Ja, kann ich schon nachvollziehen und hab auch eine Zeit lang in diese Richtung tendiert. Irgendwann hab ich das Konto dann aber einfach mit sofortiger Wirkung gekündigt und fühle mich tatsächlich ein Stück weit befreit.Naja, da der Gebührenerhöhung nicht zugestimmt wurde, dürfen diese Gebühren rein rechtlich nicht erhoben werden. Bei 3 x 28 € sind es schon 84 € und da es erstmal nur eine Nachricht im Postfach ist (die Reklamation), ist das auch kein sonderlich großer Aufwand.
ich habe die Nachricht erhalten, daß mein Anliegen an die Abteilung für Qualitätssicherung weitergeleitet wurde.Bei mir laufen jetzt Loungegebühren aus dem Juli auf.
Bisher keine Reaktion auf meine Nachricht. Furchtbar nerviger Laden.
hat sich bei jemandem mit Widerspruch zur Kündigung bei der Erstattung der Gebühren schon was getan?
Die Sparda ist echt auf Zack. Die Erstattung ist über Nacht auf meinem externen Konto angekommen und die MC aus der Ansicht verschwunden.Meine durch die Sparda zum 31.08 gekündigte Mastercard ist dagegen immer noch sichtbar.
Bin mal gespannt ob sie es hinbekommen, mir die Kartengebühr auf das bei der Kündigung angegebene "Referenzkonto" zu erstatten.
platinum@sparda-hessen.deBei mir wurde noch garnichts erstattet.
An welche Mail-Adresse habt ihr euer Anliegen geschildert?
Gruß Paul
Mal eine Frage: ab wann greift der Versicherungsschutz? Darf eine Reise erst nach Bestellung der Kreditkarte genucht werden, damit man Anspruch auf die Versichungsleistungen hat? Ich habe die Passage, wo das stehen müsste, leider nicht gefunden....Bei mir gab es nie eine Kündigung seitens der Bank und trotdzem habe ich die anteiligen Gebühren zurück bekommen!
Wie sagte als ein Alter weißer Mann. "Flieht ihr Narren!"
Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das unsere Pflicht zu leisten entstehen lässt. Das Ereignis muss während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten.
Ich verstehe es so, dass der Versicherungsschutz besteht, solange man einen gültigen Kartenvertrag hat. Außer natürlich bei Leistungen, die mit der Karte bezahlt werden müssen. Also sollte der Schutz auch für vor der Kartenbeantragung gebuchte Reisen gelten. Nur der Schaden muss sich während der Gültigkeit der Karte ereignen.Wenn Sie Inhaber einer gültigen Sparda Mastercard Platinum sind, sind Sie eine begünstigte Person. Sie sind dann nach den Bestimmungen des Gruppenversicherungsvertrages und der Versicherungsbedingungen versichert.
Da hättest Du ein paar Jahre vorher abschließen müssen,Ich dachte, dass ab einem bestimmten Umsatz auf der Karte der Beitrag zurückerstattet wird?