Stornierungen wegen Corona

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Yellowcab

Reguläres Mitglied
07.09.2019
57
40
Bielefeld
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Hallo zusammen,

habe letztes Jahr bereits Flüge nach SIN mit Singapore Airlines gebucht - rückblickend "leider" über Opodo. Preislich war die Differenz doch recht hoch und das uns die Corona Pandemie ereilen würde, konnte keiner vorhersehen...

Als durchaus misstrauischer Mensch bin ich von den wiederholten Mails von Opodo etwas verunsichert - Opodo schreit förmlich um Akzeptanz / meine Freigabe, dass Opodo die Storno / Gutscheinabwicklung direkt mit der Airline erledigen darf. Ich habe das Gefühl, wenn ich dem Zustimme, dass ich in kleingedruckten ABGs gefangen werde und maximal mit einem Opodo Gutschein aus dem Rennen gehe. Eine Storno ziehe ich nicht unbedingt in Betracht - der Flug wurde zu einer guten Rate gebucht und soll auch, wenn in der mittleren Zukunft, weiterhin stattfinden...

Was meint ihr?

[FONT=&quot]Aufgrund der aktuellen Situation, die durch COVID-19 ausgelöst wurde, werden viele Flüge storniert und Fluggesellschaften und Reiseunternehmen bieten kostenlose Umbuchungen oder Rückerstattungen per Gutschein an. Wenn die Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen wollten, einen Rückerstattungsgutschein anbietet und Sie möchten, dass wir diesen in Ihrem Namen von der Fluggesellschaft erhalten, sobald er verfügbar ist, klicken Sie bitte auf 'Akzeptieren'[/FONT]
 

theonord

Aktives Mitglied
13.01.2011
230
29
Bei einer Annullierung des Fluges fällt keine Tarifdifferenz an, man hat bei easyjet die freie Wahl auf einen anderen Flug, sogar zeitlich unbegrenzt im aktuellen Flugplan.

Daher kann es u.U. ratsam sein, die Annullierungsmitteilung abzuwarten, wenn es abzusehen ist.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.403
2.063
das ist ne Standard-Mail von Opodo, die schicken die an alle. Egal ob der Flug stattfand, stattfinden wird oder gestrichen wurde.

Einfach nicht reagieren... konnte ein paar opodo-Buchungen ganz einfach bei Ryanair selbst ändern lassen..
 
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WukongZ

Neues Mitglied
27.04.2020
15
0
Hallo liebe Leute,

Folgendes Problem:
Konnte meinen Flug mit Oman Air von Kathmandu nach Düsseldorf am 04.04. aufgrund von Corona und der sich damit veränderten Gesetzeslage (keine Einreise in Nepal für deutsche Staatsbürger) nicht antreten. Flug würde direkt über die Website der Airline gebucht und mit Kreditkarte gezahlt.

Habe dann bereits um den 20.03. herum über das Formular von Oman Air einen Erstattungsantrag gestellt, woraufhin Oman Air mir anbot, den Flug für 1 Jahr offen zu halten. Dieses habe ich abgelehnt und darum gebeten eine volle Erstattung auf die Kreditkarte zu bekommen, woraufhin mir nun Oman Air antwortete dass dies nicht möglich sei.

Hat irgendjemand eine Idee was ich nun machen kann? Wäre Chargeback über Kreditkarte da eine Option?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.976
7.049
Fand der Flug statt? Wenn nein, könnte Chargeback eine Option sein. Falls ja, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage eine Rückforderung erfolgen sollte. Vielleicht steht was zum Thema "Höhere Gewalt" ja in den AGB von Oman Air.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.976
7.049
Hat seit den Corona Stornierungen irgendjemand überhaupt schon Geld von TUI zurück erhalten?

Ich kenne auch einen Fall, in dem TUI eine Pauschalreise für die zweite Aprilhälfte abgesagt hat und bislang noch keine Rückzahlung erfolgt ist. Nach Gesetzeslage muss dies m.W. innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
TUI.com schweigt sich soweit ich sehen kann zum Thema "Erstattung" aus.
Hat jemand in solch einem Fall bereits irgendwelche Schritte unternommen?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.976
7.049
Gibt es bereits Erfahrungsberichte zu Stornierungen und Erstattungen von Pauschalreisen durch Studiosus? Auf ihrer Webseite schreiben sie, alle Reisen, die zeitlich unter die Reisewarnung fallen, zu stornieren und Erstattungen vorzunehmen. Hört sich vorbildlich an. Kann jemand berichten, ob das in der Praxis tatsächlich so reibungslos geschieht?
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
247
61
Bei einer Annullierung des Fluges fällt keine Tarifdifferenz an, man hat bei easyjet die freie Wahl auf einen anderen Flug, sogar zeitlich unbegrenzt im aktuellen Flugplan.

Daher kann es u.U. ratsam sein, die Annullierungsmitteilung abzuwarten, wenn es abzusehen ist.

Bin überrascht. Habe eben bei einem stornierten Flug nachgesehen und festgestellt, dass man sogar auf eine andere Strecke umbuchen kann ohne zusatzkosten
 

Yellowcab

Reguläres Mitglied
07.09.2019
57
40
Bielefeld
das ist ne Standard-Mail von Opodo, die schicken die an alle. Egal ob der Flug stattfand, stattfinden wird oder gestrichen wurde.

Einfach nicht reagieren... konnte ein paar opodo-Buchungen ganz einfach bei Ryanair selbst ändern lassen..

Dann werde ich mein Glück, wenn es soweit ist, mal direkt bei SG versuchen und hoffen, dass eine Umbuchung klappt. Habe nur mäßig Lust Ewigkeiten mit Opodo herumzukaspern...
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.208
105
TXL-DUS
Heute kam von Swiss eine Erstattung von knapp 4000 CHF. Am Montag hatte ich nach 4-Wochen nochmal in Basel nachgefragt. Donnerstag dann der versprochene Rückruf von Core-Customer-Care - alles wurde mit der Buchhaltung geregelt. Das Ticket war direkt bei Swiss via Telefon gebucht. Ende gut alles gut. Denke jedoch dass das eine HON-Exception war.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.695
1.338
Heute kam von Swiss eine Erstattung von knapp 4000 CHF. Am Montag hatte ich nach 4-Wochen nochmal in Basel nachgefragt. Donnerstag dann der versprochene Rückruf von Core-Customer-Care - alles wurde mit der Buchhaltung geregelt. Das Ticket war direkt bei Swiss via Telefon gebucht. Ende gut alles gut. Denke jedoch dass das eine HON-Exception war.

Das macht etwas Hoffnung. Bei LX sind es nur gut 1500 CHF, der dicke Brocken ist bei LH. :(
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.578
11.808
CPT / DTM
Hallo liebe Leute,

Folgendes Problem:
Konnte meinen Flug mit Oman Air von Kathmandu nach Düsseldorf am 04.04. aufgrund von Corona und der sich damit veränderten Gesetzeslage (keine Einreise in Nepal für deutsche Staatsbürger) nicht antreten. Flug würde direkt über die Website der Airline gebucht und mit Kreditkarte gezahlt.

Habe dann bereits um den 20.03. herum über das Formular von Oman Air einen Erstattungsantrag gestellt, woraufhin Oman Air mir anbot, den Flug für 1 Jahr offen zu halten. Dieses habe ich abgelehnt und darum gebeten eine volle Erstattung auf die Kreditkarte zu bekommen, woraufhin mir nun Oman Air antwortete dass dies nicht möglich sei.

Hat irgendjemand eine Idee was ich nun machen kann? Wäre Chargeback über Kreditkarte da eine Option?

Welche Kreditkarte?
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.273
454
VIE
imprint.germany@jv2.delta.com
Und die Mail in BCC an eine weitere Person als Beleg senden. Und wenn eine "lesen wir nicht"-Mail kommt, nach Fristablauf einfach weitere Schritte gehen.

Da du Anwalt bist, welche Absicherung bringt der BCC?
Technisch gesehen wird damit ja nichts bewiesen - damit kannst du ja nur belegen dass die Mail verschickt wurde aber nicht dass sie auch beim Empfänger angekommen ist (gibt das Mailprotokoll nicht her)
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Da du Anwalt bist, welche Absicherung bringt der BCC?
Technisch gesehen wird damit ja nichts bewiesen - damit kannst du ja nur belegen dass die Mail verschickt wurde aber nicht dass sie auch beim Empfänger angekommen ist (gibt das Mailprotokoll nicht her)

Ja. Jeder Beweis birgt Zweifel. Ein Zeuge kann sich irren. Ein Sachverständiger verrechnen. Eine Unterschrift auf einer Urkunde gefälscht sein. Letztlich kommt es auf die persönliche Überzeugung des Richters an. Und die ist eben womöglich etwas mehr auf deiner Seite, wenn du dich bemüht hast, das ganze etwas nachvollziehbarer zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die E-Mail bei 5 Leuten angekommen ist, bei dem Beklagten aber nicht, ist dann doch eher gering. Nicht 0%, aber wie gesagt, den perfekten Beweis gibt's nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, ohne Anwalt das Geld für einen Juni-Flug von Ryanair zurückzuerhalten?
Paypal-Käuferschutz soll ja mehr oder weniger nutzlos sein und Ryanair selbst wird nur Gutscheine anbieten.
Ich denke an Portale wie flightright usw. Hat hier jemand Erfahrungen?

Ja. Selbst Klage einreichen beim Amtsgericht, wenn du einen Anspruch hast und Ryanair sich in Verzug befindet. Vorlagen gibt's im Internet ja genug, ansonsten hingehen und zur Niederschrift aufgeben. (Es soll Anwälte geben die sparen sich so eine Schreibkraft). Anwaltszwang besteht nicht.
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.273
454
VIE
Ja. Jeder Beweis birgt Zweifel. Ein Zeuge kann sich irren. Ein Sachverständiger verrechnen. Eine Unterschrift auf einer Urkunde gefälscht sein. Letztlich kommt es auf die persönliche Überzeugung des Richters an.

D.h. deutsche Gerichte anerkennen dies?
(entspricht ja übersetzt - ich werfe 2 Briefe (ohne Rückschein und nicht eingeschrieben) in ein Briefkasten und einer davon kommt bei einem Empfänger an)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.503
3.534
Düsseldorf
www.drboese.de
D.h. deutsche Gerichte anerkennen dies?
(entspricht ja übersetzt - ich werfe 2 Briefe (ohne Rückschein und nicht eingeschrieben) in ein Briefkasten und einer davon kommt bei einem Empfänger an)
Nein, bedeutet es nicht. https://openjur.de/u/31941.html
Es geht eben auch darum, dass der selbe (!) technische Vorgang an anderer Stelle zu einem Zugang führte.
Ich habe bisher sehr sehr selten erlebt, dass der Zugang von Erklärungen bestritten wird. Teils gibt es das mal vor dem AG Hannover aufgrund eines dort ansässigen Unternehmens und seiner hart am Wind segelnden Kanzlei.
 

Danny84

Aktives Mitglied
14.12.2017
182
36
Ja. Jeder Beweis birgt Zweifel. Ein Zeuge kann sich irren. Ein Sachverständiger verrechnen. Eine Unterschrift auf einer Urkunde gefälscht sein. Letztlich kommt es auf die persönliche Überzeugung des Richters an. Und die ist eben womöglich etwas mehr auf deiner Seite, wenn du dich bemüht hast, das ganze etwas nachvollziehbarer zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die E-Mail bei 5 Leuten angekommen ist, bei dem Beklagten aber nicht, ist dann doch eher gering. Nicht 0%, aber wie gesagt, den perfekten Beweis gibt's nicht.



Ja. Selbst Klage einreichen beim Amtsgericht, wenn du einen Anspruch hast und Ryanair sich in Verzug befindet. Vorlagen gibt's im Internet ja genug, ansonsten hingehen und zur Niederschrift aufgeben. (Es soll Anwälte geben die sparen sich so eine Schreibkraft). Anwaltszwang besteht nicht.

Und wie sieht es aus, wenn man sich mit Portalen wie flightright versucht sein Geld zurück zu holen? Etwaige Provision wäre mir das wert.
Hat jemand Erfahrungen und gibt es Tipps, welche dieser Portale erfolgversprechend sind?
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.475
209
Ich habe das über fB Messenger angemeldet, man sollte dort seine Buchungsnummer angeben und die Info, dass man keinen Gutschein möchte, sondern refund. Aber man bekommt nix weiteres, keine Antwort, gar nichts.
 

Danny84

Aktives Mitglied
14.12.2017
182
36
Also... alle die eine Rückerstattungsanfrage gesendet, und dann die Gutschein-Mail bekommen haben... ran an die Tasten und ablehnen, sonst gibt's kein Geld zurück.

Und wenn ich das Ganze dann per Chat oder facebook-Messenger kundgetan habe, kommt dann wirklich Geld zurück?
Oder beruft man sich auch hier auf "nach Ende der Krise" als Auszahlungszeitpunkt?
 

WukongZ

Neues Mitglied
27.04.2020
15
0
Gibt es irgendeine Möglichkeit herauszufinden, ob ein Flug in der Vergangenheit stattfand oder gecancelled wurde? Habe meinen Flug von Nepal nach Düsseldorf selber zwei Wochen vor Abflug gecancelled weil ich aufgrund veränderter Gesetzeslage nicht mehr einreisen konnte und wegen der Rückerstattung wäre es ja hilfreich wenn der Flug noch selbst von der Airline gecancelled worden wäre.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Ich habe das über fB Messenger angemeldet, man sollte dort seine Buchungsnummer angeben und die Info, dass man keinen Gutschein möchte, sondern refund. Aber man bekommt nix weiteres, keine Antwort, gar nichts.

Bei mir hieß es, ich würde noch eine Bestätigung per Mail bekommen.

Und wenn ich das Ganze dann per Chat oder facebook-Messenger kundgetan habe, kommt dann wirklich Geld zurück?
Oder beruft man sich auch hier auf "nach Ende der Krise" als Auszahlungszeitpunkt?

Das weiß wohl niemand.
Ich werd noch etwas warten und dann einfach irgendwann Beschwerde über meine Bank einlegen.