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Wenn du nach einem Irrop in der niedrigeren Reiseklasse fliegst, ist das ein Downgrade mit entsprechenden Rechten aus EU261.
Das geht nicht verloren. Bei Umbuchungen wirst Du in automatisch in Deine Originalklasse zurückgesetzt. Das Geld kam bei mir in allen Fällen automatisch zurück auf die Kreditkarte.Hallo, durch ein Irrop wurde ich umgebucht und dadurch das Upgrade "verloren". Hat jemand eine email adresse von plusgrade oder Idee an wen man sich wenden muss um in meinem Fall die 90EUR wiederzubekommen? Besten Dank!
Nicht, dass ich wüsste. Bei Irrop wurde ich (nach Upg gegen Gebot immer in der Originalklasse umgebucht und das Geld kam automatisch zurück. Nur einmal haben sie mich kulanterweise in Business umgebucht.Hat sich das geändert? Ich meine im Hinterkopf zu haben, dass LH auch im Irrop-Fall in der neuen Reiseklasse umbucht, was bei mir zuletzt im Juni 23 auch so war
Hatte auch einen kulanten Fall: DEL-MUC per Gebot von N auf P. Zubringer nach DEL war spät wegen Gewitter, Anschluss knapp verpasst (aufgrund nicht vorhandener Kooperationsbereitschaft am Transfer Desk & Siko, hätte es mit sportlichem Fuß vermutlich schon geschafft).Nicht, dass ich wüsste. Bei Irrop wurde ich (nach Upg gegen Gebot immer in der Originalklasse umgebucht und das Geld kam automatisch zurück. Nur einmal haben sie mich kulanterweise in Business umgebucht.
Ist das denn rechtens? Man hat ja immerhin einen bestätigten Flug in der neuen Reiseklasse.Nicht, dass ich wüsste. Bei Irrop wurde ich (nach Upg gegen Gebot immer in der Originalklasse umgebucht und das Geld kam automatisch zurück. Nur einmal haben sie mich kulanterweise in Business umgebucht.
Das ist zumindest von Airline zu Airline unterschiedlich und in deren AGB geregelt.Ist das denn rechtens? Man hat ja immerhin einen bestätigten Flug in der neuen Reiseklasse.
Auch das klärt nicht die Rechtsmäßigkeit.Das ist zumindest von Airline zu Airline unterschiedlich und in deren AGB geregelt.
Ist aber nach EU261 eine bestätigte Buchung.Vermutlich genauso regelbar in den AGB wie die Frage, ob sich die Gepäckregeln ändern oder nicht. UPG gegen Gebot oder nachträglich gekauft ist eben etwas anderes als ein Originalticket in der höheren Klasse.
Ich vermute eher, dass diese Regelung in den AGB keinen Bestand vor einem Gericht hätte.Vermutlich genauso regelbar in den AGB wie die Frage, ob sich die Gepäckregeln ändern oder nicht. UPG gegen Gebot oder nachträglich gekauft ist eben etwas anderes als ein Originalticket in der höheren Klasse.
Genau das - abgesehen davon verhalten sich die Beförderungsbedingungen von LH zur Frage der Erstattbarkeit von MyOffer bei Irrops (!) schlicht nicht.Ist aber nach EU261 eine bestätigte Buchung.
Das liegt an der Buchungssituation und damit der Buchungssteuerung.entwickeln die ihre Produkte getrennt voneinander und stimmen sich dann nicht ab?
Grundsätzlich verstehe ich das, aber dann muss man doch eine Logikfunktion einbauen, die nicht zulässt, dass man beim doppelten anfängt zu bieten, was man fest buchen kann.Das liegt an der Buchungssituation und damit der Buchungssteuerung.
Ich habe mal MAD-MUC gebucht, da war C tatsächlich schon bei der Buchung günstiger als Y light.