Stornierungen wegen Corona

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HON/UA

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
3.882
7.290
Odessa/ODS/UA
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Ich hätte erstmal die Streichung des Fluges abgewartet und mich dann kostenfrei umbuchen lassen in First.
Unsere Flüge von SIN nach ZRH und ZRH nach KBP waren bereits gestrichen. Ich hätte natürlich kostenlos ab SIN auf ein anderes Datum umbuchen können - aber was bringt mir das wenn ich nicht von Thailand nach SIN fliegen kann, um dort Transit zu machen ?

Deshalb habe ich einen Country-Change gemacht. Und den gibt es nicht umsonst, auch wenn der Flug ab SIN gestrichen ist.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Ich hatte ein A-Klasse Ticket KBP-MUC-FRA-SIN-ZRH-KBP, den Hinflug abgeflogen.

Den Rückflug hatte ich von 28.03. auf 01.05. und nun 05.05. verschoben. Dies war so kein Problem, die Mitarbeiter der SEN Hotline hilfsbereit und kompetent.

Da ein Transit durch SIN im Mai unwahrscheinlich ist, habe ich angefragt den Rückflug statt von SIN an BKK zu ändern, mit OS (also in Business- statt First Class).

Zuerst wollte man die komplette Faredifferenz, da nur J-Klasse für den One-Way verfügbar schlanke € 1‘278.

Dies lehnte ich als lächerlich ab und nach erneuter Rücksprache mit dem Supervisor wurde aus Kulanz D-Klasse angeboten, Faredifferenz € 150 minus € 50 Rabatt. Ein zweites Ticket gab es als Award ohne Probleme.

Ich finde das so völlig in Ordnung, sehr flexibel und hilfreich.

Kann mich also über den Service der LH nicht beklagen.

Service ist sicher gut, aber glaubst du, dass die im Mai schon wieder fliegen?
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Unsere Flüge von SIN nach ZRH und ZRH nach KBP waren bereits gestrichen. Ich hätte natürlich kostenlos ab SIN auf ein anderes Datum umbuchen können - aber was bringt mir das wenn ich nicht von Thailand nach SIN fliegen kann, um dort Transit zu machen ?

Deshalb habe ich einen Country-Change gemacht. Und den gibt es nicht umsonst, auch wenn der Flug ab SIN gestrichen ist.

Macht Sinn
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
ich bräuchte mal Eure Hilfe.. LH hat meinen Flug weiter auf Bestätigt in der Buchung obwohl lt. Website und Expertflyer der Flug nicht stattfindet.
Macht Lufthansa das mit Absicht um nicht Refunden zu müssen ? Wie würdet Ihr vorgehen ? Anhang anzeigen 137870 Anhang anzeigen 137871 Anhang anzeigen 137872

Dein Flug ist Mitte Mai. Offizielle Warnungen gibt es bis Ende April
Zudem kommt, das HKG die Einreise ohne Aufenthaltstitel vorerst nur auf unbestimmte Zeit ausgesetzt hat.

Warum sollte dann LH aktuell deinen Flug stornieren?
LH nullt aus Kulanz alle Buchungsklassen aus, um weitere Kunden nicht zu schaden! Streiche ich heute einen ganzen Flug, muss ich wohl bestehenden Buchungen entschädigen. Kann LH Anfang Mai wieder fliegen, fangen die wieder an, die Flieger ab 0 Passagieren zu verkaufen, warum sollten die das machen?

Die warten selbstverständlich so lange mit der Stornierung und der damit verbunden Unannehmlichkeiten fürs Unternehmen ab, bis denen keine andere Wahl mehr bleibt. Ist auch nichts neues bei Unternehmen.

Ich kann mir auch vorstellen, das wenn unser Auswärtiges Amt die Reisebeschränkungen für touristisches Reisen wieder aufhebt und nur HKG z.b. dennoch Einreisen nur für Passagiere mit Aufenthaltstitel oder Visa erlaubt, das LH dein Ticket am Leben lässt und den schwarzen Peter zu dir schiebt. Schließlich kann LH nun auch nix dafür, das dich HKG z.b. nur mit Titel oder Visa rein lässt. Ist ja mit anderen Ländern mit genereller Visa Beschränkung auch so, da übernimmt LH das Einreiserisiko auch nicht für den Buchenden! (selbst wenn sich die Beschränkungen zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und der Reise ändern)

Ich gehe davon aus, das unser Auswärtiges Amt die Beschränkungen Ende April auf Teile des Mai´s ausweitet und dann muss auch frühestens dann die LH den Flug stornieren, vorher bleibt es wohl bei Buchungsklassen 0. Vorher muss dir LH auch kein kostenloses Storno oder einen Gutschein anbieten.

Das mag Sie sich ja wünschen, juristisch sieht das ganz anders aus. Wenn die Leistung nicht erbracht wird und ein Flug gecancelled wird, ist umgehend zu refunden.
Einfachstes Vertragsrecht, es wird eine Leistung vereinbart, diese wird nicht erbracht also ist die Vorauszahlung zu erstatten.

Ich finde das LH hier ein unmögliches Bild abgibt, eigentlich sollte man hier wirklich klagen, denn einen Flug auszunullen beweist, das die gegnerische Partei die
Leistung nicht erbringen will/kann.
Sie hat ja nun das Geld schon Monate vorab bekommen und ich darf nur hoffen, dass diese Gutscheinlogik der EU nicht kommen wird.

United zeigt wie man mit Kunden umgeht: Vielfliegerstatus um 12 Monate verlängert, alle Buchungen mit komplettem Waiver umbuchbar, sofern Klasse (Eco/PremiumEco/Business) nicht Buchungsklasse !! verfügbar ist.
Ich komme langsam zu dem Entschluss , dass ich gar keinen Senator mehr will, sondern 2022 meinen United-1K verlängern werde !

Hier kommt mal wieder dein fachlicher "korrekter" juristischer Rat...

LH verkauft aktiv keine Tickets mehr für den Zeitraum bis Ende Mai, obwohl sie es weiter könnten. (sieht man ja an der Tochter LX)
LH will hier nicht noch weiteren Aufwand erzeugen. Ich find das sogar recht Kulant aus Kundensicht und recht riskant aus Unternehmenssicht.

Stell dir vor LH storniert heute einen Flug, wo es noch keine rechtliche Grundlage gibt, welche die Beförderung verbietet. Dann würde dein rechtlicher Rat wohl auch so ähnlich klingen.

Ich finde das LH hier ein unmögliches Bild abgibt, eigentlich sollte man hier wirklich klagen, denn einen Flug zu stornieren beweist, das die gegnerische Partei die
Leistung nicht erbringen will/kann.
Sie hat ja nun das Geld schon Monate vorab bekommen und ich darf nur hoffen, dass diese Gutscheinlogik der EU nicht kommen wird.

Du siehst also, wie du es als Unternehmen auch machst, machst du nicht immer alle deine Kunden damit glücklich.

LH weiß selber das 99% der unzufriedenen Kunden wie du das große "Maul" haben und am Ende doch nicht klagen, weil Ihnen der Arsch in der Hose fehlt. An Ansprechpartnern mangelt es sicherlich nicht, selbst hier im Forum gibt es versierte Anlaufstellen (kexbox), welche schon erfolgreich gegen LH prozessierten.
Aber alle schön weiter zum Klagen animieren....
Aber ich glaube auch diese würden bei dem skizzierten Fall von MUCXMAR vorerst abwinken, da es noch gar keine rechtliche Grundlage gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.193
2.408
Frankfurt am Main und Köln
Unsere Flüge von SIN nach ZRH und ZRH nach KBP waren bereits gestrichen. Ich hätte natürlich kostenlos ab SIN auf ein anderes Datum umbuchen können - aber was bringt mir das wenn ich nicht von Thailand nach SIN fliegen kann, um dort Transit zu machen ?

Deshalb habe ich einen Country-Change gemacht. Und den gibt es nicht umsonst, auch wenn der Flug ab SIN gestrichen ist.

alles klar. Nur glaubst du wirklich das Thailand früher als Singapur öffnet. Ich hoffe natürlich das beide bald öffnen.
 

CmdrCool

Reguläres Mitglied
13.01.2020
29
0
Ich gehe mal davon aus, dass uns CmdrCool wahrscheinlich verschweigt, dass auf seinem Ticket vielleicht noch neu ein Flug von ZRH nach MUC erscheint. Alles andere wäre schon ziemlich dreist. Und wir wissen ja noch nicht einmal womit er gedenkt zu fliegen.

Swiss Air (Flug + Buchung) - hab ich in der Eile vergessen.

Darüber kann ich auch nur spekulieren auf der Swiss Seite wird nur München - Osaka, Tokio - Zürich angezeigt plus:
Ihre Flugbuchung lässt sich nicht vollständig darstellen. Wenden Sie sich direkt an Ihre Verkaufsstelle.

Meldung
Wichtig: Eine aktuelle Änderung beeinflusst Ihre Flugbuchung. Wenden Sie sich direkt an Ihre Verkaufsstelle.

Zürich -> München -> Osaka ist für mich halt irgendwie uninteressant. Gibt ja auch Gründe warum man Flughafen / Uhrzeit auswählt, gerade wenn man mit dem Zug anreist.

Ich werde mich natürlich auch an diese Verkaufsstelle wenden, dachte nur aktuell haben Hotlines sicher dringendere Fälle (näheres Abflugdatum) und ich informiere mich vor solchen Gesprächen gerne vorab ein wenig ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.133
2.343
Wasserstandsmeldung von Expedia: Der Klarna-Umsatz für meine Hotelbuchung für Spanien für den 28.03. - 29.03.2020 wurde heute "storniert".
 

iceradio

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
477
415
Ich habe gestern die erste Erstattung von ebookers auf der Kreditkarte erhalten. War eine stornierbare Buchung, die ich am 21.03. storniert hatte.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Wasserstandsmeldung von Expedia: Der Klarna-Umsatz für meine Hotelbuchung für Spanien für den 28.03. - 29.03.2020 wurde heute "storniert".

Wie lief insgesamt die Interaktion mit Klarna? Ich persönlich hab so meine Vorurteile gegen das Unternehmen und ich könnte mir vorstellen, in solch einer Situation möchte man die lieber nicht als "Zahlungsdienstleister" haben.
 

PLS

Reguläres Mitglied
03.01.2019
97
13
Hallo zusammen,
bei individuell gebuchten Flügen greift ja die EU-Verordnung. Was ist aber bei individuell gebuchten Hotels (direkt beim Hotelier, mein Fall bei Accor). Welche Rechte habe ich da, wenn das Hotel meinen Aufenthalt storniert? Ist die Gutscheinlösung dort rechtens?

Es wäre übrigens ein Hotel in Paris, falls das was zur Sache tut.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.133
2.343
Wie lief insgesamt die Interaktion mit Klarna? Ich persönlich hab so meine Vorurteile gegen das Unternehmen und ich könnte mir vorstellen, in solch einer Situation möchte man die lieber nicht als "Zahlungsdienstleister" haben.

Expedia hatte irgendwann ja selbstständig storniert und 30 Tage für “Erstattungen” angekündigt. Bei Klarna kann man online alle Umsätze von Unterhaltung, Reisen, Events usw. wegen “Covid19” um 30 Tage pausieren, um nicht in den Zahlungsrückstand bis zur Erstattung durch den Händler zu geraten.

Heute morgen hat dann Expedia wie schon geschrieben den Umsatz selbstständig in Klarna storniert bzw. gegenüber Klarna die “Retoure” der Bestellung bestätigt, so dass der Umsatz genullt wurde.

Lasse sehr viel (> 2.000€ Umsatz in den letzten 12 Monaten, sicherlich > 8.000€ in den letzten 4-5 Jahren) laufen und hatte mit Klarna nie Probleme. Auch nicht bei irgendwelchen Rücksendungen/Umtauschen usw.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Swiss Air (Flug + Buchung) - hab ich in der Eile vergessen.
Dann hast Du allerdings ernste Probleme, denn diese Airline gibt es schon lange nicht mehr. ;)
Wenn alles in einer Buchung ist (geht für mich aus Deiner Schilderung nicht ganz hervor), hast Du selbstverständlich Anrecht auf Refund bzw. Umbuchung.
 

CmdrCool

Reguläres Mitglied
13.01.2020
29
0
Dann hast Du allerdings ernste Probleme, denn diese Airline gibt es schon lange nicht mehr. ;)
Wenn alles in einer Buchung ist (geht für mich aus Deiner Schilderung nicht ganz hervor), hast Du selbstverständlich Anrecht auf Refund bzw. Umbuchung.

:eek: Swiss International Air Lines

Am Notebook sehe ich:
buchung.PNG

In der mobilen App ist der Originalflug Zürich - Osaka noch drinnen und München - Osaka zusätzlich ...

 

tomhsv

Reguläres Mitglied
12.06.2018
88
1
AF hat jetzt die Stornierung bis zum 03.07. verlängert. Gut für mich da ich am 04.06 nach Rio fliegen wollte.

Meine Frage an euch, man bekommt ein Gutschein 1 Jahr gültig. Die Frage ist, muß der Flug innerhalb eines Jahres angetreten sein oder nur die Buchung getätigt werden und der Abflug dann später ?

Ich werde aber noch abwarten, es ist mir lieber AF storniert selber. Dann kann ich versuchen, notfalls über Paypal das Geld wiederzubekommen und habe dann auch bessere Möglichkeiten bei Arbnb mein Geld komplett wiederzubekommen.
 

erwi5

Reguläres Mitglied
23.05.2019
29
2
Ich habe im Dezember einen Flug von Oslo nach Qatar, Stopoverprogramm und Weiterflug nach Bangkok gebucht. Die Flüge hätten zwischen 19. und 21.04.2020 stattgefunden. Qatar schrieb dann, ich käme in Qatar nicht rein und könne den Flug umbuchen oder stornieren und würde nach 5 Tagen Bearbeitungszeit einen Voucher erhalten. Ich warte nun seit über einem Monat darauf. Den Kundendienst habe ich beweits 3 x angeschrieben. Keine Reaktion........

Offenbar haben nicht alle so viel Glück wie Du.

Die selben Probleme habe ich auch mit QA, trotz vieler Emails bzw. Support Anfragen oder Anrufe habe ich noch keine refund Bestätigung geschweige das Geld.
 
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Reaktionen: Ningnaja

Victoria

Neues Mitglied
16.10.2019
10
0
Hat von Euch überhaupt jemand bereits Geld für einen ausgefallenen Flug von LH, Swiss oder Austrian, welcher direkt bei denen gebucht wurde, zurückbekommen?

Die Airlines sprechen derzeit ja von einem hohen Aufkommen an Kundenanfragen, hier im Forum gibt es ja einige Betroffene. Viele meinen ja, die airlines spielen auf Zeit, in der Hoffnung die Gesetzesgebung ändert sich.

Es wäre Mal eine interessante Info.

Ich warte seit über 3 Wochen auf meine Erstattung.
 

christianskas

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
1.122
454
Lviv, Ukraine - Düsseldorf
AF hat jetzt die Stornierung bis zum 03.07. verlängert. Gut für mich da ich am 04.06 nach Rio fliegen wollte.

Meine Frage an euch, man bekommt ein Gutschein 1 Jahr gültig. Die Frage ist, muß der Flug innerhalb eines Jahres angetreten sein oder nur die Buchung getätigt werden und der Abflug dann später ?

Ich werde aber noch abwarten, es ist mir lieber AF storniert selber. Dann kann ich versuchen, notfalls über Paypal das Geld wiederzubekommen und habe dann auch bessere Möglichkeiten bei Arbnb mein Geld komplett wiederzubekommen.

Paypal hat die Erstattung bei einer anderen Airline bei mir abgelehnt. Ich soll mir das Geld von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Anscheinend wachsen denen die Rückforderungen in ähnlichen Fällen über den Kopf. Mein Flug wurde durch die Fluggesellschaft storniert. Nicht durch mich.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Welche Rechte habe ich da, wenn das Hotel meinen Aufenthalt storniert?

Zunächst in die AGB / den Vertrag schauen, ob dort was dazu geregelt ist (vermutlich nicht), ansonsten hast du nach deutschem Recht (sofern dieses anwendbar ist; Wo liegt das Hotel?; Wo gebucht? ; ...) Anspruch auf Cash, vereinfacht zusammengefasst.
 

tomhsv

Reguläres Mitglied
12.06.2018
88
1
Paypal hat die Erstattung bei einer anderen Airline bei mir abgelehnt. Ich soll mir das Geld von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Anscheinend wachsen denen die Rückforderungen in ähnlichen Fällen über den Kopf. Mein Flug wurde durch die Fluggesellschaft storniert. Nicht durch mich.

Gut zu wissen. Tolle Begründung, wenn die Airline das aber bar nicht erstatten will, dann muß doch der Käuferschutz greifen.

ich bestelle mir eine Notebook und der Händler kann nicht liefern und will mir stattdessen ein Gutschein geben. Da würde doch auch der Käuferschutz greifen.
 

PLS

Reguläres Mitglied
03.01.2019
97
13

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.757
3.402
HAM, LBC
Steht auf der verlinkten Seite (AGB):

12. Geltendes Recht und Regelung von Streitigkeiten

Die Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem französischen Recht; davon unberührt bleiben obligatorische Schutzvorschriften, die möglicherweise in dem Land anwendbar sind, in dem sich der Wohnsitz der Verbraucher befindet.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Es wäre dann noch interessant zu wissen, wieso das Hotel storniert hat. Beherbergungsverbot oder andere Gründe? Denn in den AGB steht:

8. HÖHERE GEWALTKeine Partei ist gegenüber der anderen haftbar, wenn sie infolge eines Falls höherer Gewalt ihre Pflichten nicht erfüllt. Es wird ausdrücklich festgelegt, dass jeder Fall von höherer Gewalt die Umsetzung der gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien aussetzt und die entstandenen Kosten von jeder Partei getragen werden. Als höhere Gewalt oder unvorhergesehenes Ereignis gelten die vom [französischen] Kassationsgerichtshof gewöhnlicherweise anerkannten Fälle. Sollte der Fall höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage ab seinem Eintritt dauern, können die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen durch jede der Parteien gekündigt werden, und keine der Parteien kann Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen.


Im Falle höherer Gewalt oder eines anderen außergewöhnlichen Ereignisses, das verhindert, die Leistung zu erbringen und namentlich dem Kunden das in der Unterkunft für ihn reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen, kann die Unterkunft sich die Möglichkeit vorbehalten, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Kunden, diesen ganz oder zum Teil in einer Unterkunft gleichwertiger Kategorie unterzubringen oder eine Leistung derselben Art zu erbringen.

Zur Rückerstattung bei Nichterbringung der Leistung steht dort aber nichts, sodass wohl das allg. franz. Recht zu befragen wäre. Darin kenne ich mich nicht aus, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es im Ergebnis ähnlich geregelt sein wie in Deutschland, dass also der Vertrag rückabzuwickeln ist.
 

Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
438
410
Opodo stellt sich weiterhin tot. Die Flüge wurden von VN storniert. Irgendwer einen Tipp für nen Anwalt in der Hinsicht?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.129
7.177
Hallo zusammen,
bei individuell gebuchten Flügen greift ja die EU-Verordnung. Was ist aber bei individuell gebuchten Hotels (direkt beim Hotelier, mein Fall bei Accor). Welche Rechte habe ich da, wenn das Hotel meinen Aufenthalt storniert? Ist die Gutscheinlösung dort rechtens?

Es wäre übrigens ein Hotel in Paris, falls das was zur Sache tut.

ja, tut was zur Sache, da m.W. das Recht des jeweiligen Landes, also hier FR, gilt. Ich *vermute* dass man Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlung hat.