Stornierungen wegen Corona

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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
8.177
7.460
AF hat gestern nun offiziell Flüge nach CDG Hin am 10.04. und zurück am 13.04 storniert.
Da ja vorher schon die Tendenz dazu hinging hatte ich (bin da absoluter Laie) vermutlich etwas übereifrig selbst schon das Formular zur Erstattung ausgefüllt, allerdings gibt es da einen "Voucher" der 1 Jahr gültig ist.
Gestern in der Mail wurde darauf auch nochmals hingewiesen das man sich nun seinen Gutschein holen kann. Der Flug als solches wäre sonst nicht erstattbar gewesen ohne Gebühren.

Habe ich es hier selbst verhauen oder kann man (trotz Ausfall und Reiseeinschränkungen) froh über den Gutschein sein? Gibt es eine handhabe zur reinen Gelderstattung?

edit: folgender Passus trifft auf die Buchung zu

Coronavirus: Ich möchte meinen Flug, gebucht zwischen dem 3. März und 31. Mai 2020, nicht antreten und mein Ticket ist nicht erstattbar (ich erhalte eine Gutschrift, die 1 Jahr gültig ist)

bzw. ist es jetzt die Frage ob im Nachgang auch folgender Punkt, neu beantragt gilt oder in Frage kommt:

Von der Fluggesellschaft annullierter Flug
 
Zuletzt bearbeitet:

mark79

Neues Mitglied
16.03.2012
17
0
Moin, heute ist für uns der letzte Tag auf Mauritius, oder auch nicht. :D

Also das mit der Ausgangssperre stimmt, die wurde jetzt erweitert, so das der Vermieter, der in einem anderen Ort wohnt, nicht mehr zu uns darf, wegen der Schlüsselübernahme... Aber einmal im Meer war ich und am Strand sogar zwei mal. :D

Der Flug nach Paris steht noch für heute 23 Uhr und gestern sind die auch noch geflogen (Air Mauritius). AF hat die Flüge eingestellt und Air Mauritius für den 28.03.

Einchecken kann man sich auch nicht, weder über AF, KLM dort wird auf Air Mauritius verwiesen und dort kommt die Fehlermeldung:
[W14] None of the journey retrieved are available, please contact an agent at the airport

Habe antwort erhalten von AM:
We acknowledge receipt of your email.

Please be informed that the online Check-in has been disable for the moment.

The check-in should be made directly at the Airport.

We thank you for your kind comprehension.


Ab Paris ist allerdings mit KLM für uns Schluss, vielleicht ist das Grund, warum man sich nicht einchecken kann.

Die Airline, bzw. KLM haben uns keine Lösung am Telefon oder auch nicht selbständig per Email angeboten, nur das wir es mit einem Bodentransport ab Paris probieren könnten, sie dafür aber nicht zuständig sind. So war der Wortlaut am Telefon...

Die deutsche Bahn haben wir danach angerufen und dort waren alle Tickets weg für den Tag, also für den Donnerstag.

Andere Airlines wären nur mit einem Zwischenstopp und 20 Std. aufenthalt gegangen.

Wir haben ein Flug für Freitag gefunden, also praktisch ein Tag später... mit Eurowings und diesen auf eigene kosten gebucht.
Fehlt jetzt nur noch ein Hotel für einen Tag, aber damit konfrontieren wir zuerst mal die Airline am Schalter.

Fraglich ist auch, ob man überhaupt zu einem Hotel kommt. In Frankreich gibt es auch eine Ausgangssperre, die seit heute glaube ich verschärft wurde, auf max. 1 Stunde aufenthalt im freien... und man braucht eine selbstausgefüllte Ausgangsgenehmigungsbescheinigung. :-D


Viele Grüße
Mark
 
Zuletzt bearbeitet:

infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
214
118
Fraglich ist auch, ob man überhaupt zu einem Hotel kommt. In Frankreich gibt es auch eine Ausgangssperre, die seit heute glaube ich verschärft wurde, auf max. 1 Stunde aufenthalt im freien... und man braucht eine selbstausgefüllte Ausgangsgenehmigungsbescheinigung. :-D

ganz so witzig ist das nicht. Mit dem ausgefüllten Dokument darfst du dich dann (außer du fährst zur Arbeit oder zum Einkaufen/Arzt) in 1km Umkreis um deinen Wohnort bewegen (was auch kontrolliert wird), sonst kostet es direkt 135 EUR Strafe. Zweitvergehen 1500 EUR, danach 6 Monate Gefängnis.

Hier gibt's ein paar Informationen, allerdings auch nichts dazu, wie das für Durchreisende gehandhabt wird

https://www.gouvernement.fr/en/coronavirus-covid-19
https://mobile.interieur.gouv.fr/Ac...-et-justificatif-de-deplacement-professionnel
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.782
537
Berlin
Wenn der Rückflug außerhalb der EU mit einen NON-EU-Carrier startet hast du auch keine Ansprüche aus der EU-261 VO. Es spielt keine Rolle ob du das im Paket gekauft hast oder nicht.

Einzelheiten musst du nun mit QR klären nach Katari-Recht.
Danke für die schnelle Antwort.
Also um das noch mal zu spezifizieren, mir geht es nicht um irgendwelche Ausgleichszahlungen, sondern allein darum, dass ich den bezahlten Flugpreis wiederbekomme und keinen Gutschein( wo ich nicht weiss, dass ich ihn innerhalb der Frist einlösen kann).
 

einser34

Aktives Mitglied
06.07.2018
132
19
Heute hat sich TK bei mir gemeldet, Sie bieten mir 450€ oder 41000 Meilen. Ich weiß jetzt gar nicht ob das pro Ticket gemeint ist, oder für alle. Ich habe 3 Tickets damals gekauft für insgesamt ca. 1200€. Dürfen Sie sowas überhaupt machen? Hat jemand auch solche solche Erfahrung gemacht? BG
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Mein Flug bei Ryanair ist jetzt aus dem Konto verschwunden, nicht mehr bei anstehende Reisen zu finden und die Buchungsnummer existiert auch nicht mehr. Aus welchem Grund auch immer bekomme ich von Ryanair nie Mails oder Infos über meine Flüge, hab auch schon die Mails wegen kostenfreier Umbuchung nicht bekommen. Gehe davon aus, dass das jetzt mit einer Stornierung gleichzusetzen ist und das Geld zurückgebucht wird.

(Edit) und jetzt steht er plötzlich wieder da. Dann eben doch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Phiber

Reguläres Mitglied
13.07.2015
62
7
Es gibt eine Reihe von Airlines (LHG, TAP etc.) die keine Refunds mehr durchführen (Grund dürfte klar sein), sondern nur noch als Voucher erstatten oder umbuchen. Angeblich gäbe es für solch eine Situation wie die jetzige sogar eine entsprechende IATA Resolution die das zulässt. Kennt die jemand oder sonstige rechtliche Grundlagen die das zurückhalten eines Erstattungsbetrages erlaubt?
 

Hannot

Neues Mitglied
02.03.2020
24
5
Hallo,

Ich habe zwei relativ einfache Fragen und ich denke das sie hier im Sammelthread gut aufgehoben sind. Die LH Hotline möchte ich schonen

1. Flug von HAJ-FRA-CHI und CHI-MUC-HAJ - die Flüge wurden gestrichen und ich konnte diesen Flug online kostenlos stornieren. Ist jetzt 8-9 Tage her, scheint aber, in der aktuellen Situation normal zu sein, das die Erstattung länger dauert? Hat jemand von euch in den letzten Tagen eine Erstattung erhalten?

2. Flug von HAJ-PAR-NTE und ZRH-HAJ - war zu dem Zeitpunkt nicht stornierbar, daher wurde mir "parken" angeboten (Kein problem, Reise muss später angetreten werden).
-> Ich habe einen Passenger Receipt erhalten, kann ich diesen jetzt schon zur Abrechnung verwenden oder erhalte ich bei der tatsächlichen Nutzung nochmal einen neuen Beleg, auf dem ggf. zusätzlich anfallende Kosten mit drauf sind? Oder gibt es dann einen einzelnen Beleg mit ausschließlich den Mehrkosten?
-> Lässt sich so ein "geparktes" Ticket auch einfach auf eine andere Strecke (ggf. natürlich mit Zuzahlung) buchen?


Danke für eure Antwort!
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.484
6.809
SNA
Was sagt eigentlich eine Reiseabbruchversicherung zu der aktuellen Situation (Reisewarnung Auswärtiges Amt) wenn man den Rückflug vorverlegen muss aus den bekannten Gründen?
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.267
1.982
VIE
Es gibt eine Reihe von Airlines (LHG, TAP etc.) die keine Refunds mehr durchführen (Grund dürfte klar sein), sondern nur noch als Voucher erstatten oder umbuchen. Angeblich gäbe es für solch eine Situation wie die jetzige sogar eine entsprechende IATA Resolution die das zulässt. Kennt die jemand oder sonstige rechtliche Grundlagen die das zurückhalten eines Erstattungsbetrages erlaubt?

Würde mich auch interessieren. Ist eine absolute Frechheit und verstößt klar gegen EU VO 261/04.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.493
445
Ist doch klassische Flüsterpost von "es gibt eine Guidance der EU-Kommission, die die Erstattung als Gutschein explizit negiert" hin zu "es gibt eine IATA Resolution, die dazu (irgend)etwas sagt".
 

erazorlll

Reguläres Mitglied
19.02.2017
61
0
Wie sieht es eigentlich mit sonstigen finanziellen Schäden aus auf Grund der Flugstornierung?

Ich habe Anfang Januar den LH Deal von KBP nach PEK in F gebucht für 2 Personen und mit meiner AMEX Platinum bezahlt. Abbuchung erfolgte in Landeswährung UAH und Umrechnung in Euro durch AMEX.
Jetzt hat LH den Flug storniert und mir eine Erstattung des Flugpreises zugesichert. Die Rücküberweisung erfolgt in Landeswährung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Also wieder in UAH auf die AMEX.

Leider hat sich der Kurs in den letzten Wochen extrem verändert von damaligem Ticketpreis ca. 1800 Euro auf aktuell ca. 1600 Euro. Das macht rund 400 Euro Verlust bei den beiden Tickets.
Gibt es irgendeine Möglichkeit den finanziellen Schaden erstattet zu bekommen? Vielleicht über eine der AMEX Versicherungen? Oder ist das am Ende des Tages einfach mein Pech auf Grund Währungsschwankungen?

Danke für eure Einschätzung.
 

mark79

Neues Mitglied
16.03.2012
17
0
Das muss man ein bisschen mit Humor nehmen. :) Liegt auch daran, wie man die Sachen sieht. Aber egal, gehört hier im Grunde nicht hin.

Hier gibts auch Informationen dazu: https://www.interieur.gouv.fr/Actua...-et-justificatif-de-deplacement-professionnel

Nur wenn man das downloaden will, geht es nicht, weil der Server überlastet ist. Aber auf dem auswärtigen Amt gibt es das auch.
Und die werden uns das sicherlich auch am Airport erklären und vermutlich auch Zettel bereit stellen. Wenn nicht wird eine Nacht am Airport geschlafen.
 

Dansen1979

Neues Mitglied
25.03.2020
8
0
Hallo zusammen,

gibt es eigentlich schon jemanden, der von Lastminute.de irgendwas positives in Sachen Erstattung wegen Corona gehört hat? Ich höre immer nur "Da kommt gar nix zurück"... Die negativen Bewertungen häufen sich. Ich bin auch betroffen, die Reise kann nicht durchgeführt werden (Einreiseverbot). Hätte für den Großteil der Summe die Möglichkeit über KK das Geld zurück zu holen. Hab' auch keine Lust auf einen Gutschein, wer weiß wann ich mal wieder über die buche.

Hab nur Bedenken dass, wenn ich mir 75% der Summe über KK Chargeback zurückhole, ich den Rest so oder so abschreiben kann. Andererseits, die Frist für Chargeback läuft, und im Zweifelsfall habe ich am Ende 0%...

Irgendwelche Erfahrungen?

Viele Grüße

Dansen
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Ist doch klassische Flüsterpost von "es gibt eine Guidance der EU-Kommission, die die Erstattung als Gutschein explizit negiert" hin zu "es gibt eine IATA Resolution, die dazu (irgend)etwas sagt".
Wenn auch, da weder die Kommission noch IATA geltendes Recht ausser Kraft setzen können, würde ich nur auf gerichtliche Feststellungen zu diesem Thema hören.
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
Das ist imho nicht nur ein Fall für eine komplette Rückerstattung des Flugpreises, sondern auch noch – wegen der kurzfristigen Änderung, Verspätung und Unmöglichkeit des Fluges – ein Fall für eine zusätzliche Kompensation nach EC261. Ich würde noch einmal versuchen, einen einigermaßen fähigen Mitarbeiter ans Telefon zu bekommen...

Danke für die Antworten, ich hab soeben nochmal mit der EW-Hotline telefoniert. Der Mitarbeiter dort sagte mir, Stornierung ist im Moment aus "systemtechnischen" Gründen nicht möglich, er könnte mir aber eine Umbuchung anbieten. Das habe ich abgelehnt und er meinte auch, dass ich natürlich das Recht auf Stornierung habe, ich aber nächste Woche nochmal anrufen soll, da dann das System wohl wieder laufen soll. Er hat den Stornierungswunsch auch im System vermerkt.

Laufen irgendwelche Fristen ab oder verliere ich meinen Anspruch, wenn ich erst nach dem eigentlichen Reisedatum nächste Woche nochmal anrufe?
Von einer E-Mail wurde abgeraten, da die Bearbeitung wohl noch länger dauert, als die Hotline.
Nicht, dass EW nächste Woche behauptet, ich hätte mich nicht gemeldet und im System steht auch nichts und ich dadurch den Anspruch auf Rückerstattung verliere.

EDIT: Soeben wurden beide Flüge annuliert, damit ist meine Frage wegen den Fristen hinfällig oder? Reicht es dann, wenn ich wie vom EW-Hotline-Mitarbeiter aufgefordert, nächste Woche nochmal anrufe zwecks Rückerstattung? Online ist nur Voucher möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zocker88

Erfahrenes Mitglied
18.02.2014
364
59
MUC
Ich habe eine private, nicht kostenlos stornierbare Hotelreservierung in Deutschland über hotels.com gebucht. Der Aufenthalt wäre Anfang April 20. Auf Grund der gegebenen Situation muss diese storniert werden. Online ist dies nur mit 90% Stornokosten möglich. Telefonisch oder per Email ist der Laden nicht zu erreichen. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.174
4.057
Ich muss mich doch sehr wundern...

Würde mich auch interessieren. Ist eine absolute Frechheit und verstößt klar gegen EU VO 261/04.

Sie könnten auch anfangen zu refunden solange das Geld reicht und danach Insolvenz anmelden, dann geht ein guter Teil leer aus. Ist dir das lieber?

Ich habe eine private, nicht kostenlos stornierbare Hotelreservierung in Deutschland über hotels.com gebucht. Der Aufenthalt wäre Anfang April 20. Auf Grund der gegebenen Situation muss diese storniert werden. Online ist dies nur mit 90% Stornokosten möglich. Telefonisch oder per Email ist der Laden nicht zu erreichen. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Die Website ist da doch eindeutig, was genau ist unklar?

For customers who booked a non-refundable rate prior to March 19, 2020 for stays between March 20, 2020, and April 30, 2020, we will email you in the coming days to ask if you wish to keep or cancel your existing booking. If you decide to cancel, you will be eligible for a full refund or, in some cases, a voucher allowing you to rebook the original property at later dates. There is no need to call us, however you must cancel your booking at least 24-hours before check-in in order to be eligible for this offer.

Hallo zusammen,

gibt es eigentlich schon jemanden, der von Lastminute.de irgendwas positives in Sachen Erstattung wegen Corona gehört hat? Ich höre immer nur "Da kommt gar nix zurück"... Die negativen Bewertungen häufen sich. Ich bin auch betroffen, die Reise kann nicht durchgeführt werden (Einreiseverbot). Hätte für den Großteil der Summe die Möglichkeit über KK das Geld zurück zu holen. Hab' auch keine Lust auf einen Gutschein, wer weiß wann ich mal wieder über die buche.

Hab nur Bedenken dass, wenn ich mir 75% der Summe über KK Chargeback zurückhole, ich den Rest so oder so abschreiben kann. Andererseits, die Frist für Chargeback läuft, und im Zweifelsfall habe ich am Ende 0%...

Irgendwelche Erfahrungen?

Viele Grüße

Dansen

Einfach mal abwarten - wie kommt man auf die Idee, dass die das alles mal eben in ein paar Tagen lösen können? Da sind Millionen von Buchungen betroffen.
Und wenn du Chargeback machen kannst, mach eben den Chargeback. Wieso nur 75 %? Du kannst alles zurückholen, was bezahlt wurde. Wenn du 75 % angezahlt hast und 25 % noch offen sind, um so besser.
 
Zuletzt bearbeitet:

RavenD

Reguläres Mitglied
25.09.2011
47
0
Moin moin zusammen,

da hat uns der Donald so wie es aussieht doch glatt unseren Osterurlaub vermasselt.
Unser Plan war nach Costa Rica zu fliegen (FRA-ZRH-IAD-SJO), dann dort mit dem Mietwagen ne Tour zu machen, dann weiter nach Panama (SJO-PTY) und nach zwei Nächten Aufenthalt zurück zu fliegen (PTY-ORD-FRA).
Abgesehen von dem Flug SJO-PTY habe ich alle Flüge in einer Buchung bei United Airlines gebucht (Die Flüge werden teilw. von Swiss und Copa durchgeführt).
Der Hinflug fällt in den Einreistopp den Trump verhängt hat. Ich gehe mal davon aus, dass reine Transitaufenthalte trotzdem nicht durchgeführt werden können, richtig?

Da mir eine Urlaubsreise in diesen Zeiten sowieso nicht geheuer ist, bin ich insgeheim froh, dass mir Trump die Entscheidung abgenommen hat.
Jetzt ist nur die Frage wie ich möglichst unbeschadet aus der Sache rauskomme. Kann ich meine Flüge alle über United stornieren? Ist schonmal jemand Heute bei der Hotline durchgekommen und weiß wie der Einreistopp gehandhabt wird? Auf der Homepage sind die Infos ja noch sehr spärlich.

Den Flug SJO-PTY habe ich separat über Copa gebucht. Besteht da ne Chance auf die Kostenerstattung oder muss ich auf die Airline Kulanz hoffen?

Meine Hotels habe ich bei booking, bzw eins über Airbnb gebucht und es sind nicht alle stornierbar. Gibt es da schon Erfahrungen was die Kulanz der Hotels bzw. der Portale angeht?

Danke für eure Hilfe :)

Ich hab am 14.03.2020 Abends eine Mitarbeiterin bei United erwischt. Diese hat nach Rücksprache mit ihrem Chef eine Rückerstattung des kompletten Flugpreises eingeleitet. Eine E-Mail-Bestätigung habe ich leider nicht bekommen. Bis Heute ist kein Geld auf meiner Kreditkarte eingegangen:(.

Glaubt ihr das liegt an der aktuellen Situation, dass die Bearbeitung eben länger dauert, oder hat UA alle Auszahlungen vorerst gestoppt.

Wenn ich mich auf der Homepage in den Flug einlogge steht dort
"Diese Reservierung wurde storniert. Wählen Sie die Schaltfläche unten aus, um Restbeträge für einen zukünftigen Flug zu nutzen."
Es wird aber keinerlei Flugguthaben ausgewiesen. Hat jemand hier zufällig für ne stornierte United Buchung Restguthaben bekommen und kann sagen ob dieses online angezeigt wird?

Wenn ich den Button "Guthaben für zukünftige Flüge nutzen" anklicke kommt eine weitere Fehlermeldung, dass dies aktuell nicht möglich ist online.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.493
445
Wie sieht es eigentlich mit sonstigen finanziellen Schäden aus auf Grund der Flugstornierung?

Ich habe Anfang Januar den LH Deal von KBP nach PEK in F gebucht für 2 Personen (..)

Gibt es irgendeine Möglichkeit den finanziellen Schaden erstattet zu bekommen? Vielleicht über eine der AMEX Versicherungen? Oder ist das am Ende des Tages einfach mein Pech auf Grund Währungsschwankungen?

Ja, die Amex erstattet das aufgrund der eingebauten "Personal Bad Luck Protection", die die Funktion einer Währungsabsicherung sowie aller anderen relevanten Szenarien übernimmt, bspw. falls bei REWE die Pfandgebühren sinken sollten oder eingelagertes Porto auf einmal wegen einer Portoanpassung nicht mehr für Briefe ausreichen sollte.

Ernsthaft?

Persönliches Pech. Ohne Währungsrisiko lässt es sich auch sehr bequem buchen, LH hat da ganz spezielle Vertriebskanäle - einfach ab dem Heimatflughafen buchen.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.267
1.982
VIE
Ich muss mich doch sehr wundern...



Sie könnten auch anfangen zu refunden solange das Geld reicht und danach Insolvenz anmelden, dann geht ein guter Teil leer aus. Ist dir das lieber?



Die Website ist da doch eindeutig, was genau ist unklar?

For customers who booked a non-refundable rate prior to March 19, 2020 for stays between March 20, 2020, and April 30, 2020, we will email you in the coming days to ask if you wish to keep or cancel your existing booking. If you decide to cancel, you will be eligible for a full refund or, in some cases, a voucher allowing you to rebook the original property at later dates. There is no need to call us, however you must cancel your booking at least 24-hours before check-in in order to be eligible for this offer.



Einfach mal abwarten - wie kommt man auf die Idee, dass die das alles mal eben in ein paar Tagen lösen können? Da sind Millionen von Buchungen betroffen.
Und wenn du Chargeback machen kannst, mach eben den Chargeback. Wieso nur 75 %? Du kannst alles zurückholen, was bezahlt wurde. Wenn du 75 % angezahlt hast und 25 % noch offen sind, um so besser.

Übersetzt *heul* seid nicht g-gemein zu meinem Lieblingsunternehmen *seufz*

Ich bin kein Kreditgeber, wie komme ich auf die Idee einfach so tausende Euros zu stunden? Von einer Insolvenz sind die großen Konzerne derzeit mal gar nicht bedroht.
 

Dansen1979

Neues Mitglied
25.03.2020
8
0


Einfach mal abwarten - wie kommt man auf die Idee, dass die das alles mal eben in ein paar Tagen lösen können? Da sind Millionen von Buchungen betroffen.
Und wenn du Chargeback machen kannst, mach eben den Chargeback. Wieso nur 75 %? Du kannst alles zurückholen, was bezahlt wurde. Wenn du 75 % angezahlt hast und 25 % noch offen sind, um so besser.

Moin alex3r4,

ich verlange das ja gar nicht, ich mache mir nur Sorgen. Klar ist das auch schlimm für die Veranstalter, aber hier geht es ja erstmal um Schadensbegrenzung auf meiner Seite für diesen lange zusammengesparten Familienurlaub.

75%, weil die erste Anzahlung im November 2019 war (25%), die bekomme ich wohl nicht mehr zurück. Lt. dem Online Banking Portal der VISA KK (Amazon) ist die Frist 6 Wochen um Zahlungen zu reklamieren (ist wohl noch was anderes als Chargeback). Und ich müsste ja angeben, dass ich schon versucht habe, das mit dem Anbieter zu klären. Dieser vertröstet aber mit Standardmails, daher bin ich verunsichert ob ich das zurückhole oder nicht. Den Gutschein würde ich nicht akzeptieren, wer weiß ob der ganze Laden im Zuge der Krise nicht pleite geht.

Daher die Frage nach Erfahrungen mit lastminute.de und nach Chargebck, ich habe damit noch keine Erfahrungen.

Viele Grüße

Dansen
 
M

Mcflyham

Guest
Wie sieht es eigentlich mit sonstigen finanziellen Schäden aus auf Grund der Flugstornierung?

...
Leider hat sich der Kurs in den letzten Wochen extrem verändert von damaligem Ticketpreis ca. 1800 Euro auf aktuell ca. 1600 Euro. Das macht rund 400 Euro Verlust bei den beiden Tickets.
Gibt es irgendeine Möglichkeit den finanziellen Schaden erstattet zu bekommen? Vielleicht über eine der AMEX Versicherungen? Oder ist das am Ende des Tages einfach mein Pech auf Grund Währungsschwankungen?

Danke für eure Einschätzung.

Würdest du im umgekehrten Fall Gewinne durch Währungsschwankungen zurücküberweisen?

Das ist natürlich Lebensrisiko, du bekommst ja auch keine Entschädigung, wenn du Bargeld hin- und wieder zurückwechselst und dazwischen Währungsschwankungen auftreten. :doh:
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.174
4.057
75%, weil die erste Anzahlung im November 2019 war (25%), die bekomme ich wohl nicht mehr zurück. Lt. dem Online Banking Portal der VISA KK (Amazon) ist die Frist 6 Wochen um Zahlungen zu reklamieren (ist wohl noch was anderes als Chargeback). Und ich müsste ja angeben, dass ich schon versucht habe, das mit dem Anbieter zu klären. Dieser vertröstet aber mit Standardmails, daher bin ich verunsichert ob ich das zurückhole oder nicht. Den Gutschein würde ich nicht akzeptieren, wer weiß ob der ganze Laden im Zuge der Krise nicht pleite geht.

Chargeback geht laut Visa 120 Tage. Mit lastminute habe ich auch eine offene Buchung, Reiseveranstalter war FTI, Ansage ist dass die Buchung storniert wurde und ich irgendwann Bescheid bekomme.
Versuche einfach einen Charageback, das kann keinesfalls schaden. Aber auch die 25 % solltest du zurückbekommen.