wie werden denn spesen bei fliegendem personal von der arbeitsagentur berechnet ? spesen, die nur dann gewährt werden, wenn tatsächlich geflogen wird ? die sind zwar auch bestandteil des netto gehaltes , aber wahrscheinlich fallen die raus aus der berechnung .
folgender artikel eines flugbegleiters macht schon nachdenklich :
""Unser Arbeitgeber argumentiert regelmäßig, dass wir ja auch Spesen bekommen für unsere Aufenthalte im Ausland. Das stimmt – und wenn man nicht jeden Abend im Sterne-Restaurant essen geht, bleibt da auch etwas übrig. Aber während ich es mir leisten kann, die Spesen nicht gedanklich auf mein Gehalt zu addieren, sind viele neue Flugbegleiter darauf angewiesen, mit den Spesen zu haushalten. Jetzt, da wir fast gar nicht mehr fliegen, bekommen wir auch keine Spesen mehr.
Ein Flugbegleiter, der seit einem Jahr dabei ist, bekäme bei Kurzarbeit noch 870 Euro
Auch meine Fluggesellschaft nutzt das Instrument Kurzarbeit. Dabei bezahlt der Staat rund 60 Prozent (mit Kindern: 67 Prozent) des ausgefallenen Nettoentgelts. Ein Flugbegleiter, der seit einem Jahr dabei ist, bekäme also, wenn er keine Kinder hat, bei 60 Prozent nur noch 870 Euro. Über einen unbestimmten Zeitraum reicht das bei vielen, die in den teuren Flughafen-Metropolen Frankfurt und München wohnen, wenn überhaupt für die Miete. ""
quelle : businessinsider / fluggesellschaft wurde nicht genannt; mit grosser wahrscheinlichkeit LH
https://www.businessinsider.de/wirt...bedeutet-corona-fuer-mich-und-meine-kollegen/