Stornierungen wegen Corona

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TPA

Aktives Mitglied
20.09.2012
243
50
FRA
An diejenigen, die von der Rechtsabteilung von LH nach einem Mahnbescheid kontaktiert wurden: Ist das Geld jetzt schon bei euch eingetroffen und haben sie dann auch die Kosten für den Mahnbescheid überwiesen?
 

LastMaverick

Neues Mitglied
16.05.2020
6
0
[FONT=Tahoma, Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Unser ursprünglich für April geplanter Rückflug nach Deutschland wird nun nach Umbuchung ca. drei Monate später stattfinden. Nach meinem Verständnis hat man nach Artikel 5 i.V.m. Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Hotelunterbringung und Verpflegung.

Gilt dies auch für einen Zeitraum von drei Monaten?

Wenn ja, welche Höhe für Unterbringung und Verpflegung gilt als angemessen?
[/FONT]
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Unser ursprünglich für April geplanter Rückflug nach Deutschland wird nun nach Umbuchung ca. drei Monate später stattfinden. Nach meinem Verständnis hat man nach Artikel 5 i.V.m. Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Hotelunterbringung und Verpflegung.

Gilt dies auch für einen Zeitraum von drei Monaten?

Wenn ja, welche Höhe für Unterbringung und Verpflegung gilt als angemessen?


Nice, ein Maximierer =;
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
[FONT=Tahoma, Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Unser ursprünglich für April geplanter Rückflug nach Deutschland wird nun nach Umbuchung ca. drei Monate später stattfinden. Nach meinem Verständnis hat man nach Artikel 5 i.V.m. Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Hotelunterbringung und Verpflegung.

Gilt dies auch für einen Zeitraum von drei Monaten?

Wenn ja, welche Höhe für Unterbringung und Verpflegung gilt als angemessen?
[/FONT]

Du hast sicher die aus Kulanz angebotene oder sich aus dem Tarif ergebende Umbuchungsoption wahrgenommen, anstatt dich nach Fluggastrechteverordnung auf den nächstmöglichen Flug oder Flug am Wunschtermin setzen zu lassen?

Den Termin für den neuen Flug hast du dann vermutlich selbst gewählt bei der freiwilligen Umbuchung ?

Wenn ja, dann gibt's nix, weil schon kein Anwendungsfall der VO mehr gegeben ist .

Wenn du nach der Verordnung den Ersatzbeförderungsanspruch gewählt hast, gibt's ebenfalls nix, weil 3 Monate später zu fliegen nicht 'notwendig' (Wortlaut der VO) ist. Oder ist der erste stattfindende Flug erst wieder in drei Monaten ? Vermutlich kaum.

Auf was für Ideen manche kommen ....
 
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LastMaverick

Neues Mitglied
16.05.2020
6
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Du hast sicher die aus Kulanz angebotene oder sich aus dem Tarif ergebende Umbuchungsoption wahrgenommen, anstatt dich nach Fluggastrechteverordnung auf den nächstmöglichen Flug setzen zu lassen?

Den Termin für den neuen Flug hast du dann vermutlich selbst gewählt bei der freiwilligen Umbuchung ?

Wenn ja, dann gibt's nix. Auf was für Ideen manche kommen ....

Mir wurde telefonisch angeboten, mein Meilenticket zu stornieren und ein Vollpreiszahlerticket zu kaufen. Daraufhin habe ich per Mail auf die Einhaltung der Fluggastrechteverordnung bestanden und auf den Hotel- und Verpflegungsanspruch hingewiesen. Das ist der nächstmögliche Flug...
 

LastMaverick

Neues Mitglied
16.05.2020
6
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Nice, ein Maximierer =;

War so angefressen von der Dreistigkeit des Vorschlags von M&M, zu stornieren und dann ein Vollpreiszahlerticket zu buchen, dass ich jetzt alle möglichen Ansprüche anwaltlich prüfen lasse und mich das Gerichtsverfahren zur Not auch was kosten lasse. Geht hier eher ums Prinzip als ums Geld.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
War so angefressen von der Dreistigkeit des Vorschlags von M&M, zu stornieren und dann ein Vollpreiszahlerticket zu buchen, dass ich jetzt alle möglichen Ansprüche anwaltlich prüfen lasse und mich das Gerichtsverfahren zur Not auch was kosten lasse. Geht hier eher ums Prinzip als ums Geld.

fair enough
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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641
.de
Ich versuche seit einer Woche, Easyjet über 030 2178 2171 zu erreichen. Egal welche Menüauswahl man tätigt, kommt nach einer Warteschleife das Freizeichen und irgendwann wird aufgelegt. Ist jemand in letzter Zeit durchgekommen und auf welchem Wege?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
571
101
Wenn du nach der Verordnung den Ersatzbeförderungsanspruch gewählt hast, gibt's ebenfalls nix, weil 3 Monate später zu fliegen nicht 'notwendig' (Wortlaut der VO) ist. Oder ist der erste stattfindende Flug erst wieder in drei Monaten ? Vermutlich kaum.

Ist das denn so, dass bei Flugannullierung und nächstmöglicher Flug in mehreren Monaten keine Hotelkosten mehr erstattet werden müssen?
Das wäre mir neu.
Es gibt ja noch gestrandete Deutsche im Ausland (Auswärtiges Amt spricht von 3-stelligen Zahlen) in Marokko und auch in Südamerika.
Wenn deren Flug annulliert wurde und sie auf Transport mit nächstmöglicher Maschine bestehen und es eben erst Monate später der 1. mögliche Flug wieder geht, sehe ich nicht, warum die Heimreise dann nicht mehr notwendig sein sollte.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ist das denn so, dass bei Flugannullierung und nächstmöglicher Flug in mehreren Monaten keine Hotelkosten mehr erstattet werden müssen?

Nein, das gilt noch. Deswegen stellte ich ja die Vermutung an, dass es sich bei dem Flug in drei Monaten nicht um den nächstmöglichen handeln würde und bat um Mitteilung der genauen Daten (ursprüngliche Flüge, neue Flüge, Wohnort usw)

Was die Notwendigkeit angeht: Diese bezieht sich nicht auf die Reise, sondern die Hotelunterbringung.
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
640
218
Hey Leute, ich hätte mal ne Frage. Vielleicht kennt ihr euch aus.

Mir wurde mein Rückflug von KIX nach ZRH mittels LX (ANA-Flugnummer) storniert, weil Swiss nun doch die Verbindung vorerst nicht mehr anbieten wird. Ich habe dort noch einen Anschlussflug von ZRH nach AMS über LX. Die Flüge würden erst im September stattfinden, also ist noch ordentlich Zeit.
Ich habe alles über ANA gebucht.

Ich habe noch nicht angerufen bei ANA, weil überall steht, dass man sich erst später melden solle, wenn der Flug näher rücke (3 Tage vorher), was mir viel zu spät ist. Ich möchte jedoch verständlicherweise Klarheit haben und möglicherweise auch meine Hotels stornieren. Wer hat da bereits Erfahrungen mit gemacht? Kann man ruhig früher anrufen?

Außerdem: Was für Möglichkeiten hat ANA eigentlich mich Umzubuchen? Ich habe bspw. gesehen, dass LH einen Flug als KIX-MUC-AMS anbieten würde, was auch über die ANA-Webseite kaufbar wäre. Kann mich ANA als Star Alliance-Mitglied einfach darauf umbuchen? Ich habe ja wie gesagt noch den Flug aus ZRH nach AMS, aber ich sehe keine Flüge, die dazu passen würden. Ich habe mich noch nie umbuchen lassen.

Gruß

Hi Denisek22,

bin da auch betroffen bzgl. KIX-ZRH, auch Ende September 2020 geplant.

Wurde erstmal automatisch auf die kürzeste Verbindung KIX-MUC umgebucht, nur war ich nicht von begeistert: Gebucht war ein F-Ticket, die KIX-MUC A350 Maschine hat bekanntlich keine F-Kabine.

Somit beschwert. Ergebnis I nicht viel besser: KIX-HND, Übernachtung & Transfer (wohl auf meine Kosten) zu NRT, ein Tag später NRT-ZRH in F.

Somit beschwert. Ergebnis II: Umgebucht auf ITM-HND-FRA auf Wunsch. Immer hin... aber schade um die neue KIX-ZRH Strecke, hätte mich riesig gefreut: Erstmal endet dort meine 3-wöchige Japanreise (if any), aber auch die umgebaute A340 hätte ich mir gern angeschaut...

Die LX-Kollegen meinten, dass die ZRH-KIX-ZRH Route ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könnte, da sehr viel investiert. Mal sehen. Mit SEP rechne ich aber nicht (werde sehr froh, wenn man überhaupt nach Japan kommt).

BG

Emick
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.027
641
.de
Ich habe mit großer Mühe Easyjet telefonisch erreicht und blöd gefragt, ob ausgenullte Juni-Flüge kurzfristig entsperrt werdn und stattfinden könnten. Die Antwort war, dass es durchaus möglich ist.

Ist bei Easy also nicht so eindeutig wie bei Ryan.

UPD: HUACA gemacht und noch einmal angerufen. Auch da die Auskunft, dass Easyjet sich darauf vorbereitet, ab Mitte Juni durchaus kurzfristig zu starten, wenn die Zielländer grünes Licht geben.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.252
313
Ist das denn so, dass bei Flugannullierung und nächstmöglicher Flug in mehreren Monaten keine Hotelkosten mehr erstattet werden müssen?
Das wäre mir neu.
Es gibt ja noch gestrandete Deutsche im Ausland (Auswärtiges Amt spricht von 3-stelligen Zahlen) in Marokko und auch in Südamerika.
Wenn deren Flug annulliert wurde und sie auf Transport mit nächstmöglicher Maschine bestehen und es eben erst Monate später der 1. mögliche Flug wieder geht, sehe ich nicht, warum die Heimreise dann nicht mehr notwendig sein sollte.
Hier gehört die Info dazu, dass es sich überwiegend um Personen handelt, die dort leben / arbeiten, sich erst später für die Ausreise entscheiden haben und im Falle Marokko es zB überwiegend Camper sind, mit Wohnmobil.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Die Bundesregierung will nun doch ein Gesetz formulieren, dass Gutscheine als freiwillige Lösung zulässt. Wozu es dafür ein Gesetz braucht erschließt sich mir aber nicht. Soll die Absicherung nur gelten, wenn sich die Airline an die Regeln (Auszahlung Ende 21) hält und sonst nicht? Aber da es ja eh freiwillig ist, wieso sollte die Airline nicht einfach beliebige andere Regeln formulieren und damit evtl nicht abgesicherte Gutscheine anbieten?

Und nach dem 8. März gebuchte Reisen sollen nicht als Gutschein erstattbar sein? Aber warum, ist doch alles freiwillig... ?

:confused:

https://www.zeit.de/wissen/gesundhe...s-newsblog-nachrichten-covid-19-pandemie-live

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können.


Die Gutscheine sind laut Bundesregierung über die bisherigen Versicherungen abgesichert und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert – diese Garantie würde auch dann greifen, wenn ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt. Reisende können das Angebot aber auch ablehnen und auf der sofortigen Auszahlung des Geldes bestehen.

Das Bundesjustizministerium will die Details nun in einem Gesetzentwurf formulieren.
 
A

Anonym70281

Guest
Die LX-Kollegen meinten, dass die ZRH-KIX-ZRH Route ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könnte, da sehr viel investiert. Mal sehen. Mit SEP rechne ich aber nicht (werde sehr froh, wenn man überhaupt nach Japan kommt).

Eine sehr interessante Frage. Wie bei der EU vermute ich aber mal, dass mögliche Grenzöffnungen erstmal "lokal" stattfinden, was auch dem touristischem Aufkommen entspricht ( https://en.wikipedia.org/wiki/Tourism_in_Japan#Statistics ). Eine Öffnung den USA gegenüber könnte passieren, da Abe und Trump ja recht dicke miteinander sind.
Ich hoffe aber, dass die Japaner zum Ende des Jahres hin alle Ausländer wieder reinlassen. Wollen den Urlaub, der vor zwei Jahren wegen Schwangerschaft ausfiel, nachholen ;)
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Aber da es ja eh freiwillig ist, wieso sollte die Airline nicht einfach beliebige andere Regeln formulieren und damit evtl nicht abgesicherte Gutscheine anbieten?

Damit für Leute, die das Geld aktuell nicht brauchen ein Anreiz geschaffen wird, es bei den Airlines risikofrei liegen zu lassen.
 

infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
214
118
28.06. NCE-OTP mit BlueAir, storniert
29.06. OTP-SBZ mit Tarom, storniert

Tarom bietet Umbuchung oder Refund, Blue Air Umbuchung oder Voucher. Hab erstmal per Mail um Rückerstattung gebeten... mal sehen, was kommt.
 

Denisek22

Neues Mitglied
31.12.2018
5
0
Hi Denisek22,

bin da auch betroffen bzgl. KIX-ZRH, auch Ende September 2020 geplant.

Wurde erstmal automatisch auf die kürzeste Verbindung KIX-MUC umgebucht, nur war ich nicht von begeistert: Gebucht war ein F-Ticket, die KIX-MUC A350 Maschine hat bekanntlich keine F-Kabine.

Somit beschwert. Ergebnis I nicht viel besser: KIX-HND, Übernachtung & Transfer (wohl auf meine Kosten) zu NRT, ein Tag später NRT-ZRH in F.

Somit beschwert. Ergebnis II: Umgebucht auf ITM-HND-FRA auf Wunsch. Immer hin... aber schade um die neue KIX-ZRH Strecke, hätte mich riesig gefreut: Erstmal endet dort meine 3-wöchige Japanreise (if any), aber auch die umgebaute A340 hätte ich mir gern angeschaut...

Die LX-Kollegen meinten, dass die ZRH-KIX-ZRH Route ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könnte, da sehr viel investiert. Mal sehen. Mit SEP rechne ich aber nicht (werde sehr froh, wenn man überhaupt nach Japan kommt).

BG

Emick

Danke für die nette Info. Dann bin ich ja erleichtert. :)
Worüber hast du gebucht so am Rande?
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.133
2.340
Am 26.-27.03. hätte ich eigentlich eine DERtour-Hotelbuchung in Barcelona gehabt. Check24 wollte am 22.03.2020 wegen Stornierung durch DER Touristik meine Bankdaten haben, um diese an DERtour weiter zu leiten. Zu diesem Zeitpunkt wohl sowohl bei Check24 wie auch bei DER die exakte Rückabwicklung der betroffenden Buchungen noch nicht näher bekannt.

Am 05.04.2020 kam dann eine Mail von DERtour, dass ich mich zwischen einem Reisegutschein oder Erstattung entscheiden soll. Mit Klick auf den jeweiligen Link konnte man dann eine formlose Mail an DER verschicken. Dort war noch unklar, ob der ausgelobte "Bonus" in Höhe von 50€ auf den gezahlten Reisepreis auch auf Eigenanreisen (Hotelbuchungen) gilt. Hatte mich dann aber trotzdem für den Gutschein aufgrund der 50€ Bonus entschieden.

Ab Mitte April (also ca. 8-9 Tage später) haben erste Kunden in Facebook-Gruppen berichtet, dass sowohl Erstattungen angewiesen wie auch die ersten Gutscheine von DER Touristik verschickt wurden.

Ende April - ca. 25 Tage, nachdem ich die formlose Mail an DER rausgeschickt habe, wurde ich ungeduldig, da zu diesem Zeitpunkt schon viele Kunden von Ende März ihre Erstattungen & Gutscheine erhalten hatten. Am 02.05.2020 habe ich jene Mail dann erneut rausgeschickt.

Ich wartete und wartete. Kein Gutschein kam, also am 12.05.2020 erneut die Mail rausgeschickt (ja, es ist mir bekannt, dass dies nicht die feine englische Art ist, bei logitravel.fr hat allerdings vor kurzem nur dies geholfen...). Da wurde ich schon langsam ungeduldig und hätte nun irgendwann doch via Mail die Kohle (102€) mittels Fristsetzung zurückgefordert und gfls. dann zügig weitere Schritte eingeleitet. Zum Glück kam dann endlich gestern Mittag (Mittwoch) der erwähnte Gutschein via Mail von DERtour...

Dann komme ich denen nämlich schon entgegen, verzichte auf die Erstattung in Cash und dann muss ich auch noch knapp über 1,5 Monate auf den ollen Gutschein warten :rolleyes:

Immerhin: Der Gutschein ist auf alle "Reiseleistungen" aus dem DER-Sortiment einlösbar, also auch Mietwagen und auch wieder auf Eigenanreisen.

Wer es auf die Spitze treiben wollte, hätte einfach nach dem 05.04., als klar war, dass DER 50€ Bonus an Guthaben zahlt, 25€ Hostels in Barcelona für Ende April buchen sollen :LOL: Einfacher wäre man an 50€ "Rabatt" auf Eigenanreise nicht dran gekommen... (y)
 
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