Genau genommen verwendet die Verordnung "Klasse", wobei wie Du ausfühst die Reise- oder Beförderungklasse gemeint sein könnte, die Verordnung jedoch nicht explizit eine höhere Buchungsklasse auschliesst.
Fakt ist, dass dem Fluggast in beiden Situationen für die Erstazbeförderung keine Mehrkosten entstehen dürfen. Anwaltliche Spitzfindigleit hin oder her.
ich bräuchte mal Eure Hilfe.. LH hat meinen Flug weiter auf Bestätigt in der Buchung obwohl lt. Website und Expertflyer der Flug nicht stattfindet.
Macht Lufthansa das mit Absicht um nicht Refunden zu müssen ? Wie würdet Ihr vorgehen ? Anhang anzeigen 137870 Anhang anzeigen 137871 Anhang anzeigen 137872
Wobei man argumentieren kann, dass wenn nach Art. 10 der VO selbst ein Upgrade in eine hoehere Kabinenklasse und damit ist auch immer eine Änderung der Buchungsklasse verbunden ohne Mehrkosten erfolgt, dann muss dies erst recht fuer die Situation gelten, bei der die Kabinenklasse gleich bleibt und sich nur die Buchungsklasse aendert.
Wie ich bereits an anderer Stelle vermerkt habe, handelt es sich fluggastrechtlich um eine Ersatzbefürderung, die das Luftfahrtunternehmen in der gleichen Reiseklasse durchzuführen hat, auch wenn die Buchungsklassen möglicherweise teurer sind. Und die anzuwendende Verordnung ist auch hier ziemlich eindeutig.
Da gibt es eigentlich garnichts zu diskutieren.
Bestimmt. Aber den Aufwand muss man doch gar nicht betreiben; die Rechtslage ist auch ohne Art. 10 VO und einen solchen „Dann-erst-recht“-Schluss eindeutig.
Das ist korrekt wenn es um Ersatzbeförderung geht. D.h. der nächstmögliche Flug, die Airline macht Dir vorschlage. Willst Du auf ein anderes Datum ausweichen das weiter in der Zukunft liegt muss die Buchungsklasse frei sein.
LH versucht die gebuchte Auslastung hochzuhalten, und gleichzeitig den Cashflow an extern maximalst zu minimieren.
Indiz dafür ist auch, dass die Hotline nur Buchungen Abflug <3 Tage bearbeiten wünscht.
Das ist korrekt wenn es um Ersatzbeförderung geht. D.h. der nächstmögliche Flug, die Airline macht Dir vorschlage. Willst Du auf ein anderes Datum ausweichen das weiter in der Zukunft liegt muss die Buchungsklasse frei sein.
Die Ersatzbeförderung umfasst nicht nur den nächstmöglichen Flug, sondern alternativ auch einen Flug am Wunschtermin des Passagiers nach Verfügbarkeit.
korrekt - nach Verfügbarkeit - also gleiche Buchungsklasse muss meines Erachtens frei sein. so hat es bei mir auch LH umgesetzt. Wenns noch besser ist gern. nur glauben kann ich das nicht ganz.
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
korrekt - nach Verfügbarkeit - also gleiche Buchungsklasse muss meines Erachtens frei sein. so hat es bei mir auch LH umgesetzt. Wenns noch besser ist gern. nur glauben kann ich das nicht ganz.
korrekt - nach Verfügbarkeit - also gleiche Buchungsklasse muss meines Erachtens frei sein. so hat es bei mir auch LH umgesetzt. Wenns noch besser ist gern. nur glauben kann ich das nicht ganz.
Ganz andere Erfahrung gemacht: Umbuchung auch in der gleichen Buchungsklasse nur gegen Tarifdifferenz - gerade bei günstigen Specials ganz schnell ein paar 1000 € mehr pro Person.
Such mal Verfügbarkeit in der A KLasse zwischen November und März 2021 von ARN via FRA nach EZE. So gut wie "Nada"....und das bei F8....und jetzt?
Hallo,
mein Flug Ende Mai von Zürich nach Osaka (Zurück Anfang Juni von Tokio nach Zürich), soll jetzt von München aus nach Osaka starten. Ich wurde darüber nicht informiert und nehme an ein Abflug von Zürich wird nicht möglich sein, da die Verbindung eigentlich neu für heuer geplant war. Fällt so etwas auch unter die Kategorie Rückerstattung? Kann man dagegen etwas tun?
na klar, wenn man von ZRH gebucht hat und nun von MUC fliegen soll (also ohne weiteren Zubringer, wenn ich das richtig verstehe), hat man natürlich allen Grund, die Änderung abzulehnen. Wenn die Fluggesellschaft nicht die ursprüglich gebuchte Verbindung anbietet, sollte die die Buchung stornieren und den Flugpreis rückerstatten.
Ich gehe mal davon aus, dass uns CmdrCool wahrscheinlich verschweigt, dass auf seinem Ticket vielleicht noch neu ein Flug von ZRH nach MUC erscheint. Alles andere wäre schon ziemlich dreist. Und wir wissen ja noch nicht einmal womit er gedenkt zu fliegen.
Wir entschuldigen uns für die Flugplanänderung und etwaige Unannehmlichkeiten
Ich wünsche dir echt, dass der Plan so aufgeht und hoffe, dass ich mich irre - aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass OS Anfang Mai nach Bangkok fliegt. Wer weiß ob sie (zumindest in aktueller Zusammensetzung) überhaupt nochmal abheben.Ich hatte ein A-Klasse Ticket KBP-MUC-FRA-SIN-ZRH-KBP, den Hinflug abgeflogen.
Den Rückflug hatte ich von 28.03. auf 01.05. und nun 05.05. verschoben. Dies war so kein Problem, die Mitarbeiter der SEN Hotline hilfsbereit und kompetent.
Da ein Transit durch SIN im Mai unwahrscheinlich ist, habe ich angefragt den Rückflug statt von SIN an BKK zu ändern, mit OS (also in Business- statt First Class).
Zuerst wollte man die komplette Faredifferenz, da nur J-Klasse für den One-Way verfügbar schlanke € 1‘278.
Dies lehnte ich als lächerlich ab und nach erneuter Rücksprache mit dem Supervisor wurde aus Kulanz D-Klasse angeboten, Faredifferenz € 150 minus € 50 Rabatt. Ein zweites Ticket gab es als Award ohne Probleme.
Ich finde das so völlig in Ordnung, sehr flexibel und hilfreich.
Kann mich also über den Service der LH nicht beklagen.
Ich wünsche dir echt, dass der Plan so aufgeht und hoffe, dass ich mich irre - aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass OS Anfang Mai nach Bangkok fliegt. Wer weiß ob sie (zumindest in aktueller Zusammensetzung) überhaupt nochmal abheben.
Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?
Umbuchung auf neues Datum ist keine Option.
Nein, keineswegs. Die Lastschrift hätte ja auch sofort mangels Deckung zurückgehen können.ja, wäre sie, da die Lastschrift ja zurecht erfolgte (wie sich die Sache danach entwickelte, hat keinen rückwirkenden Einfluss auf die Rechtmäßigkeit).