Stornierungen wegen Corona

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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
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Corona ist sicherlich schwierig, aber ein bischen mitdenken oder Computer richtig programieren, würde ich schon erwarten.
EW Flug MUC - CGN gebucht hin 8.50 Uhr, Rück 18.50 Uhr (wegen Geschäftstermin 12.00 Uhr)
heute Umbuchung erhalten hin 15.00 Uhr, Ankunft 16.10 Uhr, Rück 18.50 Uhr.
Glauben die ernsthaft, ich wollte mir den Kölner Flughafen anschauen oder fliege einfach mal hin, um gleich wieder zurückzufliegen? :eek:
 
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Reaktionen: Toks

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Meine nächsten Flüge wären die 2 Wochenenden nach Ostern, natürlich alles gestrichen. Muss ich da jetzt überhaupt anrufen oder kann ich einfach so laufen lassen bis sich klärt (Flughafenöffnung Malta), wann ich die überhaupt nutzen kann?
 

Ningnaja

Erfahrenes Mitglied
06.07.2011
977
1
nähe Pattaya, Thailand, BKK
Haben ebenfalls vor 6 Monaten einen Flug mit Qatar für nächste Woche gebucht gehabt (Hong Kong) . Habe den Support angeschrieben und erklärt das wir nicht Fliegen können. Die haben uns den kompletten Betrag einfach überwiesen und kostenfrei storniert.
Schreib Qatar einfach an vielleicht klappt es auch bei dir.
Viel Glück.

Ich habe im Dezember einen Flug von Oslo nach Qatar, Stopoverprogramm und Weiterflug nach Bangkok gebucht. Die Flüge hätten zwischen 19. und 21.04.2020 stattgefunden. Qatar schrieb dann, ich käme in Qatar nicht rein und könne den Flug umbuchen oder stornieren und würde nach 5 Tagen Bearbeitungszeit einen Voucher erhalten. Ich warte nun seit über einem Monat darauf. Den Kundendienst habe ich beweits 3 x angeschrieben. Keine Reaktion........

Offenbar haben nicht alle so viel Glück wie Du.
 

Sebastian 1234

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
629
898
TXL/HAJ/LEJ
Meine nächsten Flüge wären die 2 Wochenenden nach Ostern, natürlich alles gestrichen. Muss ich da jetzt überhaupt anrufen oder kann ich einfach so laufen lassen bis sich klärt (Flughafenöffnung Malta), wann ich die überhaupt nutzen kann?

Laut Lufthansa bleiben die Tickets bestehen und du kannst dich bis zum 31. August entscheiden, wann die fliegen willst (Allerdings dann mit Fare-Differenz). Ich würde nur sofort anrufen, wenn du einen guten Tarif für das Wunschdatum siehst, oder das Ticket schon an den 365 Tagen Gültigkeit kratzt.
 

bandaseri

Erfahrenes Mitglied
15.12.2017
593
2
HAJ
Ich würde doch gerne in absehbarer Zeit einmal wieder zurückfliegen...


Armer Kerl! Du wartest in dieser Situation ehrlich seit 7 Wochen darauf, dass Dich AC zu den ursprünglichen Konditionen zurückfliegt?

Meine Einschätzung: Vergiss es. Wie lange willst Du warten? Bis sich im Juni die Situation evtl. verbessert (was ich noch nicht sehe)?
Nimm das Geld von Air China und kümmere Dich um einen Rückholflug des Auswärtigen Amts. Ein User hier hat eine Übersicht gestartet:

https://www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/139426-uebersicht-rueckholfluege.html

Aber mecker nicht über den Service von AirChina!
Ich hatte im Nov. den gleichen Flug wie Du für 475 € gebucht. Der günstigste Flugzeitraum war glaub ich von Jan. bis Apr. Danach waren die Tickets deutlich teuerer und gingen zum Juni/Juli hin auf >1000 €. Also völlig klar, dass die jetzt mehr Geld haben wollen wenn Du später fliegst. Außerdem steht auf Deinem Ticket wahrscheinlich so etwas wie "nicht umbuchbar, nicht stornierbar". Ich finde das Vorgehen von AC sehr kulant und hatte nach der Stornierung nach sensationellen 12 Tagen mein Geld zurück (siehe #1554).

Mein Tipp: Falls noch möglich nimm das Rückholangebot an und komm bitte bald und gesund zurück. Alles andere ist wohl sehr unsicher.
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
Hat von Euch überhaupt jemand bereits Geld für einen ausgefallenen Flug von LH, Swiss oder Austrian, welcher direkt bei denen gebucht wurde, zurückbekommen?

Die Airlines sprechen derzeit ja von einem hohen Aufkommen an Kundenanfragen, hier im Forum gibt es ja einige Betroffene. Viele meinen ja, die airlines spielen auf Zeit, in der Hoffnung die Gesetzesgebung ändert sich.

Es wäre Mal eine interessante Info.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
9.747
BRU
Meine nächsten Flüge wären die 2 Wochenenden nach Ostern, natürlich alles gestrichen. Muss ich da jetzt überhaupt anrufen oder kann ich einfach so laufen lassen bis sich klärt (Flughafenöffnung Malta), wann ich die überhaupt nutzen kann?

Wenn Du für spätere voraussichtlich benötigte Daten Preise findest, wo die Tarifdifferenz nur gering ist (also konkret nicht viel mehr als die 50 Euro Discount, so dass Du nicht nennenswert draufzahlst), würde ich anrufen und umbuchen.

Wenn die Flüge dann wieder nicht stattfinden, beginnt das Gleiche halt wieder von vorne, sollten sie stattfinden, hast Du gleich ein Ticket (und so wie ich Dich verstehe, willst Du ja so bald es wieder geht fliegen).

Andernfalls kannst Du auch einfach abwarten. Oder stornieren, halt mit der Ungewissheit, wann das Geld kommt. V.a., wenn sich irgendwann zu viele Tickets ansammeln, bringt ja auch nichts, wenn man Ende August mit 20 nicht genutzten Tickets dasteht...
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.188
2.404
Frankfurt am Main und Köln
Wenn Du für spätere voraussichtlich benötigte Daten Preise findest, wo die Tarifdifferenz nur gering ist (also konkret nicht viel mehr als die 50 Euro Discount, so dass Du nicht nennenswert draufzahlst), würde ich anrufen und umbuchen.

Wenn die Flüge dann wieder nicht stattfinden, beginnt das Gleiche halt wieder von vorne, sollten sie stattfinden, hast Du gleich ein Ticket (und so wie ich Dich verstehe, willst Du ja so bald es wieder geht fliegen).

Andernfalls kannst Du auch einfach abwarten. Oder stornieren, halt mit der Ungewissheit, wann das Geld kommt. V.a., wenn sich irgendwann zu viele Tickets ansammeln, bringt ja auch nichts, wenn man Ende August mit 20 nicht genutzten Tickets dasteht...

wenn dein Flug gestrichen wurde brauchst du keine fare Differenz zahlen. war bei mir auch so. Voraussetzung: strecke bleibt gleich und original buchungsklasse ist vorhanden am Termin deiner wahl.... wenn du allerdings die strecke ändern willst oder später buchen möchtest geht das natürlich nicht.
nicht jeder Agent weiss das daher ist evtl ein paar mal HUCA nötig.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.252
313
Es gibt eine klare Arbeitsanweisung, in welchem Zeitraum ein Agent FOC umbuchen darf, wenn der Flug ausgefallen ist und ab welchem Zeitraum (Tage nach dem ausgefallen Flug) eine Diff berechnet werden muss, falls eine anfaellt.
Beachtet er das nicht und bucht FOC um, bekommt er spaeter eine auf den Deckel. Ein Agent stellt keine Tickets aus, der aendert nur die Daten im PNR und gibt es weiter. Genau die Abteilung danach prüft das und es geht durch, oder er / sie hat danach ein Problem. Und ja, die Arbeitsanweisung entspricht nicht der EU Vorgabe. Etwas mehr Freiheiten hat der Staff an den LH Hubs.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
9.747
BRU
wenn dein Flug gestrichen wurde brauchst du keine fare Differenz zahlen. war bei mir auch so. Voraussetzung: strecke bleibt gleich und original buchungsklasse ist vorhanden am Termin deiner wahl....

Das Problem ist aber, dass im Sommer auf vielen Strecken die ursprünglich gebuchte niedrige Buchungsklasse des Tickets vom April nicht offen ist. Und hier verlangt die LH-Gruppe dann die Tarifdifferenz, selbst bei Umbuchung auf die identischen Verbindungen (auch wenn es rechtlich nicht in Ordnung ist).
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.188
2.404
Frankfurt am Main und Köln
Das Problem ist aber, dass im Sommer auf vielen Strecken die ursprünglich gebuchte niedrige Buchungsklasse des Tickets vom April nicht offen ist. Und hier verlangt die LH-Gruppe dann die Tarifdifferenz, selbst bei Umbuchung auf die identischen Verbindungen (auch wenn es rechtlich nicht in Ordnung ist).

ich hatte keine Probleme bei A Tickets auch A zu finden. Auch P ist gut verfügbar. Bei Ecotarifen habe ich selbst gerade K und L gebucht für bestimmte Zubringer. Und bei Ecotarifen reichen ja auch meist die 50,- EUR Bonus der LH aus um das auszugleichen.
 

Paddy_0511

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
962
26
HAM
Hallo, wir haben bei Expedia die Flüge NACH dXB am 23.4 stonierrt.
Weiss jemand wie lange das dauert bis die Gutscheine kommen? Buchung ist schon seit 10 Tagen storniert und auch nicht mehr bei Emirates zu finden.
Oder wartet ihr auch noch? Tarif war nicht erstattungsfähig aber da ja bis 30.4 der Flug ging gibt's ja einen Gutschein.
 

CmdrCool

Reguläres Mitglied
13.01.2020
29
0
Hallo,

mein Flug Ende Mai von Zürich nach Osaka (Zurück Anfang Juni von Tokio nach Zürich), soll jetzt von München aus nach Osaka starten. Ich wurde darüber nicht informiert und nehme an ein Abflug von Zürich wird nicht möglich sein, da die Verbindung eigentlich neu für heuer geplant war. Fällt so etwas auch unter die Kategorie Rückerstattung? Kann man dagegen etwas tun?
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.365
1.828
ich hatte keine Probleme bei A Tickets auch A zu finden. Auch P ist gut verfügbar. Bei Ecotarifen habe ich selbst gerade K und L gebucht für bestimmte Zubringer. Und bei Ecotarifen reichen ja auch meist die 50,- EUR Bonus der LH aus um das auszugleichen.

Aber nur weil BK A verfügbar ist, muss der entsprechende Tarif nicht zwingend verfügbar sein, oder versteh ich das falsch?
Die Tarif-Differenz von P(abc) auf P(xyz) kann bereits mehrere tausend Euro ausmachen.

Letzten Endes ist und bleibt es an LH, diese Tarife verfügbar zu machen - dass sie das nicht tun, und dann frech abkassieren wollen, das ist aus meiner Sicht das, was nicht in Ordnung ist.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
9.747
BRU
ich hatte keine Probleme bei A Tickets auch A zu finden. Auch P ist gut verfügbar. Bei Ecotarifen habe ich selbst gerade K und L gebucht für bestimmte Zubringer. Und bei Ecotarifen reichen ja auch meist die 50,- EUR Bonus der LH aus um das auszugleichen.

Das mag vielleicht auf Deinen Strecken der Fall sein. Auf meinen Europastrecken würde ich im Sommer oft in C landen, zumindest jeweils in einer Richtung. Wo es dann nicht mal Saver-Tarife gibt, und Du für das 400-500 Euro- Business Saver-Ticket in P oder Z ungefähr den gleichen Betrag nochmal als Tarifdifferenz zahlen müsstest. Mehrere solche Fälle gehabt.

Einen Teil der Tickets konnte ich auf Ende September / Oktober umbuchen, den Rest habe ich storniert, weil ich angesichts der derzeitigen Ungewissheit nicht bereit bin, solche Tarifdifferenzen zu zahlen.
 

SDanie

Erfahrenes Mitglied
24.03.2013
308
1.478
Hat bereits jemand Erfahrungen, wie die Umbuchungsmöglichkeiten von Meilenschnäppchen gehandhabt werden?
Meine betroffenen Cash-Tickets konnte ich bis jetzt reibungslos auf einen späteres Zeitpunkt verschieben.
Ein Meilenschnäppchen (ursprünglich jetzt über die Osterfeiertage) konnte ich ebenfalls bereits einmal umbuchen. Nun ist aber auch der Hinflug für das neue (umgebuchte) Datum gestrichen. Da ich zu einem noch späteren Zeitpunkt kein Bedarf mehr hab, das ursprüngliche Reiseziel zu buchen, würde mich nun interessieren, wie es sich hier mit dem Wechsel des Zielortes verhält.
Hat hier bereits jemand Erfahrungen sammeln können? Ist dies generell möglich? Muss lediglich die Differenz der Steuern und Gebühren gezahlt werden, oder auch die Meilendifferenz zu einem normalen Award?

Falls hier niemand etwas weiß, stelle ich die Frage auch nochmal im "Lufthansa Fragen Thread". Erhoffe mir hier aber um ehrlich zu sein eine kompetentere Antwort ;)
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Wenn Du für spätere voraussichtlich benötigte Daten Preise findest, wo die Tarifdifferenz nur gering ist (also konkret nicht viel mehr als die 50 Euro Discount, so dass Du nicht nennenswert draufzahlst), würde ich anrufen und umbuchen.

Wenn die Flüge dann wieder nicht stattfinden, beginnt das Gleiche halt wieder von vorne, sollten sie stattfinden, hast Du gleich ein Ticket (und so wie ich Dich verstehe, willst Du ja so bald es wieder geht fliegen).

Andernfalls kannst Du auch einfach abwarten. Oder stornieren, halt mit der Ungewissheit, wann das Geld kommt. V.a., wenn sich irgendwann zu viele Tickets ansammeln, bringt ja auch nichts, wenn man Ende August mit 20 nicht genutzten Tickets dasteht...
Wenn ich mir das im Tarifkalender anschaue, ist das durchgehend bis 2021 das, was ich bezahlt habe, teilweise sogar weniger (weil natürlich nach Norden von Malta am Freitag nach Ostern Z und nicht P war). Das entspricht auch der Erfahrung der letzten 2 Jahre, MLA - Mitteleuropa - MLA ist viel weniger preissensitiv als die Gegenrichtung.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
wenn dein Flug gestrichen wurde brauchst du keine fare Differenz zahlen. war bei mir auch so. Voraussetzung: strecke bleibt gleich und original buchungsklasse ist vorhanden am Termin deiner wahl.... wenn du allerdings die strecke ändern willst oder später buchen möchtest geht das natürlich nicht.

Wie ich bereits an anderer Stelle vermerkt habe, handelt es sich fluggastrechtlich um eine Ersatzbefürderung, die das Luftfahrtunternehmen in der gleichen Reiseklasse durchzuführen hat, auch wenn die Buchungsklassen möglicherweise teurer sind. Und die anzuwendende Verordnung ist auch hier ziemlich eindeutig.

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 meinte:
Artikel 10
(1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

Da gibt es eigentlich garnichts zu diskutieren.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

Der Verweis auf Art. 10 VO geht aber fehl, denn der hat zwar in der Tat mit der Beförderungs- oder Reiseklasse (F/C/Y/Y+), aber gerade nichts mit der Buchungsklasse zu tun. Es verfängt also nicht, auf die Kostenfreiheit des Upgrades (Art. 10 Abs. 1 VO) zu verweisen, da bei (bloßer) Änderung der Buchungsklasse gerade kein Upgrade (oder: Downgrade, Art. 10 Abs. 2 VO) vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
Der Verweis auf Art. 10 VO geht aber fehl, denn der hat zwar in der Tat mit der Beförderungs- oder Reiseklasse (F/C/Y/Y+), aber gerade nichts mit der Buchungsklasse zu tun. Es verfängt also nicht, auf die Kostenfreiheit des Upgrades (Art. 10 Abs. 1 VO) zu verweisen, da bei (bloßer) Änderung der Buchungsklasse gerade kein Upgrade (oder: Downgrade, Art. 10 Abs. 2 VO) vorliegt.

Habe ich etwa etwas anderes behauptet?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

Habe ich etwa etwas anderes behauptet?

Finde es jedenfalls missverständlich, die Richtigkeit der Aussage, dass eine andere (höhere) Buchungsklasse bei der Ersatzbeförderung keine Kosten seitens des Pax verursachen darf, mit Art. 10 VO zu begründen, der sich mit Buchungsklassen gerade nicht befasst. Wenn ein Pax innerhalb derselben Reiseklasse (zB Eco) von einer Buchungsklasse in einer anderen landet, dann darf das zwar richtigerweise nicht berechnet werden, aber das hat mit Art. 10 VO nix zu tun, weil die Norm zu dieser Frage keine Aussage trifft.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
Wenn ein Pax innerhalb derselben Reiseklasse (zB Eco) von einer Buchungsklasse in einer anderen landet, dann darf das zwar richtigerweise nicht berechnet werden, aber das hat mit Art. 10 VO nix zu tun, weil die Norm zu dieser Frage keine Aussage trifft.

Genau genommen verwendet die Verordnung "Klasse", wobei wie Du ausfühst die Reise- oder Beförderungklasse gemeint sein könnte, die Verordnung jedoch nicht explizit eine höhere Buchungsklasse auschliesst. Fakt ist, dass dem Fluggast in beiden Situationen für die Erstazbeförderung keine Mehrkosten entstehen dürfen. Anwaltliche Spitzfindigleit hin oder her.