Stornierungen wegen Corona

ANZEIGE

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
ANZEIGE
ich bräuchte mal Eure Hilfe.. LH hat meinen Flug weiter auf Bestätigt in der Buchung obwohl lt. Website und Expertflyer der Flug nicht stattfindet.
Macht Lufthansa das mit Absicht um nicht Refunden zu müssen ? Wie würdet Ihr vorgehen ? Bildschirmfoto 2020-04-10 um 17.04.40.jpg Bildschirmfoto 2020-04-10 um 17.09.50.jpg Bildschirmfoto 2020-04-10 um 17.12.58.jpg
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Genau genommen verwendet die Verordnung "Klasse", wobei wie Du ausfühst die Reise- oder Beförderungklasse gemeint sein könnte, die Verordnung jedoch nicht explizit eine höhere Buchungsklasse auschliesst.

Deshalb endet die Juristerei auch nicht - wie oftmals angenommen - beim bloßen Lesen einer Norm. Tatsächlich ist das, was ich schreibe, nicht meine persönliche Meinung, sondern die des Verordnungsgebers in den Gesetzgebungsmaterialien, die insoweit keine Eindeutigkeit vermissen lassen. Unwidersprochen von Kommission, Rechtsprechung und Lehrmeinung.

Fakt ist, dass dem Fluggast in beiden Situationen für die Erstazbeförderung keine Mehrkosten entstehen dürfen. Anwaltliche Spitzfindigleit hin oder her.

Das allerdings stimmt, ja.
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
670
224
DRS/CHS
Wobei man argumentieren kann, dass wenn nach Art. 10 der VO selbst ein Upgrade in eine hoehere Kabinenklasse und damit ist auch immer eine Änderung der Buchungsklasse verbunden ohne Mehrkosten erfolgt, dann muss dies erst recht fuer die Situation gelten, bei der die Kabinenklasse gleich bleibt und sich nur die Buchungsklasse aendert.
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.174
2.393
Frankfurt am Main und Köln
ich bräuchte mal Eure Hilfe.. LH hat meinen Flug weiter auf Bestätigt in der Buchung obwohl lt. Website und Expertflyer der Flug nicht stattfindet.
Macht Lufthansa das mit Absicht um nicht Refunden zu müssen ? Wie würdet Ihr vorgehen ? Anhang anzeigen 137870 Anhang anzeigen 137871 Anhang anzeigen 137872

naja ist ja noch über einen Monat Zeit. Mein Flug war sonntags auf Expertflyer ausgenullt. Donnerstag wurde es dann in der App auch gestrichen.
 
  • Like
Reaktionen: MUCXMAR

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

Wobei man argumentieren kann, dass wenn nach Art. 10 der VO selbst ein Upgrade in eine hoehere Kabinenklasse und damit ist auch immer eine Änderung der Buchungsklasse verbunden ohne Mehrkosten erfolgt, dann muss dies erst recht fuer die Situation gelten, bei der die Kabinenklasse gleich bleibt und sich nur die Buchungsklasse aendert.

Bestimmt. Aber den Aufwand muss man doch gar nicht betreiben; die Rechtslage ist auch ohne Art. 10 VO und einen solchen „Dann-erst-recht“-Schluss eindeutig.
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.208
105
TXL-DUS
Das Vorgehen in den letzen Wochen war immer die Flüge zuerst auf 0 zu setzen. Dann 1-2 Wochen später wurden diese auch gestrichen. An der Hotline wird man dir jetzt sagen, dass die noch nicht gestrichen sind, also Storno nach Tarifregeln. Natürlich wissen die jetzt schon, dass dieser Flug nicht stattfindet. Die haben eine tolle Form gefunden einen Flug zu streichen, ohne diesen zu streichen.
Damit kann man auch Erstattungen rauszögern, natürlich!
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.174
2.393
Frankfurt am Main und Köln
Wie ich bereits an anderer Stelle vermerkt habe, handelt es sich fluggastrechtlich um eine Ersatzbefürderung, die das Luftfahrtunternehmen in der gleichen Reiseklasse durchzuführen hat, auch wenn die Buchungsklassen möglicherweise teurer sind. Und die anzuwendende Verordnung ist auch hier ziemlich eindeutig.
Da gibt es eigentlich garnichts zu diskutieren.

Das ist korrekt wenn es um Ersatzbeförderung geht. D.h. der nächstmögliche Flug, die Airline macht Dir vorschlage. Willst Du auf ein anderes Datum ausweichen das weiter in der Zukunft liegt muss die Buchungsklasse frei sein.
 

ggooaatt

Erfahrenes Mitglied
11.11.2016
268
61
LH versucht die gebuchte Auslastung hochzuhalten, und gleichzeitig den Cashflow an extern maximalst zu minimieren.
Indiz dafür ist auch, dass die Hotline nur Buchungen Abflug <3 Tage bearbeiten wünscht.
 

HansMeier88

Neues Mitglied
20.02.2019
9
4
Qantas Refund nach Corona Cancellation

Hallo zusammen,

habe leider vor 3 Wochen meine Weltreise abbrechen müssen und im Verlauf wurden mir natürlich alle offenen Flüge storniert.
Habe mittlerweile ohne größere Probleme von Emirates, Latam und Wizzair zufriedenstellende Voucher / Refunds bekommen.
Einzig Qantas scheint Probleme zu bereiten.

Flug wurde im Februar für den 13.04. gebucht (SCL - DPS via SYD). Habe bei der Stornierung am 24.03. die Wahl bekommen Voucher oder Refund zu nehmen und mich für Refund entschieden. Der kam aber nie. Nach Anruf bei der Hotline wurde mir gesagt dass ich mich für Voucher entschieden hätte aber wenn das nicht stimme, es sich wohl um einen Systemfehler handelt. Mir wurde dann ein sofortiger Refund versprochen. Nach einer Woche kam eine SMS, dass ich mich für Voucher oder Refund entscheiden solle. Habe dann wieder angerufen und mir wurde gesagt, dass es sich um einen Systemfehler handelt. Ich würde den Refund sofort bekommen. Habe dann um eine schriftliche Bestätigung gebeten. In der Bestätigung beschreibt der Kundendienstmitarbeiter die Situation so, als hätte ich telefonisch storniert (obwohl Qantas mir ja schriftlich storniert hat) und nun $400 Stornogebühr bezahlen soll. Das habe ich so noch nie erlebt. Besonders nicht bei Qantas. Hat jemand mit den Australiern ähnliche Erfahrung gemacht und u.U. einen Tipp wie ich an mein Geld komme? Habe Screenshots der schriftlichen Bestätigung, auch des Online Refunds etc, scheint aber keinen zu interessieren. Auf E-Mails wird nicht geantwortet. Mitarbeiter am Telefon stets nett, aber tun nicht was sie sagen. Würde auch den Voucher nehmen, kann aber leider nichts mit nem Qantas Voucher in Europa anfangen bis Ende 2021... Ich habe noch nicht so richtig rausfinden können, ob Qantas absichtlich versucht mein Geld nicht auszuzahlen, oder ob die Jungs und Mädels nur überfordert sind und nicht wissen was sie tun. Das war bei Emirates auch so, aber wenigstens waren sie ehrlich dabei.

Liebe Grüße
Hans
 

DeJure

Aktives Mitglied
04.11.2019
187
0
LH versucht die gebuchte Auslastung hochzuhalten, und gleichzeitig den Cashflow an extern maximalst zu minimieren.
Indiz dafür ist auch, dass die Hotline nur Buchungen Abflug <3 Tage bearbeiten wünscht.

Das mag Sie sich ja wünschen, juristisch sieht das ganz anders aus. Wenn die Leistung nicht erbracht wird und ein Flug gecancelled wird, ist umgehend zu refunden.
Einfachstes Vertragsrecht, es wird eine Leistung vereinbart, diese wird nicht erbracht also ist die Vorauszahlung zu erstatten.

Ich finde das LH hier ein unmögliches Bild abgibt, eigentlich sollte man hier wirklich klagen, denn einen Flug auszunullen beweist, das die gegnerische Partei die
Leistung nicht erbringen will/kann.
Sie hat ja nun das Geld schon Monate vorab bekommen und ich darf nur hoffen, dass diese Gutscheinlogik der EU nicht kommen wird.

United zeigt wie man mit Kunden umgeht: Vielfliegerstatus um 12 Monate verlängert, alle Buchungen mit komplettem Waiver umbuchbar, sofern Klasse (Eco/PremiumEco/Business) nicht Buchungsklasse !! verfügbar ist.
Ich komme langsam zu dem Entschluss , dass ich gar keinen Senator mehr will, sondern 2022 meinen United-1K verlängern werde !
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Das ist korrekt wenn es um Ersatzbeförderung geht. D.h. der nächstmögliche Flug, die Airline macht Dir vorschlage. Willst Du auf ein anderes Datum ausweichen das weiter in der Zukunft liegt muss die Buchungsklasse frei sein.

Die Ersatzbeförderung umfasst nicht nur den nächstmöglichen Flug, sondern alternativ auch einen Flug am Wunschtermin des Passagiers nach Verfügbarkeit.
 
  • Like
Reaktionen: Berlin_Lawyer

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.174
2.393
Frankfurt am Main und Köln
Die Ersatzbeförderung umfasst nicht nur den nächstmöglichen Flug, sondern alternativ auch einen Flug am Wunschtermin des Passagiers nach Verfügbarkeit.


korrekt - nach Verfügbarkeit - also gleiche Buchungsklasse muss meines Erachtens frei sein. so hat es bei mir auch LH umgesetzt. Wenns noch besser ist gern. nur glauben kann ich das nicht ganz.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
korrekt - nach Verfügbarkeit - also gleiche Buchungsklasse muss meines Erachtens frei sein. so hat es bei mir auch LH umgesetzt. Wenns noch besser ist gern. nur glauben kann ich das nicht ganz.

Lies bitte die Verordnung:

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
640
63
Bodensee
korrekt - nach Verfügbarkeit - also gleiche Buchungsklasse muss meines Erachtens frei sein. so hat es bei mir auch LH umgesetzt. Wenns noch besser ist gern. nur glauben kann ich das nicht ganz.

Ganz andere Erfahrung gemacht: Umbuchung auch in der gleichen Buchungsklasse nur gegen Tarifdifferenz - gerade bei günstigen Specials ganz schnell ein paar 1000 € mehr pro Person.

Such mal Verfügbarkeit in der A KLasse zwischen November und März 2021 von ARN via FRA nach EZE. So gut wie "Nada"....und das bei F8....und jetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Pehabal

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.174
2.393
Frankfurt am Main und Köln
Ganz andere Erfahrung gemacht: Umbuchung auch in der gleichen Buchungsklasse nur gegen Tarifdifferenz - gerade bei günstigen Specials ganz schnell ein paar 1000 € mehr pro Person.

Such mal Verfügbarkeit in der A KLasse zwischen November und März 2021 von ARN via FRA nach EZE. So gut wie "Nada"....und das bei F8....und jetzt?

Bei mir hat die Umbuchung nach Storno durch LH ohne Aufpreis geklappt in A nach Singapur im November. War ein Günstigticket mit Start Kiew
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.985
7.056
Hallo,

mein Flug Ende Mai von Zürich nach Osaka (Zurück Anfang Juni von Tokio nach Zürich), soll jetzt von München aus nach Osaka starten. Ich wurde darüber nicht informiert und nehme an ein Abflug von Zürich wird nicht möglich sein, da die Verbindung eigentlich neu für heuer geplant war. Fällt so etwas auch unter die Kategorie Rückerstattung? Kann man dagegen etwas tun?

na klar, wenn man von ZRH gebucht hat und nun von MUC fliegen soll (also ohne weiteren Zubringer, wenn ich das richtig verstehe), hat man natürlich allen Grund, die Änderung abzulehnen. Wenn die Fluggesellschaft nicht die ursprüglich gebuchte Verbindung anbietet, sollte die die Buchung stornieren und den Flugpreis rückerstatten.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.782
2.618
PIX, BER, ZRH
na klar, wenn man von ZRH gebucht hat und nun von MUC fliegen soll (also ohne weiteren Zubringer, wenn ich das richtig verstehe), hat man natürlich allen Grund, die Änderung abzulehnen. Wenn die Fluggesellschaft nicht die ursprüglich gebuchte Verbindung anbietet, sollte die die Buchung stornieren und den Flugpreis rückerstatten.

Ich gehe mal davon aus, dass uns CmdrCool wahrscheinlich verschweigt, dass auf seinem Ticket vielleicht noch neu ein Flug von ZRH nach MUC erscheint. Alles andere wäre schon ziemlich dreist. Und wir wissen ja noch nicht einmal womit er gedenkt zu fliegen.
 

HON/UA

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
3.882
7.290
Odessa/ODS/UA
Ich hatte ein A-Klasse Ticket KBP-MUC-FRA-SIN-ZRH-KBP, den Hinflug abgeflogen.

Den Rückflug hatte ich von 28.03. auf 01.05. und nun 05.05. verschoben. Dies war so kein Problem, die Mitarbeiter der SEN Hotline hilfsbereit und kompetent.

Da ein Transit durch SIN im Mai unwahrscheinlich ist, habe ich angefragt den Rückflug statt von SIN an BKK zu ändern, mit OS (also in Business- statt First Class).

Zuerst wollte man die komplette Faredifferenz, da nur J-Klasse für den One-Way verfügbar schlanke € 1‘278.

Dies lehnte ich als lächerlich ab und nach erneuter Rücksprache mit dem Supervisor wurde aus Kulanz D-Klasse angeboten, Faredifferenz € 150 minus € 50 Rabatt. Ein zweites Ticket gab es als Award ohne Probleme.

Ich finde das so völlig in Ordnung, sehr flexibel und hilfreich.

Kann mich also über den Service der LH nicht beklagen.
 

Krummbein

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
734
204
HAM
Ich gehe mal davon aus, dass uns CmdrCool wahrscheinlich verschweigt, dass auf seinem Ticket vielleicht noch neu ein Flug von ZRH nach MUC erscheint. Alles andere wäre schon ziemlich dreist. Und wir wissen ja noch nicht einmal womit er gedenkt zu fliegen.

Ich glaube das CmdrCool sehr wohl. Eine meiner Buchungen lautete ursprünglich HAM-ZRH am 27.04. (Ankunft 8:25) und zurück am 30.04.
Nach mehrfacher Flugplanänderung seitens Eurowings stellt sich die Fluglinie aktuell vor, dass ich eine Reise attraktiv finden könnte die mich am 28.04. von HAM (Ab 8.30) über DUS nach ZRH (Ankunft 15:25) und gleich am 29.04. "zurück" fliegen lässt. Startpunkt der Rückreise ist nach Vorschlag von Eurowings übrigens Stuttgart. Kein Wort über den Transfer dorthin.

Wir entschuldigen uns für die Flugplanänderung und etwaige Unannehmlichkeiten

Kein Ding, passt schon
 

Fleric

Reguläres Mitglied
22.08.2018
96
30
Ich hatte ein A-Klasse Ticket KBP-MUC-FRA-SIN-ZRH-KBP, den Hinflug abgeflogen.

Den Rückflug hatte ich von 28.03. auf 01.05. und nun 05.05. verschoben. Dies war so kein Problem, die Mitarbeiter der SEN Hotline hilfsbereit und kompetent.

Da ein Transit durch SIN im Mai unwahrscheinlich ist, habe ich angefragt den Rückflug statt von SIN an BKK zu ändern, mit OS (also in Business- statt First Class).

Zuerst wollte man die komplette Faredifferenz, da nur J-Klasse für den One-Way verfügbar schlanke € 1‘278.

Dies lehnte ich als lächerlich ab und nach erneuter Rücksprache mit dem Supervisor wurde aus Kulanz D-Klasse angeboten, Faredifferenz € 150 minus € 50 Rabatt. Ein zweites Ticket gab es als Award ohne Probleme.

Ich finde das so völlig in Ordnung, sehr flexibel und hilfreich.

Kann mich also über den Service der LH nicht beklagen.
Ich wünsche dir echt, dass der Plan so aufgeht und hoffe, dass ich mich irre - aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass OS Anfang Mai nach Bangkok fliegt. Wer weiß ob sie (zumindest in aktueller Zusammensetzung) überhaupt nochmal abheben.
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.174
2.393
Frankfurt am Main und Köln
Ich wünsche dir echt, dass der Plan so aufgeht und hoffe, dass ich mich irre - aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass OS Anfang Mai nach Bangkok fliegt. Wer weiß ob sie (zumindest in aktueller Zusammensetzung) überhaupt nochmal abheben.


Ich hätte erstmal die Streichung des Fluges abgewartet und mich dann kostenfrei umbuchen lassen in First.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.545
1.070
Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?

Umbuchung auf neues Datum ist keine Option.

ja, wäre sie, da die Lastschrift ja zurecht erfolgte (wie sich die Sache danach entwickelte, hat keinen rückwirkenden Einfluss auf die Rechtmäßigkeit).
Nein, keineswegs. Die Lastschrift hätte ja auch sofort mangels Deckung zurückgehen können.
Du hast dann halt eine Leistung gebucht, die du noch nicht bezahlt hast. Ob du das in der jetzigen Situation tatsächlich musst, ist eine ganz andere Frage, die evtl. noch geklärt werden muss. Aber die Rückgabe der Lastschrift an sich ist völlig unproblematisch.

Du darfst nur nicht davon ausgehen, dass die Lastschriftrückgabe als Kündigung des Reisevertrages gilt. In dieser Hinsicht ist die rechtliche Relevanz nämlich ebenfalls gleich null. Es geht hier nur um die Zahlweise.