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Meiner Meinung nach wird es im Endeffekt darauf hinauslaufen, daß die Steuer auch auf Umsteigeverbindungen erhoben werden wird.
Meiner Meinung nach wird es im Endeffekt darauf hinauslaufen, daß die Steuer auch auf Umsteigeverbindungen erhoben werden wird.
Wenn du den Transitbereich nicht verläßt bist du ja noch nicht einmal in Deutschland, dann wären Steuern an den deutschen Staat schon schwer widersinnig.
Jetzt wird es endgültig absurd. 45€ Steuer auf Tickets in die USA, das entspricht bei günstigen Tickets einer Preiserhöhung von mehr als 10% (bei Eco Tickets).
Oder gleich Rail&Fly nach AMS, CDG oder ZRH und so gar keine Ticketsteuer bezahlen?![]()
gibt's Rail&Fly aus Deutschland nach AMs, CDG, ZRH (z.B. mit Swiss, KL oder AF)?
Momentan ist ja noch nicht klar in welcher Höhe die Steuer kommen wird.
Was ist denn, wenn ich jetzt einen Flug für 2011 buche. Die Airline kann mir die Steuer dann bei der Buchung noch nicht in Rechnung stellen. Muss ich die dann später noch nachzahlen, oder wie läuft das?
So wie der Gesetzentwurf formuliert ist, gibt es keine Karenzregelung für bereits ausgestellte Tickets. Das wird ein Schildbürgerstreich erster Güte mit Warteschlangen ohne Ende für das Nachkassieren der Steuer.
Recht hat er. Und genügend gute Vorschläge gäbe es ja auch, sogar in seiner Partei. Blöd nur, daß er sie jetzt, wo er endlich an der Regierung beteiligt ist, nichtmal zu 0,01% umsetzt.Westerwelle spricht heute schon wieder von Steuerentlastungen ...![]()
Was ist denn, wenn ich jetzt einen Flug für 2011 buche.
Da die Airlines die Buchungsdaten haben und ja nicht rückwirkend (wie im Mehrwersteuerbeispiel) gezhalt werden soll, sondern für Flüge die nur schon gebucht sind, aber in der Zukunft durchgeführt werden, wird das wohl draufgeschlagen![]()
Mir ist immer noch nicht klar wie das gehen soll.
Wer soll denn das Inkasso machen? Die Airline, der Flughafen oder die BGS?
Was passiert wenn ein Fluggast die Abgabe nicht nachträglich zahlt? Ich halte es auch für rechtlich sehr bedenklich nachträglich eine Abgabe einzuführen, deren Existenz und Höhe bei Buchung noch gar nicht bekannt war.
Solange das in den AGB vorgesehen ist und diese AGB nicht unwirksam ist, geht das im Zweifelsfall schon. Die Airline kann das Geld für die Mehrgebühren von dir verlangen - wie sie das macht (einfach am Checkin, wobei natürlich die rausfallen die OLCI machen, oder sie dich zur Zahlung auffordert und dann deine CC o.ä, je nachdem wie du bezahlt hast) ist dann ihre Sache.
Ich denke, die Frage ist, ob die Airlines es dann auch tatsächlich machen, ist ja auch mit Aufwand etc verbunden.