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zunächst einmal ist es grundsätzlich so, dass der das Geld für die Leistung eingezogen hat, auch derjenige wäre, der zurück bezahlen muss, denn den hast du bezahlt! Nicht selten war es in der Vergangenheit so, dass die OTA sogn. Suchmaschinenrabatte gewährt hatten und der Preis, den dern Kunde bezahlt hat NIEDRIGER war, als das was der OTA an die Airline bezahlt hat.
Nun sagt aber kexbox korrekt, dass lt. der EU-Verordnung das Luftfahrtunternehmen (neu-deutsch Airline genannt) formal rechtlich der Schuldner ist und eben nicht das OTA. d.h. du KANNST die Airline auf Zahlung verklagen und dürftest Recht bekommen. Die Airline würde dir den Betrag bezahlen, den du an das OTA bezahlt hast. Dazu Gerichtskosten und Anwaltskosten.... Dauer zur Zeit? Monate!
Die einfachere Lösung:
1. die EU Airline storniert (Gründe sind bekannt, nicht nur Corona)
2. du kontaktierst das OTA, erklärst dich mit nichts anderem als "100% refund" einverstanden. Dann werden die sagen "Service charge 30-50€" müssen wir berechnen. Ob das zulässig ist, kannst du zivilrechtlich klären lassen (voraussichtlich unzulässig).
3. OTA reicht bei der Airline einen "refund request" ein (kann dauern!)
4. Refund request wird bestätigt (kann dauern)
5. Zahlung der Airline an OTA wird durchgeführt (kann dauern)
6. OTA bezahlt dir den bezahlten Betrag durch Gutschrift auf die urspüngliche Transaktion minus "service fee"
7. gut ist!
Alternative: du reichst nach Punkt 2 unter dem Grund "Leistung nicht erbracht" einen charge back ein, Stornobestätigung der Airline sollte reichen. In der Regel werden die reklamierten Beträge innerhlab von 30 Tagen gutgeschrieben als "unter Vorbehalt bezahlt" (also positver Umsatz also Gutschrift). Dann ist das Geld schon mal bei dir. Sollten die Punkt 3-6 dann Monate/Jahre dauern, kann dir das egal sein. Voraussichtlich kann man durch dieses Vorgehen auch die Service fees umgehen (was ich gar nicht mal wollte, aber 1 Jahr warten ist einfach nicht akzeptabel, weil viele Airlines wahrscheinlich hops gehen werden. So gehen halt die OTAs hops....
Aktuell bist du mit einer Klage über kexbox aber schneller (und besser) dran dein Geld zurückzubekommen. Bei einem Chargeback bist du immer auf den einen dispute Agenten angewiesen, der nach paar Monaten entscheidet. Klage ist die Rechtslage klar und ist somit zu 99.9999% der Ausgang sicher.
Wenn man über OTA reklamiert, muss man eine service fee bezahlen, viele (O)TAs haben das auch klar in den AGB geregelt, dass man einen erneuten Auftrag an sie abgibt für das Reklamieren der Tickets und dafür ein Serviceentgelt anfällt. Was ja auch vertretbar ist, da aktuell über BSP link die Refunds eingereicht werden müssen und das mehr Arbeit macht als per GDS.
Und man müsste die OTA dann an deren Firmensitz verklagen wegen der eingezogenen service fee, das wäre dann bei opodo/edreams in Spanien, bei seat24, mytrip,... in Schweden und bei Travix (Flugladen,...) in NL, viel Spaß beim Verklagen im Ausland.
Stattdessen kann man die Airline in Dtld verklagen und bekommt alles in vollem erstattet.