Welcome Amenity konnte nicht gewählt werden, das mein Zimmer ja eine gefüllte Minibar enthält, daher weder Getränkegutschein noch Willkommenspunkte.
Ich nutze inzwischen das am Leuchtenbergring
Holiday Inn München - City Ost
Mir wurde ein Stück Papier ausgehändigt, dass es eine Executive Lounge gibt, welche von 17:00-20:00 geöffnet hat.
Alkoholfreies und ein bißchen Käse von 3 Wochen! Ganz okay für kein GeldDie haben seit drei Wochen auch einen neuen engagierten Barkeeper.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Eine Executive Lounge ist neu. Die hatte meines Wissens bislang kein Münchner IHG Hotel. Auf dem Zettel stand nicht zufällig, was das Angebot umfasst?
Dort bin ich immerhin Diamond.
Fällt sowas nicht unter „Steuerhinterziehung“ seitens des Hotels?Tja, was soll ich sagen... Checkout war dann auch sehr holperig und konnte erst der zweite Mitarbeiter.
Rechnung offensichtlich falsch, da Übernachtung ohne Frühstück gebucht, Frühstück nicht eingenommen und trotzdem 33€ zu 19% MwSt auf der Rechnung. 19€ sind parken, die restlichen 14€ passen zum Frühstückspreis. Eine Korrektur der Rechnung sei nicht möglich (ok, das glaube ich sogar, dass die beiden Mitarbeiter dazu nicht in der Lage sind, die haben ja das Problem noch nicht mal richtig verstanden...). Auf der Rechnung dann auch Accomodation Package.
Werde demnächst nicht mehr in diesem Hotel übernachten. Auch wenn mir die Bar und die Karte sowie die Bedienung dort gut gefällt. Eigentlich wollte ich dieses Jahr so schnell wie möglich den Diamond wieder voll machen, aber dann gehts wohl demnächst ins Hampton um die Ecke.
Nee, das fällt eigentlich unter Diebstahl.
Der Fiskus bekommt ja mehr Geld dadurch, das Hotel aber (netto) weniger. Und ich kann (da mich das netto interessiert als Selbständiger) weniger absetzen und bekomme zudem noch das vermeintliche Frühstück vom Verpflegungskostenmehraufwand abgezogen.
Also du setzt lieber mehr ab als mehr Gewinn zu machen? Ich glaube das Hotel schreibt dir gerne eine höhere Rechnung. Am Ende ist es aber sicher kein Diebstahl da dein Gewinn höher ausfällt und auch nach Steuern mehr bleibt. Als Selbstständiger prüft man seine Rechnung und verlangt eine korrekte Rechnungs Stellung geschieht dies nicht bezahlt man nicht.Nee, das fällt eigentlich unter Diebstahl.
Der Fiskus bekommt ja mehr Geld dadurch, das Hotel aber (netto) weniger. Und ich kann (da mich das netto interessiert als Selbständiger) weniger absetzen und bekomme zudem noch das vermeintliche Frühstück vom Verpflegungskostenmehraufwand abgezogen.
Dürfte an der Mwst Umstellung und schlechter Software liegen. Eine Rechnung mit Frühstück gibt es bei mir nicht notfalls wird eben diskutiert ich rechne alles mit Pauschal Beträgen ab, da nervt dann das Frühstück auf der Rechnung.Ok, so langsam wird es klarer, denke ich… Die Gesamtsumme, die Du bezahlt hast, war identisch mit der Buchung, aber plötzlich ist da ein Teil der Buchung ein Frühstück für 19% als ausgewiesenes Frühstück, wo du den Teil als Übernachtung mit 7% erwartet hast.
Das finde ich irritierend, weil ich das gleiche seit diesem Jahr im Holiday Inn Munich City Centre habe. Plötzlich haben alle meine definitiv ohne Frühstück gebuchten Raten das Frühstück inklusive, sind aber brutto nicht teurer.
Also du setzt lieber mehr ab als mehr Gewinn zu machen?
Als Selbstständiger prüft man seine Rechnung und verlangt eine korrekte Rechnungs Stellung geschieht dies nicht bezahlt man nicht.
Dürfte an der Mwst Umstellung und schlechter Software liegen.
Wenn das Frühstück aber mit 33€ auf der Rechnung steht, ändert dies deinen "Gewinn" um eben diese 33€ und nicht um 5,60€, bei angenommenen 33% Steuerbelastung verzichtest du auf 5,60€ kannst aber 22€ versteuerten Gewinn behalten.Den Unterschied macht da die Verpflegungspauschale, vor allem, wenn man ein Frühstück bezahlt, aber nicht eingenommen hat. In meinem Fall ist die Rechnung zwar 1,02€ niedriger, dafür entfallen 5,60€ steuerfreier Verpflegungsmehraufwand. So werden aus steuerfrei eingenommen 5,60€ jetzt zu versteuernde 6,62€. Am Ende bekommt das Finanzamt mehr und alle anderen weniger.
Wenn das Frühstück aber mit 33€ auf der Rechnung steht, ändert dies deinen "Gewinn" um eben diese 33€ und nicht um 5,60€, bei angenommenen 33% Steuerbelastung verzichtest du auf 5,60€ kannst aber 22€ versteuerten Gewinn behalten.
Es ging ja darum das sich der Kollege hier beschwert hat das es Diebstahl sei weil er nicht mehr soviel Absetzen kann weil die MwSt. jetzt höher ist. Ich bewundere aber ehrlich deine Excel Skills, dafür hätte ich Stunden gebraucht.Ich habe den Fall einmal zusammengefasst. Aus Vereinfachungsgründen ist der Kunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt, liegt der Rechnungsbetrag nur in Höhe der angefallenen Kosten, ist der Selbständige entweder Freiberufler oder liegt der Gewerbesteuerhebesatz so niedrig, das diese komplett mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann und liegt der Einkommensteuersatz pauschal bei 33%.
Bei der Buchung ohne Frühstück geht das Geld des Kunden an den Selbständigen, das Hotel und das Finanzamt:
Anhang anzeigen 243041
Weist das Hotel, wie in meinem Fall, plötzlich ein Frühstück in Höhe von 10,79€ aus, ohne den Bruttogesamtbetrag zu ändern, dann habe ich einen Firmengewinn, den ich aber versteuern muss. Verpflegungsmehraufwand kann ich dann nicht auszahlen.
Anhang anzeigen 243043
Ist das Frühstück sehr viel teurer, also zum Beispiel 33€, dann ändert sich wenig. Anstelle eines kleinen Verlustes habe ich jetzt einen kleinen Gewinn.
Anhang anzeigen 243045
Anders stellt es sich natürlich dar, wenn das Frühstück auf der Hotelrechnung zusätzlich ausgewiesen wird, wenn der Zahlbetrag vom Rechnungsbetrag abweicht, oder die Hotelrechnung direkt an den Kunden durchgereicht wird.
Genau. Der Brutto-Betrag war identisch. Interessant, dass das kein Einzelfall ist...!Ok, so langsam wird es klarer, denke ich… Die Gesamtsumme, die Du bezahlt hast, war identisch mit der Buchung, aber plötzlich ist da ein Teil der Buchung ein Frühstück für 19% als ausgewiesenes Frühstück, wo du den Teil als Übernachtung mit 7% erwartet hast.
Das finde ich irritierend, weil ich das gleiche seit diesem Jahr im Holiday Inn Munich City Centre habe. Plötzlich haben alle meine definitiv ohne Frühstück gebuchten Raten das Frühstück inklusive, sind aber brutto nicht teurer.
Du muss mir mal erklären, wich eich eine korrekte Rechnung erzwingen kann wenn das Personal völlig desinterssiert ist und nur leidlich deutsch/englisch spricht. Leider muss man in dem Haus beim Check-In bezahlen. Die Rechnung gibt es aber erst bei Checkout. Und das Personal hat die Problematik gar nicht verstanden und Du scheinbar auch nicht (das ganze Excel blicke ich nicht ganz):Also du setzt lieber mehr ab als mehr Gewinn zu machen? Ich glaube das Hotel schreibt dir gerne eine höhere Rechnung. Am Ende ist es aber sicher kein Diebstahl da dein Gewinn höher ausfällt und auch nach Steuern mehr bleibt. Als Selbstständiger prüft man seine Rechnung und verlangt eine korrekte Rechnungs Stellung geschieht dies nicht bezahlt man nicht.
Du hast Anspruch auf eine korrekte Rechnung, wenn es das Personal bei Check Out nicht kann dann muss man eben nach dem GM verlangen.Du muss mir mal erklären, wich eich eine korrekte Rechnung erzwingen kann wenn das Personal völlig desinterssiert ist und nur leidlich deutsch/englisch spricht. Leider muss man in dem Haus beim Check-In bezahlen. Die Rechnung gibt es aber erst bei Checkout. Und das Personal hat die Problematik gar nicht verstanden und Du scheinbar auch nicht (das ganze Excel blicke ich nicht ganz):
Beispiel:
Zimmerpreis laut Buchung 100€ ohne Frühstück. Also 93,46€ + 7% (6,54€) Steuer.
Jetzt bekomme ich eine Rechnung mit 80,37€ netto + 7% (5,63€) Steuer sowie 11,76€ + 19% (2,24€) Steuer. In Summe immer noch 100€ die das Konto wechseln. Absetzen kann ich aber nur 80,37+11,76=92,13 (statt 93,46) und zusätzlich wird mir noch der Verpflegungskostenmehraufwand gekürzt.
Zimmerpreis laut Buchung 100€ ohne Frühstück. Also 93,46€ + 7% (6,54€) Steuer.
Jetzt bekomme ich eine Rechnung mit 80,37€ netto + 7% (5,63€) Steuer sowie 11,76€ + 19% (2,24€) Steuer. In Summe immer noch 100€ die das Konto wechseln. Absetzen kann ich aber nur 80,37+11,76=92,13 (statt 93,46) und zusätzlich wird mir noch der Verpflegungskostenmehraufwand gekürzt.
ich rechne alle Reisen aussschliesslich mit Pauschbeträgen ab, und da ich eigentlich nur im Ausland unterwegs bin werden auch die Übernachtungen mit Pauschalen abgerechnet. Da die Pauschalen Abgabenfrei fließen ist es ein gutes "Geschäft" für mich.
Ich versteh halt nach wie vor nicht warum man als Ziel vorgibt möglichst viel absetzen zu können, war früher im Freundeskreis schon immer so, da hat man mir als Selbständigen immer gesagt "Du kannst das ja eh absetzen",