Wie sieht es eigentlich mit den Bargeldverfügungen aus?
Gibt es da ein Tages/ Wochenlimit und wie ist die Akzeptanz an fremden Automaten?
Diese Frage wurde zwar schon gestellt aber leider scheint Sie untergegangen zu sein somit Frage ich erneut....
ich zitiere mal:
Sparda-Bank-Kunden können in den EU / EWR Staaten sowie in der Schweiz und der Türkei grundsätzlich bis zur Höhe unseres Standardlimits von 1.000 Euro pro Tag Bargeld abheben.
Um Schäden, durch missbräuchliche Nutzung von Kartendaten im Ausland zu beschränken, gilt seit dem 01.04.2012 in allen Staaten außerhalb der EU / EWR, der Schweiz und der Türkei mit Ihrer BankCard ein Verfügungslimit von
100 Euro pro Tag. Für Reisen in diese Regionen ist es jedoch möglich, eine zeitlich befristete Erhöhung Ihres Verfügungslimits bis zur Höhe von 1.000 Euro pro Tag zu vereinbaren.
Mit BankCard ist bei den Sparda-Banken die Girocard/Maestro gemeint. Nur darauf beziehen sich o.g. Limits. Für Kreditkarten gelten abweichende Regelungen, die ich allerdings auf die Schnelle auch nicht finde. Im Preis- und Leistungsverzeichnis sollte aber etwas dazu stehen.Sparda-Bank-Kunden können in den EU / EWR Staaten sowie in der Schweiz und der Türkei grundsätzlich bis zur Höhe unseres Standardlimits von 1.000 Euro pro Tag Bargeld abheben.
Um Schäden, durch missbräuchliche Nutzung von Kartendaten im Ausland zu beschränken, gilt seit dem 01.04.2012 in allen Staaten außerhalb der EU / EWR, der Schweiz und der Türkei mit Ihrer BankCard ein Verfügungslimit von 100 Euro pro Tag.
Was dort steht ist NICHT im Widerspruch zu dem Urteil auf das @KvR verweist.Aber so ganz sauber scheint die Sache nicht zu sein, hab mal kurz gegooglet und man bezeichnet diese Sache wohl als Sonderleistung und daher nicht kontrollfähig.
Bankrecht, Kreditkartenbetrug | Anwaltskanzlei Heinemann
Ersatzkartengebühr girocard bei Verlust: 9,64 EUR berechnet.Karte im Urlaub verloren, Ersatzkartengebühr in Höhe von 27,21 EUR berechnet.
Genau so war der Ablauf, als ich Anfang Dezember meine DKB Visa-Karte in Edinburgh verloren und über die Banking-App gesperrt habe. Nach etwa einer Woche hatte ich ohne eine weitere Aktivität meinerseits eine neue Karte mit einer neuen PIN. Berechnet wurde mir nichts.Heißt für mich, wenn ich eine neue Karte, aus welchem Grund auch immer, benötige, bitte ich die Bank diese wegen Verlust bzw. Diebstahls zu sperren.
Durch diese Sperrung ist die Bank verpflichtet mir eine neue Karte auszustellen (selbst wenn ich das nicht in Auftrag gebe). Korrekt?
Vielleicht kann mir jemand bei der Mietwagenversicherung behilflich sein.
Aus den Versicherungsbedingungen konnte ich herauslesen, dass die Haftpflicht erst greift, nachdem die eigentliche Haftpflicht des Mietwagens den Schaden nicht übernimmt.
Wie ist das im Falle der Vollkasko. Als Beispiel, ich miete mir einen Wagen, dieser hat zwar VK aber mit Selbstbeteiligung. Da die Versicherung der Sparda keine SB hat, wäre es ja im Fall der Fälle günstiger den Schaden darüber laufen zu lassen.
Ist das überhaupt möglich.
Prinzipiell könnte ich direkt einen Wagen ohne VK mieten aber in meinem aktuellen Fall finde ich Wägen ohne VK nur deutlich teurer als mit.