Ganz einfach:
topbonus ist (ungeachtet der Eigentümersituation) das Vielfliegerprogramm von AB. Bei der Meilenausgabe bezahlt AB an die topbonus Ltd. für die Übernahme der Einlöseverpflichtung, wenn Du Deine Meilen für einen Flug (z.B. auch auf IB) einlöst bezahlt die topbonus Ltd. wiederum die AB für das Ticket. Wird die Beförderungsleistung des Meilentickets genutzt, wird der bilateral zwischen AB und der ausführenden Airline vereinbarte Verrechnungssatz über das Clearinghouse verrechnet und AB bezahlt die Beförderungsleistung an die ausführende Airline.
Ist das der Standardfall, oder explizit auch bei Topbonus so? Vermutlich wäre das nach irgendwelchen internationalen Bestimmungen illegal, aber aufgrund der schlechten Cash-flow Situation hätte ich als Berater (wenn ich einer wäre) den Deal wie folgt aufgezogen:
AB muss zwar Meilen für einen symbolischen Preis von TB erwerben, aber die Einlöse erst bei Abruf bezahlen. Das kann entweder durch Erbringen der Flugleistung, oder das Bezahlen von Flugtickets anderer Gesellschaften über die Clearingstelle sein.
Vorteile für AB:
- es müssen zwar weiterhin Rückstellungen gebildet werden, aber nur in Höhe der tatsächlichen durchschnittlichen Einlösequote
- zudem wird die Zahlung aufgeschoben und liegt nicht als OPEX vor
Just my 2 cents, da ich wirklich nicht weiss ob es durch die IATA oder ähnliche Organisationen entsprechende Vorschriften gibt wie FFPs zu gestalten sind