Die Airlines erstatten nur auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. D.h. wenn deine CC direkt von der Airline belastet wurde, dann würde Fluege.de nichts bekommen können. Anders sieht es aus, wenn das OTA deine Karte belastet, aber eine eigene an die Airline übermittelt. Dann darfst Du Dich in der Tag mit dem OTA rumstreiten.
Ah, ok. Die KK wurde natürlich belastet von "Unister Holding GmbH Leipzig", und ich habe die bereits zitierten AGB akzeptiert: "Bei Nichterscheinen bzw. Nichtantritt des Fluges ermächtigen Sie uns bereits jetzt, den Flug zu stornieren und etwaige Erstattungen seitens der Fluggesellschaft anzufordern" – wenn das so erlaubt ist, hat man in der Tat nichts zu holen.
Und wir ahnen, dass da wirklich ein paar Aushilfskräfte den Ticketstatus checken und den Saftladen so finanzieren.
(am Rande: Ich war mir dessen schon bewusst und werde den Flug wohl auch nutzen, es war eine simple Rechnung: 118,- bei AB direkt oder 90,- bei Fluege.de via Skycheck mit Amex, vs. das kleine Nicht-Flug-Risiko und verpassen der Erstattung... by the way, es wären nur "
Steuern & Gebühren 42.08", nicht "Treibstoff&Sicherheitszuschlag 61.00", oder?
Das Thema ploppte nur heute wieder auf, weil ich vor vier Wochen buchte, nun doch einen Tag eher fliegen würde wollen und das nur 89,- bei AB bzw. 66,- bei der Unister-Gang kostet – aber da hätte mir selbst AB nicht weitergeholfen)
@Kexbox: Was bekommst Du "mehr" / was für ein Sonderfall?