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Sparkassen, die ein kostenfreies Konto anbieten?

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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.488
4.064
DTM
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Anmerkung: Welchen Betrag willst du denn eigentlich von der Bank zurückhaben?
Erwartest du, dass die das selbst ausrechnen und dir auf dem Silbertablett servieren?
Oder meinst du, dass die Bank da eine Mitwirkungspflicht trifft?
Es handelt sich um keinen hohen Betrag.
Lediglich etwa 30-50 EUR.
Müsste die Unterlagen durchgehen und das mal genau ausrechnen.
Die Methode "Silbertablett" wird wohl nicht funktionieren. Aber ja, ich dachte das BGH-Urteil würde Anerkennung/Respekt schinden und zur Erstattung - ohne sonderlich große Probleme - verleiten.
Das Sparkassen-Konto habe ich vor einigen Monaten gekündigt.
Ich wollte mal schauen wie die Sparkasse reagiert.
Werde nun etwas Zeit walten lassen & es dann in einigen Wochen/Monaten nochmal probieren. So wie von @Ancel in Beitrag #850 geschrieben.
Der Ombudsmann ist vielleicht auch eine Option, wenn es dann immer noch nicht klappen sollte.
Könnte das Geld aber natürlich auch abschreiben, da es ohnehin nur ein Kleckerbetrag ist.
Danke fürs bisherige Feedback!
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
a die gesetzl. Verjährung 3 Kalenderjahre ist, ist es derzeit nicht so dringend, zu klagen.
Man kann aktuell alle ab dem 1.1.18 gezahlten Beiträge zurückfordern. Ab dem 1.1.22 allerdings fällt das ganze Jahr 2018 schlagartig weg - es wäre verfristet.

kostengünstigste Lösung.
Er ist sogar eine kostenlose Lösung - bis auf Auslagen.
Problem an der Schlichtungsstelle ist, dass ihre Entscheidung weder für die eine Partei noch die andere rechtlich bindend ist.

Die Sparkassen wissen das und könnten theoretisch ab dem Schiedsspruch bis nach dem 31.12.21 vertrösten und hätten sich somit 2018 komplett gespart.
Edit: nein; Anträge beim DSGV führen ebenfalls zur Verjährungshemmung! (§ 204 (1) Nr. 4 BGB)
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Problem an der Schlichtungsstelle ist, dass ihre Entscheidung weder für die eine Partei noch die andere rechtlich bindend ist.

Die Sparkassen wissen das und könnten theoretisch ab dem Schiedsspruch bis nach dem 31.12.21 vertrösten und hätten sich somit 2018 komplett gespart.
Diesbezüglich jedoch schreibt eine bekannte Anwaltskanzlei:

"[Die Banken] werden nun zunächst die vollen Urteilsgründe abwarten und solange Forderungen abblocken. In solchen Fällen können Sie sich aber auch an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden und die weitere Verjährung ist durch Ihre Forderung gestoppt."
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.915
5.849
Die goldene Frage ist: Müssten sie eigentlich erstatten und wollen sie nur nicht oder besteht rechtlich dazu keine Grundlage?
Eine Verpflichtung aus dem Urteil des BGH hat die Sparkasse nicht, da es die AGB der Postbank betrifft.
Im Internet muss ja auch nicht immer die volle Wahrheit stehen, wenn man Muster-Schreiben zur Rückforderung der Bankgebühren, auf Grundlage des erwähnten BGH-Urteils, anpreist.
Ich würde es so bezeichnen, dass diese Musterschreiben eine falsche Erwartungshaltung dahingehend wecken, dass innerhalb von kürzester Zeit alle Banken und Sparkassen entscheiden, wie sie mit dem Urteil umgehen.
Vielleicht ist es auch einfach Taktik der Sparkasse und man erhofft sich, der Kunde lässt locker und bestreitet nicht den Rechtsweg.
Die Aussage, dass das Urteil noch nicht veröffentlicht ist, trifft zu. Das erfolgt beim BGH zwar automatisch, aber immer erst mehrere Wochen nach dem Verkündungstermin. Entscheidungen nicht alleine auf der Grundlage einer Pressemitteilung zu treffen, halte ich fachlich für völlig legitim.
So eine Erstattung von zehntausenden Kontogebühren bei Kunden, wäre ja auch für eine Sparkasse nicht unbedingt Pippifax.
Mit der Frage, was die Sparkasse macht - oder auch nicht -, dürfte der Vorstand zu befassen sein.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
Da der Schiedsspruch einer Schlichtungsstelle nicht rechtsbindend ist bin ich davon ausgegangen, dass es keine Hemmungsgründe für die Verjährung gibt.

Habe aber recherchiert: bereits durch Antragsbekanntgabe hemmen Anträge bei staatlich anerkannten Streitbeilegungsstellen (wie die vom DSGV) die Verjährung (§ 204 (1) Nr. 4 BGB).
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.915
5.849
Man kann aktuell alle ab dem 1.1.18 gezahlten Beiträge zurückfordern. Ab dem 1.1.22 allerdings fällt das ganze Jahr 2018 schlagartig weg - es wäre verfristet.
Möglicherweise kommt man auch an Zeiträume vor 2018 noch heran. Da ich das jetzt nicht im Detail geprüft habe, formuliere ich entsprechende Fragen:

Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers = Kunden hinsichtlich der anspruchsbegründenden Umstände? Wenn hierfür nicht auf das Jahr der Gebührenbelastung abzustellen ist, sondern auf das Bekanntwerden der Entscheidung des BGH, lägen die Voraussetzungen für den Beginn der Verjährungsfrist erst im Jahr 2021 vor, vgl. § 199 Abs. 1 BGB. Die Obergrenze wären dann nach § 199 Abs. 4 BGB die letzten zehn Jahre.

Handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, so dass die Verjährung sich nach § 199 Abs. 3 BGB richtet?
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.022
3.149
@tripleseven777 :

In dem Brief von der Spk steht nur ausweichendes blabla.
Dreist finde ich, dass die Spk Deine Forderung als „Wunsch“ bezeichnet.

Der Ombudsmann wäre auch aus meiner Sicht eine gute Idee.

Recherchiere auch mal, wann/ob so eine Rückforderung verjährt. Du bist ja scheinbar seit 11/2019 nicht mehr Spk-Kunde.

Update: Es geht bei Dir scheinbar um im besten Fall (nichts verjährt) 30-50€. Mehr als einen Brief an den Ombudsmann (ab Juli 2021) würde ich da nicht mehr investieren.
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.554
Handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, so dass die Verjährung sich nach § 199 Abs. 3 BGB richtet?
BGH-Urteilsgründe abwarten. Die hM geht - von dem, was ich bisher gelesen habe - von der gewöhnlichen Verjährung nach § 195 BGB aus.

Anwendung des § 199 (1) BGB scheitert mMn daran, dass der Gläubiger (also der Bankkunde in unserem Fall) von der Person des Schuldners (also der Bank) schon Kenntnis hat und sie nicht erst erlangen muss.
Die Vorschrift ist wohl eher für Fälle bestimmt, in denen der Schuldner noch unbekannt ist.

Mehr als einen Brief an den Ombudsmann (ab Juli 2021) würde ich da nicht mehr investieren
Die DSGV-Schlichtungsstelle nimmt sogar E-Mails entgegen :cool:
 

Jodimaster

Erfahrenes Mitglied
21.12.2019
704
108
Die Ursache bei der Bezirksparkasse Reichenau warum die Überweisugnen nicht direkt gebucht wurden steht jetzt fest:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Auf dem Konto war noch die Sperre „Unterlagen“ vermerkt die meine Kollegen der Kontrolle vergessen haben rauszunehmen. Diese wurde nun gelöscht und die Überweisungen werden nun sofort gebucht.

Freundliche Grüße
 

DerOecher

Erfahrenes Mitglied
24.11.2019
313
83
Cool, sogar ein echtes TG-Konto, das scheint neu zu sein. Dann werde ich mal wechseln.

Edit: Dort steht „ab 5.000€“. Dann ist das andere doch besser für mich geeignet. Ist nur zum Parken für kleinere Beträge gedacht.

Vielleicht hat sich das mittlerweile geändert, ich sehe aktuell auf https://www.spk-reichenau.de/de/home/privatkunden/sparen-und-anlegen/tagesgeld.html keinen Hinweis in die Richtung "ab 5000€". Es gibt zum TG aber so gut wie keine Infos. Hat hier jemand ein Tagesgeldkonto bei SPK Reichenau und kann berichten, was die Bedingungen sind?

Lese ich auch richtig, dass gemäß https://www.sparkasse-leipzig.de/co...ise-leistungen/sparkassen-einzahl-verbund.pdf Naspa nicht am Einzahlverbund teilnimmt?
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.519
6.682
Es kann ja nicht sein, dass man als Onlinekunde:
1. die Filialkunden querfinanzieren muss (da es kein Online (mehr) gibt)
2. für Push Kontowecker teilweise 0,99 € pro Nachricht zahlen muss
3. für Push TAN bei manchen Sparkassen auch zahlen muss
4. für Onlinekonten Buchungsposten zahlen muss
Push Kontowecker, ja, das ist Abzocke.
Ansonsten, für unter 10€ ist dort alles drin! Man muss sich einfach informieren und dann ein Kontomodell wählen wo alles dabei ist, für 7,70€ im Monat geht das bei mir. Inklusive eigener Automatenbetrieb, Personal sowohl vor Ort als auch am Telefon.

Womit rechtfertigt dann ein Fintech Kosten von 9€ pro Monat wenn diese ganzen Faktoren dort auch noch wegfallen?! Da frage ich mich eher wer zu teuer ist. Bei einer Sparkasse steckt nämlich mehr dahinter als eine reine App.
Oder 2,99€ im Monat für eine einzige beschränkte Karte, keinerlei Bargeldabhebungen oder nicht mal 1-2 TG/Unterkonten.
Wer ist da preislich irgendwie übers Ziel hinausgeschossen?
Für eine seriöse Bank vor Ort mit diesen ganzen Dingen die dort abgedeckt werden müssen, sind bis 10€ pro Monat vollkommen in Ordnung. Dafür würde ich niemals alles aufgeben und mich in die Hände eines reinen App Kontos begeben.

Viele Sparkassen sind doch selber Schuld, wenn ihnen die jungen Kunden in Scharen wegelaufen.
Hast du zu deiner Beobachtung konkrete Zahlen? Oder zählst du dein rein panisch, vorsorgliches kündigen als Referenz?
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Ich möchte z.B keine Filialdienstleistungen außer ATM Bezug in Anspruch nehmen. Und deswegen auch nicht indirekt dafür bezahlen.

Für mich sind 5 € die Schmerzgrenze bei so einem Sparkassenkonto mit Girocard ohne echte Mastercard Debit. Es ist ja nicht so, dass bunq 4 kostenfreie Abhebungen im Monat und 0 % FX inklusive hat und die Sparkassen für graue Nichtskönnerkreditkarten 30-40 € pro Jahr verlangen und bei Auslandseinsätzen und ATM Verfügungen nochmal (auch bei Goldkarten) Gebühren erheben.
Da muss man schon differenzieren. Ob man für seine 9 € jetzt eine Mastercard mit guten Konditionen (zzgl. Maestro) erhält oder nur eine Girocard mit prohibitiv hohen Gebühren für Abhebungen über Maestro und Einsätze in Fremdwährungen + sehr hohe Kosten für die Kreditkarten mit 1,75 % FWG und 3 % mind. 7,50 € Abhebegebühren. 9 € für bunq sind viel, eigtl. 1 € über meiner Schmerzgrenze. Ich behalte es trotzdem, weil es so viel bietet.
Mag sein, dass ich etwas naiv bin. Ich war nie wirklich ein Freund der Sparkasse. Liegt vllt. auch daran, dass ich seit jeher ein Konto bei der lokalen VR-Bank hatte, von der ich aber gewechselt bin wegen Gebühren für Secure Go.

Dass bunq mit dem 2,99 € Konto ganz schönen Müll entwickelt hat, muss auch ich eingestehen. Als Hauptkonto nicht wirklich zu gebrauchen und als 2. Konto eher naja. 2 Karten, 2-3 Unterkonten wären schon angebracht gewesen. gerne auch für 3,99 € oder 4,99 €, aber so ist das einfach zu sehr kastriert.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.519
6.682
Ich möchte z.B keine Filialdienstleistungen außer ATM Bezug in Anspruch nehmen. Und deswegen auch nicht indirekt dafür bezahlen.
Darauf basiert es halt, wer das nicht möchte oder braucht, ist auch in Ordnung.
Dafür wird dir aber z.B. auch nicht vorgehalten 10x im Monat jeweils 15€ abzuheben. Einfach als Beispiel, es gibt da halt nicht den reinen Online Kunden, der stark eingeschränkt wird. Dann muss man halt zu einer Direktbank oder ein Fintech wählen. Das hast du offensichtlich auch getan ;) jeder hat finanziell andere Limits und Grenzen für die Leistung eines Kontos.

Nur wo laufen denn in scharren die jungen Kunden weg? Dafür hätte ich gerne Quellen. Das interessiert mich wirklich.

Ich finde bei dir nur amüsant wie du wöchentlich deine Meinung und Ausrichtung änderst. Aktuell gab es beim vorhandenen Sparkassen Konto keinerlei Anlass etwas zu ändern, aber aus reiner vorsicht hast du alles gekündigt. Bunq steht auch nicht für Beständigkeit, das Produkt ist für ein Fintech im Premium Preis Sektor (9-18€!) ohne der Möglichkeit eines persönlichen, telefonischen Kontakts oder dem nutzen eigener Automaten, die auch Geld kosten. Deshalb frage ich mich warum da solche Gebühren „in Ordnung“ und gerechtfertigt sind?!

Und für ~8€ pro Monat bei einer Sparkasse + einer kostenlosen Barclaycard hat man alles vollwertig abgedeckt.

Unbegrenzt Bargeld auch unter 50€, Girocard auch für ApplePay, im Alltag ist eine Girocard für alle Zwecke (Einkauf, Geld abheben) absolut ausreichend, SEPA Instant inklusive, zuverlässiges Online Banking am PC/Smartphone/Tablet, Bargeldeinzahlungen, Support am Telefon/Mail/vor Ort, Freigaben PushTAN Freigaben mit 2 Geräten unabhängig voneinander, mehrere TG/Unterkonten (mir reicht ein Hauptkonto das Lastschriften etc. behandelt), zusätzlich eine gute kostenlose Kreditkarte ohne AEE, auch mit ApplePay, flexibel in der Rückzahlung, gute Limits, vernünftige Konfiguration der Karte.
Also mit einem solchen Paket ist man schon sehr gut ausgestattet.
 
Zuletzt bearbeitet:

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Jap, ich bin bei Direktbanken wohl besser aufgehoben. Man könnte einfach die kostenfreien Barverfügungen an Sparkassen-ATMs auf 5 begrenzen. Wenn ich nur online Bankdienstleistungen (ATM ausgenommen) beziehe, will ich auch nicht die Filialkunden mit ihren Abhebungen am Bankschalter und beleghaften Überweisungen querfinanzieren. Das ganze kostet nämlich einen ordentlichen Batzen Geld.
bunq hat ja seit Version 17 eine Telefonnummer (wenn auch nur als SOS Service) und ja, sie sind leider extrem teuer.

Dass der Sparkasse Kunden weglaufen, dafür habe ich keine nachweisbaren Quellen. Aber es wird passieren, wenn jetzt aktiv die Zustimmung eingeholt werden muss. Viele jüngere Leute lesen sich ja mittlerweile das ganze Zeug etwas genauer durch.

8 € pro Monat für Sparkasse ist aber auch sehr teuer. Auch wenn Filialdienstleistungen mit drin sind anscheinend. Die richtig interessanten Leistungen (also MC Debit mit attraktiven Konditionen, 0 % FWG und 1-2 kostenfreie Abhebungen im Monat weltweit) sucht man bei ALLEN Sparkassen aber vergeblich. Im Gegenteil, manchmal gibt es sogar den Unsinn, dass man mit der Goldkarte 5-6 Abhebungen außerhalb Deutschlands frei hat, diese sogar ohne FWG sind, bei Zahlungen in Fremdwährung wird aber 1-2 % FWG kassiert. Das kann ich nicht verstehen, Kartenzahlungen in Fremdwährung sind für die Bank nämlich sehr lohnenswert (außerhalb Europas) während Barabhebungen wie hinreichend bekannt Geld kosten.
bunq und co. setzen hier zu großen Teilen die richtigen Werkzeuge an: Kostenfreie Zahlungen in Fremdwährung und begrenz kostenfreie Abhebungen.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.491
1.011
Da der Schiedsspruch einer Schlichtungsstelle nicht rechtsbindend ist
Mehr als einen Brief an den Ombudsmann (ab Juli 2021) würde ich da nicht mehr investieren.
Die DSGV-Schlichtungsstelle nimmt sogar E-Mails entgegen :cool:
Aber der Schiedsspruch des Ombudsmanns ist für die Bank bindend.
Müsste die Unterlagen durchgehen und das mal genau ausrechnen.
Die Methode "Silbertablett" wird wohl nicht funktionieren. Aber ja, ich dachte das BGH-Urteil würde Anerkennung/Respekt schinden und zur Erstattung - ohne sonderlich große Probleme - verleiten.
Völlig zu Recht.

Es gab vor Jahren (müsste in den 90ern gewesen sein) ein Urteil, dass Banken keine Gebühr für die Änderung von Freistellungsaufträgen nehmen dürfen.
Das ist dem Kunden gegenüber fair, allerdings ist das Arbeit, die die Banken auf eigene Kosten für den Staat erledigen müssen.
Den Aufwand sollte also der Staat bezahlen müssen, aber das ist ein anderes Thema.

Jedenfalls ist mir der Fall einer Bank bekannt, die diese Gebühren nie erhoben hat.
Trotzdem wurde sie mit hunderten Schreiben von durch Verbraucherschützern aufgehetzter Kunden überschüttet (Musterschreiben ist halt mal schnell ausgedruckt und abgeschickt) mit der Forderung nach pauschaler Erstattung über Jahre.
Die Bank hat sich bereit erklärt, die bezahlten Gebühren zu erstatten, der Kunde solle sich doch nur mal bitte die Mühe machen, den Forderungsbetrag konkret zu beziffern...

Die Bank hat etliche Kontoauszüge auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig nacherstellt.

Übrigens: Wer als Kunde das persönliche Gespräch gesucht hat, der wurde selbstverständlich sofort darauf hingewiesen, dass hier nie was angefallen war.

Also erstmal ruhig bleiben Jungs, dass die Bank die Urteilsbegründung erst mal sehen will, sollte doch wohl klar sein.
In diesem Fall dürfte auch der Aufwand, denen eine kleine Rechnung zu präsentieren, minimal sein.
Der Wortlaut des Urteils ist inzwischen auch bekannt und bietet kaum Interpretationsspielraum seitens der Bank.
Und bitte nicht wundern, wenn ihr in der Antwort aufgefordert werdet, nun doch bitte ab sofort zu zu stimmen, oder ihr fliegt.
 
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schr8403

Erfahrenes Mitglied
30.07.2017
430
137
8 € pro Monat für Sparkasse ist aber auch sehr teuer. Auch wenn Filialdienstleistungen mit drin sind anscheinend. Die richtig interessanten Leistungen (also MC Debit mit attraktiven Konditionen, 0 % FWG und 1-2 kostenfreie Abhebungen im Monat weltweit) sucht man bei ALLEN Sparkassen aber vergeblich. Im Gegenteil, manchmal gibt es sogar den Unsinn, dass man mit der Goldkarte 5-6 Abhebungen außerhalb Deutschlands frei hat, diese sogar ohne FWG sind, bei Zahlungen in Fremdwährung wird aber 1-2 % FWG kassiert. Das kann ich nicht verstehen, Kartenzahlungen in Fremdwährung sind für die Bank nämlich sehr lohnenswert (außerhalb Europas) während Barabhebungen wie hinreichend bekannt Geld kosten.
bunq und co. setzen hier zu großen Teilen die richtigen Werkzeuge an: Kostenfreie Zahlungen in Fremdwährung und begrenz kostenfreie Abhebungen.
Schau dir mal die Naspa an. Da bekommst du für 8 Euro genau das. Gutes Konto plus Mastercard Gold (!) ohne Kosten für Zahlungen oder Abhebungen im Ausland. Würde eher dort mein Konto eröffnen, als bei bunq
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.491
1.011
Nur wenn es um Kündigungen und Antragsablehnungen eines Bürgerkontos geht
Anhang anzeigen 156247
Stimmt, @Ancel, du hast recht.
Das von mir Gesagte gilt nur für Privatbanken, nicht für die Sparkassen.
Übrigens hat der Ombudsmann der Genossenschaftsbanken eine Handlungsempfehlung zum BGH-Urteil veröffentlicht, man sollte bitte die Urteilsbegründung abwarten. Insofern hätte er vorher wohl auch keine Beschwerden angenommen bzw. bearbeitet.
Aber nun ist sie ja da, die Begründung.
Ich bin mir aber sicher, es wird keine Beschwerden geben. Die Banken werden zahlen und die Gebühren anschließend rechtskonform umso stärker erhöhen.
 
Zuletzt bearbeitet:

firstrow

Erfahrenes Mitglied
27.05.2020
631
53
Schau dir mal die Naspa an. Da bekommst du für 8 Euro genau das. Gutes Konto plus Mastercard Gold (!) ohne Kosten für Zahlungen oder Abhebungen im Ausland. Würde eher dort mein Konto eröffnen, als bei bunq
Bei der Naspa muss man aber schon sehr schmerzbefreit sein, was die Mitarbeiter angeht.
Probleme oder Fragen sollte man keine haben.
 

schr8403

Erfahrenes Mitglied
30.07.2017
430
137
Bei der Naspa muss man aber schon sehr schmerzbefreit sein, was die Mitarbeiter angeht.
Probleme oder Fragen sollte man keine haben.

Ich hatte dort letztes Jahr ein Konto, und eine sehr gute Ansprechpartnerin in der hiesigen Filiale. Aber gibt da sicher auch schlechte, ist ja immer so...
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.491
1.011
Wenigstens so auch eine gebührenpflichtige Dienstleistung verkauft.
Sorry, @Amic. Aber da habe ich kein Mitleid.
Die Auszüge nicht aufheben, aber mal schnell ein Musterschreiben rausrotzen, obwohl man solche Gebühren nie bezahlt hat.
Ich wette, dir würde sowas gar nicht passieren, du wüsstest bestimmt genau, wofür dir Gebühren berechnet wurden und wofür nicht.
Da müsste ich mich schon sehr in dir täuschen. Mir würde das auch nicht so gehen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Hab ich den Emoji vergessen? 😉

Ich persönlich bin zwar keine hochseriöse Bank - könnte mir allerdings bei diesen Pappenheimern einen "ganz allgemeinen" Hinweis (auf die mögliche Nacherstellung von Auszügen) nur schwer verkneifen.
 

bennybaum

Reguläres Mitglied
20.02.2020
53
9
Eine kurze Frage:

Gibt es bei den Sparkassen eigentlich keine Debitkarten von VISA oder MC? Wenn man so schaut sind das meistens nur Prepaid oder Credit, Debit kann ich nicht finden. (Hierbei spreche ich nur von Sparkassen, die die Giro/MC-Debit Kombi nicht anbieten)
 

PixelHopper

Erfahrenes Mitglied
16.03.2021
1.740
1.369
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Eine kurze Frage:

Gibt es bei den Sparkassen eigentlich keine Debitkarten von VISA oder MC? Wenn man so schaut sind das meistens nur Prepaid oder Credit, Debit kann ich nicht finden. (Hierbei spreche ich nur von Sparkassen, die die Giro/MC-Debit Kombi nicht anbieten)
Ich kenne jetzt nicht jede Sparkasse. Aber ja, ich kenne auch keine, wo es sowas gibt. Deswegen hat man ja die DMC-girocard-Kombi eingeführt.
 
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