Ich habe bis vor einigen Monaten ein Konto bei der Sparkasse Dortmund geführt und dafür Kontogebühren (u.a. monatliche Gebühr, Gebühr für beleghafte Buchungen etc.) bezahlen müssen. Bei Kontoeröffnung, vor einigen Jahren, war es vollkommen gebührenfrei und die Gebühren wurden mittels - "wenn Sie nicht widersprechen, gelten die neuen Gebühren als anerkannt - eingeführt.
Nun kam das Urteil des Bundesgerichtshofs: 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20
und ich habe versucht, bezahlte Gebühren zurück zu fordern.
Man möge mir bitte verzeihen, dass ich juristisch sicher nicht sauber formuliert habe.
Bitte keine Diskussion á la: "Was für ein Idiot." / "juristischer Laie" / "von irgendetwas müssen die Sparkassen/Banken doch leben".
Ich weiß, manche bücken sich hier nicht für den auf der Straße liegenden 100-EUR-Schein, da der Kraftaufwand zu groß ist und andere jagen bei Payback/M&M jedem Punkt/Meile hinterher.
Vielleicht möchte ja jemand seinen Senf dazu geben und mitteilen, was von der Antwort der Sparkasse zu halten ist.
Mein Beweggrund ist lediglich, meine Erfahrung in dieser Angelegenheit mit euch zu teilen.
Danke!
Mein Schreiben vom 05.05.2021:
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Antwort vom 12.05.2021
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