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Sparda Hessen Mastercard Platinum

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Uwe66

Erfahrenes Mitglied
13.03.2020
698
147
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Die Zähler und Limits bei Kontaktlos-Zahlung ohne PIN mit Girokarte werden doch bei einer gesteckten Zahlung mit PIN wieder zurückgesetzt, oder?

Wenn ich also an einer (neuen) Selbstbedienungskasse erst etwas mit gesteckter Girokarte und PIN zahle und unmittelbar danach noch etwas, aber kontaktlos, sollte keine PIN abgefragt werden, oder?
(nur einstellige Beträge)
Es kommt aber trotzdem die Abfrage.
 

Tapsi

Reguläres Mitglied
04.09.2019
77
24
Hannover
Immerhin scheinen Sie ihre Kunden ja nicht mit dem verhunzten TEO zwangsbeglückigen zu wollen, sondern ihnen im Gegensatz zu den beiden großen Spardas im Süden unseres Landes doch die "freie" Wahl zu lassen, vgl. hier:

https://finanz-szene.de/banking/sparda-chaos-vier-apps-fuenf-strategien-und-tobende-kunden/
(y)

Kam jetzt auch offiziell per Post vom 21.12.2020, die Sparda-Bank Hessen wird ab 01.01.2021 nicht mehr auf die TEO-App setzen, sondern alleinig auf die Sparda-App.

Nutzung von TEO ist dann nur noch über die Multibanking Schnittstelle von TEO möglich und muss neu eingerichtet werden.

Hat zwar nur indirekt mit der Kreditkarte zu tun, aber da das Girokonto Voraussetzung ist und die Kreditkarte auch dort eingebunden ist, sollte es passen.
 
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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.163
1.689
Das zeigt doch, dass die Sparda Hessen sehr viel kundennäher ist als die anderen der Gruppe. Sie haben wohl gemerkt, dass die TEO Zwangsbeglückung der "falsche Weg" ist. Vielleicht wird TEO irgendwann doch brauchbar, wenn jetzt Fidor Solutions daran mitarbeitet.:confused:
 
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zednatix

Erfahrenes Mitglied
28.07.2019
2.283
1.672
Das zeigt doch, dass die Sparda Hessen sehr viel kundennäher ist als die anderen der Gruppe. Sie haben wohl gemerkt, dass die TEO Zwangsbeglückung der "falsche Weg" ist. Vielleicht wird TEO irgendwann doch brauchbar, wenn jetzt Fidor Solutions daran mitarbeitet.:confused:

So muss das sein. Was die Kunden nicht wollen, gehört weg vom Fenster!

Die Sparda Hessen ist, soweit ich das sehe, auch die einzige Sparda mit kostenlosen Giro, die ein bundesweites Angebot hat. Mal sehen, wie lange sie das noch halten können.
 
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OliverH

Reguläres Mitglied
14.02.2020
65
2
Weiss jemand was an Sparda Platinum MasterCard Sonderbedingungen demnächst kommen, weswegen die Bank ein Sonderkündigungsrecht einräumt? Ab dem 1.5. gibts wohl offizielle Infos...
 

Alex6

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
706
145
Geht es dir speziell um die Kündigung?
Du kannst die Karte monatlich kündigen.
 

Tapsi

Reguläres Mitglied
04.09.2019
77
24
Hannover
Weiss jemand was an Sparda Platinum MasterCard Sonderbedingungen demnächst kommen, weswegen die Bank ein Sonderkündigungsrecht einräumt? Ab dem 1.5. gibts wohl offizielle Infos...

Ist doch bereits unter Mitteilungen ersichtlich:

Sehr geehrte Karteninhaber*innen,

zum 01.05.2021 ändern wir unsere Sonderbedingungen für Sparda-Kreditkarten (Ziffer 17 und 18) und führen neue Datenschutzhinweise zu Ihrer Sparda-Kreditkarte ein:

Ziffer 17 - Änderungen oder Ergänzungen der Sonderbedingungen, Entgeltänderung
Änderungen oder Ergänzungen dieser Sonderbedingungen sowie der nach Ziff. 9 vereinbarten Entgelte wird die Bank dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Termin des beabsichtigten Wirksamwerdens durch Benachrichtigung in Textform anbieten.
Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders
hinweisen.
Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen sowie der nach Ziff. 9 vereinbarten Entgelte angeboten, ist er berechtigt, den Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos und kostenfrei zu kündigen.
Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Karteninhaber in ihrem Angebot besonders hinweisen. Für Änderungen von Zusatzleistungen gemäß Ziff. 2.3 gilt Ziff. 14.4.

Ziffer 18 Datenschutzinformation
Der Karteninhaber kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung bzw. Sperrung gegenüber der Bank geltend machen (vgl. Ziffer 1.1). Der Karteninhaber erhält ergänzende Informationen zum Datenschutz als "Datenschutzhinweise zu Ihrer Sparda-Kreditkarte".

Sie können den Änderungen vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens am 01.05.2021 entweder zustimmen oder ablehnen. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie die Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt haben, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrages zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angebotenen Änderungen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, den Vertrag auch vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos und kostenfrei zu kündigen.

Die neuen Sonderbedingungen für Sparda-Kreditkarten und die Datenschutzhinweise zu Ihrer Sparda-Kreditkarte finden Sie ab 01.05.2021 auf unserer Homepage www.sparda-hessen.de/dokumente-produktinfos-und-sonderbedingungen

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sparda-Bank Hessen eG
 
Zuletzt bearbeitet:

OliverH

Reguläres Mitglied
14.02.2020
65
2
Ist doch bereits unter Mitteilungen ersichtlich:

Sehr geehrte Karteninhaber*innen,

zum 01.05.2021 ändern wir unsere Sonderbedingungen für Sparda-Kreditkarten (Ziffer 17 und 18) und führen neue Datenschutzhinweise zu Ihrer Sparda-Kreditkarte ein:

Ziffer 17 - Änderungen oder Ergänzungen der Sonderbedingungen, Entgeltänderung
Änderungen oder Ergänzungen dieser Sonderbedingungen sowie der nach Ziff. 9 vereinbarten Entgelte wird die Bank dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Termin des beabsichtigten Wirksamwerdens durch Benachrichtigung in Textform anbieten.
Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders
hinweisen.
Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen sowie der nach Ziff. 9 vereinbarten Entgelte angeboten, ist er berechtigt, den Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos und kostenfrei zu kündigen.
Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Karteninhaber in ihrem Angebot besonders hinweisen. Für Änderungen von Zusatzleistungen gemäß Ziff. 2.3 gilt Ziff. 14.4.

Ziffer 18 Datenschutzinformation
Der Karteninhaber kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung bzw. Sperrung gegenüber der Bank geltend machen (vgl. Ziffer 1.1). Der Karteninhaber erhält ergänzende Informationen zum Datenschutz als "Datenschutzhinweise zu Ihrer Sparda-Kreditkarte".

Sie können den Änderungen vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens am 01.05.2021 entweder zustimmen oder ablehnen. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie die Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt haben, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrages zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angebotenen Änderungen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, den Vertrag auch vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos und kostenfrei zu kündigen.

Die neuen Sonderbedingungen für Sparda-Kreditkarten und die Datenschutzhinweise zu Ihrer Sparda-Kreditkarte finden Sie ab 01.05.2021 auf unserer Homepage www.sparda-hessen.de/dokumente-produktinfos-und-sonderbedingungen

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sparda-Bank Hessen eG

Naja dass sie was ändern wollen im Bereich Entgelt - ja... nur WAS? Das frage ich mich. Dachte jemand hätte hier schon genauere Infos :)
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.163
1.689
Nun ja. Ich denke, dieser Punkt wurde in vielen Threads oft genug entsprechend thematisiert. Ich glaube nicht, dass es ernsthaft Ende 2021 noch irgendein Girokonto geben wird, dass ohne Bedingungen kostenlos sein wird. Ich rede dabei natürlich von "echten" Banken, keine Fintecs oder Hipster Buden!!!:idea:
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.500
11.736
der Ewigkeit
Nun ja. Ich denke, dieser Punkt wurde in vielen Threads oft genug entsprechend thematisiert. Ich glaube nicht, dass es ernsthaft Ende 2021 noch irgendein Girokonto geben wird, dass ohne Bedingungen kostenlos sein wird. Ich rede dabei natürlich von "echten" Banken, keine Fintecs oder Hipster Buden!!!:idea:

Das unterschreibe ich.
Es ist auch mehr als legitim, angebotene Dienste und Leistungen zu bepreisen,
warum soll das gerade für Banken nicht gelten.
Jobmässig mache ich auch keinen Handschlag umsonst, wer das nicht versteht, kann gerne weiter ziehen und sich einen Dummen suchen.
Nur selbst die Dummen werden immer weniger, inzwischen merkt das auch die Maximierer-Karawane
und findet keine Ziele mehr, die Auswahl an "kostenlos", natürlich bei Abdecken voller Leistungsbreite, wird definitiv Ende 21 vorbei sein.
Da hilft auch kein Jaulen und keine verzweifelten Drohgebärden, die Konzerne lachen darüber und handeln den nächsten Tagungsordnungspunkt ab.
 
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ReviloCGN

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
1.065
75
CGN
Das unterschreibe ich.
Es ist auch mehr als legitim, angebotene Dienste und Leistungen zu bepreisen,
warum soll das gerade für Banken nicht gelten.
Jobmässig mache ich auch keinen Handschlag umsonst, .....

Naja, der Vergleich zieht aber nicht. Persönlich als Individuum umsonst zu arbeiten ist doch etwas vollkommen anders als Geschäftsmodelle von Konzernen, wo ich Leistungen so oder so bepreise. Schau dir die größten Konzerne an, Facebook oder Google zum Beispiel - die bieten kostenlose Leistungen für den User an und sind nicht gerade unprofitabel. Sie verdienen eben mit anderen Bereichen Geld. Und so ist das ja bis jetzt auch, um bei den Banken zu bleiben, z.B. mit der Comdirect gewesen - überwiegend kostenlos bei den Basisdingen, andere Leistungen mit Gebühren und blendend damit gefahren, bevor die neue Mutter zwangsadoptiert hat und meint, sich an ihr gesund stoßen zu müssen.
 

Tapsi

Reguläres Mitglied
04.09.2019
77
24
Hannover
Naja dass sie was ändern wollen im Bereich Entgelt - ja... nur WAS? Das frage ich mich. Dachte jemand hätte hier schon genauere Infos :)

Ich dachte das wäre genau die Änderung: "... zum 01.05.2021 ändern wir unsere Sonderbedingungen für Sparda-Kreditkarten (Ziffer 17 und 18) und führen neue Datenschutzhinweise zu Ihrer Sparda-Kreditkarte ein ...".

Sonst müsste ja die Ziffer 9 (vereinbarte Entgelte) geändert werden.

Mal ganz unabhängig davon, dass auch noch das PLV zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden könnte.

Irgendwas wird sich die Sparda-Bank schon gedacht haben oder irgendein Jurist fand die Änderung sinnvoll.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
626
Das unterschreibe ich.
Es ist auch mehr als legitim, angebotene Dienste und Leistungen zu bepreisen,
warum soll das gerade für Banken nicht gelten.
Ich unterschreibe das nicht.

In den 1960-er Jahren gab es massive Werbung, um den Wechsel von der Lohntüte zum gebührenfreien Gehaltskonto durchzusetzen. Daher sehe ich es überhaupt nicht ein, einen müden Cent für ein Girokonto zu zahlen.
 

Markus_1978

Aktives Mitglied
29.08.2017
177
90
Ich unterschreibe das nicht.

In den 1960-er Jahren gab es massive Werbung, um den Wechsel von der Lohntüte zum gebührenfreien Gehaltskonto durchzusetzen. Daher sehe ich es überhaupt nicht ein, einen müden Cent für ein Girokonto zu zahlen.
Looooooooooooool ich sehe auch vieles nicht ein. Meine Fresse....
 

ibis

Aktives Mitglied
19.08.2010
197
187
Das unterschreibe ich.
Es ist auch mehr als legitim, angebotene Dienste und Leistungen zu bepreisen,
warum soll das gerade für Banken nicht gelten.

Weil das Geschäft von Banken seit jeher ist die Geldeinlagen der Kunden zu investieren und hierüber Gewinne zu erwirtschaften. Insofern sind die angebotenen Dienste und Leistungen nicht mit denen anderer Wirtschaftszweige zu vergleichen.
 
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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.163
1.689
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