Übersicht der aktuellen Miles&More 'Altpapier' Aktionen

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Rombozombo

Erfahrenes Mitglied
18.08.2010
578
0
CGN/VIE
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Ich gehe mittlerweile auch fast davon aus, das es sich nur zum Ende der "introductory period" kündigen lässt.
Sollte diese verstreichen verpflichtet man sich für ein 12-monatiges Abo.

Dann würde es auch Sinn ergeben, dass die Meilen erst nach 8-12 Wochen gut geschrieben werden.
Hat das schon einmal jemand explizit nachgefragt? Sonst werde ich das mal tun.

EDIT: Ich habe jetzt mal angefragt - werde berichten!
 
Zuletzt bearbeitet:

Sombat

Aktives Mitglied
05.07.2011
115
0
Ich gehe mittlerweile auch fast davon aus, das es sich nur zum Ende der "introductory period" kündigen lässt.
Sollte diese verstreichen verpflichtet man sich für ein 12-monatiges Abo. !

Glaube ich nicht, dann wäre ja der Zusatz "Pro Haushalt und Miles & More Teilnehmer werden innerhalb von 12 Monaten nur für eine Bestellung Prämienmeilen gutgeschrieben." überflüssig?
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.185
9
Glaube ich nicht, dann wäre ja der Zusatz "Pro Haushalt und Miles & More Teilnehmer werden innerhalb von 12 Monaten nur für eine Bestellung Prämienmeilen gutgeschrieben." überflüssig?

Überflüssige Zusätze gibt es ja bei diesen Angeboten allzu oft und liegen meist am ungeprüften copy-paste von vorherigen Angeboten (zB Angebot nur für Senatoren und irgendwo steht trotzdem noch, dass man ein M&M Konto eröffnen würde, falls der Bestellende noch keins hätte).
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
Gemäß der oben von mir geposteten Kommunikation ist das Abo ja anytime kündbar. Auch sonst finde ich keinen Hinweis auf ein Jahresabo - vielmehr sieht es für mich so aus als ob man regulär zum Ende eines jeden Monats kündigen kann.
 

Rombozombo

Erfahrenes Mitglied
18.08.2010
578
0
CGN/VIE
Gemäß der oben von mir geposteten Kommunikation ist das Abo ja anytime kündbar. Auch sonst finde ich keinen Hinweis auf ein Jahresabo - vielmehr sieht es für mich so aus als ob man regulär zum Ende eines jeden Monats kündigen kann.

Es sind einfach keine offiziellen Angaben zu finden, daher habe ich nochmal explizit nachgefragt. Eine Antwort lässt aber noch auf sich warten.
Die Ratio ist einfach sehr gut, was mich misstrauisch werden lässt.
 

DOMan

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
269
1
Einschreiben ist ohnehin das allerletzte. Komisch wieviele Leute noch immer glaube es sei besonders sicher etwas per 'Einschreiben' zu versichern. Vermutlich auch noch 'Einwurf'. Versichert ist es auch nicht fuer den Fall dass Gutscheine o.a. verschickt werden. :rolleyes:

Der Briefumschlag kann genauso leer sein wie die Seite vom Telefax. Von daher: Wo ist der Unterschied ? :confused:

Auch wenn lange her -> Vor Gericht hat das Einschreiben spätestens Wirkung, denn der Richter wird immer dem "Kündiger" Recht geben, da man davon ausgeht, dass dieser keine Leere Seite schickt. Beim Einwurf-Einschreiben bestätigt der Postbote, dass dieses eingeliefert wurde. Vor Gericht wird also FTD oder wer auch immer das Schreiben vorlegen müssen. Niemand wird aud die Idee kommen ein weißes Blatt mitzubringen. Sollte dies dennoch der Fall sein, wird der Richter fragen, ob man sich denn gern verarschen lässt o.ä. -> FTD hätte auf das Schreiben reagieren müssen.

Die Telekom macht dies z.B. Ein Schreiben mit falscher Kundennummer o.ä. wird beantworte mit wortlaut "Haben bekommen, können nicht zuordnen, was wollen Sie denn und wer sind Sie". Und fragt sich der geneigte Leser, wieso die Telekom das macht ;)
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
Auch schätzt der mit dem Firnis juristischer Ausbildung versehene Absender gerade das Einwurfeinschreiben. Denn es besteht keine Pflicht, eine Einschreibsendung von der Post abzuholen (auch nicht aus dem Treu&Glauben-Grundsatz). Wird sie nie abgeholt, ist sie auch nie in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

Ergo: Einwurfeinschreiben.

Für gaaaanz dramatische Fälle gibt es noch die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, der vom Inhalt der Sendung Kenntnis nimmt. Aber das braucht's nun wirklich eher selten, und teuer ist es auch.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.272
1.097
Auch schätzt der mit dem Firnis juristischer Ausbildung versehene Absender gerade das Einwurfeinschreiben. Denn es besteht keine Pflicht, eine Einschreibsendung von der Post abzuholen (auch nicht aus dem Treu&Glauben-Grundsatz). Wird sie nie abgeholt, ist sie auch nie in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

Ergo: Einwurfeinschreiben.

Für gaaaanz dramatische Fälle gibt es noch die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, der vom Inhalt der Sendung Kenntnis nimmt. Aber das braucht's nun wirklich eher selten, und teuer ist es auch.

Der Staat hat dann noch die PZU.
 

Hansfux

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
373
82
HAM
also mein fax druckt immer brav die ersten zeilen mit auf den sendebericht und wenn der dann gesendet mit " OK" bestätigt fühle ich mich auf der ganz sicheren seite...
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
also mein fax druckt immer brav die ersten zeilen mit auf den sendebericht und wenn der dann gesendet mit " OK" bestätigt fühle ich mich auf der ganz sicheren seite...

Schon, und natürlich sollte das im Zweifelsfall auch ausreichen. Ich vermute aber, dass man bei deinem Fax durchaus die Zeit und das Datum manuell einstellen kann, oder?
 

peter42

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09.03.2009
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Schon, und natürlich sollte das im Zweifelsfall auch ausreichen. Ich vermute aber, dass man bei deinem Fax durchaus die Zeit und das Datum manuell einstellen kann, oder?

Ist erstmal nur ein Beweis prima face - gab auch schon Urteile, die einen Faxbeleg nicht anerkannten.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
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MUC
Wobei es dort in vielen Fällen um ein anderes Problem geht, nämlich das des Formerfordernisses. Wenn ich eine Willenserklärung dadurch verkörpere, dass ich sie zu Papier bringe und unterschreibe, und dann durchfaxe, dann gibt es zwar eine verkörperte Willensklärung, die dem Schriftformerfordernis entsprechen würde, die ist aber leider nur zugegangen.

Der Gesetzgeber macht eine Ausnahme für die gewillkürte Schriftform (d.h., wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern vereinbart ist). Da kann man per Auslegung oder Regelung zu dem Ergebnis kommen, dass Fax ("telekommunikative Übermittlung") reicht.

Beweisfragen sind von dieser Problematik natürlich strikt zu trennen.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Wobei es dort in vielen Fällen um ein anderes Problem geht, nämlich das des Formerfordernisses. Wenn ich eine Willenserklärung dadurch verkörpere, dass ich sie zu Papier bringe und unterschreibe, und dann durchfaxe, dann gibt es zwar eine verkörperte Willensklärung, die dem Schriftformerfordernis entsprechen würde, die ist aber leider nur zugegangen.

Der Gesetzgeber macht eine Ausnahme für die gewillkürte Schriftform (d.h., wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern vereinbart ist). Da kann man per Auslegung oder Regelung zu dem Ergebnis kommen, dass Fax ("telekommunikative Übermittlung") reicht.

Beweisfragen sind von dieser Problematik natürlich strikt zu trennen.

Dann ist AFAIR auch noch zwischen Text- und Schriftform zu unterscheiden.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
Selbstverständlich. Textform (da reicht auch eine E-Mail!) spielt aber nur in wenigen Fällen in Rolle (Klassiker: Widerruf bei Internetbestellungen).
 

BoraBora

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
426
0
Gibt es im Moment eine Zeitschrift-Aktion welch ca.10000 Meilen oder mehr gibt, welche man auch in der Schweiz abonnieren kann?? Danke
 

jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
434
75
DRS
Es sind einfach keine offiziellen Angaben zu finden, daher habe ich nochmal explizit nachgefragt. Eine Antwort lässt aber noch auf sich warten.
Die Ratio ist einfach sehr gut, was mich misstrauisch werden lässt.

Also wenn ich die Bestätigungsmail richtig interpretiere, kann man aller 4 Wochen kündigen. Ansonsten bin ich gespannt, morgen soll der erste Liefertermin sein...

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yawnie

Erfahrenes Mitglied
28.07.2009
402
0
Gibt es im Moment eine Zeitschrift-Aktion welch ca.10000 Meilen oder mehr gibt, welche man auch in der Schweiz abonnieren kann?? Danke

Hi BoraBora,

wenn der Eindruck nicht trügt, wäre das Die Welt, s.a. Meilenblatt.de /\ Meilen sammeln mit Abos. Zumindest kann man die an verschiedene Auslandsadressen ausliefern lassen. Ein kurzer Anruf bei der Hotline kann da sicherlich Sicherheit verschaffen.

yawnie
 
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bluesplodge

Erfahrenes Mitglied
24.08.2011
605
0
ZRH
also
ich hab auch die bestätigungsmail und gleich mal nen ausdruck gemacht von der m&m homepage

meines verständnisses nach kann ich nach der ersten zahlung kündigen...
weil danach erfolgt der meilen eingang

es steht nirgends etwas von mindestvertragslaufzeit... und in der bestätigungsmail steht monatlich kündbar...

noch fragen? :)