Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung/ Umschulung
Im Prinzip erfüllt jeder, der über körperliche Tauglichkeit, geistige Belastbarkeit sowie über persönliche Zuverlässigkeit verfügt, das allgemeine Anforderungsprofil für die Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft.
Darüber hinaus müssen die Teilnehmer ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen, welches nicht älter als drei Monate sein darf. Gute Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse in Englisch, die mit mindestens einem Hauptschulabschluss bescheinigt werden, vereinfachen nicht nur die Ausbildung, sondern sind auch für den späteren Arbeitsablauf unerlässlich.
Um die Erreichbarkeit des Flughafens zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherzustellen, ist ein Führerschein von Vorteil.