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Dann könnte man aber bei Restaurants auch argumentieren, dass sie freiwillig schließen, wenn sie darauf verzichten, Essen auszuliefern oder per Abholung anzubieten.
Auch die Restaurants die nicht schließen, können anteilig die Entschädigung beantragen. Die Einnahmen durch Take Away und Lieferung werden dann halt nur hiermit verrechnet.
Wie genau es am Ende umgesetzt wird und wie lange jeder Betrieb dann auf das Geld warten darf wird dennoch spannend.
Mein Betrieb gehört auch zu den eher wenigen, die den Hotelbetrieb aufrecht erhalten, F&B Leistungen aber nur noch den Hotelgästen unter quasi "Auschluss der Öffentlichkeit" anbieten.