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Sparkassen, die ein kostenfreies Konto anbieten?

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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
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Bei meiner Sparkasse kostet jede Push TAN 0,04 €, jeder SMS Kontowecker und Push Kontowecker Nachricht 0,99 €. Nur Mail ist kostenfrei.
Bei der Sparkasse muss man sich bei Eröffnung für ein Verfahren entscheiden, man kann nicht einfach zw. Push TAN und Chip TAN wechseln, dass geht nur bei den Genossenschaftsbanken, man kann vor jeder TAN Pflichtigen Aktion zw. Secure Go und Chip TAN wechseln.
Die lokale Sparkasse verlangt übrigens 2,50 € pro Monat fürs Onlinekonto + ein par Cent für die Sparkassencard. Allerdings nur bei 750 € GEHALTSeingang, sonst sind es happige 7,50 € pro Monat.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.288
2.049
Wenn bei euch der Kontowecker per E-Mail kostenfrei und die Pushnachricht vom Wecker aber etwas kostet, dann gäbe es noch die Möglichkeit das man sich bei einem Dienst anmeldet, welcher eingehende Mails in eine Pushnachricht für euch wandelt.

Ich nutze z.B. seit ein paar Jahren Pushover für die eine oder andere Smart-Home Integration, da allerdings mit API-Key. Hat mich einmalig knapp 5€ gekostet, danach gibt es keine monatlichen Kosten mehr. Da bekommt man dann z.B. eine Alias Mailadresse, woraus bei eigehenden Mails dann eine Push-Nachricht ausgelöst wird.

Gibt sicherlich auch noch einige andere Dienste, welche das ebenfalls machen.
Habe es gerade eben noch mal bei mir mit einer Mail getestet und da hat es ca. 1min gedauert bis die nach dem absenden der Mail die Pushnachricht angekommen ist.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Es ist KEINE PushTAN! Lass diese Bezeichnung lieber sein, das verwirrt hier nur.
Es ist der Kontowecker Push. Die pushTAN bekommst für die Freigabe von Aufträgen. Das ist etwas anderes.
Doch. Jede Push TAN koste 0,04 €. Push Kontowecker sogar 0,99 €. Beides in meinen Augen reine Abzocke, da muss man gar nicht darüber diskutieren
 
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penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
81
Beides in meinen Augen reine Abzocke, da muss man gar nicht darüber diskutieren
Das sehe ich genauso. Es gab doch auch schon Bestrebungen, Gebühren pro Klick im Onlinebanking zu verlangen (ich weiß aber nicht mehr, ob das eine Sparkasse oder Genossenschaftsbank war).

Bank wechseln ist hier in meinen Augen die einzig vernünftige Entscheidung; wenn man aus irgendwelchen Gründen an so eine Sparkasse gebunden ist (z.B. ein bestehender Wohnbaukredit) kann man ja trotzdem sein Hauptkonto woanders führen.

Wenn es eine Sparkasse sein soll, gibt es ja auch hier inzwischen Optionen.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Wobei bei Sparkassen die Luft dünner ist als bei Sparkassen Genossenschaftsbanken. Und die Sparkasse, die pro Klick abzocken wollte, war die in Soest (glaube ich, hab davon gelesen, ich bin mir sicher dass es eine Sparkasse war und glaube dass es die aus Soest war)
Die Sparkassen, die bei solchen Basisleistungen abzocken, brauchen sich imho nicht wundern, warum sie überwiegend alte Leute als Kunden haben und die jungen ihnen weglaufen. Die haben einfach keinen Bock, für solche Dinge zu zahlen. Jedes Mal 0,04 € bei Übermittlung einer TAN, da kommt auf den Monat gesehen was zusammen. Bei bis zu 0,99 € pro Push Nachricht kann es unter Umständen auch richtig schmerzhaft teuer werden. Ich bin froh, dass ich, als ich noch Minderjährig und bei der lokalen Sparkasse war, die App nicht genutzt habe. Ansonsten hätte ich wohl eine Stange Geld für Push Kontowecker blechen müssen
 
Zuletzt bearbeitet:

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Ich bin nicht bei so einer Sparkasse. Freiwillig würde ich dort auch nie ein Konto eröffnen Aber ich hab mal wo gelesen, dass jemand (angeblich) in einem Monat allein 30 € für push Kontowecker zahlen musste. War in einem anderen Forum und der hat seinem Ärger über "die" Sparkasse mächtig Luft gemacht. Ich kann ihn verstehen. V.a weil die Sparkassen Mitarbeiter angeblich auf seine Reklamation/Beschwerde sehr unfreundlich reagiert haben. Angeblich hat er jetzt ein Konto bei bunq.... Ob es stimmt, weiss ich nicht, gut vorstellen könnte ich es mir aber.
 
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selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.827
1.472
Wer will denn damit noch rumhantieren?!
Ich z.B. - ich würde niemals die Secure-App auf das Smartphone installieren, das ich jeden Tag mit mir rumtrage. Und ob ich nun für Überweisungen ein extra TAN-Handy aus dem Schrank nehme, oder das ChipTAN-Gerät, macht für mich wenig Unterschied. Und seit der nervige Flickercode durch QR ersetzt wurde, geht das echt schnell.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.519
6.682
Doch. Jede Push TAN koste 0,04 €. Push Kontowecker sogar 0,99 €. Beides in meinen Augen reine Abzocke, da muss man gar nicht darüber diskutieren
Ok, dann ist das wirklich Wahnsinn. PushTAN sollte natürlich inklusive sein, es gibt aber ja zum Glück (noch) genügend Sparkassen die ein Konto bis max. 8€ inkl. Girocard, Buchungen, PushTAN etc. anbieten. Das ist für mich noch in Ordnung.
Ich z.B. - ich würde niemals die Secure-App auf das Smartphone installieren, das ich jeden Tag mit mir rumtrage. Und ob ich nun für Überweisungen ein extra TAN-Handy aus dem Schrank nehme, oder das ChipTAN-Gerät, macht für mich wenig Unterschied. Und seit der nervige Flickercode durch QR ersetzt wurde, geht das echt schnell.
Gut, wenn du technisch noch so unterwegs bist, spielt es eine Rolle. Ich sehe da Null Risiko. Eine Bank ohne mindestens 2 Geräte per App benutzen zu können, würde für mich niemals in Frage kommen. So ist man auch auf dem iPhone & iPad vollkommen handlungsfähig und braucht keine ChipTAN oder sonstwas.
 
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selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.827
1.472
Gut, wenn du technisch noch so unterwegs bist, spielt es eine Rolle. Ich sehe da Null Risiko. Eine Bank ohne mindestens 2 Geräte per App benutzen zu können, würde für mich niemals in Frage kommen. So ist man auch auf dem iPhone & iPad vollkommen handlungsfähig und braucht keine ChipTAN oder sonstwas.
Was heißt "noch"? Das bleibt so. "Eine Bank ohne mindestens 2 Geräte per App benutzen" bietet keine Kanaltrennung zwischen Transaktion und Autorisierung kommt daher für mich nicht in Frage. Das kannst du natürlich gern anders machen wenn du das Risiko akzeptierst und für dich der Nutzen überwiegt. Ich hatte noch nie die Notwendigkeit, unterwegs etwas zu überweisen - daher ist mein aktuelles Setup so, wie es ist.
 
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Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.022
3.149
Die lokale Sparkasse verlangt übrigens 2,50 € pro Monat fürs Onlinekonto + ein par Cent für die Sparkassencard. Allerdings nur bei 750 € GEHALTSeingang, sonst sind es happige 7,50 € pro Monat.
Falls Du weniger als 750€ monatliches Gehalt als Angestellter erhältst, solltest Du vielleicht vorrangig daran arbeiten, das zu ändern.
Selbstständige können sich bei Bedarf Gehalt mit SALA überweisen.
Ich z.B. - ich würde niemals die Secure-App auf das Smartphone installieren, das ich jeden Tag mit mir rumtrage. Und ob ich nun für Überweisungen ein extra TAN-Handy aus dem Schrank nehme, oder das ChipTAN-Gerät, macht für mich wenig Unterschied.
Ich habe mal genauso wie Du gedacht (2FA niemals über dasselbe Gerät). Aber aus meiner Sicht trage ich 0 Risiko, wenn ich das wie von der Bank vorgegeben nutze. Sondern die Bank haftet dann für Missbrauch. Falls Du einen gerooteten Androiden mit alternativem Betriebssystem nutzt, kann das anders aussehen.

Ich hatte mal ein spezielles Konto, an das ich nur mit spezieller Hardware (RSA Token) rangekommen bin. Ich war sehr froh, als der Token durch eine App ersetzt wurde.
 
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selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.827
1.472
Ich habe mal genauso wie Du gedacht (2FA niemals über dasselbe Gerät). Aber aus meiner Sicht trage ich 0 Risiko, wenn ich das wie von der Bank vorgegeben nutze. Sondern die Bank haftet dann für Missbrauch.
Aufwand hast du im Fall der Fälle dennoch, auch wenn mißbräuchlich wegüberwiesenes Geld irgendwann ersetzt wird und auch das "Missverständnis" mit Vermieter usw. geklärt ist. Mir geht es aber z.B. auch darum, dass ein Gerät, welches ich jeden Tag mit mir rumtrage, auch wegkommen kann (Verlust/Diebstahl/Raub). Wenn das Handy dann der einzige TAN-Generator war, hat man direkt den Zugang zum Konto verloren und darf erst mal telefonieren, um wieder Zugang zu bekommen.
Für mich stimmt da einfach die Risiko/Nutzen-Rechnung nicht. Das mag für andere Forennutzer anders aussehen, und das geht auch völlig in Ordnung.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.288
2.049
Aufwand hast du im Fall der Fälle dennoch, auch wenn mißbräuchlich wegüberwiesenes Geld irgendwann ersetzt wird und auch das "Missverständnis" mit Vermieter usw. geklärt ist. Mir geht es aber z.B. auch darum, dass ein Gerät, welches ich jeden Tag mit mir rumtrage, auch wegkommen kann (Verlust/Diebstahl/Raub). Wenn das Handy dann der einzige TAN-Generator war, hat man direkt den Zugang zum Konto verloren und darf erst mal telefonieren, um wieder Zugang zu bekommen.
Für mich stimmt da einfach die Risiko/Nutzen-Rechnung nicht. Das mag für andere Forennutzer anders aussehen, und das geht auch völlig in Ordnung.
Die Girocard, welche man für chipTAN benötig, kann genauso gut verloren werden oder kaputt gehen.
Und wenn man dann gar kein Backup hat, dann ist das auch schlecht.

Und der TAN-Generator kann genauso gut kaputt gehen, oder verloren gehen, oder es geht genau dann wenn man ihn dringend braucht die Batterie leer und kann auf die schnelle keinen Ersatz beschaffen.

Bei meiner alten Sparkasse hatte ich einen pushTAN und chipTAN Zugang. Bei der DKB habe ich das aktuell auch noch. Aber zu 99,9% habe ich chipTAN nie genutzt.
Bei meiner neuen Sparkasse habe ich pushTAN auf iPhone und iPad installiert. Das keines der Geräte nicht geht ist ziemlich unwahrscheinlich.
Aber selbst wenn wäre es nicht so schlimm, weil man eine neue pushTAN Verbindung sehr schnell wieder herstellen kann, solange der SMS Empfang noch funktioniert und man seine Zugangsdaten, Geburtstagdatum und die Kartennummer der Girocard kennt ;-) Lediglich wenn man ein zweites Gerät registriert ,oder man keine SMS mehr empfangen kann, wird der Brief mit dem QR-Code benötigt.
 
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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.519
6.682
Wenn das Handy dann der einzige TAN-Generator war, hat man direkt den Zugang zum Konto verloren und darf erst mal telefonieren, um wieder Zugang zu bekommen.
Deshalb richtet man ja auch ein zweites Gerät ein;) z.B. ein iPad. Dort kann ich bei meiner Sparkasse 1:1 alles erledigen und auch Aufträge freigeben.

Das jemand der dein Smartphone findet 1. das Gerät entsperrt 2. die Sparkassen App entsperrt und 3. PushTAN auch noch, ist schon sehr viel Paranoia und theoretisch;)

Aber jeder wie er mag…ich finde es mit mobilen Geräten deutlich komfortabler und genau so sicher. Zusätzlich habe ich jederzeit von überall die Möglichkeit schnell und unkompliziert nicht nur einen Kontostand zu sehen, sondern kann direkt auch überweisen. Dafür schalte ich keinen PC mehr an.
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
1. das Gerät entsperrt 2. die Sparkassen App entsperrt und 3. PushTAN auch noch, ist schon sehr viel Paranoia und theoretisch;)
Ganz deiner Meinung(y) Da muss der Aluhut schon ganz eng sitzen :D Andererseits gibt es ja noch die Möglichkeit des Telefonhacks durch Schadsoftware. Würde es da aber nicht Faktoren geben, die dagegen sprechen, würde man mal von solchen Fällen gehört haben. Kontoplünderung läuft anders ab.




Selbstständige können sich bei Bedarf Gehalt mit SALA überweisen.
Da das unmöglich jeder Arbeitgeber so macht, sollte es doch auch ausreichen, einfach "Gehalt" in seine ÜW zu schreiben?
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.288
2.049
btw:
Man muss für die Sparkassen App und pushTAN App das entsperren mittels Gesicht oder Fingerabdruck ja nicht aktivieren, dann muss man halt ein Passwort eingeben. Und wenn man dann ein schönes langes PW hat, welches ein Passwort-Generator erstellt hat, dann ist das sicherlich sehr sehr sicher. Aber macht auch super viel "Spaß" sowas dann für jede TAN eingeben zu müssen ;-)
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.488
4.064
DTM
Ich habe bis vor einigen Monaten ein Konto bei der Sparkasse Dortmund geführt und dafür Kontogebühren (u.a. monatliche Gebühr, Gebühr für beleghafte Buchungen etc.) bezahlen müssen. Bei Kontoeröffnung, vor einigen Jahren, war es vollkommen gebührenfrei und die Gebühren wurden mittels - "wenn Sie nicht widersprechen, gelten die neuen Gebühren als anerkannt - eingeführt.

Nun kam das Urteil des Bundesgerichtshofs: 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20
und ich habe versucht, bezahlte Gebühren zurück zu fordern.
Man möge mir bitte verzeihen, dass ich juristisch sicher nicht sauber formuliert habe.

Bitte keine Diskussion á la: "Was für ein Idiot." / "juristischer Laie" / "von irgendetwas müssen die Sparkassen/Banken doch leben".
Ich weiß, manche bücken sich hier nicht für den auf der Straße liegenden 100-EUR-Schein, da der Kraftaufwand zu groß ist und andere jagen bei Payback/M&M jedem Punkt/Meile hinterher.

Vielleicht möchte ja jemand seinen Senf dazu geben und mitteilen, was von der Antwort der Sparkasse zu halten ist.
Mein Beweggrund ist lediglich, meine Erfahrung in dieser Angelegenheit mit euch zu teilen.
Danke!

Mein Schreiben vom 05.05.2021:
IMG_5427 (1).jpg


Antwort vom 12.05.2021
IMG_6061.jpg
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Vielleicht möchte ja jemand seinen Senf dazu geben und mitteilen, was von der Antwort der Sparkasse zu halten ist.
"daher bitten wir um Verständnis, dass auf dieser Basis Ihrem auf Erstattung erhobener Entgelte gerichtetem Wunsch nicht entsprochen werden kann."

Übersetzung: Sie wollen nicht zahlen.
Der Rest ist blabla.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.488
4.064
DTM
Die goldene Frage ist: Müssten sie eigentlich erstatten und wollen sie nur nicht oder besteht rechtlich dazu keine Grundlage?
Im Internet muss ja auch nicht immer die volle Wahrheit stehen, wenn man Muster-Schreiben zur Rückforderung der Bankgebühren, auf Grundlage des erwähnten BGH-Urteils, anpreist.
Vielleicht ist es auch einfach Taktik der Sparkasse und man erhofft sich, der Kunde lässt locker und bestreitet nicht den Rechtsweg.
So eine Erstattung von zehntausenden Kontogebühren bei Kunden, wäre ja auch für eine Sparkasse nicht unbedingt Pippifax.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
Müssten sie eigentlich erstatten und wollen sie nur nicht oder besteht rechtlich dazu keine Grundlage?
Sie müssten eigentlich. Das Problem ist: Recht haben und Recht bekommen.

Du könntest dich jetzt mit der Spk streiten und bekommst ggf. vor dem Amtsgericht Recht, hattest aber ungehörigen Aufwand, oder du wartest bis zur Veröffentlichung der Urteilsgründe und gehst dann noch mal auf die Spk zu. Du könntest aber auch den zuständigen Ombudsmann anrufen. Bis auf Bawü-Sparkassen ist der Ansprechpartner die Stelle beim DSGV.

Wer Sparkassenkunde ist dem empfehle ich übrigens, soweit anwendbar, die Rückforderung. Bei einer Privatbank würde ich es mir zwei Mal überlegen, da sie ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Bei der Spk müssten sachliche Gründe vorgetragen werden. Der Kündigungsgrund "Der Kunde hat Kontogebühren rückgefordert" gälte als unsachlich.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Sie werden wahrscheinlich nicht "wollen".

Anmerkung: Welchen Betrag willst du denn eigentlich von der Bank zurückhaben?
Erwartest du, dass die das selbst ausrechnen und dir auf dem Silbertablett servieren?
Oder meinst du, dass die Bank da eine Mitwirkungspflicht trifft?
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.400
1.018
Oberfranken
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Klar will die Spk. nichts zurückbezahlen. Bei kleineren Beträgen ist bestimmt der Ombudsmann die einfachste und kostengünstigste Lösung. Da die gesetzl. Verjährung 3 Kalenderjahre ist, ist es derzeit nicht so dringend, zu klagen.
 
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