Steuer auf Flugtickets

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
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Meiner Meinung nach wird es im Endeffekt darauf hinauslaufen, daß die Steuer auch auf Umsteigeverbindungen erhoben werden wird.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Meiner Meinung nach wird es im Endeffekt darauf hinauslaufen, daß die Steuer auch auf Umsteigeverbindungen erhoben werden wird.


Wie soll das gehen? Wenn du den Transitbereich nicht verläßt bist du ja noch nicht einmal in Deutschland, dann wären Steuern an den deutschen Staat schon schwer widersinnig.

Warum eigentlich nicht Überflugsteuern für jeden PAX der sich im Luftraum der BRD befindet - ich schlage 10 Cent pro PAX/KM vor=;=;=;=;=;=;=;
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
Wenn du den Transitbereich nicht verläßt bist du ja noch nicht einmal in Deutschland, dann wären Steuern an den deutschen Staat schon schwer widersinnig.

Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. :eek:

Aber das muß ja nicht ausschließen, daß jemand auf die Idee kommt, man könnte es mal versuchen...
 

fantus

Erfahrenes Mitglied
27.01.2010
885
2
BER
ergo den Transitbereich am besten garnicht verlassen sondern da einfach wohnen :)
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.918
München
Die Sache ist ganz einfach - Berechnung analog wie in Großbritannien mit der APD:

Ist ein Transit ticketiert (X auf dem Ticket neben dem Airport Code) wird die Steuer nicht gecharged, ist ein Stopover oder Start-/Endpunkt des Tickets ticketiert (O auf dem Ticket neben dem Airport Code) wird die Steuer fällig.
 

oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
2.799
3
xx
Luftverkehrsabgabe möglicherweise deutlich höher

BERLIN - Die neue Luftverkehrsabgabe der Koalition wird für den Preis für Flugtickets deutlich erhöhen. Das ergibt sich aus einem aktuellen Gesetzentwurf, der am Freitag «Handelsblatt Online» vorlag.

Die schwarz-gelbe Koalition will - wie seit längerem bekannt - ein dreistufiges Modell einführen. Nach den derzeitigen Plänen verlange der Fiskus dann ab dem kommenden Jahr acht Euro für Flüge mit Zielflughäfen in Europa sowie in Libyen, Marokko und Tunesien.

Für Mittelstreckenflüge sollen pro Flug 25 Euro fällig sein, auf der Langstrecke 45 Euro, hieß es. Flüge nach Sylt und andere Ferieninseln sollen verschont bleiben. Es wird erwartet, dass die Airlines die Steuer direkt auf die Ticketpreise aufschlagen.

Quelle: aero.de
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Jetzt wird es endgültig absurd. 45€ Steuer auf Tickets in die USA, das entspricht bei günstigen Tickets einer Preiserhöhung von mehr als 10% (bei Eco Tickets).
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Jetzt wird es endgültig absurd. 45€ Steuer auf Tickets in die USA, das entspricht bei günstigen Tickets einer Preiserhöhung von mehr als 10% (bei Eco Tickets).

Was werden sich ZRH, AMS, LHR und Co. freuen....!
8.-€ für den deutschen Fiskus für den Zubringer und das wars. Oder gleich Rail&Fly nach AMS, CDG oder ZRH und so gar keine Ticketsteuer bezahlen? :rolleyes:

Das kommt davon, wenn man Lehrer und Anwälte Politik machen lässt. :censored:
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
gibt's Rail&Fly aus Deutschland nach AMs, CDG, ZRH (z.B. mit Swiss, KL oder AF)?

Keine Ahnung ob es das heute gibt, habe ich mich noch nie gefragt. :confused:

Aber es wäre eine gute Idee, sowas aufzulegen, wenn die Steuer so kommt wie jetzt avisiert. Warum nicht mit dem ICE/TGV direkt nach CDG und von dort fliegen? Wenns billiger ist.....!?
 

LordExcalibur

Reguläres Mitglied
21.11.2009
26
0
Momentan ist ja noch nicht klar in welcher Höhe die Steuer kommen wird.
Was ist denn, wenn ich jetzt einen Flug für 2011 buche. Die Airline kann mir die Steuer dann bei der Buchung noch nicht in Rechnung stellen. Muss ich die dann später noch nachzahlen, oder wie läuft das?
 

ThorstenCGN

Aktives Mitglied
12.09.2009
228
47
ZG
Momentan ist ja noch nicht klar in welcher Höhe die Steuer kommen wird.
Was ist denn, wenn ich jetzt einen Flug für 2011 buche. Die Airline kann mir die Steuer dann bei der Buchung noch nicht in Rechnung stellen. Muss ich die dann später noch nachzahlen, oder wie läuft das?

So wie der Gesetzentwurf formuliert ist, gibt es keine Karenzregelung für bereits ausgestellte Tickets. Das wird ein Schildbürgerstreich erster Güte mit Warteschlangen ohne Ende für das Nachkassieren der Steuer.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
So wie der Gesetzentwurf formuliert ist, gibt es keine Karenzregelung für bereits ausgestellte Tickets. Das wird ein Schildbürgerstreich erster Güte mit Warteschlangen ohne Ende für das Nachkassieren der Steuer.

Da würde ich den lieben Staat als Airline doch glatt darauf verweisen, daß er die Steuer selbst eintreiben kann. Wie soll ich bei einem bereits abgeschlossenen Kauf nachträglich etwas kassieren, nur weil man sich spontan eine neue Steuer ausgedacht hat. Man stelle sich vor, die Politik käme auf die Idee, die Mehrwersteuer rückwirkend zum 1.8. auf 20% anzuheben und alle Einzelhändler wären in der Pflicht, die Steuer eben nachzufordern bei ihren Kunden - oder auf den Kosten sitzen zu bleiben, denn sie müssen halt einfach ab 1.8. die 20% abführen. Ist ja nicht das Problem der Politik.

Bin gespannt, wie das Gesetz am Ende gestrickt ist. Bei unserer politischen Elite sicherlich exakt so löchrig und unüberlegt wie die meisten Dinge, die sie machen.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Westerwelle spricht heute schon wieder von Steuerentlastungen ...:doh:
Recht hat er. Und genügend gute Vorschläge gäbe es ja auch, sogar in seiner Partei. Blöd nur, daß er sie jetzt, wo er endlich an der Regierung beteiligt ist, nichtmal zu 0,01% umsetzt.

Das einzige, was sofort umgesetzt wurde, war die Mehrwersteuergeschichte für Hotels. (n)

Nichts als leere Versprechungen. Keine dieser Parteien - sei es FDP, CDU/CSU, SPD oder Grüne sind wirklic noch wählbar. Wird doch Zeit, daß Merz & Co. eine eigene Partei gründen. Muss ja nicht unbedingt mit dem Koch sein. :(
 
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muenchenpasing

Erfahrenes Mitglied
17.04.2010
444
0
Was ist denn, wenn ich jetzt einen Flug für 2011 buche.

Habe eben bei Germanwings gebucht für Jan. 2011 (MUC-BER-MUC), nach Abschluss der Buchnung kam der folgende Hinweis:

Information an alle Reisenden mit Abflug von deutschen Flughäfen ab dem 1.1.2011:

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Reisesteuer (Luftverkehrsteuer = LuftVSt) ab dem 1. Januar 2011. Bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes sieht Germanwings sich gezwungen, die dadurch entstehenden Mehrkosten an Sie weiter zu geben und behält sich in diesem Fall vor, auch für bereits getätigte Flugbuchungen mit Abflugdatum im Jahr 2011 nachträglich einen Mehrbetrag zu erheben.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Bei allem Verständnis, dass diese Steuer die Fluggesellschaften hart trifft, aber eine solche Info nach dem Buchen halte ich für ziemlich hinterhältig. Hätte Germanwings so einen niederen Umgang mit Kunden nicht zugetraut...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.966
2.959
CGN
Nachdem ich schon länger mitlese nun mal mein erster Beitrag;)

Ich gehe auf jeden Fall davon aus, dass die Airlines die Steuer für gebuchte Tickets noch nachträglich erheben können/werden.

Z.B. enthalten die AGBs der AirBerlin extra einen dahingehenden Passus. Ich gehe mal davon aus, dass es bei anderen Airlines ähnlich sein wird.

Da die Airlines die Buchungsdaten haben und ja nicht rückwirkend (wie im Mehrwersteuerbeispiel) gezhalt werden soll, sondern für Flüge die nur schon gebucht sind, aber in der Zukunft durchgeführt werden, wird das wohl draufgeschlagen:-(:sick:
 

muenchenpasing

Erfahrenes Mitglied
17.04.2010
444
0

LordExcalibur

Reguläres Mitglied
21.11.2009
26
0
Da die Airlines die Buchungsdaten haben und ja nicht rückwirkend (wie im Mehrwersteuerbeispiel) gezhalt werden soll, sondern für Flüge die nur schon gebucht sind, aber in der Zukunft durchgeführt werden, wird das wohl draufgeschlagen:-(:sick:

Mir ist immer noch nicht klar wie das gehen soll.
Wer soll denn das Inkasso machen? Die Airline, der Flughafen oder die BGS?

Was passiert wenn ein Fluggast die Abgabe nicht nachträglich zahlt? Ich halte es auch für rechtlich sehr bedenklich nachträglich eine Abgabe einzuführen, deren Existenz und Höhe bei Buchung noch gar nicht bekannt war.
 

United744

Erfahrenes Mitglied
21.08.2010
290
0
Luftverkehrsabgabe ist ein wirtschaftspolitisches Eigentor


Hier wird mal klartext gesprochen: Der Schaden ist viel Höher als die Einnahmen, Standorte wie LBC und AOC seien in ihrer Existenz bedroht, da sich die Leute 8€ einfach nicht leisten können.


Zu Alltourslink:

Das der Alltourschef so argumentiert ist ja klar: Billigflieger sind sein größter Feind, da die Menschen sehen das es mit FR billiger geht als mit ihm. Und wer 10x im Jahr mit FR nen Weekentripp macht bucht sicher nicht pauschal. Klar bei seinen Preisen sind 8€ nicht viel. Und wenn die Airlines mehr zahlen müssen und Tickets plötzlich 20 € kosten sieht sein teurer Pauschalurlaub dagegen wieder attraktiver aus.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.147
1.773
na ja 8 EUR sind ein stolzer Preis ... soviel kostet das Bier bald schon in Finnland:p
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.966
2.959
CGN
Mir ist immer noch nicht klar wie das gehen soll.
Wer soll denn das Inkasso machen? Die Airline, der Flughafen oder die BGS?

Was passiert wenn ein Fluggast die Abgabe nicht nachträglich zahlt? Ich halte es auch für rechtlich sehr bedenklich nachträglich eine Abgabe einzuführen, deren Existenz und Höhe bei Buchung noch gar nicht bekannt war.

Solange das in den AGB vorgesehen ist und diese AGB nicht unwirksam ist, geht das im Zweifelsfall schon. Die Airline kann das Geld für die Mehrgebühren von dir verlangen - wie sie das macht (einfach am Checkin, wobei natürlich die rausfallen die OLCI machen, oder sie dich zur Zahlung auffordert und dann deine CC o.ä, je nachdem wie du bezahlt hast) ist dann ihre Sache.

Ich denke, die Frage ist, ob die Airlines es dann auch tatsächlich machen, ist ja auch mit Aufwand etc verbunden.

Es kommt halt auch auf die AGB an, den Fluggast erst nach der Buchung drauf hinzuweisen wie bei 4U (wenn es nicht in den AGBs drinsteht) finde ich auf jeden Fall etwas bedenklich.
 

LordExcalibur

Reguläres Mitglied
21.11.2009
26
0
Solange das in den AGB vorgesehen ist und diese AGB nicht unwirksam ist, geht das im Zweifelsfall schon. Die Airline kann das Geld für die Mehrgebühren von dir verlangen - wie sie das macht (einfach am Checkin, wobei natürlich die rausfallen die OLCI machen, oder sie dich zur Zahlung auffordert und dann deine CC o.ä, je nachdem wie du bezahlt hast) ist dann ihre Sache.

Ich denke, die Frage ist, ob die Airlines es dann auch tatsächlich machen, ist ja auch mit Aufwand etc verbunden.

Welche AGB gelten denn in diesem Falle? Die von der Airline oder die vom Reisebüro wo gebucht wurde?