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Sparda Hessen Mastercard Platinum

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HMweb

Neues Mitglied
13.06.2014
16
0
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Gerade erfolglos versucht, das Girokonto online zu eröffnen (Wohnort Hamburg):
Jemand ähnliche Erfahrungen?

sparda.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

p47r1ck91

Erfahrenes Mitglied
05.10.2019
1.408
697
Ebenfalls Hamburg, bei mir wars damals die gleiche Nachricht. Hängt wohl auch von der gewählten Filiale ab, ich musste persönlich in Kassel vorstellig werden und das Konto eröffnen.

Kann man die Filiale auswählen? Dachte beim Onlineantrag geht dieser immer an die Zentrale.
 

OliverH

Reguläres Mitglied
14.02.2020
65
2
Frage zur Reise-Rücktritts-Versicherung: bekommt man nur die Beträge erstattet, die mit der Karte bezahlt wurden? Oder auch welche, die man z.B. mit einer anderen Karte bezahlt hat?
 

Matze_W

Neues Mitglied
04.01.2020
7
0
Hallo,

Ich bin am Überlegen, ob ich für eine erweiterte Mietwagen Haftpflicht die Sparda Platinum oder die Netbank Premium MasterCard abschliessen soll. Es sind nach dem was ich gesehen habe die einzigen, die eine Deckung von 7,5 Mio entsprechend der gesetzlichen Mindesthöhe in Deutschland anbieten. Alle anderen KK oder separate Versicherungen bieten max. 1 Mio Euro. Allerdings macht mich ein Punkt in den Versicherungsbedingungen (sind für beide KK die selben, Versicherer ist DEVK) stutzig. Zur Voraussetzung des Versicherungsschutzes steht dort:

Das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes setzt voraus, dass das Mietfahrzeugunternehmen die SpardaMasterCard Platinum/SpardaMasterCard Platinum-Zusatzkarte als Zahlungsmittel akzeptiert und die Kosten für das Mietfahrzeug mittels SpardaMasterCardPlatinum/SpardaMasterCard Platinum- Zusatzkarte bezahlt werden.
Bei Anmietung des Mietwagens besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn von dem Karteninhaber durch Unterschrift in dem Mietvertrag erklärt wird, dass die Bezahlung mittels SpardaMasterCard Platinum/SpardaMasterCardPlatinum-Zusatzkarte erfolgt.

Den ersten Satz verstehe ich noch, der Mietwagen muss mit der KK bezahlt werden, was soweit ja verständlich ist. Aber was soll dann der zweite Satz? Bei der Anmietung direkt vor Ort wird irgendwo im Vertrag meine Kreditkarte auftauchen, sonst könnte damit ja nicht bezahlt werden. Aber wenn man z.B. über einen Veranstalter in Deutschland bucht, erhält man ja in der Regel einen Voucher, mit den man dann beim Vermieter den Wagen "bezahlt". Dann steht im Mietvertrag nur die Vouchernummer o.ä.
Wozu also der o.g. Satz 2, was soll damit zum Ausdruck gebracht werden? Ich habe eine entsprechende Anfrage auch an die Sparda geschickt, aber vielleicht kann ja auch hier jemand eine Erklärung liefern.
 
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Reaktionen: Gagarin69

p47r1ck91

Erfahrenes Mitglied
05.10.2019
1.408
697
[...]Bei Anmietung des Mietwagens besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn von dem Karteninhaber durch Unterschrift in dem Mietvertrag erklärt wird, dass die Bezahlung mittels SpardaMasterCard Platinum/SpardaMasterCardPlatinum-Zusatzkarte erfolgt. [...]

Der gleiche Satz steht auch in den Bedingungen der Goldkarten, welche die VR-Banken herausgeben. Es muss explizit festgehalten werden, dass eine Versicherung über die Kreditkarte besteht. Warum jedoch die Versicherer darauf bestehen, kann ich dir nicht beantworten. Habe mir diese Frage ebenfalls schon gestellt ...
 
F

Floridafreund

Guest
Allerdings macht mich ein Punkt in den Versicherungsbedingungen (sind für beide KK die selben, Versicherer ist DEVK) stutzig. Zur Voraussetzung des Versicherungsschutzes steht dort:

1.) Das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes setzt voraus, dass das Mietfahrzeugunternehmen die SpardaMasterCard Platinum/SpardaMasterCard Platinum-Zusatzkarte als Zahlungsmittel akzeptiert
und die Kosten für das Mietfahrzeug mittels SpardaMasterCardPlatinum/SpardaMasterCard Platinum- Zusatzkarte bezahlt werden.

2.) Bei Anmietung des Mietwagens besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn von dem Karteninhaber durch Unterschrift in dem Mietvertrag erklärt wird, dass die Bezahlung mittels SpardaMasterCard Platinum/SpardaMasterCardPlatinum-Zusatzkarte erfolgt.

Kann man aber auch wie folgt interpretieren:

1.) Du buchst z.B. bei "billiger-mietwagen" ein KFZ und zahlst es mit Deiner Sparda Platinum.
2.) Am Mietwagencounter angekommen bedeutet Deine Unterschrift dort nur, dass Du mit ihr bestätigst, das KFZ (damals) mit der Platinum gebucht & bezahlt zu haben.
 

Matze_W

Neues Mitglied
04.01.2020
7
0
Hallo,

Ich bin am Überlegen, ob ich für eine erweiterte Mietwagen Haftpflicht die Sparda Platinum oder die Netbank Premium MasterCard abschliessen soll. Es sind nach dem was ich gesehen habe die einzigen, die eine Deckung von 7,5 Mio entsprechend der gesetzlichen Mindesthöhe in Deutschland anbieten. Alle anderen KK oder separate Versicherungen bieten max. 1 Mio Euro. Allerdings macht mich ein Punkt in den Versicherungsbedingungen (sind für beide KK die selben, Versicherer ist DEVK) stutzig. Zur Voraussetzung des Versicherungsschutzes steht dort:

Das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes setzt voraus, dass das Mietfahrzeugunternehmen die SpardaMasterCard Platinum/SpardaMasterCard Platinum-Zusatzkarte als Zahlungsmittel akzeptiert und die Kosten für das Mietfahrzeug mittels SpardaMasterCardPlatinum/SpardaMasterCard Platinum- Zusatzkarte bezahlt werden.
Bei Anmietung des Mietwagens besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn von dem Karteninhaber durch Unterschrift in dem Mietvertrag erklärt wird, dass die Bezahlung mittels SpardaMasterCard Platinum/SpardaMasterCardPlatinum-Zusatzkarte erfolgt.

Den ersten Satz verstehe ich noch, der Mietwagen muss mit der KK bezahlt werden, was soweit ja verständlich ist. Aber was soll dann der zweite Satz? Bei der Anmietung direkt vor Ort wird irgendwo im Vertrag meine Kreditkarte auftauchen, sonst könnte damit ja nicht bezahlt werden. Aber wenn man z.B. über einen Veranstalter in Deutschland bucht, erhält man ja in der Regel einen Voucher, mit den man dann beim Vermieter den Wagen "bezahlt". Dann steht im Mietvertrag nur die Vouchernummer o.ä.
Wozu also der o.g. Satz 2, was soll damit zum Ausdruck gebracht werden? Ich habe eine entsprechende Anfrage auch an die Sparda geschickt, aber vielleicht kann ja auch hier jemand eine Erklärung liefern.



Ich habe nun bei der Sparda und bei der Netbank (bietet Mastercard mit identischer Versicherung an) nachgefragt, was es mit o.g. Bedingungen auf sich hat. Beide haben mich an die DEVK weiter verwiesen, über die die Mietwagenhaftpflicht angeboten wird. Dort hat man mich dann nochmal in die entsprechende Fachabteilung durchgestellt. Leider hat das nicht wirklich Licht ins Dunkel gebracht. Die Auskunft am Telefon war, dass man eben den Mietwagen mit der Kreditkarte bezahlen muss. Warum dieser ominöse Satz 2 in den Bedingungen steht, wisse man aber auch nicht.
Da ich insbesondere bei der Haftpflicht keine Versicherung brauche, deren Bedingungen nicht mal der Anbieter selbst versteht und somit im Ernstfall, und nur dann braucht man ja diese (Zusatz-)Haftpflicht , Probleme vorprogrammiert sind, werde ich keine der genannten Karten abschliessen und eben immer auf eine ausreichende Deckung vom Vermieter oder Veranstalter selbst achten.
 
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OliverH

Reguläres Mitglied
14.02.2020
65
2
Der Stand bei mir:
- Mittwoch: Konto eröffnet
- Freitag: Onlinebanking-Zugangsdaten bekommen, MasterCard Platinum beantragt
- Montag: Girocard PIN erhalten
- Dienstag: Kreditkartenbestellung im Online Banking mit 3000 € Verfügungsrahmen eingetragen
- Mittwoch: Verfügungsrahmen auf 5000 € umgestellt
- Donnerstag: Verfügungsrahmen im Online Banking wieder auf 3000 € runtergestellt, Kreditkartennummer hinterlegt, Sparda Girocard erhalten
- Freitag: Priority Pass in der Post
- Samstag: MasterCard Platinum in der Post
 
Zuletzt bearbeitet:

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
297
5
Mal eine Frage und Hinweis an alle, die sich per Video-Ident mit WebID verifiziert haben:

Bei mir wurde in dem Prozess mal so ganz nebenbei ein Zertifikat von dem österreichischem Unternehmen A-Trust ausgestellt.
Mit diesem Zertifikat, welches 5 Jahre gültig ist, wurde anschließend der Vertrag unterschrieben.
Das Produkt nennt sich "Handy-Signatur".

Dieses ausgestellte Zertifikat entspricht der EU-Verordnung 910/2014. Somit können mit diesem Zertifikat rechtskräftig Verträge (z.B. in PDF-Form) unterzeichnet werden, welche in der gesammten europäischen Union gültig sind.
Das gleiche System gibt es zum Beispiel auch bei der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.
Der Unterschied: Bei den Online-Ausweisfunktionen wird das Zertifikat an den Verbraucher ausgeliefert. Somit habe ich es in meiner Hand.
Bei A-Trust wird das Zertifikat einbehalten und ich (oder evtl. auch Andere) kann über deren Online-Portal darauf zugreifen.
Sprich ich, aber auch jeder andere der sich mit meiner Handynummer und meinem Passwort einloggen kann, aber auch A-Trust-Mitarbeiter selbst können nun beliebige Verträge für mich abschließen.


Ich finde es ehrlich gesagt ein Unding, dass hier nicht vorher drauf hingewiesen wird.
Das Widerrufpasswort war in dem Verifizierungsprozess in einem PDF versteckt worden, welches viele Leute wahrscheinlich einfach übergangen und nicht heruntergeladen hätten.


Ich habe also versucht dieses Zertifikat zu widerrufen. Leider ist die angegebene Fax-Nummer für die Widerrufformulare nicht erreichbar.
Dann habe ich versucht per eMail mit A-Trust Kontakt aufzunehmen und den Widerruf (kann ja nun PDFs rechtskräftig signieren ;)) hin zu schicken. Dies ist bisher auch nicht beantwortet worden.


Habt ihr das A-Trust-Zertifikat widerrufen? Und wenn ja, wie?
 

OliverH

Reguläres Mitglied
14.02.2020
65
2
Kann man die Kreditkarte eigentlich ausgleichen bevor abgebucht wird? Durch Überweisung auf die IBAN der Kreditkarte z.B.?

Danke!
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
627
388
Was willst Du da ausgleichen? Die Kreditkarte bekommt man nur mit Girokonto. Von diesem wird auch abgebucht.
 

OliverH

Reguläres Mitglied
14.02.2020
65
2
Was willst Du da ausgleichen? Die Kreditkarte bekommt man nur mit Girokonto. Von diesem wird auch abgebucht.

Ja das ist mir bewusst. Ich bin auch bei der DKB und dort kann man das Unterkonto mit der Kreditkarte ausgleichen und somit sogar den Kreditrahmen durch Überzahlung erhöhen.
 

raphna

Reguläres Mitglied
26.03.2018
67
0
Kann man die Kreditkarte eigentlich ausgleichen bevor abgebucht wird? Durch Überweisung auf die IBAN der Kreditkarte z.B.?

Danke!

Die Karten haben zwar eine eigene IBAN, versucht man, darauf zu überweisen, erscheint jedoch eine Fehlermeldung: Adjustments.jpg

Was passiert, wenn man von einer anderen Bank auf die IBAN überweist, weiß ich nicht, kommt vielleicht zurück.

Bei mir wird übrigens ein paar Tage vor der Abrechnung abgebucht, das hat mich bei der ersten Abbuchung sehr verwundert, da ich das noch bei keiner Bank so erlebt habe. Wurde mir aber vom Kundendienst als das übliche Vorgehen bestätigt.
 
F

Floridafreund

Guest
Ja das ist mir bewusst. Ich bin auch bei der DKB und dort kann man das Unterkonto mit der Kreditkarte ausgleichen und somit sogar den Kreditrahmen durch Überzahlung erhöhen.

Wenn das alles so große Probleme sind, dann lass Dir doch einfach das Kreditlimit auf der Karte erhöhen.
 

OliverH

Reguläres Mitglied
14.02.2020
65
2
Die Karten haben zwar eine eigene IBAN, versucht man, darauf zu überweisen, erscheint jedoch eine Fehlermeldung: Anhang anzeigen 136942

Was passiert, wenn man von einer anderen Bank auf die IBAN überweist, weiß ich nicht, kommt vielleicht zurück.

Bei mir wird übrigens ein paar Tage vor der Abrechnung abgebucht, das hat mich bei der ersten Abbuchung sehr verwundert, da ich das noch bei keiner Bank so erlebt habe. Wurde mir aber vom Kundendienst als das übliche Vorgehen bestätigt.

Vielen Dank für die hilfreiche Rückmeldung :)