Stornierungen wegen Corona

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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
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zunächst einmal ist es grundsätzlich so, dass der das Geld für die Leistung eingezogen hat, auch derjenige wäre, der zurück bezahlen muss, denn den hast du bezahlt! Nicht selten war es in der Vergangenheit so, dass die OTA sogn. Suchmaschinenrabatte gewährt hatten und der Preis, den dern Kunde bezahlt hat NIEDRIGER war, als das was der OTA an die Airline bezahlt hat.

Nun sagt aber kexbox korrekt, dass lt. der EU-Verordnung das Luftfahrtunternehmen (neu-deutsch Airline genannt) formal rechtlich der Schuldner ist und eben nicht das OTA. d.h. du KANNST die Airline auf Zahlung verklagen und dürftest Recht bekommen. Die Airline würde dir den Betrag bezahlen, den du an das OTA bezahlt hast. Dazu Gerichtskosten und Anwaltskosten.... Dauer zur Zeit? Monate!

Die einfachere Lösung:

1. die EU Airline storniert (Gründe sind bekannt, nicht nur Corona)
2. du kontaktierst das OTA, erklärst dich mit nichts anderem als "100% refund" einverstanden. Dann werden die sagen "Service charge 30-50€" müssen wir berechnen. Ob das zulässig ist, kannst du zivilrechtlich klären lassen (voraussichtlich unzulässig).
3. OTA reicht bei der Airline einen "refund request" ein (kann dauern!)
4. Refund request wird bestätigt (kann dauern)
5. Zahlung der Airline an OTA wird durchgeführt (kann dauern)
6. OTA bezahlt dir den bezahlten Betrag durch Gutschrift auf die urspüngliche Transaktion minus "service fee"
7. gut ist!

Alternative: du reichst nach Punkt 2 unter dem Grund "Leistung nicht erbracht" einen charge back ein, Stornobestätigung der Airline sollte reichen. In der Regel werden die reklamierten Beträge innerhlab von 30 Tagen gutgeschrieben als "unter Vorbehalt bezahlt" (also positver Umsatz also Gutschrift). Dann ist das Geld schon mal bei dir. Sollten die Punkt 3-6 dann Monate/Jahre dauern, kann dir das egal sein. Voraussichtlich kann man durch dieses Vorgehen auch die Service fees umgehen (was ich gar nicht mal wollte, aber 1 Jahr warten ist einfach nicht akzeptabel, weil viele Airlines wahrscheinlich hops gehen werden. So gehen halt die OTAs hops....

Aktuell bist du mit einer Klage über kexbox aber schneller (und besser) dran dein Geld zurückzubekommen. Bei einem Chargeback bist du immer auf den einen dispute Agenten angewiesen, der nach paar Monaten entscheidet. Klage ist die Rechtslage klar und ist somit zu 99.9999% der Ausgang sicher.
Wenn man über OTA reklamiert, muss man eine service fee bezahlen, viele (O)TAs haben das auch klar in den AGB geregelt, dass man einen erneuten Auftrag an sie abgibt für das Reklamieren der Tickets und dafür ein Serviceentgelt anfällt. Was ja auch vertretbar ist, da aktuell über BSP link die Refunds eingereicht werden müssen und das mehr Arbeit macht als per GDS.
Und man müsste die OTA dann an deren Firmensitz verklagen wegen der eingezogenen service fee, das wäre dann bei opodo/edreams in Spanien, bei seat24, mytrip,... in Schweden und bei Travix (Flugladen,...) in NL, viel Spaß beim Verklagen im Ausland.
Stattdessen kann man die Airline in Dtld verklagen und bekommt alles in vollem erstattet.
 
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cyrusviruz

Neues Mitglied
20.04.2020
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Aktuell bist du mit einer Klage über kexbox aber schneller (und besser) dran dein Geld zurückzubekommen. Bei einem Chargeback bist du immer auf den einen dispute Agenten angewiesen, der nach paar Monaten entscheidet. Klage ist die Rechtslage klar und ist somit zu 99.9999% der Ausgang sicher.
Wenn man über OTA reklamiert, muss man eine service fee bezahlen, viele (O)TAs haben das auch klar in den AGB geregelt, dass man einen erneuten Auftrag an sie abgibt für das Reklamieren der Tickets und dafür ein Serviceentgelt anfällt. Was ja auch vertretbar ist, da aktuell über BSP link die Refunds eingereicht werden müssen und das mehr Arbeit macht als per GDS.
Und man müsste die OTA dann an deren Firmensitz verklagen wegen der eingezogenen service fee, das wäre dann bei opodo/edreams in Spanien, bei seat24, mytrip,... in Schweden und bei Travix (Flugladen,...) in NL, viel Spaß beim Verklagen im Ausland.
Stattdessen kann man die Airline in Dtld verklagen und bekommt alles in vollem erstattet.

Ich gehe davon aus, dass genannter User "kexbox" Anwalt ist, korrekt? Dann gehe ich ferner von aus, dass er seine Leistung nicht ohne Kosten anbietet. Sprich "alles in vollem" erstattet stimmt dann ja auch nicht oder täusche ich mich? Wenn ich dann dafür meine Rechtsschutzversicherung aktiviere habe ich m.W. auch einen Selbstbehalt von 150 EUR.

Mittlerweile sehe ich den Chargeback eher auch als Spaß an um ABC genauso zu ärgern und zu beschäftigen, wie die mich. Wenn es mir gelingt, dass der ein oder andere dort ein paar Stunden Arbeit hat und noch besser ein, zwei schlaflose Nächte, wars das wert. Wenn es am Ende 50 EUR von Mastercard und nochmal 50 EUR von denen kostet, pff, egal. Da ich selber auf der Bank arbeite schaue ich ggf. noch ob wir Kontakte zu MC haben damit die in dubio pro mir entscheiden ;-)

Wenn es also nach hinten losgeht, melde ich mich gerne mal bei "kexbox" sofern er mein Mandat übernehmen möchte.

Viele Grüße!
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Welcher Anspruch auf Kompensation soll denn da in der EU bestehen? (Annullierung eines Fluges in 2 Monaten)

Kompensation im Sinne, dass ich zumindest mein Geld für den annulierten Flug zurück erhalten sollte. Natürlich nicht im Sinne eoner zusätzlichen Ausgleichszahlung.

Also müsste ich nicht in Neuseeland Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises bei Flugstreichung haben? Wie in der EU?

RCS (?) hatte mal weiter oben beschrieben, dass zB in kanadischer Rechtssprechung nur Gutscheine vorgesehen sind. Aber NZ?
 

DominiqueV

Aktives Mitglied
27.07.2017
121
178
Singapore Airlines fliegt nun ja keine F mehr bis Ende November 2020.
Habe KBP-FRA-HKG-SIN-FRA-KBP gebucht. Das Leg HKG-SIN wäre ja mit den A380 Suites gewesen nun ist jedoch nicht mal mehr First verfügbar.
Hat man bei Annulierung eines Teil der Reisestrecke Anspruch auf Rückerstattung/Umbuchung?
Oder muss ich dann eine Alternative am gleichen Datum direkt nach SIN oder via ZRH nehmen?
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.238
2.468
Frankfurt am Main und Köln
Singapore Airlines fliegt nun ja keine F mehr bis Ende November 2020.
Habe KBP-FRA-HKG-SIN-FRA-KBP gebucht. Das Leg HKG-SIN wäre ja mit den A380 Suites gewesen nun ist jedoch nicht mal mehr First verfügbar.
Hat man bei Annulierung eines Teil der Reisestrecke Anspruch auf Rückerstattung/Umbuchung?
Oder muss ich dann eine Alternative am gleichen Datum direkt nach SIN oder via ZRH nehmen?

habe gleiche strecke gebucht. Noch ist offiziell nichts gedowngraded aber es kommt. Da es ja ein layover in hkg ist werden die uns wahrscheinlich direkt singapur anbieten. In der regel kannst du dann aber auch kostenfrei stornieren. Bin mal gespannt wann sq offiziell downgraded
 

Nick Art

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
396
9
ZRH
Singapore Airlines fliegt nun ja keine F mehr bis Ende November 2020.
Habe KBP-FRA-HKG-SIN-FRA-KBP gebucht. Das Leg HKG-SIN wäre ja mit den A380 Suites gewesen nun ist jedoch nicht mal mehr First verfügbar.
Hat man bei Annulierung eines Teil der Reisestrecke Anspruch auf Rückerstattung/Umbuchung?
Oder muss ich dann eine Alternative am gleichen Datum direkt nach SIN oder via ZRH nehmen?


Du kannst auf einen kompletten Refund pochen per EU Richtlinien. Ich persönlich werde jedoch (auch aufgrund zusätzlicher Streichunger von gewissen Flügen) eine Verschiebung bitten.. Wer weiss, vielleicht kann ich aufgrund von Kulanz auch ein bisschen optimieren, z.B. über HND anstatt HKG :)
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Aktuell bist du mit einer Klage über kexbox aber schneller (und besser) dran dein Geld zurückzubekommen.

Das kann und möchte ich auch bestätigen, der Kollege kexbox hat mir hier bereits in mehreren Fällen schnell, freundlich und unkompliziert zu meinem Geld zurück verholfen.
An dieser Stelle nochmals meinen herzlichen Dank.

Anscheinend geht den Hansens jetzt auch schon die Muffe von wegen Anwaltskosten und Klagen, sie versprechen jetzt 6 Wochen (Gesetz sagt 7 Tage):
https://travel-dealz.de/news/lufthansa-ruckerstattung/

Ein Chargeback hab ich auch gemacht bei der Swiss (weil kexbox nicht zuständig ist), das dauert ewig. Also ganz klar 2. Prio, würde jederzeit wieder auf dem Rechtsweg aktiv werden.
Wenn die Airlines dann irgendwann auch mal das Gesetz befolgen können sie sich viel Ärger ersparen. Allein deswegen wollte ich ein Exempel statuieren und kexbox' Erfolg hat uns definitiv recht gegeben....

(y)
 
J

jsm1955

Guest
Hier kursiert ja immer die 7-Tage-Frist. Wo genau steht die? Was ist, wenn man selbst storniert hat und einfach die tarifgemäße Erstattung haben möchte? Gibt es da auch Fristen?
 
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Anonym-36803

Guest
Hier kursiert ja immer die 7-Tage-Frist. Wo genau steht die? Was ist, wenn man selbst storniert hat und einfach die tarifgemäße Erstattung haben möchte? Gibt es da auch Fristen?

EU 261/04

Artikel 5 Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
i.V.m.
Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten
 
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Anonym-36803

Guest
Also nicht, wenn ich selbst storniere. :( Welche Fristen wären da zumutbar?
In den Beförderungsbedingungen von LH habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Ob es da irgendwelche prinzipiellen gesetzlichen Regelungen gibt auf die man sich berufen kann, können Dir unsere Juristen sicher besser beantworten als ich.

Im Normalfall vermute ich, dass LH da keinen (großen) Unterschied macht, warum storniert wurde. Aber was ist derzeit schon normal...

Neben sieben Erstattungen wegen Flugstreichung warte ich auch noch auf eine Erstattung nach Tarifbedingungen, nachdem meine Versanstaltung Mitte März in Berlin kurz vor Abreise doch noch abgesagt wurde.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.876
Also nicht, wenn ich selbst storniere. :( Welche Fristen wären da zumutbar?

Vor Corona dauerte das meistens zwei bis sechs Wochen. Was nicht bedeutet, dass das die zumutbare Frist darstellt. Da es m.E. keine besondere gesetzliche Frist gibt, sollte man nach angemessener Zeit (z.B. zwei Wochen) die LH mit einer Frist in Verzug setzen (z.B. nochmal zwei Wochen). Die übliche Praxis kennen Praktiker sicherlich besser als ich.

Nicht vergessen sollte man, dass sich die Situation grundlegend geändert hat. Die LH wird bald ausreichend Geld bekommen und seine Gläubiger ausbezahlen. Jetzt rechtliche Schritte einzuleiten erhöht die Kosten der LH, dürfte aber nicht beschleunigend wirken.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.634
695
Vor Corona dauerte das meistens zwei bis sechs Wochen. Was nicht bedeutet, dass das die zumutbare Frist darstellt. Da es m.E. keine besondere gesetzliche Frist gibt, ...

Ich biete:

§ 271 BGB
Leistungszeit
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
 
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WukongZ

Neues Mitglied
27.04.2020
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Guten Tag allerseits!

Nachdem mir die Airline (Oman Air) geschrieben hatte, dass man das Ticket erst 12 Monate nach Kauf zurückerstatten werde (wär bei mir Januar 2021) habe ich ihnen zurück geschrieben, dass ich dies nicht akzeptieren werde und mit dem Anwalt gedroht, doch die Airline beharrt weiter darauf das Ticket erst nach 12 Monaten zu erstatten. Nun wollte ich mich hier mal erkundigen, ob ihr meint, dass es noch irgendeine Chance gibt, das Ticket schneller erstattet zu bekommen, oder ob ich das einfach akzeptieren soll?

Flugverbindung war Kathmandu - Düsseldorf mit umsteigen in Maskat.

Liebe Grüße!
 

Bayer59

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.814
856
IHMO: Da nicht EU, Anwalt...Aussichten mehr als ernüchternd, willst Du im Oman klagen? => Ergo, warten.
 
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speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.203
63
Wir haben Anfang März fünf Doppelzimmer zur Alleinnutzung (nicht stornierbare Rate) in Nürnberg gebucht. Reisezweck war eine Messe im September, die jetzt abgesagt wurde. Gebucht wurde über ebookers, u.a. weil das Novotel selbst keine fünf Zimmer auf ihrer Webseite mehr angeboten hat.

Bei ebookers ist niemand zu erreichen ... Wir brauchen die Zimmer natürlich jetzt nicht mehr. Ein Storno ist uns klar, werden wir sehr wahrscheinlich nicht machen können. Alternativ wären wir bereit, die Hotels zur nächsten Messe in zwei Jahren zu nehmen oder an unserer Mitarbeiter weiterzugeben für einen Kurztripp (dann sollten aber auch zwei Personen drin schlafen können, aktuell nur Alleinbenutzung). Da wir den Messepreis zahlen, wäre es natürlich sehr entgegenkommend, wenn wir den Normaltarif nur zahlen müssten (wird wohl nicht möglich sein, gebucht ist gebucht).

Ja, wir wissen mittlerweile, dass es nicht immer der beste Weg ist über ebookers etc. zu buchen. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Seht ihr irgendeine Chance, dass wir doch stornieren oder umbuchen könnten? Lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten (Vertrag ist eigentlich eindeutig)?

Vielen Dank.
 

HuberHans7

Neues Mitglied
27.06.2020
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0
Hallo, habt ihr gestern auch die E-Mail vom Lufthansa-Vorstand bekommen? In der Mail von Christina Foerster heißt es:

"Damit Sie Ihre Reisepläne noch freier gestalten können und Sie mit einem guten Gefühl unterwegs sind, bieten wir Ihnen bei der Buchung weiterhin höchste Flexibilität. Falls sich Ihre Reisepläne ändern sollten, können Sie Ihren Flug, egal in welchem Tarif oder zu welchem Reiseziel, gebührenfrei umbuchen oder sich die Kosten erstatten lassen. Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular oder wenden Sie sich an unsere Servicecenter. Diese kümmern sich mit Hochdruck um die Bearbeitung angefragter Erstattungen."

Das habe ich dann umgehend versucht, aber in der Hotline haben sie gesagt, ich kann nur stornieren, wenn der Flug oder ne Teilstrecke gecancelt wird (nach Mittelamerika sollte es gehen). Ich könne also (wegen Spartarif) Stand jetzt quasi nur die Flughafen-Gebühren zurückbekommen. Ich müsse warten, bis der Flug gecancelt würde.

Das stinkt doch! Warum formulieren die das dann so in der Mail?