AB Top Bonus: topbonus während der Insolvenz

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achim5555

Aktives Mitglied
29.09.2017
137
12
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Der Insolvenzverwalter hat jetzt zum 1. April mit seinem bescheidenen 7-stelligen Gehalt die Vermögenswerte vollständig aufgebraucht, und musste deshalb die Insolvenz eröffnen=;=;
 
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Reaktionen: Foxfire

tobiken

Reguläres Mitglied
15.10.2009
53
0
Wie sollen die reagieren? Die werden Topbonus für die Meilen Geld gezahlt haben und dir wurden die Meilen gutgeschrieben. Damit hat die LBB ihren Vertrag doch erfüllt.

Ja, aber kann man das nicht auch als bewusste Täuschung durch die LBB sehen? Schließlich sollte dort auch bekannt gewesen sein, wie es um topbonus aussieht. Gerade in den letzten Wochen. Und die gesammelten Meilen sind ja eine Art Rabatt auf die geleisteten Umsätze. Bei einigen Teilnehmern wahrscheinlich auch in einem nicht unerheblichen Rahmen...
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.386
2.960
Wieso!?

Die LBB sagt: "Du bekommst x Meilen."

Die hast du bekommen. Ob und was du mit den Meilen anfangen kannst, hat die LBB nie gesagt oder in der Hand gehabt.
Das stand wiederum zu jeder Zeit klar und deutlich auf der topbonus-Website und in den tollen Newsletter, die wir alle erhalten haben.

Alles Rumheulen nützt nichts, der Ofen ist aus.
Wenn die LBB nichts unternehmen will um ihre Kunden zu halten dann kündigt eure Karten und sammelt woanders.
 

NiewiederEtihad

Neues Mitglied
04.04.2018
17
0
Bin ebenfalls gespannt, wie die LBB nun mit dem Fall umgeht, denn schließlich sind nun alle dort über die Kreditkarte gesammelten Punkte ebenfalls "für die Katz".

LBB kündigt die Karte. Ich hatte angefragt und nach Details gefragt und gleichzeitig mein Desinteresse an der derzeitigen topbonus Visa geäußert und daraus resultierende Kündigungsabsicht.
 

NiewiederEtihad

Neues Mitglied
04.04.2018
17
0
Wie kommt es, dass auf die im Vereinigten Königreich registrierte Topbonus Ltd. deutsches Recht angewendet wird? Deutschland ist das einzige Land, dass eine solche Enteignung der Gläubiger im Falle eines Verkaufs zulässt! Gemäss UK Recht müsste der Käufer ein Angebot unterbreiten, zu welchem Anteil er die Forderungen (sprich Meilenguthaben) honoriert. Dieses müsste dann von einer Gläubigerversammlung genehmigt werden.

Lief bei Niki doch anfangs auch so!
 

Grubi28

Aktives Mitglied
29.12.2014
175
17
NUE
Hab gerade mal zum Spaß den Link vom Insolvenzverwalter ausprobiert. Ihr könnt eure Meilenfoderung bereits eintragen. Nutzt einfach den Link aus der Mail vom Insolvenzverwalter.

Ja, ist offen.

Hauptforderung291,62 EUR
GrundSchadenersatzforderung für 81005 Prämienmeilen zum Stand 01.04.2018
Prämienmeilen81005
Meilenstand vom01.04.2018
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Ja, aber kann man das nicht auch als bewusste Täuschung durch die LBB sehen? Schließlich sollte dort auch bekannt gewesen sein, wie es um topbonus aussieht. Gerade in den letzten Wochen. Und die gesammelten Meilen sind ja eine Art Rabatt auf die geleisteten Umsätze. Bei einigen Teilnehmern wahrscheinlich auch in einem nicht unerheblichen Rahmen...

Es sollte JEDEM bekannt gewesen sein, wie es um Topbonus steht
Hättest ja nicht mehr dort sammeln brauchen
 
A

Anonym55132

Guest
Dann kann man jetzt die Forderung anmelden, oder ist diese erst gültig ab 06.04?
Interessant ist auch das online hinterlegte Rechtsgutachten.
 

clubfan

Erfahrenes Mitglied
17.09.2009
2.302
136
Könnte ich hier jetzt auch meinen nicht stattgefunden Prämienflug für 90.000 Meilen anmelden? Aber dazu brauche ich dann einen Anwalt, richtig?
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.427
203
Dann kann man jetzt die Forderung anmelden, oder ist diese erst gültig ab 06.04?
Interessant ist auch das online hinterlegte Rechtsgutachten.

Ja, kann man, habe ich auch gerade gemacht.

Und ja, das Gutachten zum Meilenwert ist interessant, konnte es aber zeitbedingt nur überfliegen. Der Meilenwert darf nicht durch den Vergleich mit C-Upgrades ermittelt werden, weil die (insbesondere TATL) so selten verfügbar waren (etwas verkürzt). Deshalb nur der oben errechnete Betrag.
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Könnte ich hier jetzt auch meinen nicht stattgefunden Prämienflug für 90.000 Meilen anmelden? Aber dazu brauche ich dann einen Anwalt, richtig?

Gemäß dem was dort steht wird alles außer dem angegebenen Prämienmeilenstand angefochten, ergo, Anwalt
Ob es das für fiktive 324 Euro Wert ist bleibt dir überlassen
 
A

Anonym55132

Guest
Gemäß dem was dort steht wird alles außer dem angegebenen Prämienmeilenstand angefochten, ergo, Anwalt
Ob es das für fiktive 324 Euro Wert ist bleibt dir überlassen

Wurde nicht mal gesagt, dass TB an AB für (auch nicht stattgefundene) Prämienflüge alles bezahlt hätte? Ggf. ist dann AB der Schuldner?

Zur Forderungsanmeldung:

Man soll übrigens angeben, ob man der Gläubigerversammlung teilnimmt. Ich kann terminbedingt nicht, bitte unbedingt berichten sofern jmd. vom VFT hingeht.
 

nubbeldupp

Erfahrenes Mitglied
Meilenwert ergo 0,0036 Euro

Wenn man den Vorschlagswert akzeptiert, gehen die bei Ihrer Berechnung immer von Sachprämien aus. Da liegt der Wert laut Gutachten bei 0,36 Eurocent.
Link zum Gutachten
Man kann den Wert aber auch anpassen.

Wenn man z.B. sagt man hätte eigentlich Upgrades damit geholt, liegt der Wert bei 0,42 Cent. Bei Companion Awards sogar bei 0,54 Cent.

Bei Anpassung des Betrages kommt natürlich direkt eine Meldung:

Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Meilenwert von der Topbonus Ltd zur Verfügung gestellt wurde. Soweit Sie eine abweichende Forderung anmelden, wird diese vom Insolvenzverwalter bestritten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.473
435
Für meine 50.000 Meilen hätte ich natürlich lieber ein Upgrade gehabt, aber die 180 Euro - falls ich sie denn bekomme - wären auch in Ordnung, obwohl sie meiner Meinung nach nur die Hälfte des damaligen Wertes widerspiegeln. Falls es nicht klappt, auch egal! Ich habe eigentlich mit meinen Meilen bei TB ehe abgeschlossen...
 

raph84

Reguläres Mitglied
14.03.2010
82
4
DUS
Was dann wieder Anwalt bedeutet ;)

Ist das so?

Hier bräuchte man (ich) wohl tatsächlich Beratung welche Strategie die richtige ist.

- Wenn der Meilenwert berichtigt und vom Insolvenzverwalter bestritten wird, ist meine Forderung damit hinfällig bzw. wird nachrangig bedient, oder bekomme ich im Zweifel mindestens die Quote laut Gutachten?

Tendenziell war mein Meilenwert wesentlich höher (Einlösung Business Class Flüge und Upgrades)... bevor ich meine Quote jedoch ganz verliere tendiere ich dazu die €0,0036 zu schlucken.

- Was ist mit den Prämienflügen welche
a) Gebucht aber nicht durchgeführt wurden... Ist AB der Schuldner oder TB (im Zweifel in Höhe der eingelösten Meilen)
b) Gebucht aber nicht bestätigt wurden (An Tag 1 oder 2 der AB Insolvenz habe ich, vergeblich, versucht auf EY zu buchen was auch Online durchging aber durch die nicht insolvente TB nicht umgesetzt wurde)
entstehen hierdurch weitere Forderungen?
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Für meine 50.000 Meilen hätte ich natürlich lieber ein Upgrade gehabt, aber die 180 Euro - falls ich sie denn bekomme - wären auch in Ordnung, obwohl sie meiner Meinung nach nur die Hälfte des damaligen Wertes widerspiegeln. Falls es nicht klappt, auch egal! Ich habe eigentlich mit meinen Meilen bei TB ehe abgeschlossen...


:confused::confused::confused:

Du bekommst keine 180 Euro
Das ist der Betrag von dem die Quote berechnet wird
Wenn du sehr optimistisch bist 5%, also 9 Euro
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
811
1.015
Ist das so?

Hier bräuchte man (ich) wohl tatsächlich Beratung welche Strategie die richtige ist.

- Wenn der Meilenwert berichtigt und vom Insolvenzverwalter bestritten wird, ist meine Forderung damit hinfällig bzw. wird nachrangig bedient, oder bekomme ich im Zweifel mindestens die Quote laut Gutachten?

Kann Dir nur hierzu etwas sagen:
wenn Deine Forderung bestritten ist, mußt Du im Zweifel gerichtlich die Anerkennung erstreiten. Tust Du das nicht, gehst Du ganz leer aus. Einen "Rückfall" auf mindestens die angebotene Quote gibt es dann nicht.
Gruß
B.

P.S. Habe übrigens meine 500 Meilen angemeldet und freue mich, innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre dann mit der noch zu ermittelnden Quote auf meine € 1,80 eine schöne Reise durchführen zu können.
 

FM1

Neues Mitglied
04.04.2018
9
0
Also ich bin ziemlich sicher, dass durch das Anmelden der "Forderungen" (ich habe/hatte fast 1/2 Mio. Meilen bei TB) am Ende eh nichts rauskommen wird. Werde aber trotzdem anmelden und auch zur Gläubigerversammlung gehen.

Was ich gerade rechtlich prüfen lasse ist die strafrechtliche Seite der Angelegenheit. Immerhin hatte EY vor Jahren 70 % an TB erworben und m.E. wurden die Mitglieder von TB seit Jahren bewusst getäuscht. Z.B. eine Woche vor der Insolvenz erhielt ich - alle anderen wohl auch - eine Mail, in der für das Buchen von Flügen noch Nordamerika und Karibik geworben wurde, dafür gebe es dann bis zu dreifach Meilen(!). Zu diesem Zeitpunkt war mit Sicherheit klar, das AB Insolvenz anmelden wird.
Weiter: trotz Insolvenz von AB und auch TB wurde TB weitergeführt und sogar für Meilensammeln (Ticket kaufen u.a. bei EY !!!) geworben, uvam. Obwohl es den Verantwortlichen klar sein musste, dass TB (mit diesen riesigen Meilenguthaben) niemals weitergeführt werden würde, geschweige denn EY bereit sein würde diese jemals einzulösen.
Ich sehe daher m.M. § 263, insbesondere (1) und (3) und (5) als gegeben an.
Ich werde deshalb höchstwahrscheinlich gegen die damals und jetzt Verantwortlichen von TB Strafanzeige stellen.
 

Maggy1215

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
308
-2
VIE
Ich werde meine Forderung wohl auch anmelden, schon aus Prinzip. Bei mir sind 2500 Meilen offen, ich habe die Meilen sowieso nie genutzt. Dafür sind es einfach nicht genug gewesen. Erst nach meinem "Umstieg" zu MM bin ich öfters geflogen.
Ich erwarte mir nichts und wenn irgendwas dabei rausschauen sollte, dann ist es nett. Für Personen mit höheren Meilenständen ist es natürlich wesentlich unangenehmer.