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Recht und schön.
Es beginnt aber bei flüche. de, dass du dir die AGB anschauen mußt.
Wer diese in seinen Wesenszügen verstanden hat, lässt die Finger davon.
Die erste Aussage der AGB lautet sinngemäß: "Du gibst flüche.de den Auftrag, ein Ticket zu besorgen, dass flüche.de gar nicht hat, sondern wahrscheinlich besorgen kann. Der angegebene Preis ist ist nicht garantiert. Es könnte teurer werden. Dann zahlt du eine Gebühr zur Änderung von bis zu 100€." Es sei denn, du hast aufgepasst und das Häkchen der "flexibiltät" herausgenommen.
Das ist Abzocke pur, aber erlaubt.
Ein derartiger Passus findet sich aktuell nicht in den AGB - einzig vom Kunden ausgehende Änderungen sind mit einer Gebühr in genannter Höhe belegt. Dass daraus auch ein Anspruch gegen den Kunden bei Nichterfüllung der Buchungsanfrage entstehen kann, halte ich für nahezu ausgeschlossen.
Ich kann zwar nicht ausschließen, dass eine derartige Klausel in der Vergangenheit tatsächlich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden gewesen sein könnte (wobei ich deren rechtliche Gültigkeit dann doch in Zweifel ziehen würde), aber ein so gelagerter Fall wäre mir bis dato nicht bekannt.