• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Sparkassen, die ein kostenfreies Konto anbieten?

ANZEIGE

Jodimaster

Erfahrenes Mitglied
21.12.2019
704
108
ANZEIGE
Wenn ich normal überweise, so steht die Überweisung sofort nach TAN Freigabe als Buchung drin.{/quote]

So sollte es sein, naja mal beobachten bei der SPK Reichenau
 

Jodimaster

Erfahrenes Mitglied
21.12.2019
704
108
Gerade 26 EUR auf das Konto meiner Eltern überwiesen

Wieder Vorgemerkt
DATA-EINREICHUNG UEBERW.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
Kann jemand was zur Dispokreditvergabe seiner Sparkasse sagen? Und weiß wer, inwieweit Sparkassen die Dispovergabe vereinheitlicht haben?


Bzgl. Sparkassen-Automaten die Direktbank-Kunden aussperren: man könnte durchaus mal die Klage überlegen bzw. androhen. Wie in meinem Beitrag im Zahlkartenportfolio-Thread schon ausgeführt, unterliegen Sparkassen dem Grundgesetz. Sie sind in kommunaler Trägerschaft und die landeseigenen Sparkassengesetze werden allesamt Passagen enthalten wie "nicht [in erster Linie] kommerziell" oder irgendwas vom Regionalprinzip.

Wenn eine Sparkasse bestimmte Bürger aussperrt, so missachtet sie ja das Gleichheitsprinzip aus Art. 3 (1) GG (Gleiches gleich behandeln) und das Übermaßverbot. Wie eine Sparkasse sachlich begründen will, warum sie DKB-Kunden o.ä. die Geldauszahlung verweigert, würde mich brennend interessieren.

Bzgl Regionalprinzip: das verletzt man ja auch. Denn die meisten Nutzer eines ATMs kommen wohl aus der Region. Und für diese Leute soll die Sparkasse ja da sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.519
6.678
Viel Spaß beim Klagen:) die Sparkasse unterhält die Automaten, ist für alles Drumherum verantwortlich und dann willst du als Fremdkunde ein Anrecht dort kostenlos dein Bargeld abheben zu können?

Ich finde die Sperren bzw. auch Limits (oftmals 200€) absolut legitim und vertretbar. Da ist es aus meiner Sicht lustig mit Fadenscheinigen Begründungen irgendwas einzufordern. Wer sich für eine reine Direktbank, Fintech oder ähnlichem entscheidet, muss sich entsprechend auf solche Dinge einstellen. Die paar Euro Bargeld, die man heutzutage noch benötigt bekommt man notfalls auch im Supermarkt. Man kann kein 0€ Konto online führen (bei einer anderen Bank) und verlangen wie ein Kunde der Bank vor Ort behandelt zu werden.

Zum Regionalprinzip: dies findet ja im Grunde nicht mehr statt, es hat besagt das man nur vor Ort Kunde sein kann, sofern man ein neues Konto abschließt. Das ist ja schon länger nicht mehr so. Wie man hier im Thread auch oftmals lesen kann haben viele ihr Konto irgendwo anders.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
Zum Regionalprinzip: dies findet ja im Grunde nicht mehr statt, es hat besagt das man nur vor Ort Kunde sein kann, sofern man ein neues Konto abschließt.
Sparkassenrecht ist Ländersache. Verallgemeinernd von einem nicht mehr stattfindenden Regionalprinzip zu sprechen ist daher falsch, außer du hast das nach dem Studium aller 16 Sparkassengesetze für Recht erkannt. Da widerspreche ich: Im NRW-SpkG z.B. wird vorgeschrieben, dass eine Sparkasse nur ausnahmsweise Kreditgeschäfte mit Personen außerhalb ihres Trägergebiets machen darf.

ist für alles Drumherum verantwortlich und dann willst du als Fremdkunde ein Anrecht dort kostenlos dein Bargeld abheben zu können?
Wo habe ich etwas von "kostenlos" geschrieben? Die Sparkassen erhalten in jedem Falle von meiner Bank ein gebührendes Entgelt (das, so las ich einst, in keinem Land der Welt höher ausfällt, als in Deutschland).

Gemäß § 2 (1) SpkG NRW haben Sparkassen die Aufgabe, der geldwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung zu dienen. Dieser Pflicht kommen Sparkassen nicht nach, wenn sie Teilen der Bevölkerung die Barauszahlung aus unsachlichen Gründen (jedenfalls in der Beziehung Kunde <=> Sparkasse) verwehren. Regelungen wie im NRW-SpkG finden sich in den Sparkassengesetzen aller Länder. Einheitlich steht drin, dass Sparkassen dem Gemeinwohl dienen sollen.

Da ist es aus meiner Sicht lustig mit Fadenscheinigen Begründungen irgendwas einzufordern.
Fadenscheinige Begründung? Hat der BGH 2011 daher zu Gunsten der Direktbanken und deren Kunden entschieden? https://www.welt.de/finanzen/verbra...sse-muss-Blockade-am-Geldautomat-beenden.html

Ich finde die Sperren bzw. auch Limits (oftmals 200€) absolut legitim und vertretbar
Durch diese Methodik soll offenbar erreicht werden, dass Direktbankkunden mit höherem Barbedarf mehrfach abheben, damit die Bank des Kunden mehrfach das Entgelt i.H.v. 1,74 € zahlen muss. Das, obwohl nach § 2 (3) S. 2 SpkG NRW die Gewinnerzielung nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs ist.

Bei einer Abhebung von 10 € entsprechen 1,74 € einer enormen Marge von 17,4 %. Bei einer durchschnittlichen Abhebung von 248 € (vgl. Statista, „So viel Geld heben Deutsche am Automaten ab“) können vollgefüllte Automaten (500.000 €) 2.016 Mal 1,74 €, also 3.507 € Gebühren einnehmen.

Nach einer Analyse von „Der Bank Blog“, im Artikel „Über 115.000 SB-Geräte in deutschen Kreditinstituten - Analyse der Kundenselbstbedienung bei Banken und Sparkassen“ vom 07.03.16, betragen die Betriebskosten eines Geldautomaten in Deutschland rund 12.000 € im Jahr. Die Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten spricht von 15 bis 19 Tausend.

Der DSGV selbst spricht in seinem Infotext „Wie funktioniert ein Geldautomat“ von Automaten, die pro Woche mehrere Male befüllt werden müssen; an weniger belebten Standorten oft nur vierzehntägig.

Ausgehend vom schlechtesten Fall, also dass es 14 Tage braucht, bis ein Automat erneut befüllt werden muss, so betrügen die Einnahmen - wären es denn nur Direktbankkunden (bei denen die Sparkasse die angeblich viel zu niedrigen 1,74 € Gebühr erhält) die abheben - pro Geldautomat mindestens 3.507 € je 14 Tage. Zum Vergleich: selbst bei 19.000€/Jahr im Jahr Betriebskosten (der höchstgenannten Zahl einer Lobby-Institution - Lobby-Institutionen stellen die Tatsachen erfahrungsgemäß „schlimmer“ da, als sie sind), so würden dies im selben Zeitraum Betriebskosten von maximal 365,38 € bedeuten.

Ergo: bei möglichen Einnahmen von 3.507 € und gleichzeitigen Höchstausgaben von 365,38 € erwirtschaftet ein durchschnittlicher Geldautomatenbetreiber an einem wenig frequentierten Ort einen Gewinn von über 3.140 € pro 14 Tage pro Automat. Es erscheint mir daher, als würden - wie die Sparkassen vorgeben - nicht sie die Direktbankkunden mittragen, sondern die Direktbank die Sparkassenkunden (Querfinanzierung). Erschreckend ist, dass die Sparkassen bei Abhebung mit Girocard oder MasterCard i.d.R. 5 - 7 € verlangen.

Trägerin der Sparkasse ist die öffentliche Hand, weswegen Sie nicht nur dem Sparkassengesetz des Landes, sondern auch dem Grundgesetz unterworfen sind (vgl. Urteil des BGH vom 05. Mai 2015, Az.: XI ZR 214/14).
Als Argument für o.g. Praktik, (Direktbank-)Visas zu sperren, nutzen die Sparkassen, dass auch Kunden fremder Institute Bargeld abheben können - mit der girocard. Hintergrund dieser Argumentation ist offensichtlich, dass die girocard-Betreiberin - deren Eigentümerin zu 40,7 % Sparkassen sind - Kundenentgelte gestattet.

Das Argument ist jedoch akausal - schon allein, weil die Sparkassen sich nicht darauf verlassen dürften, dass das Fremdinstitut seine Kunden mit der girocard ausstattet (was, wie wir alle wissen, ja jetzt so langsam in Mode kommt). Maßgeblich ist nicht, dass auch fremde Kunden (irgend)eine Möglichkeit der Bargeldbeschaffung an Sparkassen-Automaten haben, sondern der Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz gewahrt wird. Dieser besagt, dass die öffentliche Hand Gleiches gleich behandeln muss: Sie können also nicht dem einen Kunden gestatten, mit der Visa-Karte abzuheben, und dies dem anderen verwehren.


Man darf nicht vergessen, was die Sparkassen sind: im Endeffekt die Kommune. Eine Kommune die ihren Bürgern vorschreibt, mit welcher Karte sie wie viel Bargeld abheben dürfen (und ob sie überhaupt Bargeld abheben dürfen). So geht das nicht!
Offenbar hast du vom juristischen Hintergrund und den tatsächlichen Begebenheiten keinen blassen Schimmer. Dann sollte man aber nicht in alter Hausfrauenmanier seine Renitenz demonstrieren. Wie man so einen Stuss dann noch liken kann...
 
Zuletzt bearbeitet:

Atze

Erfahrenes Mitglied
23.03.2017
536
137
Sparkassenrecht ist Ländersache. Verallgemeinernd von einem nicht mehr stattfindenden Regionalprinzip zu sprechen ist daher falsch, außer du hast das nach dem Studium aller 16 Sparkassengesetze für Recht erkannt. Da widerspreche ich: Im NRW-SpkG z.B. wird vorgeschrieben, dass eine Sparkasse nur ausnahmsweise Kreditgeschäfte mit Personen außerhalb ihres Trägergebiets machen darf.


Wo habe ich etwas von "kostenlos" geschrieben? Die Sparkassen erhalten in jedem Falle von meiner Bank ein gebührendes Entgelt (das, so las ich einst, in keinem Land der Welt höher ausfällt, als in Deutschland).

Gemäß § 2 (1) SpkG NRW haben Sparkassen die Aufgabe, der geldwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung zu dienen. Dieser Pflicht kommen Sparkassen nicht nach, wenn sie Teilen der Bevölkerung die Barauszahlung aus unsachlichen Gründen (jedenfalls in der Beziehung Kunde <=> Sparkasse) verwehren. Regelungen wie im NRW-SpkG finden sich in den Sparkassengesetzen aller Länder. Einheitlich steht drin, dass Sparkassen dem Gemeinwohl dienen sollen.


Fadenscheinige Begründung? Hat der BGH 2011 daher zu Gunsten der Direktbanken und deren Kunden entschieden? https://www.welt.de/finanzen/verbra...sse-muss-Blockade-am-Geldautomat-beenden.html


Durch diese Methodik soll offenbar erreicht werden, dass Direktbankkunden mit höherem Barbedarf mehrfach abheben, damit die Bank des Kunden mehrfach das Entgelt i.H.v. 1,74 € zahlen muss. Das, obwohl nach § 2 (3) S. 2 SpkG NRW die Gewinnerzielung nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs ist.

Bei einer Abhebung von 10 € entsprechen 1,74 € einer enormen Marge von 17,4 %. Bei einer durchschnittlichen Abhebung von 248 € (vgl. Statista, „So viel Geld heben Deutsche am Automaten ab“) können vollgefüllte Automaten (500.000 €) 2.016 Mal 1,74 €, also 3.507 € Gebühren einnehmen.

Nach einer Analyse von „Der Bank Blog“, im Artikel „Über 115.000 SB-Geräte in deutschen Kreditinstituten - Analyse der Kundenselbstbedienung bei Banken und Sparkassen“ vom 07.03.16, betragen die Betriebskosten eines Geldautomaten in Deutschland rund 12.000 € im Jahr. Die Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten spricht von 15 bis 19 Tausend.

Der DSGV selbst spricht in seinem Infotext „Wie funktioniert ein Geldautomat“ von Automaten, die pro Woche mehrere Male befüllt werden müssen; an weniger belebten Standorten oft nur vierzehntägig.

Ausgehend vom schlechtesten Fall, also dass es 14 Tage braucht, bis ein Automat erneut befüllt werden muss, so betrügen die Einnahmen - wären es denn nur Direktbankkunden (bei denen die Sparkasse die angeblich viel zu niedrigen 1,74 € Gebühr erhält) die abheben - pro Geldautomat mindestens 3.507 € je 14 Tage. Zum Vergleich: selbst bei 19.000€/Jahr im Jahr Betriebskosten (der höchstgenannten Zahl einer Lobby-Institution - Lobby-Institutionen stellen die Tatsachen erfahrungsgemäß „schlimmer“ da, als sie sind), so würden dies im selben Zeitraum Betriebskosten von maximal 365,38 € bedeuten.

Ergo: bei möglichen Einnahmen von 3.507 € und gleichzeitigen Höchstausgaben von 365,38 € erwirtschaftet ein durchschnittlicher Geldautomatenbetreiber an einem wenig frequentierten Ort einen Gewinn von über 3.140 € pro 14 Tage pro Automat. Es erscheint mir daher, als würden - wie die Sparkassen vorgeben - nicht sie die Direktbankkunden mittragen, sondern die Direktbank die Sparkassenkunden (Querfinanzierung). Erschreckend ist, dass die Sparkassen bei Abhebung mit Girocard oder MasterCard i.d.R. 5 - 7 € verlangen.

Trägerin der Sparkasse ist die öffentliche Hand, weswegen Sie nicht nur dem Sparkassengesetz des Landes, sondern auch dem Grundgesetz unterworfen sind (vgl. Urteil des BGH vom 05. Mai 2015, Az.: XI ZR 214/14).
Als Argument für o.g. Praktik, (Direktbank-)Visas zu sperren, nutzen die Sparkassen, dass auch Kunden fremder Institute Bargeld abheben können - mit der girocard. Hintergrund dieser Argumentation ist offensichtlich, dass die girocard-Betreiberin - deren Eigentümerin zu 40,7 % Sparkassen sind - Kundenentgelte gestattet.

Das Argument ist jedoch akausal - schon allein, weil die Sparkassen sich nicht darauf verlassen dürften, dass das Fremdinstitut seine Kunden mit der girocard ausstattet (was, wie wir alle wissen, ja jetzt so langsam in Mode kommt). Maßgeblich ist nicht, dass auch fremde Kunden (irgend)eine Möglichkeit der Bargeldbeschaffung an Sparkassen-Automaten haben, sondern der Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz. Dieser besagt, dass die öffentliche Hand Gleiches gleich behandeln muss: Sie können also nicht dem einen Kunden gestatten, mit der Visa-Karte abzuheben, und dies dem anderen verwehren.


Man darf nicht vergessen, was die Sparkassen sind: im Endeffekt die Kommune. Eine Kommune die ihren Bürgern vorschreibt, mit welcher Karte sie wie viel Bargeld abheben dürfen (und ob sie überhaupt Bargeld abheben dürfen). So geht das nicht!
Offenbar hast du vom juristischen Hintergrund und den tatsächlichen Begebenheiten keinen blassen Schimmer. Dann sollte man aber nicht in alter Hausfrauenmanier seine Renitenz demonstrieren. Wie man so einen Stuss dann noch liken kann...
Auf eine Frage bist Du leider nicht eingegangen. Wenn GAA so hochprofitabel sind wie Du schreibst, warum betreiben die Direktbanken dann nicht ein eigenes Netz? Ist doch quasi eine Cash Kuh. Und darum wird wohl an deiner Rechnung etwas falsch sein.
 
  • Like
Reaktionen: AJ44 und Markus_1978

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
War dafür ein Vollzitat notwendig?

Die Antwort ist eigentlich eine Schlussfolgerung aus der Situation am Markt:
3/4 aller Girokonten sind auf Sparkassen und Volksbanken verteilt. Diese Kunden (und natürlich auch die Kunden anderer Verbunde, z.B. Cash Group) gehen nur (d.h.: bis auf Notfälle, seltene Ausnahmen etc) zu ihren Haus- und Verbundspartnerbanken, da sie woanders Geld für die Abhebung bezahlen würden. Eine Ausnahme besteht da, wo eine Kreditkarte ausgegeben wird, mit der kostenlos abgehoben werden kann (in der Regel wird die Anzahl der Abhebevorgänge begrenzt, z.B. bei der CoBa oder Targobank). Dann sind diese wenigen Verbundskunden potenzielle Geldeinbringer für den ATM einer Direktbank - allerdings nur im überschaubaren Maße.

Und natürlich sind generell institutsfremde Kunden ebenfalls attraktiv für eine automatenbetreibende Direktbank. Nicht aber die eigenen Kunden, denn von denen wird ja kein Entgelt erhoben. So geht es ja auch der Sparkasse.

Die Sparkassen haben einfach nur das Problem, dass fast alle Automatenkunden ihre eigenen sind und kaum jemand Gebühren zahlt. Daher geht meine Rechnung oben in der Realität nicht auf. Meine Kernaussage war: dafür können die Direktbankkunden aber nichts. Sie zahlen (über ihre Direktbank) im Verhältnis ein Vielfaches dessen, was sie der Sparkasse kosten. Ohne sie wäre die Situation sogar noch schlechter, da (wie oben erwähnt bis auf einige Ausnahmen) die einzigen Gebühren fehlen, die eingenommen werden. Denn wie ich schrieb setzt meine Rechnung voraus, dass alle Abhebungen von institutsfremden Kunden stammen.

Die im Verhältnis wenigen Abhebungen durch institutsfremde Kunden können den Betriebskosten, die zum größtenteils durch institutseigene Kunden (denen nichts berechnet wird) verursacht werden, nicht abhelfen.

Die Sparkassen tun so, als würden die Direktbanken zu wenig zahlen und man würde ihre Kunden mit "durchfüttern". In Wahrheit ist es andersrum.

Würde jetzt also eine DKB 20.000 Automaten aufstellen, kämen fast nur die eigenen Kunden. Geld einbringen werden nur die Kunden der anderen Institute. Die kommen aber nicht, weil sie sonst zahlen müssen, während sie bei ihrer Hausbank (sei es der Sparkassenverbund oder die Cash Group z.B.) kostenlos abheben. Lohnenswert wäre die Aufstellung also nur, wenn genug Kunden von anderen Direktbanken kämen. Daher hat die ING hier und da auch eigene Automaten (primär aber als Serviceleistung für ihre eigenen Kunden).

Und wenn jetzt noch jemand sagt: die Sparkassen betreiben die Automaten ebenso nur für die eigenen Kunden. Wie gesagt: Sparkasse = Kommune
Kommune = Grundgesetz achten
Grundgesetz = Gleichheitsgrundsatz (aber auch Verhältnismäßigkeitsprinzip, Sachlichkeitsgebot bei Entscheidungen)
Gleichheitsgrundsatz = Für alles (was gleich - i.S.d. Auslegung des GG durchs BVerfG - ist) zu gleichen Bedingungen da
Alles andere wäre ein Bürger zweiter Klasse und staatliche Bevormundung, was dem liberalen Rechtsstaat, den unser Grundgesetz vorsieht, widerstreben würde.


Privatbanken z.B. können institutsfremden Kunden die Barauszahlung versagen, da sie dem Grundgesetz nicht (unmittelbar) unterworfen sind. Daher gilt vorangebrachte Argumentation nur für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.


Ein ATM ist nur eine Cashcow, wenn allen Kunden bzw. deren Banken ein Entgelt berechnet wird.

Ich hoffe, diese Erklärung war verständlich und nachzuvollziehen!
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.915
5.849
Gemäß § 2 (1) SpkG NRW haben Sparkassen die Aufgabe, der geldwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung zu dienen. Dieser Pflicht kommen Sparkassen nicht nach, wenn sie Teilen der Bevölkerung die Barauszahlung aus unsachlichen Gründen (jedenfalls in der Beziehung Kunde <=> Sparkasse) verwehren. Regelungen wie im NRW-SpkG finden sich in den Sparkassengesetzen aller Länder. Einheitlich steht drin, dass Sparkassen dem Gemeinwohl dienen sollen.

Fadenscheinige Begründung? Hat der BGH 2011 daher zu Gunsten der Direktbanken und deren Kunden entschieden? https://www.welt.de/finanzen/verbra...sse-muss-Blockade-am-Geldautomat-beenden.html

Bei dem Beschluss des BGH (KZR 82/10 vom 28.06.2011) handelt es sich um die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das vorgehende Urteil des OLG München. Dieser Beschluss enthält vermutlich keine Begründung (§ 544 Abs. 6 S. 2 ZPO), da er nirgendwo veröffentlicht ist, auch nicht beim BGH selbst. Insofern erschöpft sich die Aussagekraft darin, dass kein Grund für eine Zulassung der Revision (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO) vorlag.

Inhaltlich hat die Fragestellung nichts mit Sparkassenrecht zu tun, sondern ist im Kartellrecht angesiedelt. Dabei geht es darum, ob die kartenausgebende Bank einen Anspruch auf Unterlassung der Automatensperre gegen die Sparkasse wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung hat. Das setzt voraus, dass die Sparkasse mindestens ein Drittel aller Geldautomaten in ihrem Geschäftsgebiet betreibt, was in dem vom OLG München entschiedenen Fall zutraf. Daher gibt es auch nicht die in dem Beitrag bei welt.de attestierte Allgemeingültigkeit, weil es auf die Geldautomatenstruktur im Geschäftsgebiet der jeweiligen Sparkasse ankommt.

Einen Anspruch des Karteninhabers unmittelbar gegen die Sparkasse halte ich für fernliegend. Es gibt in dieser Verbindung keine vertragliche Beziehung. Sparkassenrechtliche Bestimmungen zur Geschäftspolitik dürften, sofern nicht ausdrücklich geregelt, auch keinen Individualanspruch auf Zugang zu Leistungen der Sparkasse begründen, wenn die Nutzung als Fremdkunde erfolgt.
 
  • Like
Reaktionen: AJ44 und Atze

chrisk75

Reguläres Mitglied
21.06.2010
36
8
Die Wirtschaftlichkeitsrechnungen von Geldautomaten sind durch die drastische Zunahmen von Sprengungen komplett auf den Kopf gestellt worden, das nur am Rande. Ohne jetzt genaue 2020er Zahlen zur Hand zu haben, aber wenn der NRW-Trend den Landestrend spiegelt, dürften wir 2020 bei > 500 Sprenungen gewesen sein. Im Schnitt beträgt der Beuteschaden je Sprengung 44.000 Euro, bezogen auf die erfolgreichen Versuche > 100k. Man setze das mal in Relation zu den 60.000 Automaten, dann kann man sich ja ausrechnen, wie viel "Spaß" noch eine Bank damit hat, Automaten jenseits sehr gut gesicherter Innenräume aufzustellen und ein Sprengungsrisiko von knapp 1% pro Jahr/Automat zu versichern. Dass Geldautomaten Profit-Center seien, halte ich für eine sehr gewagte These, wir waren schon überversorgt, und dann kam diese Sprengungs-Welle plus Kontaktlosboom (-> geringerer Bargeldbedarf).
 
Zuletzt bearbeitet:

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
Bei dem Beschluss des BGH (KZR 82/10 vom 28.06.2011) handelt es sich um die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das vorgehende Urteil des OLG München.
Das BGH hat sich jedenfalls mit der Sache schon einmal auseinandergesetzt und offenbar keine Fehler an der Entscheidung des OLG München gefunden. Die Entscheidung habe ich verlinkt, weil sie als einzige das Thema Visa-Sperre seitens den Sparkassen höchstrichterlich behandelt wurde. In Ermangelung eines Falls verfassungsrechtlicher Natur habe ich diese Klage kartellrechtlicher Natur rausgesucht.

Einen Anspruch des Karteninhabers unmittelbar gegen die Sparkasse halte ich für fernliegend.
Das sehe ich anders. Hier geht es nicht um eine vertragliche Beziehung, sondern um die verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Wenn mir die in kommunaler Trägerschaft befindliche Sparkasse das Bargeldabheben verwehrt, obwohl sie es anderen - im Wesentlichen gleichen Fällen - ermöglicht, so verletzt sie mich in diesem Moment in meinem Recht auf Gleichheit und begründet eine Klagebefugnis nach § 90 BVerfGG.

Sparkassenrechtliche Bestimmungen zur Geschäftspolitik dürften, sofern nicht ausdrücklich geregelt, auch keinen Individualanspruch auf Zugang zu Leistungen der Sparkasse begründen, wenn die Nutzung als Fremdkunde erfolgt.
Im Beispiel des SpkG NRW ist von (Fremd)Kunde nicht die Rede, sondern von "der Bevölkerung". Bei der Stadtverwaltung ist man ja auch kein Kunde, sondern ein Bürger. Zumal die sparkassenrechtlichen Bestimmungen hier gar nicht die Maßgabe sind. Man kann sie lediglich nutzen, um seine Argumentation zu untermauern. Als Begründung des Rechtsanspruchs genügt die Ungleichbehandlung durch eine Staatsgewalt.

Die Wirtschaftlichkeitsrechnungen von Geldautomaten sind durch die drastische Zunahmen von Sprengungen komplett auf den Kopf gestellt worden, das nur am Rande.
Du hast die Quintessenz meiner Aussage nicht verstanden, obwohl ich sie wirklich anschaulich und ausführlich in meinem Beitrag auf Atzes Nachfrage dargelegt habe. Der Fakt ist, dass der Grund eines unwirtschaftlichen Geldautomatenbetriebs nicht der ist, dass unliebsame Direktbankkunden Geld abheben. Diese sind es, die einen Automatenbetrieb überhaupt erst wirtschaftlich oder weniger unwirtschaftlich gestalten. Anders gesagt: die Automaten sind nur deshalb unwirtschaftlich, weil die eigenen Kunden sie benutzen. Daher wollen viele Sparkassen von den Fremdkunden horrende Gebühren, obwohl sie allein durch die 1,74 € schon ein Mehrfaches ihrer tatsächlichen Ausgaben einnehmen. Fremdkunden sollen die Kunden der Sparkasse effektiv gesehen mittragen - im Außenauftreten der Sparkassen heißt es aber, 1,74 € sei zu wenig. Und weil Visa direkte Kundenentgelte verbietet, verbietet die Sparkasse manche Visa-Karten.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.288
2.049
Und warum sperren dann einzelne Sparkassen die Bargeldauszahlung für bestimmten Banken wie DKB usw.? Wenn man mit denen doch so gut verdient macht das ja keinen Sinn.
 
  • Like
Reaktionen: AJ44

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
Der Grund für die Sperre scheint, Direktbanken bei der Umsetzung Ihres Versprechens, der deutschlandweit (zumeist weltweit) kostenlosen Bargeldversorgung, zu stören und sie auf unsittliche Weise zu schwächen, um mittelbar deren fortschreitendes Wachstum - aus welchem bei der Sparkasse Kundenschwund resultiert - zu verhindern.

Es ist auffällig, dass Sperren nur oder fast nur die Visa-Karte von den Banken, die ihren Kunden kostenlose Barabhebungen anbieten, betreffen. Die Sparkassen wollen, dass mit MasterCard oder Girocard abgehoben wird - eben weil es dann statt 1,74 € 5-7 € gibt. Oder es gibt das Kundenentgelt sogar noch on top zu den 1,74 €, das kann ich dir leider nicht sicher beantworten.

Kurz gesagt: So eine Mischung aus Gier, Ungerechtigkeitsempfinden und Missgunst.
 
Zuletzt bearbeitet:

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.519
6.678
Ich verstehe dein Problem trotzdem nicht, wenn du damit nicht einverstanden bist, verklage doch die jeweilige Sparkasse vor Ort. Ich bin gespannt!
Aus meiner Sicht ist die Umsetzung absolut nachvollziehbar und in Ordnung. Die Sparkassen sollen für sich entscheiden wer, ob und zu welchen Konditionen jemand dort Bargeld bekommt. Ich sehe darin nichts verwerfliches. Wo ist da jetzt ein Problem? Bargeld bekommt man doch mittlerweile an jeder Supermarktkasse, dann nimmt man notfalls da mal 50€ mit. Wozu bedarf es denn noch Unsummen an Bargeld?! Gerade bei Leute hier aus dem Forum, sind doch alles moderne Vielflieger mit zig Karten, die hast du bei deinem ausgiebigen Portfolio ja auch. Da wird es sicherlich auch den einen oder anderen Automaten geben der deine Karten gerne nimmt :)
 
  • Like
Reaktionen: Markus_1978

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
81
Es ist auffällig, dass Sperren nur oder fast nur die Visa-Karte von den Banken, die ihren Kunden kostenlose Barabhebungen anbieten, betreffen. Die Sparkassen wollen, dass mit MasterCard oder Girocard abgehoben wird - eben weil es dann statt 1,74 € 5-7 € gibt. Oder es gibt das Kundenentgelt sogar noch on top zu den 1,74 €, das kann ich dir leider nicht sicher beantworten.
Die Lösung liegt aber dann doch auf der Hand: Die Sparkassen sollen 5-7€ direktes Kundenentgelt von den Visa-Abhebungskunden verlangen. Soweit ich weiß dürfen sie das inzwischen auch schon, verzichten aber bei Visa-Karten derzeit noch darauf, aus welchen Gründen auch immer.

Das Angebot an Geldautomaten unterschiedlicher Netzwerke in Deutschland ist sehr groß. Ich sehe hier keine direkte oder indirekte Notwendigkeit, da irgendetwas zu regulieren, außer eventuell eben den Zugang mit allen Karten (aber dann auch zu den Preisen des Betreibers).
 
  • Like
Reaktionen: AJ44

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
Ich verstehe dein Problem trotzdem nicht, wenn du damit nicht einverstanden bist, verklage doch die jeweilige Sparkasse vor Ort. Ich bin gespannt!
Ich bin davon ja nicht betroffen. Ich wollte lediglich auf die generelle Verfassungswidrigkeit aufmerksam machen.

Aus meiner Sicht ist die Umsetzung absolut nachvollziehbar und in Ordnung.
Aus meiner nicht. Begründung s.o.

Die Sparkassen sollen für sich entscheiden wer, ob und zu welchen Konditionen jemand dort Bargeld bekommt. Ich sehe darin nichts verwerfliches. Wo ist da jetzt ein Problem?
Habe ich das nicht schon deutlich genug dargelegt? Ich wiederhole mich nur! Manche Leute werden es halt nie verstehen...

Gerade bei Leute hier aus dem Forum
Es geht nicht um spezifische/anwendungsfallbezogene, sondern ums Grundsätzliche.

Soweit ich weiß dürfen sie das inzwischen auch schon, verzichten aber bei Visa-Karten derzeit noch darauf, aus welchen Gründen auch immer.
Soweit ich weiß auch. Vielleicht war es aber eine Fehlmeldung oder es gibt spezielle Verträge zwischen Spk und Visa. Oder sie führen das nur weiterhin als Grund an, um einen zu haben, sich nicht durch Direktbanken ausnutzen zu lassen - um es aus ihrer Sicht auszudrücken.

Ich sehe hier keine direkte oder indirekte Notwendigkeit, da irgendetwas zu regulieren,
Es wird in dem Sinne nichts reguliert. Der Kommune würde man nur auf die Finger hauen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Am Ende würde es zum Gemeinwohl (also einem der Grundsätze der Sparkasse) beitragen, wenn man - unabhängig von verwendeter Karte oder ausstellender Bank - Bargeld bei der Sparkasse abheben kann.
Ich meine damit nicht, dass dies kostenlos sein muss. Hier kann man eine Ungleichbehandlung nämlich rechtfertigen.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.519
6.678
Kontowecker per Push haben jetzt mehr Infos: Anhang anzeigen 155202
Ist der Kontowecker mit Push bei deinem Konto kostenlos inklusive?
Ich finde die Funktion auch super, meine Sparkasse verlangt jedoch absolut Wuchermäßig pro Push Kontowecker 0,99€. Wahnsinn. Dadurch entstehen der Sparkasse doch keinerlei Kosten, es ist eine simple Benachrichtigung auf dem Smartphone. Das kann doch niemand zu solchen Konditionen nutzen.
 

Thorror

Aktives Mitglied
15.02.2021
112
60
Und wenn jetzt noch jemand sagt: die Sparkassen betreiben die Automaten ebenso nur für die eigenen Kunden. Wie gesagt: Sparkasse = Kommune
Kommune = Grundgesetz achten
Grundgesetz = Gleichheitsgrundsatz (aber auch Verhältnismäßigkeitsprinzip, Sachlichkeitsgebot bei Entscheidungen)
Gleichheitsgrundsatz = Für alles (was gleich - i.S.d. Auslegung des GG durchs BVerfG - ist) zu gleichen Bedingungen da
Alles andere wäre ein Bürger zweiter Klasse und staatliche Bevormundung, was dem liberalen Rechtsstaat, den unser Grundgesetz vorsieht, widerstreben würde.


Privatbanken z.B. können institutsfremden Kunden die Barauszahlung versagen, da sie dem Grundgesetz nicht (unmittelbar) unterworfen sind. Daher gilt vorangebrachte Argumentation nur für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
Das sehe ich nicht so, da das Bereitstellen von Geldautomaten durch die Sparkasse keine hoheitliche Tätitgkeit ist, wo deine Argumentation zutreffen würde. Die Sparkasse ist in dieser Hinsicht privatwirtschaftlich tätig. Die Sparkassen unterliegen ja auch der Körperschaftssteuer, da sie ein Betrieb gewerblicher Art sind, während ein Betrieb hoheitlicher Art der Körperschaftsteuer nicht unterliegt.
 
  • Like
Reaktionen: Markus_1978 und AJ44

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
Das sehe ich nicht so, da das Bereitstellen von Geldautomaten durch die Sparkasse keine hoheitliche Tätitgkeit ist,
Erkläre bitte, inwiefern hoheitliche Tätigkeiten hier von Interesse sind. Diese stehen nicht im kausalen Zusammenhang mit dem Sachverhalt. Das Grundgesetz schreibt der öffentlichen Hand vor, die Grundrechte der Bürger und das Grundgesetz im Allgemeinen bei jeglichem Handeln oder Unterlassen zu achten. Diese Pflicht ist allumfassend und gilt nicht nur während der Ausübung von Hoheitsrechten.

Die Sparkassen sind öffentliche Anstalten und somit unmittelbar an das Grundgesetz gebunden. Ansonsten könnte der Staat die für ihn eher unbequemen Grundrechte und verfassungsgemäßen Pflichten übergehen, indem er alles in privatwirtschaftliche Unternehmen auslagert.

Die Sparkassen unterliegen ja auch der Körperschaftssteuer, da sie ein Betrieb gewerblicher Art sind, während ein Betrieb hoheitlicher Art der Körperschaftsteuer nicht unterliegt.
Die Sparkassen unterliegen der Körperschaftssteuer, da diese für alle juristischen Personen gilt - unabhängig ob diese Person dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuteilen ist. Ein "Betrieb hoheitlicher Art", nehmen wir mal die Polizei oder das Bürgeramt, ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, handelt jedoch nicht gewerblich und ist daher ausgenommen (§ 5 (1) Nr. 9 KStG).

Weitere Klarheit schafft § 4 KStG:
(1) Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich des Absatzes 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.
(2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(5) Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.
 

de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
433
336
Ich finde es OK, dass die Sparkassen dir Visa-Karten von DKB etc. nicht annehmen.
Die Ausführungen hier, die Sparkassen verhalten sich dabei nicht verfassungsgemäß, sind nicht zutreffend. Die Sparkassengesetze regeln die Gleichbehandlung. D.h. jeder darf dort gleibehandelt Kunde werden. Und daran halten die sich auch. D.h. aber nicht, dass ein Nichtkunde des Instituts gleichbehandelt werden muss. Als DKB Visa Kunde bin ich nunmal kein Kunde der Sparkasse. Und die These wird durch Wiederholungen auch nicht besser.

Es steht natürlich jedem frei, die Justiz anzurufen.
Ich hätte Interesse am Ausgang des Verfahrens.

Einfacher ist es, einfach Sparkassenkunde zu werden. Mit 1822 z.B. kosten- und stressfrei.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.019
1.480
Ist der Kontowecker mit Push bei deinem Konto kostenlos inklusive?
Ich finde die Funktion auch super, meine Sparkasse verlangt jedoch absolut Wuchermäßig pro Push Kontowecker 0,99€. Wahnsinn. Dadurch entstehen der Sparkasse doch keinerlei Kosten, es ist eine simple Benachrichtigung auf dem Smartphone. Das kann doch niemand zu solchen Konditionen nutzen.
Interessant. Da lobst und verteidigst du erst oben die "Abzocke" und das "Verhalten" der Sparkassen gegenüber Fremdkunden an ihren Automaten als gerechfertigt. Und dann sprichst du beim Verhalten gegenüber den eigenen Kunden; nämlich beim "Kontowecker"; plötzlich von "Wucher"?????o_O
 
  • Like
Reaktionen: AbeFroman und Ancel

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.519
6.678
Und wo ist das Problem? Die Push Benachrichtigungen einer App sind doch nicht mit dem Bargeldbezug von Fremkunden gleichzustellen. Natürlich ist es unverschämt und unverhältnismäßig auch nur 1ct für eine Push (!) Nachricht zu verlangen. Da wäre ich bei meinen Konten der ING/bunq ja schon arm, alleine bei der Häufigkeit an Kartenzahlungen, wenn dort jede Push Geld kosten würde. Das ist doch absurd. Deshalb nutze ich diese Funktion auch nicht.

Zum Bargeld bzw. den Automaten nochmal: dabei bleibe ich auch, oben weiter gibt es ja zig weitere Ausführungen die ebenfalls darauf eingehen. Die Sparkassen sind doch keine Wohlfahrt, als Kunde der Sparkasse bekomme ich unkompliziert und deutschlandweit mein Geld, bin ich dies nicht kann es natürlich zu Problemen führen. Absolut normal, da kann sich niemand drüber aufregen, wer sich für eine Direktbank entscheidet muss dann halt mit gewissen Nachteilen leben.
 

Thorror

Aktives Mitglied
15.02.2021
112
60
Erkläre bitte, inwiefern hoheitliche Tätigkeiten hier von Interesse sind. Diese stehen nicht im kausalen Zusammenhang mit dem Sachverhalt. Das Grundgesetz schreibt der öffentlichen Hand vor, die Grundrechte der Bürger und das Grundgesetz im Allgemeinen bei jeglichem Handeln oder Unterlassen zu achten. Diese Pflicht ist allumfassend und gilt nicht nur während der Ausübung von Hoheitsrechten.
Das Grundgesetz gilt nicht nur für Behörden/Sparkassen sondern für Alle. Das haben alle Unternehmen zu achten und nicht wie du behauptest Privatunternehmen wären nicht unmittelbar betroffen. Du vermischst dort einfach Dinge.

Sparkassen haben das GG nicht mehr und nicht weniger zu achten als privatwirtschaftliche Unternehmen auch. Der Unterschied zu Privatbanken ist, dass sie einen öffentlichen Auftrag zu erledigen haben, dass bedeutet aber nicht einfach für andere Banken einfach so günstig Geldautomaten bereitzustellen
Es kommt eben auch schon drauf an, ob eine Aufgabe hoheitlich ist oder nicht. Denn die Sparkasse ist in erster Linie privatwirtschaftlich/gewerblich tätig, wozu auch die Geldautomaten gehören. Und privatwirtschaftliche Verträge werden eben gemäß BGB Vertragsrecht abgewickelt, wo gleichberechtigte Vertragsparteien frei sind, was sie in den Vertrag reinschreiben, außer bestimmte Gesetze stehen dem entgegen. So ist es eben auch bei den Gebühren für das Geldabheben
Und es steht eben nirgends, dass sie verpflichtet sind für Direktbanken möglichst günstig Geldautomaten bereitzustellen.
 
  • Like
Reaktionen: Markus_1978 und AJ44

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.288
2.049
ANZEIGE
Interessant. Da lobst und verteidigst du erst oben die "Abzocke" und das "Verhalten" der Sparkassen gegenüber Fremdkunden an ihren Automaten als gerechfertigt. Und dann sprichst du beim Verhalten gegenüber den eigenen Kunden; nämlich beim "Kontowecker"; plötzlich von "Wucher"?????o_O
Naja, 0,99€ pro Push-Nachricht ist das nun auch. Ich habe unter anderem meine ganz alte Sparkasse verlassen, weil ich dort immer 0,10€ pro pushTAN zahlen musste und knapp 2€ pro Echtzeitüberweisung. Bei der Naspa habe ich jetzt pushTAN, Echtzeitüberweisung und Kontowecker alles inklusive. Wenn der Kontowecker jetzt nicht erst 15min eine Pushnachricht schicken würde wäre es aber noch besser ;-)
 
  • Like
Reaktionen: AJ44