Trick it! - Mach es doppelt !

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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na ja, das machen die und haben dann - jedenfalls bei mir - eine recht dickes Problem mit Schadenersatzklagen

wie schon zig mal diskutiert, kann es ja nicht sein, daß ich ein Ticket, das ich 1 Jahr im voraus buche, unter keinen Umständen stornieren kann nicht 2 Tage, 2 Monate oder 12 Monate späer, andererseits aber eine Airline 2 Tage vor Abreise die Buchung rausnimmt.

Gemessen an meinen Beiträgen zu Fluggastrechten stehe ich sicher nicht im Verdacht, den Airlines allzu viel durchgehen zu lassen. Aber selbst mit einem voll gültigen und voll bezahlten Ticket ist faktisch leider kein Fluggast vor einem IDB gefeit – Rechtsordnung hin oder her. Weshalb ausgerechnet Inhaber getrickster Tickets insoweit besser stehen sollten, wird mir immer ein Geheimnis bleiben. Aber lass uns bitte wissen, wenn du in Jakarta dein Storno bekommst und deshalb ad hoc ein C-OW zurück nach Hause kaufst, um den Schaden dann mit hochgehaltener Scharia in den Wüstenwind zu schreien.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.463
6.628
allgemeine Frage an diejenigen, die sich mit Screen Scraping auskennen: ist es hierbei erforderlich, den HTML-Antwortcode zu parsen, oder gibt es besser maschinenlesbare Möglichkeiten? (Antworten direkt in XML auslesen? wird sowas durch OTAs unterstützt?)
 

WolfVanWeen

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
408
1
VLC
allgemeine Frage an diejenigen, die sich mit Screen Scraping auskennen: ist es hierbei erforderlich, den HTML-Antwortcode zu parsen, oder gibt es besser maschinenlesbare Möglichkeiten? (Antworten direkt in XML auslesen? wird sowas durch OTAs unterstützt?)
Wird von OTAs nicht nur nicht unterstützt, sondern nach Möglichkeit erschwert.
Wenn Du in diese Kunst einsteigen willst, heißt es gerade im Flugbuchungsbereich: in die Hände spucken!
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Keine Chance, Du musst Dich in mehreren Schritten durchhangeln. Ich bin gerade auch an einer komplizierten Sache am bauen. Erste Ergebnisse erziele ich, indem ich den Request abfange, streamerid auslese und dann den pollreq konstruiere. Dann kann man die Ergebnisse tatsächlich problemlos auslesen. Von 4-6k Abfragen/Stunde bin ich aber weit entfernt.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.716
49
CDG/MUC
Zur der angesprochenen EF von vor zwei Wochen: Ich fliege das Ganze in zwei Wochen ab und werde berichten. Sollte es irgendwelche Probleme geben, erfahrt ihr es zuerst. Bis jetzt gab es bei mir außer einer Bestätigung und einer KK-Belastung allerdings nichts nennenswertes zu berichten.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.432
204
woher stammt die Erkenntnis, nach dt. Recht seien maximal 2 Wochen zur Anfechtung zulässig? Wenn man sich das AFT-Gedönse anschaut, stornieren Airlines einfach munter drauf los - auch 6 Monate nach Buchung noch (wobei bei AFT wohl eher null Euro geflossen sein dürften, hier ja immerhin ein "Deckungsbeitrag" für die "C")

ich bin -vielleicht zu unbefangen - zunächst mal von der Anwendung deutschen nationalen Rechts ausgegangen. Ohne Berücksichtigung etwaiger Spezialgesetze bin ich beim BGB gelandet. Eine Irrtumsanfechtung muss unverzüglich erfolgen, was nach der Rechtsprechung einen maximalen Zeitraum von zwei Wochen umfasst. Richtig ist natürlich, dass man sich ggf. auf Schadensersatzansprüche beschränken muss.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.150
Neuss
www.drboese.de
ich bin -vielleicht zu unbefangen - zunächst mal von der Anwendung deutschen nationalen Rechts ausgegangen. Ohne Berücksichtigung etwaiger Spezialgesetze bin ich beim BGB gelandet. Eine Irrtumsanfechtung muss unverzüglich erfolgen, was nach der Rechtsprechung einen maximalen Zeitraum von zwei Wochen umfasst. Richtig ist natürlich, dass man sich ggf. auf Schadensersatzansprüche beschränken muss.

Damit kannst Du auch richtig liegen. Was aber hier diskutiert wird, ist der Umstand, dass die Durchsetzung solcher Ansprüche, sollte die Klage nicht gerade in der Von-Gablenz-Straße oder am Saatwinkler Damm erfolgen - vorsichtig formuliert - heikel ist.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.432
204
Da sehe ich halt den Unterschied zu AUH-GRU und einem Streit mit EY. Warum sollte letztere ein Boarding in AUH oder CGK verweigern?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Damit kannst Du auch richtig liegen. Was aber hier diskutiert wird, ist der Umstand, dass die Durchsetzung solcher Ansprüche, sollte die Klage nicht gerade in der Von-Gablenz-Straße oder am Saatwinkler Damm erfolgen - vorsichtig formuliert - heikel ist.

Auch an diesen beiden Adressen weiß man allzu gut, dass es zweierlei ist, einen Anspruch zu haben und ihn durchzusetzen. Es gibt faktisch keine Klage, die mit einem Urteil auf das Erbringen der versprochenen Beförderungsleistung endet.

Deshalb, Ihr Lieben, verwendet Eure Geisteskraft besser darauf, hier den nächsten Trick zu finden.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Da sehe ich halt den Unterschied zu AUH-GRU und einem Streit mit EY. Warum sollte letztere ein Boarding in AUH oder CGK verweigern?

Zum Beispiel, weil AB mal den Blogs und ihren Benutzern eine richtige Breitseite verpassen will und erst nach dem Hinflug storniert. Das gibt dann mit ein paar Leuten wie Bruder XT600 ein wenig Ärger, aber der Rest bucht nie wieder ein geschummeltes Ticket.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.096
1.713
ich bin -vielleicht zu unbefangen - zunächst mal von der Anwendung deutschen nationalen Rechts ausgegangen. Ohne Berücksichtigung etwaiger Spezialgesetze bin ich beim BGB gelandet. Eine Irrtumsanfechtung muss unverzüglich erfolgen, was nach der Rechtsprechung einen maximalen Zeitraum von zwei Wochen umfasst. Richtig ist natürlich, dass man sich ggf. auf Schadensersatzansprüche beschränken muss.

Ohne Frage hast du Recht(y) ich sehe das genauso - nur leider hilft dir das Winken mit dem BGB am Flughafen nichts, wenn Tage zuvor die Airline einfach die Buchung (=filekey) rausgeschmissen hat, weil es denen halt so eingefallen (aufgefallen!) ist, daß man unmöglich für 680€ in C nach SaoPaulo und return fliegen kann (oder wie im Fall AFT, daß die Tickets angeblich nicht bezahlt wurden und deshalb storniert wurde)

Wie schon oben beschrieben: die Airlines erlauben sich praktisch alles bis zum letzten Moment, vom (unmündigen) Gast erwarten sie daß er doch bitte schön brav 1Jahr vorher 100% bezahlt um den angeblich "extrem günstigen" Preis zu bekommen und wegen letzterem dann noch nicht einmal eine 100% Erstattung bekommt, wenn er zurück tritt. Dann werden Stornogebühren berechnet und die erstattbaren Beträge sind dann so gering, daß es sich nicht mehr lohnt überhaupt von "Erstattung" zu sprechen(n)
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.096
1.713
Zum Beispiel, weil AB mal den Blogs und ihren Benutzern eine richtige Breitseite verpassen will und erst nach dem Hinflug storniert. Das gibt dann mit ein paar Leuten wie Bruder XT600 ein wenig Ärger, aber der Rest bucht nie wieder ein geschummeltes Ticket.

Das sehe ich anders: hätten Airlines, Hotels oder Mietwagen wirklich Interesse, die EF, CarlsonF und CDP/AWDs zu unterbinden, hätten die das 2014 längst gelöst: die FD kann man relativ einfach in den Farerules abschalten, die Hotels und Mietwagen codes kann man mit Passwortzugang reglementieren.

BTW: welches AB- Ticket???
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das sehe ich anders: hätten Airlines, Hotels oder Mietwagen wirklich Interesse, die EF, CarlsonF und CDP/AWDs zu unterbinden, hätten die das 2014 längst gelöst: die FD kann man relativ einfach in den Farerules abschalten, die Hotels und Mietwagen codes kann man mit Passwortzugang reglementieren.

Leider wirfst Du mal wieder EFs, FDs und missbrauchte Codes in einen Topf; das sind wirtschaftlich wie rechtlich ganz verschiedene Dinge. Im Ergebnis laufen sie allerdings stets auf eines hinaus: Wenn dem Anbieter der Preis oder Dein Gesicht oder beides nicht passt, macht er die Tür zu, und zwar zu jedem Zeitpunkt, zu dem es ihm beliebt. Es gibt keine Rechtssicherheit im Trick-it. Es gibt sie faktisch nicht einmal im ungetricksten Verkehr, denn auch da hat der Anbieter der Sachleistung es bis zur vollständigen tatsächlichen Leistung in der Hand, einfach "Nö" zu sagen. Passiert täglich zigfach bei Flugplanänderungen, IDBs und überall sonst im Wirtschaftsleben, wenn der durch die Leistungsverweigerung erzielte Vorteil für den Anbieter höher scheint als der drohende Nachteil durch eine Schadensersatzklage des abgewiesenen Kunden.

Und weil ich am heutigen Feiertag hier eigentlich reinschauen wollte, um etwas Nicht-Juristisches zu tun, noch ein Satz zurück zum Thema: Technisch kann man die Farerules selbstverständlich ändern. Aber wirtschaftlich "kann" man das nicht, denn man will (braucht) womöglich die Kombinationsmöglichkeit, um Kunden auch für Ziele zu gewinnen, die man nicht selbst anfliegt. Was man nicht will, sind die Kombinationen, die hier gebastelt werden. Man lebt aber damit wie ein Nashorn mit seinen Parasiten. Werden es allerdings zu viele, dann wird mal kräftig im Schlamm gebadet.
 
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StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Zum Beispiel, weil AB mal den Blogs und ihren Benutzern eine richtige Breitseite verpassen will und erst nach dem Hinflug storniert. Das gibt dann mit ein paar Leuten wie Bruder XT600 ein wenig Ärger, aber der Rest bucht nie wieder ein geschummeltes Ticket.

Also nach meinem Rechtsverständnis schädigt dieses Szenario die Reisenden kaum, weil die Airline den teuren Ersatzflug im Nachhinein bezahlen dürfte (und im Zweifel auch noch nicht unerheblichen Schadensersatz), während die Airline sowohl einen finanziellen Schaden davonträgt, und mehr noch den Imageschaden, Menschen auf dem Hinweg zu befördern und dann plötzlich zu sagen "Nö, euer Ticket war doch nicht gültig".

Also da sollte man dann schon mal die Kirche im Dorf lassen (wenn ich mich richtig erinnere, ist vor längerer Zeit dieser Fall genau 1 Mal eingeteten - nachzulesen im Flyertalk - und das war für die Fluggesellschaft auch eher teuer...).
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Also nach meinem Rechtsverständnis schädigt dieses Szenario die Reisenden kaum, weil die Airline den teuren Ersatzflug im Nachhinein bezahlen dürfte (und im Zweifel auch noch nicht unerheblichen Schadensersatz), während die Airline sowohl einen finanziellen Schaden davonträgt, und mehr noch den Imageschaden, Menschen auf dem Hinweg zu befördern und dann plötzlich zu sagen "Nö, euer Ticket war doch nicht gültig".

Also da sollte man dann schon mal die Kirche im Dorf lassen (wenn ich mich richtig erinnere, ist vor längerer Zeit dieser Fall genau 1 Mal eingeteten - nachzulesen im Flyertalk - und das war für die Fluggesellschaft auch eher teuer...).

Wenn Du den Umstand ausblendest, dass Du die hohe Vorleistung gegen einen notorisch zahlungsunwilligen Prozessgegner in einem fernen Land unter Geltung fremden Rechts einklagen musst, ohne dass Du eine unangreifbare Buchung hattest, dann trifft Deine Rechtsauffassung zu. Ansonsten gilt: mit etwas Kribbeln fliegen oder eben nicht.

Oder, wenn schon vor dem Hinflug storniert wird: eine Situation, der so viele Fluggäste täglich ausgesetzt sind (obwohl sie eine unangreifbare Buchung haben!), dass sogar der europäische Gesetzgeber mit der VO 261/04 eingeschritten ist. Und? Wie viele Passagiere buchen selbst einen Ersatzflug und klagen dann die Kosten ein, wenn ihnen wieder mal die nächstmögliche Ersatzbeförderung verweigert wird?

Und Imageschaden? Bei wem? Bei jenen, die mit getricksten Tickets unterwegs sind?
 
Zuletzt bearbeitet:

StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Wenn Du den Umstand ausblendest, dass Du die hohe Vorleistung gegen einen notorisch zahlungsunwilligen Prozessgegner in einem fernen Land unter Geltung fremden Rechts einklagen musst, ohne dass Du eine unangreifbare Buchung hattest, dann trifft Deine Rechtsauffassung zu.

Also dein Beispiel war AB und insgesamt dürfte für die große Mehrheit der getätigten Buchungen deutsches oder europäisches Recht gelten...

Oder, wenn schon vor dem Hinflug storniert wird: eine Situation, der so viele Fluggäste täglich ausgesetzt sind (obwohl sie eine unangreifbare Buchung haben!), dass sogar der europäische Gesetzgeber mit der VO 261/04 eingeschritten ist. Und? Wie viele Passagiere buchen selbst einen Ersatzflug und klagen dann die Kosten ein, wenn ihnen wieder mal die nächstmögliche Ersatzbeförderung verweigert wird?

Naja, keiner kann hier Zahlen nennen, aber ich glaube nicht, dass eine Mehrheit einfach "ok" sagt und nach Hause geht, wenn man ohne Grund den Urlaub storniert bekommt... So oft kommt es dann aber auch nicht vor, dass eine akzeptable Ersatzbeförderung verweigert wird...

Aber vor dem Hinflug stornieren ist ja auch eine völlig andere Situation, als die, die du in den Raum geworfen hast. Solange eine solche Stornierung recht kurzfristig nach der Buchung erfolgt, kann ich das bei einem eindeutig getricksten Ticket gut verstehen (es ist nicht ganz fair, weil die Fluggesellschaften oft kein Entgegenkommen zeigen, wenn der Kunde mal n Fehler macht) und es entsteht niemandem ein Schaden.

Und Imageschaden? Bei wem? Bei jenen, die mit getricksten Tickets unterwegs sind?

Wenn die Fluggesellschaft dich nach Australien befördert und dir dann den Rückflug verweigert, weil das Ticket ja getrickst war, dann interessiert das getrickste Ticket niemanden. Da kannste einen wunderbaren Shitstorm in den sozialen Netzwerken auslösen und traditionelle Medien dürfte das auch interessieren. Abgesehen davon, dass die Reiseblogs eine enorm hohe Reichweite unter Studenten haben, die nicht heute, aber in ein paar Jahren mehr Geld für ihre Reisen ausgeben werden.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Also dein Beispiel war AB und insgesamt dürfte für die große Mehrheit der getätigten Buchungen deutsches oder europäisches Recht gelten...

Richtig, nämlich der Jakarta-Trip. Der wird spätestens hinter AUH von EY und nicht als AB-Codeshare geflogen, weshalb Dein Vertragspartner insoweit EY ist. Viel Spaß beim Abgleich des Montrealer Übereinkommens mit der Scharia.

Naja, keiner kann hier Zahlen nennen, aber ich glaube nicht, dass eine Mehrheit einfach "ok" sagt und nach Hause geht, wenn man ohne Grund den Urlaub storniert bekommt... So oft kommt es dann aber auch nicht vor, dass eine akzeptable Ersatzbeförderung verweigert wird...

Die Fälle gehen in die Millionen, weshalb sich längst eine ganze Rechtsindustrie um die VO 261/04 herum gebildet hat. Ein Blick in den hiesigen Fluggastrechte-Thread wird Dir einen Eindruck geben, wie groß die Not der meisten ist, an eine akzeptable Ersatzbeförderung zu kommen, wenn die Airline sich stur stellt, und wie häufig das vorkommt. Bei vollgültigen Tickets, wohlgemerkt.

Aber vor dem Hinflug stornieren ist ja auch eine völlig andere Situation, als die, die du in den Raum geworfen hast. Solange eine solche Stornierung recht kurzfristig nach der Buchung erfolgt, kann ich das bei einem eindeutig getricksten Ticket gut verstehen (es ist nicht ganz fair, weil die Fluggesellschaften oft kein Entgegenkommen zeigen, wenn der Kunde mal n Fehler macht) und es entsteht niemandem ein Schaden.

Ich habe ausdrücklich von beiden Szenarien gesprochen. Beim Storno vor Abflug möchte ich sehen, wer sich hier zum aktuellen Preis einmal CGK und retour in C auf die Kreditkarte legt, um sich dann irgendwo zwischen dem Saatwinkler Damm und der Sheikh-Zayed-Moschee schadlos zu halten. Beim Storno nach dem Hinflug ändert sich die Situation nur insoweit, als ahnungslose Reisende ohne Plan B sich den Rückflug ohnehin kaufen müssen und deshalb einen unmittelbaren Anlass haben, Schadensersatz zu fordern. Das Procedere bleibt aber bei Fernflügen mit ausländischen Airlines gleich.

Wenn die Fluggesellschaft dich nach Australien befördert und dir dann den Rückflug verweigert, weil das Ticket ja getrickst war, dann interessiert das getrickste Ticket niemanden. Da kannste einen wunderbaren Shitstorm in den sozialen Netzwerken auslösen und traditionelle Medien dürfte das auch interessieren. Abgesehen davon, dass die Reiseblogs eine enorm hohe Reichweite unter Studenten haben, die nicht heute, aber in ein paar Jahren mehr Geld für ihre Reisen ausgeben werden.

Meiner Meinung nach eine Illusion, denn die Scheißstürmer-Klientel will man ja gerade loswerden, wenn man sich entschließt, einen "Deal" einfach mal platzen zu lassen. Welches Interesse hat EY an einem Haufen Party-Backpacker in der Biz? Gar keinen. Und die Zukunft? Du magst es anders halten, aber ich treffe meine Kaufentscheidungen heute und nicht nach dem, was man mir als Student vor zehn Jahren mal geboten hat oder nicht. Selbst wenn mir heute eine Airline ein getrickstes Ticket storniert, buche ich wieder bei denen. In meinen Augen können die nämlich nur gewinnen, indem sie mich fliegen lassen. Alles andere sichere ich durch Meilen ab, wenn mir die Stornogefahr hoch scheint.
 
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frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Aber lass uns bitte wissen, wenn du in Jakarta dein Storno bekommst und deshalb ad hoc ein C-OW zurück nach Hause kaufst, um den Schaden dann mit hochgehaltener Scharia in den Wüstenwind zu schreien.

Da Ticketaussteller und Ansprechpartner AB ist, kann der Scheich mir nix. Noch eine Frage zu diesem Ticket. Laut Farerules ist eine spätere Nachberechnung vom Tarif NACH Antritt des ersten Legs nicht mehr möglich. Wenn ich also in CGK angekommen bin und meinen Aufenthalt von 5 auf 4 Tagen ändern möchte, sollte dies doch über die AB Hotline klappen, richtig ? Verfügbarkeit vorrausgesetzt natürlich...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.096
1.713
nur mal kurz zum Verständnis: von welchen millionenfachen IDB täglich sprecht ihr? Beispiele, bitte?

- zu spät am Checkin?
- Ticket nicht umgebucht nur die Buchung?
- doppelt gebucht auf gleichem Flug?
???

Was kommt täglich millionenfach vor, trotz gültigem Ticket?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dass Fluggäste mit einer gültigen Buchung nicht so befördert werden wie vertraglich vereinbart. Aber nicht täglich millionenfach, sondern täglich in vielen tausend Fällen und daher über die Jahre millionenfach. ;)
 
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Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
Da es ja schon auf mindestens einem Blog steht:

In sehr naher Zukunft bis nach 2015 hinein geht es zu vielen Daten für 300-400€ aus C2s auf eine schöne Insel in C3, kein x notwendig. Sehr fettig ist das Ganze ohnehin nicht mehr, aber bekommt da trotzdem noch jemand was reduziert?
 

Aziris

Aktives Mitglied
20.06.2011
130
0
BA
Uh. Monsteritinary immer noch Buchbar!

MAD-LAX-SFO-MAD-GRU-MAD-EZE-MAD knapp 800 ai.

Insgesammt 3 Tickets, 2 mal 3X und einmal 1X, ist aber alles combined ;)