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Floridafreund
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Es wird zitiert, wie der Sachverhalt bei der Girocard (im Ausland faktisch via Maestro) ist, nicht, wie der Sachverhalt bei der MasterCard ist.
Auch hier irrt der Herr Ausbilder,
denn:
Sofern Sie auch Inhaber einer Sparda-Kreditkarte sind:
Änderungen der -Sonderbedingungen für Sparda-Kreditkarten- zum
19. April 2020
Als Inhaber einer Kreditkarte Ihrer Sparda-Bank genießen Sie
zahlreiche Vorteile und verfügen über die Möglichkeit, welt-
weit und im Internet einfach und sicher zu bezahlen oder Bar-
geld abzuheben. Um die Transparenz bei Kartenzahlungen weiter
zu erhöhen sind gesetzliche Anpassungen erforderlich. Die hier-
auf angepassten Sonderbedingungen gelten ab dem 19. April 2020.
Die Anpassungen ergeben sich aus der EU-Preisverordnung, welche
wir Ihnen im Folgenden konkreter beschreiben:
EU-Preisverordnung
Ab dem 19. April 2020 tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft,
die eine Anpassung der Abrechnung von Umsätzen mit Mastercard-
und Visa Karten in EU-/EWR-Landeswährungen außer Euro zur Folge
hat. Basis für diese Umsätze ist nicht mehr der Referenzkurs der
Kartenorganisation Mastercard oder Visa, sondern der aktuelle
EZB-Referenzkurs. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in
unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis (Ziffer 4.6)
und in den Sonderbedingungen für Sparda-Kreditkarten
(Ziffer 8.2).
Das neue Preis-/Leistungsverzeichnis und die Sonderbedingungen
Sparda-Kreditkarten werden ab der 17. Kalenderwoche zur Ein-
sicht und Mitnahme in unseren Geschäftsstellen bereitliegen.
Unter der Telefonnummer 069 / 7537-0 können Sie diese auch
postalisch anfordern. Darüber hinaus können Sie das Preis-/
Leistungsverzeichnis nach Anmeldung in Ihrem SpardaNet-Banking
im Service-Center unter Aufträge und Formulare einsehen. Die
Sonderbedingungen finden Sie unter www.sparda-hessen.de in
unserem Formularcenter.