hatte vor Jahren einmal ein fluege.de Disaster.
Versteckte "Zusatzkosten" und der Flug war um die Hälfte teurer.

Der Flug wurde dann von fluege.de nach zahlreichen Telefonaten storniert, doch seitdem habe ich mir geschworen: Nie wieder!
 

Boca

Reguläres Mitglied
28.01.2010
65
51
Hat das zwischenzeitlich zufällig jemand ausprobiert?
Ja, habe es ausprobiert und hat funktioniert. Die Zahlung wurde von Vietjet Air direkt der KK belastet.
Es sollte dann eine Erstattung der Zahlungsgebühr (ca. 5€) von fluege.de kommen, diese lässt noch auf sich warten..
 

THF

Erfahrenes Mitglied
04.02.2013
276
29
Berlin / THF
Moin zusammen, in den AGB von fluege.de steht unter IV 6:
"Bei Nichterscheinen bzw. Nichtantritt des Fluges ermächtigen Sie uns bereits jetzt, den Flug zu stornieren und etwaige Erstattungen seitens der Fluggesellschaft anzufordern. Wir berechnen hierfür eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro pro Ticket, die mit dem Erstattungsbetrag der Fluggesellschaft verrechnet wird. Die Gebühr ermäßigt sich, soweit die Erstattung der Fluggesellschaft diese unterschreitet. Für Sie fallen in diesem Fall keine über den ursprünglichen Ticketpreis hinausgehenden Kosten an."

a) Wurde mal diskutiert, ob das rechtens ist? (und sitzt da ein Student, der alle Tickets auf Nichtbenutzung checkt?)

b) In der Rechnung von fluege.de steht zu einem AB-Flug: Fare 14.00 / Tax 76.99
Was passiert denn, wenn ich den Flug nicht antrete und mich direkt an AB zwecks Erstattung der personenbezogenen Steuern / Gebühren wende? Zum Zeitpunkt der Buchung stand auf der AB-Website: Flugpreis 15.00 / Steuern & Gebühren 42.08 / Treibstoff&Sicherheitszuschlag 61.00 / Payment Charge 0.00

Danke :)
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
658
25
Hol's Dir von AB zurück. Aber spannend wäre wirklich, was passiert, wenn sich Fluege.de das schon geholt hat.

Die Airlines erstatten nur auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. D.h. wenn deine CC direkt von der Airline belastet wurde, dann würde Fluege.de nichts bekommen können. Anders sieht es aus, wenn das OTA deine Karte belastet, aber eine eigene an die Airline übermittelt. Dann darfst Du Dich in der Tat mit dem OTA rumstreiten.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
Ist das so? Mir erstatten AB und LH immer fein säuberlich aufs Bankkonto. Mögen aber auch Sonderfälle sein (weil ich mehr, als nur die Steuern und Gebühren erhalte)
 

THF

Erfahrenes Mitglied
04.02.2013
276
29
Berlin / THF
Die Airlines erstatten nur auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. D.h. wenn deine CC direkt von der Airline belastet wurde, dann würde Fluege.de nichts bekommen können. Anders sieht es aus, wenn das OTA deine Karte belastet, aber eine eigene an die Airline übermittelt. Dann darfst Du Dich in der Tag mit dem OTA rumstreiten.

Ah, ok. Die KK wurde natürlich belastet von "Unister Holding GmbH Leipzig", und ich habe die bereits zitierten AGB akzeptiert: "Bei Nichterscheinen bzw. Nichtantritt des Fluges ermächtigen Sie uns bereits jetzt, den Flug zu stornieren und etwaige Erstattungen seitens der Fluggesellschaft anzufordern" – wenn das so erlaubt ist, hat man in der Tat nichts zu holen.

Und wir ahnen, dass da wirklich ein paar Aushilfskräfte den Ticketstatus checken und den Saftladen so finanzieren.


(am Rande: Ich war mir dessen schon bewusst und werde den Flug wohl auch nutzen, es war eine simple Rechnung: 118,- bei AB direkt oder 90,- bei Fluege.de via Skycheck mit Amex, vs. das kleine Nicht-Flug-Risiko und verpassen der Erstattung... by the way, es wären nur "Steuern & Gebühren 42.08", nicht "Treibstoff&Sicherheitszuschlag 61.00", oder?
Das Thema ploppte nur heute wieder auf, weil ich vor vier Wochen buchte, nun doch einen Tag eher fliegen würde wollen und das nur 89,- bei AB bzw. 66,- bei der Unister-Gang kostet – aber da hätte mir selbst AB nicht weitergeholfen)

@Kexbox: Was bekommst Du "mehr" / was für ein Sonderfall? :)
 
A

Anonym38428

Guest
Vonwegen Geldwäsche usw. dürfte das eigentlich nicht gehen ... nur aufs ursprüngliche Zahlungsmittel. In dem Fall dürfte es wohl nur gehen, wenn/weil Unister auf die Zahlung auf Invoice zieht ...
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.670
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50
MUC
www.oliver2002.com
Wenn Unister die Tickets auf INV/Rechnung ausstellt (ist bei den Skyscanner/kayak/metasuchern unter Listenpreis immer der Fall), dann kannst Du im Dreieck springen, der Refund geht immer an Unister.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.395
2.840
Neuss
www.drboese.de
Also ich habe meine Erstattung per Überweisung bekommen. Nachdem ich bei Unister "Der Betrag wird von flug.ab-in-den-urlaub.de eingezogen" gebucht habe.
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Wie kann bei Nichterscheinen oder Nichtantritt eines Fluges dieser Flug von Flüge.de noch storniert werden?
Nach Schließen des Gates ist dann doch der Flug schon "storniert".
 
A

Anonym38428

Guest
Wie kann bei Nichterscheinen oder Nichtantritt eines Fluges dieser Flug von Flüge.de noch storniert werden?
Nach Schließen des Gates ist dann doch der Flug schon "storniert".

Er wird nicht "storniert", sondern flueche.de lässt sich die Steuern&Gebühren refunden. In die eigene Tasche (natürlich nur, sofern diese nicht größer als die "Stornierungsgebühr" von 100€ sind ...).
 
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C

Caravelle

Guest
Er wird nicht "storniert", sondern flueche.de lässt sich die Steuern&Gebühren refunden. In die eigene Tasche (natürlich nur, sofern diese nicht größer als die "Stornierungsgebühr" von 100€ sind ...).

Fluege.de spricht aber explizit von "stornieren". Wenn's kein Storno ist, dann fehlt dem Einkassieren der Steuern und Gebühren jegliche rechtliche Grundlage.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.780
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Na, nicht engstirnig - aber ein bisschen juristische Praezision ist doch hilfreich, wenn man AGB formuliert - schliesslich gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders.

Wenn also Unister eine Ermaechtigung haben moechte, (sehr) kostenpflichtig des Anspruch des Passagiers gegen die Airline aus ungerechtfertigter Bereicherung geltendzumachen, sollten sie das etwas weniger dilettantisch formulieren.

Ich finde Caravelles Idee richtig gut.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Das ist aber kein Unister-eigenes Phänomen sondern (leider) gängige Praxis in der Branche.

Solche Stunts findet man auch bei der Konkurrenz, online wie offline. Hier wäre tatsächlich mal eine Gesetzesänderung bzw. eine obergerichtliche Richtlinie fällig, aber man beschäftigt sich ja lieber mit Detailfragen à la Advanzia Mastercard.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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www.oliver2002.com
Habe diese Woche mal wieder heftig bei fluege.de gespart:

MUC-TLS direkt mit LH mit einer Woche Aufenthalt, 2 Erw+2Kinder: LH.com und andere zeigen nur Fluege fuer 800-900 EUR all inkl an, Fluege.de ueber Kayak 496 wenn deren Advanzia KK benutzt wird. Waere in D die K Klasse noch verfuegbar gewesen haette das ganze 520+64GDS+32OPC gekostet. Tickets wurden 39 Minuten nach Buchung ausgestellt.

300EUR Ersparnis finde ich ziemlich cool :)
 
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vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
275
8
Habe auf die schnelle keinen passenden Post gefunden, vielleicht kann mir aber jemand bestätigen, dass ich die Sache richtig im Kopf habe.

Flug gebucht auf ab-in-den-Urlaub, somit fluege.de verantwortlich. Hab dann später gemerkt, dass mir der Flug eigentlich nicht mehr so in den Kram passt und hab die 150€ eigentlich schon abgeschrieben.
Nun heute eine Mail erhalten mit Flugplanänderung (20 Minuten später) und der Bitte, dies innert gegebener Frist zu bestätigen. Kann ich somit nun auf die Stornierung und Rückzahlung bestehen?
Muss ich das speziell begründen?